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   BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96   

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BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96 (https://dejure.org/1997,105)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1997 - 4 NB 40.96 (https://dejure.org/1997,105)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 (https://dejure.org/1997,105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Nichtigkeit - Form- oder Verfahrensfehler - Abwägung - Abwägungsvorgang - Abwägungsergebnis - Abwägungsmangel - Behebung - Änderung der Sach- oder Rechtslage - Funktionslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Behebung von Mängeln eines Bebauungsplans, Beginn der Sieben-Jahres-Frist des § 244 Abs. 2 S. 1 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 893
  • DVBl 1997, 828
  • BauR 1997, 590
  • ZfBR 1997, 206
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
    Diese Auffassung steht in Widerspruch zum Senatsbeschluß vom 18.12.1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6).

    Der Senat hat im Beschluß vom 18.12.1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - (a.a.O.) aber ausdrücklich klargestellt, daß eine Gemeinde, die nicht so vorgeht, sich nicht schon aus diesem Grunde ein Versäumnis vorhalten lassen muß, das geeignet ist, die Gültigkeit eines auf der Grundlage des § 215 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Kraft gesetzten Bebauungsplans in Frage zu stellen.

    In Fällen dieser Art ist ausweislich des Senatsbeschlusses vom 18.12.1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - (a.a.O.) darauf abzustellen, ob das im Zeitpunkt der Beschlußfassung unbedenkliche Abwägungsergebnis auch im Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch haltbar ist.

  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
    Dies hat der Senat bereits bestätigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 08.05.1995 - BVerwG 4 NB 16.95 - Buchholz 406.11 § 244 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß ein Bebauungsplan wegen Funktionslosigkeit außer Kraft tritt, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.04.1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5, vom 17.06.1993 - BVerwG 4 C 7.91 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30 und vom 18.05.1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß ein Bebauungsplan wegen Funktionslosigkeit außer Kraft tritt, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.04.1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5, vom 17.06.1993 - BVerwG 4 C 7.91 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30 und vom 18.05.1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
    Ist diese Bekanntmachung als solche fehlerfrei und ist damit der rechtsstaatlich gebotene Verkündungszweck, nämlich den Plan der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich zu machen, daß die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis von seinem Inhalt verschaffen können (BVerfGE 65, 283, 291), erreicht, so ist diese Bekanntmachung auch geeignet, Präklusionswirkung für die Rüge von Abwägungsmängeln nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Frist zu erzeugen.
  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
    Maßgebend dafür, die Bauleitplanung nach dem Satzungsbeschluß grundsätzlich von der weiteren Entwicklung der Sach- und Rechtslage abzukoppeln, waren Rechtssicherheitserwägungen und Vertrauensschutzgesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.02.1985 - BVerwG 4 C 22 und 23.81 - Buchholz 406.11 § 183 BBauG Nr. 2 und vom 05.12.1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262; Beschluß vom 18.08.1982 - BVerwG 4 N 1.81 - BVerwGE 66, 116).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
    Wie der Senat im Urteil vom 29.09.1978 - BVerwG 4 C 30.76 - (BVerwGE 56, 283) im einzelnen dargelegt hat, kann beim Abwägungsergebnis anders als beim Abwägungsvorgang als zeitlicher Bezugspunkt nicht allein die Beschlußfassung dienen.
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
    Zu Unrecht beruft das Normenkontrollgericht sich demgegenüber für seinen Rechtsstandpunkt auf die Senatsentscheidung vom 03.07.1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 4).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
    Maßgebend dafür, die Bauleitplanung nach dem Satzungsbeschluß grundsätzlich von der weiteren Entwicklung der Sach- und Rechtslage abzukoppeln, waren Rechtssicherheitserwägungen und Vertrauensschutzgesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.02.1985 - BVerwG 4 C 22 und 23.81 - Buchholz 406.11 § 183 BBauG Nr. 2 und vom 05.12.1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262; Beschluß vom 18.08.1982 - BVerwG 4 N 1.81 - BVerwGE 66, 116).
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
    Die Grundaussagen zum maßgeblichen zeitlichen Anknüpfungspunkt lassen sich aber auf die Fälle der erneuten Bekanntmachung nach vorangegangener Fehlerbehebung ohne weiteres übertragen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - BVerwG 4 C 5.76 - NJW 1977, 405, wonach Bebauungspläne im Zuge von Maßnahmen der kommunalen Neuordnung außer Kraft treten, wenn ihre Festsetzungen "unter den veränderten Umständen einfach nicht mehr brauchbar oder als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange nicht mehr vertretbar" sind).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 -, BauR 1997, 590 = juris Rn. 14; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 214 Rn. 19 m. w. N.
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit müssen überschritten sein (Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 S. 23).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Unter Modifizierung seiner bisherigen Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere in seinem Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 - DVBl 1997, 828) ausgesprochen, dass ein nach § 215 Abs. 3 BauGB 1987 erneut in Kraft gesetzter Bebauungsplan nicht allein deshalb nichtig sei, weil die Gemeinde trotz nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage keine erneute Abwägungsentscheidung getroffen habe.

    Soweit die Antragsteller mit ihrer Revision allein wegen einer Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eine neue Abwägungsentscheidung des Gemeinderats - und darüber hinaus sogar ein neues Auslegungs- und Beteiligungsverfahren - fordern, steht ihnen die neuere Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - a.a.O.; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 10 = ZfBR 1997, 209), an der der Senat festhält, entgegen.

    Abwägungsfehler des Satzungsbeschlusses vom 22. Oktober 1966 haben die Antragsteller nicht gerügt; sie wären durch Zeitablauf gemäß § 244 Abs. 2 BauGB 1987 ebenfalls unbeachtlich geworden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - a.a.O.).

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