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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97   

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BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97 (https://dejure.org/1998,93)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1998 - 9 C 28.97 (https://dejure.org/1998,93)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 (https://dejure.org/1998,93)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Berufungsgerichts, die Sache spruchreif zu machen, bevor es die Sache an die Verwaltungsbehörde mit der Maßgabe des Erlasses des begehrten Verwaltungsaktes zu erlassen, zurückweist - Voraussetzungen der Spruchreife einer Entscheidung - Verfahren um die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 113 Abs. 5; VwGO § 86 Abs. 1; VwVfG § 51; AsylVfG § 71
    D (A), Verfahrensrecht, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Spruchreife, Asylverfahren, Folgeantrag, Durchentscheiden, Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht des Gerichts zur Herstellung der Spruchreife; keine "Zurückverweisung" an die Behörde; Asylfolgeantrag; Wiederaufgreifen des Verfahrens; "Durchentscheiden" im wiederaufgegriffenen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 171
  • NVwZ 1998, 861
  • DVBl 1998, 725
 
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Wird zitiert von ... (491)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 4.90

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens in

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Die Pflicht des Gerichts, die Streitsache spruchreif zu machen, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in Verfahren um die Erteilung eines Zweitbescheids unter Durchbrechung der Bestandskraft im Wege des Wiederaufgreifens nach § 51 VwVfG (vgl. etwa Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 und vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 4.90 - Buchholz 448.6 § 19 Nr. 4; ebenso schon Urteil vom 8. Februar 1967 - BVerwG 5 C 95.66 - BVerwGE 26, 153 [BVerwG 08.02.1967 - V C 95/66] ).

    Daraus folgt, daß der für den geltend gemachten Anspruch auf Asylanerkennung hier rechtserhebliche Aspekt, ob das Asylverfahren wiederaufgenommen werden muß, lediglich die Frage nach der Erfüllung der für die Durchbrechung der Bestandskraft des Erstbescheides erforderlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs auf Asyl bzw. Abschiebungsschutz, nicht aber einen selbständig neben diesem stehenden und eigenständig einklagbaren Wiederaufgreifensanspruch betrifft (Urteil vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 4.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Davon ist der Senat ohne vertiefende Ausführungen bereits früher in einem Verpflichtungsrechtsstreit, in dem der klagende Asylsuchende den Anspruch verfolgte, im Wege des Wiederaufgreifens eines bestandskräftig abgeschlossenen Asylverfahrens - nunmehr - als Asylberechtigter anerkannt zu werden, ausgegangen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 49.92 - InfAuslR 1993, 357 = DÖV 1994, 661, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 92, 278 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 161).

    Der Senat weist allerdings darauf hin, daß nach § 51 Abs. 3 VwVfG grundsätzlich nur solche Wiederaufgreifungsgründe berücksichtigt werden können, die der Kläger binnen dreier Monate, nachdem er von ihnen erfahren hat, geltend gemacht hat (vgl. das Urteil vom 13. Mai 1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Vielmehr hat es die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vorzunehmen und sodann abschließend in der Sache zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 [BVerwG 02.05.1984 - 8 C 94/82] , Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.25 § 31 AsylVfG Nr. 1, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 50 ; für das Asylverfahren vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12).

    Weil es sich bei der Asylanerkennung nach Art. 16 a GG und der Feststellung der Abschiebungsschutzberechtigung nach § 51 Abs. 1 AuslG um eine gebundene Verwaltungsentscheidung und nicht um eine solche in Wahrnehmung eines eingeräumten Ermessens oder einer Beurteilungsermächtigung handelt, rechtfertigt sich der Verzicht auf Herstellung der Spruchreife auch nicht aus der Eigenart einer derartigen der Verwaltung vorbehaltenen Entscheidung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Vielmehr hat es die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vorzunehmen und sodann abschließend in der Sache zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 [BVerwG 02.05.1984 - 8 C 94/82] , Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.25 § 31 AsylVfG Nr. 1, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 50 ; für das Asylverfahren vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12).

