Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3688
VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96 (https://dejure.org/1996,3688)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 (https://dejure.org/1996,3688)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 8 S 1725/96 (https://dejure.org/1996,3688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zuständigkeit der nächsthöheren Baurechtsbehörde, wenn die Gemeinde als Beteiligte Einwendungen gegen ein Bauvorhaben erhoben hat - keine Zuständigkeitsübergang im Falle der privatrechtlichen Zustimmung der Gemeinde zu einer mit dem Bauvorhaben verbundenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 652
  • VBlBW 1997, 95 (Ls.)
  • DÖV 1997, 744
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1993 - 5 S 1127/92

    Werbenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Plakatanschlagunternehmen:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96
    Diese Vorschrift findet ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung, wenn die Sondernutzung (unmittelbar) in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.3.1993 - 5 S 1127/92 -, VBlBW 1994, 17, 20).

    Die getroffene Vereinbarung ist - in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Urt. v. 11.3.1993 - 5 S 1127/92 -, VBlBW 1994, 17, 20 und Urt. v. 14.8.1992 - 10 S 816/91 -, NVwZ 1993, 903) - auch inhaltlich nicht zu beanstanden (unten c - e).

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96
    Im letzteren Fall ist der Vertrag in der Regel gültig (std. Rechtsprechung des BGH, vgl. u.a. Urt. v. 19.1.1984 - VII ZR 121/83 -, BGHZ 89, 373).

    Für die Sanktion der Nichtigkeit ist daneben kein Platz (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1992 - 10 S 816/91

    Kündigung eines Außenwerbungsvertrags zur Verhinderung von Tabak- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96
    Die getroffene Vereinbarung ist - in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Urt. v. 11.3.1993 - 5 S 1127/92 -, VBlBW 1994, 17, 20 und Urt. v. 14.8.1992 - 10 S 816/91 -, NVwZ 1993, 903) - auch inhaltlich nicht zu beanstanden (unten c - e).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1987 - 23 B 878/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96
    Im Rahmen ihrer Ermessensausübung kann sich die Behörde vielmehr auf alle wegerechtlich relevanten, d.h. mit dem Bestand und der Nutzung der Straßen zusammenhängenden, Erwägungen stützen (vgl. Lorenz, Kommentar zum Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, § 16 RdNr. 27 sowie OVG Münster, Beschl. v. 15.5.1987 - 23 B 878/87 -, NVwZ 1988, 269).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96

    Sondernutzungsgebühr für Werbetafeln auf Seitenstreifen einer Straße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96
    Für das baden- württembergische Straßengesetz gelten die gleichen Grundsätze (vgl. VGH Bad- Württ., Beschl. v. 26.6.1996 - 5 S 1456/96 -, VBlBW 1996, 473).
  • BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96

    Sondernutzung - Benutzung einer Bundesfernstraße - Aufstellen einer Plakattafel -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.5.1996 - 11 B 31.96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ergibt sich weder aus dem Bundesfernstraßengesetz noch aus dem Grundgesetz eine Bagatellgrenze der Art, daß Großplakatanschlagtafeln nur dann als potentielle Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs und damit als Sondernutzung beurteilt werden dürfen, wenn sie mehr als 0, 2 oder 0, 3 m in den öffentlichen Straßenraum hineinragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01

    Erlass von Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für

    Diese Vorschrift findet ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung, wenn die Sondernutzung - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652; Urt. v. 11.3.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17, 20).

    Dies gilt namentlich für das mit dem Beschluss vom 24.6.1998 verfolgte Ziel, einer unerwünschten Häufung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum und einer damit verbundenen möglichen Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbilds entgegen zu wirken (vgl. Senatsurt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652, 654).

    Der Vertrag, der Gegenstand des Urteils des Senats vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - (a.a.O.) war, gibt der Stadt außerdem die Möglichkeit, auf die Wahl der einzelnen Aufstellungsorte sowie die Ausführung der Anlagen Einfluss zu nehmen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05

    Sondernutzung; Ausschluss des Plakatierens auswärtiger Veranstaltungen

    Auch ist in der Rechtsprechung eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Ausschlussklausel in einem Werbenutzungsvertrag zu Lasten anderer Werbeunternehmen mit § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG für vereinbar gehalten worden, weil es zu den zulässigen Erwägungen im Rahmen dieser Vorschrift gehöre, eine unerwünschte Häufung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum und eine damit verbundene mögliche Beeinträchtigung des Straßenbilds und des Ortsbilds entgegenzuwirken (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652 - Werbevitrine -); ob allerdings die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Mitbewerber (allein) auf eine solche Ausschlussklausel gestützt werden kann, ist fraglich (vgl. verneinend für Werbung einer Bürgeraktion OVG Lüneburg, Urt. v. 23.04.1992 - 12 A 166/88 - NVwZ-RR 1993, 393 und hierzu BVerwG, Beschl. v. 24.08.1994 - 11 C 57.92 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 3 = NVwZ-RR 1995, 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 8 S 2322/07

    Nachträgliche Beifügung eines Widerrufsvorbehalts zur Baugenehmigung -

    Die Vorschrift, die ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung findet, wenn die Sondernutzung - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122; Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652; Urteil vom 11.3.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17, 20), enthält nach ihrem Wortlaut für die benannten Erlaubnisse und Genehmigungen weder eine dem § 16 Abs. 1 Satz 2 StrG entsprechende Regelung noch verweist sie auf die dortige Regelung.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2015 - 9 S 280/14