    In der dem Bundesamt obliegenden Pflicht, bei unbeachtlichen (§ 29 AsylVfG) oder offensichtlich unbegründeten (§ 30 AsylVfG) Asylanträgen eine Ausreisefrist von nur einer Woche zu setzen und so bei eindeutig aussichtslosen Asylverfahren den Aufenthalt des Antragstellers rasch zu beenden - ein dem Bundesamt, nicht dem Gericht eröffnetes Verfahren -, hat der Senat im Urteil vom 7. März 1995 (a.a.O.) allerdings einen wesentlichen Grund gesehen, gegen die als rechtswidrig erkannte behördliche Einstellungsentscheidung nach §§ 32, 33 AsylVfG die Anfechtungsklage zuzulassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1997 - A 14 S 412/97

    Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Ob das Verwaltungsgericht deshalb die Abschiebungsandrohung nebst Fristsetzung aufheben muß mit der Folge, daß das Bundesamt nach § 38 Abs. 1 AsylVfG eine neue Abschiebungsandrohung mit einer Ausreisefrist von einem Monat erlassen müßte, oder ob dieses Ergebnis nicht aufgrund einer analogen Anwendung des § 37 Abs. 2 AsylVfG (Umwandlung der rechtswidrigen Wochenfrist kraft Gesetzes in die Monatsfrist; vgl. für einen ähnlichen Fall VGH Mannheim, Urteil vom 11. November 1997 - A 14 S 412/97 -) erreicht werden kann, muß offenbleiben.
  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Vielmehr hat es die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vorzunehmen und sodann abschließend in der Sache zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 [BVerwG 02.05.1984 - 8 C 94/82] , Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.25 § 31 AsylVfG Nr. 1, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 50 ; für das Asylverfahren vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Die Pflicht des Gerichts, die Streitsache spruchreif zu machen, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in Verfahren um die Erteilung eines Zweitbescheids unter Durchbrechung der Bestandskraft im Wege des Wiederaufgreifens nach § 51 VwVfG (vgl. etwa Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 und vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 4.90 - Buchholz 448.6 § 19 Nr. 4; ebenso schon Urteil vom 8. Februar 1967 - BVerwG 5 C 95.66 - BVerwGE 26, 153 [BVerwG 08.02.1967 - V C 95/66] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1995 - 5 A 4608/94

    Asylfolgeanträge; Entscheidung der Verwaltungsgerichte; Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Sie kann aber nicht aufrechterhalten werden (vgl. u.a. etwa OVG Münster, DVBl 1996, 214).
  • BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82

    Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Vielmehr hat es die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vorzunehmen und sodann abschließend in der Sache zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 [BVerwG 02.05.1984 - 8 C 94/82] , Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.25 § 31 AsylVfG Nr. 1, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 50 ; für das Asylverfahren vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12).
  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66

    Anspruch auf Ergänzungsentschädigung wegen einer Zwangsarbeitsverpflichtung in

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Die Pflicht des Gerichts, die Streitsache spruchreif zu machen, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in Verfahren um die Erteilung eines Zweitbescheids unter Durchbrechung der Bestandskraft im Wege des Wiederaufgreifens nach § 51 VwVfG (vgl. etwa Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 und vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 4.90 - Buchholz 448.6 § 19 Nr. 4; ebenso schon Urteil vom 8. Februar 1967 - BVerwG 5 C 95.66 - BVerwGE 26, 153 [BVerwG 08.02.1967 - V C 95/66] ).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

  • BVerfG, 08.03.1995 - 2 BvR 2148/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren bei der Behandlung von

  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    In der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings eine umfassende Pflicht des Gerichts zur Herstellung der Spruchreife auch aus dem Interesse des Einzelnen wie der Allgemeinheit an einer beschleunigten Durchführung des Asylverfahrens hergeleitet worden (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 ).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Folge- und Zweitanträgen, die nach aktueller Rechtslage als Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ergeht, ist mit der Anfechtungsklage anzugreifen (Fortentwicklung von BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171).

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung zum Folgeantrag eine Verpflichtung der Gerichte zum "Durchentscheiden" angenommen und dementsprechend die Verpflichtungsklage als allein zulässige Klageart betrachtet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 ), hält der Senat daran mit Blick auf die Weiterentwicklung des Asylverfahrensrechts nicht mehr fest.

  • VG Düsseldorf, 21.10.2016 - 17 K 3177/15

    Untätigkeitsklagen syrischer Asylbewerber teilweise erfolgreich: Bundesamt für

    Vielmehr hat es die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vorzunehmen und sodann abschließend in der Sache zu entscheiden, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1998 - 9 C 45.97 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - 9 C 264.94 -, juris Rn. 14.

    Dieser Grundsatz findet auch im Asylverfahren Anwendung, nicht zuletzt wegen der gebotenen und aus Art. 16a GG, §§ 3, 4 AsylG und § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG folgenden gebundenen Entscheidung über den Asylantrag, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 11.

    Der Prozessordnung lässt sich in § 113 Abs. 3 VwGO - unabhängig davon, ob die Vorschrift auf Anfechtungsklagen beschränkt ist - jedenfalls der allgemeine Rechtsgedanke entnehmen, die Verwaltungsgerichte müssten auch bei der Kontrolle eines rechtlich gebundenen Verwaltungsaktes nicht in jedem Falle selbst die Spruchreife herbeiführen, sondern bei erheblichen Aufklärungsdefiziten zunächst der Behörde Gelegenheit geben können, eine den Streitstoff erschöpfende Sachentscheidung zu treffen, vgl. für den Fall der Verfahrenseinstellung nach den §§ 32, 33 AsylVfG a.F. eine Ausnahme annehmend: BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - 9 C 264.94 -, juris Rn. 14 m.w.N.; in diese Richtung auch zuletzt OVG NRW, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - 5 A 2202/15.A -, juris Rn. 11, 15; eine solche ablehnend für das Asylfolgeverfahren nach § 71 AsylVfG a.F.: BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 10 ff.

    Ob Entsprechendes auch für das Asylfolgeverfahren gilt, bedarf keiner Entscheidung, wohl zu Recht aber verneinend BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 10 ff.

    Vor dem Hintergrund der Sicherung dieser Verfahrensgarantien treten Aspekte einer möglichen Beschleunigung des Asylverfahrens im Falle eines gerichtlichen Durchentscheidens zurück, dazu BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 11.

    Hier ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, es bestehe eine Pflicht des Gerichts, die Streitsache spruchreif zu machen und durchzuentscheiden, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 9 ff.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95   

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https://dejure.org/1997,1668
BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95 (https://dejure.org/1997,1668)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 10 C 1.95 (https://dejure.org/1997,1668)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 10 C 1.95 (https://dejure.org/1997,1668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufsoffizier der NVA - Entlassung aus der NVA vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland - Umzug in ein westliches Bundesland nach diesem Zeitpunkt - Kein Anspruch auf Umzugskosten

  • Judicialis

    Einigungsvertrag Art. 8; ; Einigungsvertrag Art. 9 Abs. 2; ; Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Sachgebiet B Abschn. II Nr. 2 § 4 Abs. 2; ; Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Sachg... ebiet B Abschn. II Nr. 2 § 5 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; VwVfG § 38 Abs. 1; ; Soldatengesetz § 30 Abs. 1; ; Soldatenversorgungsgesetz § 62

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 85
  • NVwZ 1998, 861 (Ls.)
  • DVBl 1998, 649 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Es verbleibt ihm freilich - zumal bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts - ein weiter Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 386 ).

    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).

    Erfolgt eine Ungleichbehandlung, so muß der rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1995 - 12 A 435/93

    Weitergeltung von Recht der ehemaligen DDR; Anspruch auf Erstattung der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    BVerwG 10 C 1.95 OVG 12 A 435/93.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Januar 1995, 12 A 435/93, die Beklagte zu verpflichten, ihm Umzugskosten in Höhe von 3 141, 89 DM zu erstatten.

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Erfolgt eine Ungleichbehandlung, so muß der rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85

    Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung nur dann eine rechtswirksame Zusicherung im Sinne von § 38 Abs. 1 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 ; Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 = DVBl 1995, 746).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung nur dann eine rechtswirksame Zusicherung im Sinne von § 38 Abs. 1 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 ; Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 = DVBl 1995, 746).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Erfolgt eine Ungleichbehandlung, so muß der rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2023 - 10 A 1120/21
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 4 B 25.15 -, juris Rn. 13, Urteile vom 17. Dezember 1997 - 10 C 1.95 -, juris Rn. 27, und vom 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, juris Rn. 13.
  • OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03

    Ausbaubeiträge; Wirksame Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung und

    Dies erforderte nämlich, dass in der Erklärung unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 - , LKV 1998, S. 271 [272]).
  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04
    Dies erforderte nämlich, dass in der Erklärung unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 -, LKV 1998, 271 [272]).
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 -, LKV 1998, 271 [272]).
  • VG Augsburg, 12.12.2023 - Au 2 E 23.2011

    Einstweiliger Rechtsschutz, Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Prüfung

    Eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung stellt nur dann eine rechtswirksame Zusicherung im Sinne von § 38 Abs. 1 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, B.v. 26.5.2003 - 8 B 73.03 - juris Rn. 5; U.v. 17.12.1997 - 10 C 1.95 - juris Rn. 27; SächsOVG, B.v. 27.7.2016 - 5 B 117.16 - juris Rn. 6; Schröder in Schoch/Schneider, VwVfG, Stand August 2022, § 38 Rn. 14, jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00
    Dies erforderte nämlich, dass in der Erklärung unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 -, LKV 1998, 271 [272]).
  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 117/16

    Vorläufiger Rechtsschutz; Kommunalabgabenbescheid; Aussetzung der Vollziehung;

    Ob dies zutrifft, ist durch Auslegung der Willenserklärung der Behörde entsprechend § 133 BGB zu ermitteln, wobei maßgebend nicht der innere, sondern der erklärte Wille ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, juris Rn. 12 bis 14, v. 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 -, juris Rn. 19, und v. 17. Dezember 1997 - 10 C 1.95 -, juris Rn. 27, Beschl. v. 26. Mai 2003 - 8 B 73.03 -, juris Rn. 5, und v. 19. September 2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 1 A 3958/02
    Zu letzterem vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 WB 4.03 -, DokBer B 2004, 6, Urteile vom 20. Juni 2000 - 10 C 3.99 -, BVerwGE 111, 255 = BWV 2000, 203, und vom 17. Dezember 1997 - 10 C 1.95 -, BVerwGE 106, 85, Beschlüsse vom 27. November 1986 - 1 WB 102.84 -, BVerwGE 83, 255, und vom 29. November 1978 - 1 WB 19.78 -, BVerwGE 63, 165.
  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2003 - 2 K 5735/01
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 10 C 1/95 -, Buchholz 111 Art. 9 EV Nr. 6; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 -, BVerwGE 97, 323 ff., 326, DVBl 1995, 746; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 28/84 -, BVerwGE 74, 15 ff., 17.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.1996 - 1 D 46.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5098
BVerwG, 21.05.1996 - 1 D 46.95 (https://dejure.org/1996,5098)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1996 - 1 D 46.95 (https://dejure.org/1996,5098)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 1 D 46.95 (https://dejure.org/1996,5098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Verleitung von Kollegen zur Duldung eines pflichtwidrigen Verhaltens

  • rechtsportal.de

    Disziplinarverfahren: Verwertungsverbot bei verfahrensrechtlich nicht ordnungsgemäß zustandegekommenen Zeugenaussagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 330
  • NVwZ 1998, 861 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 442
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 49.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei unwahren Angaben in einer

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 D 46.95 - (BVerwG DokBer B 1997, 13 = Buchholz 235 § 20 BDO Nr. 1) ausgeführt, daß für eine Beweiserhebung im Hinblick auf die Pflicht zur Ermittlung der Wahrheit Anlaß besteht, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit einer anderen Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts erkennbar ist.
  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 19.96

    Dienstvergehen eines Beamten des Auswärtigen Diensts in Gestalt einer

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 D 46.95 - ausgeführt, daß für eine Beweiserhebung im Hinblick auf die Pflicht zur Ermittlung der Wahrheit Anlaß besteht, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit einer anderen Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts erkennbar ist.
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