    Gestaltung des Beamtenverhältnisses durch Vereinbarung; Bedingungsfeindlichkeit

    Dass hier ein Ausnahmefall vorliegt, in dem sich die Unwirksamkeit auch aus einer einseitigen Gesetzesübertretung ergeben kann, weil der Zweck der Vorschrift anders nicht zu erreichen ist und die getroffene Regelung nicht hingenommen werden darf, kann nicht festgestellt werden (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652).
  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 829/23

    Sondernutzungserlaubnis für gewerbliches Anbieten von E-Scootern zur Miete im

    Daher erstreckt sich die Ermessensausübung nicht nur auf die Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sondern darüber hinaus sind alle Gründe zu berücksichtigen, die einen sachlichen Bezug zur Straße, ihrem Umfeld, ihrer Funktion oder ihrem Widmungszweck haben (OVG Bremen, Beschl. v. 14.03.1996 - 1 B 102/96 -, juris Rn. 19; OVG SL, Urt. v. 03.02.2021 - 1 A 308/19 -, juris Rn. 65; OVG NRW, Urt. v. 16.06.2015 - 11 A 1131/13 -, juris Rn. 38 ff.; OVG RP, Beschl. v. 15.08.2013 - 1 B 10669/13 -, juris Rn. 10 f.; VGH BW, Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, juris Rn. 34).
  • VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17

    Windenergieanlage; Körperschaftswald; Waldweg; Gestattung für Baustellenverkehr

    Rdnr. 82 ff. sowie - für einen besonderen Einzelfall - Bayer. VGH, Beschluss vom 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 -, juris, Rdnr. 6 zur Verpflichtung einer Gemeinde, eine ausreichende Erschließung im Sinn von § 35 Abs. 1 BauGB eines Außenbereichsvorhabens über einen privaten Waldweg zuzulassen; vgl. auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 25.06.1981 - 5 S 1353/80 -, NJW 1982, 402; dort ging es allerdings um die Berücksichtigung von Anliegerinteressen eines Steinbruchunternehmens bei Teilentwidmung einer öffentlichen Straße; vgl. auch, zu Leitungsrechten, BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43.07 -, NVwZ-RR 2009, 596 unter Hinweis auf § 19 ff. GWB, dazu auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652), kann sich die Antragstellerin hierauf voraussichtlich nicht berufen; denn ihr geht es bei der Mitbenutzung des privaten Wegestücks der Antragsgegnerin nicht um die Erschließung und damit um die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens an sich, sondern um dessen zeitgerechte und möglichst kostengünstige Fertigstellung, um noch in den Genuss der höheren Stromeinspeisevergütung zu kommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03

    Ausübung eines Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag

    Auch der 8. Senat des erkennenden Gerichtshofs hat in seinem Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - (NVwZ 1998, 652) ein pauschales Entgelt bei der Verpflichtung des Werbeunternehmens, zwölf öffentliche Toilettenanlagen "kostenlos" (?) zur Verfügung zu stellen, nicht beanstandet.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 8 S 1056/05

    Rechtswidrige Beseitigungsanordnung hinsichtlich eines im Geltungsbereich einer

    Das ist nicht der Fall, soweit einem Vorhaben nur zivilrechtliche Ansprüche oder Abwehrrechte entgegengehalten werden, weil baurechtliche Entscheidungen unbeschadet solcher privater Rechte ergehen (vgl. § 58 Abs. 3 LBO für die Baugenehmigung; vgl. dazu Urteil des Senats vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 119/10

    Rechtsnatur und Durchsetzung der Festlegung des Bundeskartellamts vom 11.07.2006

    Von der Erfolglosigkeit des angedrohten Zwangsmittels ist nach herrschender Ansicht bereits dann auszugehen, wenn die frühere Androhung erfolglos war, eine Festsetzung oder Beitreibung des früher angedrohten Zwangsgelds ist nicht erforderlich (OVG Schleswig NVwZ 2000, 821f.; VGH Mannheim NVwZ-RR 1995, 120, 121f.; OVG Kassel NVwZ 1996, 361, 363; OVG Lüneburg, NVwZ 1988, 654; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2010, OVG 11 S 17.09; Sadler, a.a.O., § 14 RN 30f.; Engelhardt/App, a.a.O. § 13 VwVG, RN 12; a.A.: OVG Koblenz NVwZ 1998, 652; VG Köln, Urteil vom 23.12.2004, 16 K 5957/99).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2000 - 11 A 3887/96

    Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis an ein Unternehmen der

    vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. Dezember 1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652 (653 f.); Wohlfahrt, Rechtsfragen der Stadtmöblierung, NVwZ 1997, 749 ff.; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 6. August 1993 - 11 B 39.92 -, Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 10.
  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 810/23

    Sondernutzungserlaubnis für e-Scooter, Auswahlverfahren - Auswahlverfahren, ;

  • VG Leipzig, 23.09.2015 - 1 K 913/13
  • VG Leipzig, 16.01.2015 - 1 L 1470/14

    Sofortige Vollziehung erhobener Sondernutzungsgebühren auf Grundlage einer

  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2006 - 7 E 1493/04

    Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrag bestimmt sich stets nach VwVfG

  • VG Oldenburg, 18.09.2002 - 7 A 341/99

    Abdrängende Sonderzuweisung; Akteneinsicht; allgemeine Leistungsklage;

  • VG Sigmaringen, 22.05.2001 - 7 K 1880/99

    Freizeitlärm - Jugendtreff

  • VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 143/13

    Heranziehung eines Veranstalters zu Gebühren aufgrund einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht