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   BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97   

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BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 (https://dejure.org/1997,12)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 (https://dejure.org/1997,12)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 (https://dejure.org/1997,12)
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Integrative Beschulung

Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 1 GG, kein Abwehrrecht gegen Zwangsüberweisung von behinderten Schülern an eine Sonderschule, "Vorbehalt des organisatorisch, personell und von den sächlichen Voraussetzungen her Möglichen";

Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erfordert auch Kompensation von bestehenden Benachteiligungen

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Benachteiligung iSv GG Art 3 Abs 3 S 2 durch die gegen den Willen der Eltern erfolgte Überweisung eines behinderten Schülers an eine Sonderschule - zu den sich aus GG Art 3 Abs 3 S 2, Art 2 Abs 1 u Art 6 Abs 2 S 1 ergebenden Anforderungen an die Begründung der ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderschulzuweisung verletzt Verfassungsrecht

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überweisung einer behinderten Schülerin an eine Sonderschule gegen ihren und ihrer Eltern Willen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Integrative Beschulung Behinderter - Grenzen integrativer Beschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Grundsatzentscheidung zum Benachteiligungsverbot für Behinderte - Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer körperbehinderten Schülerin

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verbot der Benachteiligung Behinderter im Bereich des Schulwesens

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Integrative Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Förderschulzuweisung unter verfassungsrechtlichem Legitimationszwang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 288
  • NJW 1997, 1844
  • NJW 1998, 131
  • NVwZ 1998, 169 (Ls.)
  • FamRZ 1998, 21
  • DVBl 1997, 1432
 
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Wird zitiert von ... (322)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
    Deshalb sind etwa die organisatorische Gliederung der Schule, die Entscheidung über die strukturelle Ausgestaltung des Ausbildungssystems und die Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele Sache des Staates (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).

    Sie ist jedoch eingeschränkt, soweit übergeordnete Normen des Grundgesetzes ihr Grenzen setzen (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 34, 165 ; 59, 360 ).

    Dieser Vorbehalt ist Ausdruck dessen, daß der Staat seine Aufgabe, ein begabungsgerechtes Schulsystem bereitzustellen, von vornherein nur im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 34, 165 ), und erklärt sich daraus, daß der Gesetzgeber bei seinen Entscheidungen auch andere Gemeinschaftsbelange berücksichtigen und sich die Möglichkeit erhalten muß, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel für solche anderen Belange einzusetzen, wenn er dies für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 75, 40 ; 82, 60 ; 90, 107 ).

    aa) Bei der Entscheidung der Schulbehörde darüber, an welcher Schule behinderte Kinder und Jugendliche im Einzelfall zu erziehen, zu unterrichten und auf das spätere Leben in der Gemeinschaft mit Nichtbehinderten vorzubereiten sind, sind nicht nur das Recht des Schülers auf eine seine Anlagen und Befähigungen möglichst weitgehend berücksichtigende Ausbildung (Art. 2 Abs. 1 GG) und das Recht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG zu beachten, den Bildungsweg in der Schule für ihr Kind im Rahmen von dessen Eignung grundsätzlich frei zu wählen (vgl. BVerfGE 34, 165 ).

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
    Deshalb sind etwa die organisatorische Gliederung der Schule, die Entscheidung über die strukturelle Ausgestaltung des Ausbildungssystems und die Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele Sache des Staates (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).

    Das geschieht nicht nur durch das - seinerseits einschränkbare - Recht des Schülers auf möglichst ungehinderte Entwicklung seiner Persönlichkeit, Anlagen und Befähigungen nach Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfGE 45, 400 m.w.N.) und das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, das dem Erziehungsauftrag des Staates nach Art. 7 Abs. 1 GG gleichgeordnet zur Seite gestellt ist (vgl. BVerfGE 52, 223 ; stRspr).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
    Dieser Vorbehalt ist Ausdruck dessen, daß der Staat seine Aufgabe, ein begabungsgerechtes Schulsystem bereitzustellen, von vornherein nur im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 34, 165 ), und erklärt sich daraus, daß der Gesetzgeber bei seinen Entscheidungen auch andere Gemeinschaftsbelange berücksichtigen und sich die Möglichkeit erhalten muß, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel für solche anderen Belange einzusetzen, wenn er dies für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 75, 40 ; 82, 60 ; 90, 107 ).

    Zu berücksichtigen ist schließlich auch, daß staatliche Maßnahmen zum Ausgleich einer Behinderung nur nach Maßgabe des finanziell, personell, sachlich und organisatorisch Möglichen verlangt und gewährt werden können (vgl. BVerfGE 40, 121 ).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
    Dabei haben die für das Schulwesen zuständigen Länder eine weitgehende Entscheidungsfreiheit (vgl. BVerfGE 59, 360 m.w.N.).

    Sie ist jedoch eingeschränkt, soweit übergeordnete Normen des Grundgesetzes ihr Grenzen setzen (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 34, 165 ; 59, 360 ).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96

    Sonderschule; Pflicht zum Besuch einer Sonderschule; Verfassungsmäßigkeit;

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
    gegen den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungs- gerichts vom 29. November 1996 - 13 M 4539/96 -.

    c) Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erneut abgelehnt (vgl. NJW 1997, S. 1087).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
    Feststellung und Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts sowie Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Landesschulrechts sind Aufgabe der Verwaltungsgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 86, 122 ).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
    Sache des Bundesverfassungsgerichts ist es auch nicht, zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz, den die Grundrechte, hier neben Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG insbesondere Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, den Beteiligten des Rechtsstreits gewähren, im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts konkretisieren und umsetzen und ob dabei jeweils der bestmögliche Schutz erreicht wird (vgl. BVerfGE 89, 276 ; 92, 140 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
    Dieser Vorbehalt ist Ausdruck dessen, daß der Staat seine Aufgabe, ein begabungsgerechtes Schulsystem bereitzustellen, von vornherein nur im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 34, 165 ), und erklärt sich daraus, daß der Gesetzgeber bei seinen Entscheidungen auch andere Gemeinschaftsbelange berücksichtigen und sich die Möglichkeit erhalten muß, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel für solche anderen Belange einzusetzen, wenn er dies für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 75, 40 ; 82, 60 ; 90, 107 ).
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
    Sie ist jedoch eingeschränkt, soweit übergeordnete Normen des Grundgesetzes ihr Grenzen setzen (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 34, 165 ; 59, 360 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
    Es schafft nicht nur einen äußeren Rahmen, in dem die Grundrechtspositionen des behinderten Schülers und seiner Eltern aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG angemessen zur Geltung gebracht werden können, es erscheint vielmehr im Schulbereich grundsätzlich auch geeignet, als verfahrensmäßige und organisatorische Absicherung des Benachteiligungsverbots des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zugunsten Behinderter zu dienen (zum Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung vgl. etwa BVerfGE 53, 30 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96

    Die Verfassungsbeschwerde einer behinderten Schülerin ist erfolgreich

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 04.04.1997 - 1 BvR 9/97

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung zugunsten einer körperbehinderten Schülerin

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Eine Benachteiligung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG liegt bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt vor, soweit dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Fördermaßnahme hinlänglich kompensiert wird (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; 128, 138 ).

    Dies ist der Fall, wenn ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten werden, die anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ).

    Er vermittelt einen Anspruch auf die Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen, personellen, sachlichen und organisatorischen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 96, 288 ).

    aa) Eine Benachteiligung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG liegt vor, weil der Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 13 Nr. 2 BWahlG eine Einschränkung der Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten der Regelungsbetroffenen durch die öffentliche Gewalt beinhaltet (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; 128, 138 ).

    Da es sich dabei um Beeinträchtigungen handelt, die den Betroffenen nicht nur vorübergehend an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern (Art. 1 Abs. 2 BRK), unterfallen auch "psychische Krankheiten" gemäß § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB dem Begriff der Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (vgl. hierzu BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; Baer/Markard, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 3, Rn. 532).

  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Denn sein Lebensalter von etwa achtzig Jahren ist für sich genommen nicht als Behinderung anzusehen (vgl. zum Begriff der Behinderung BVerfGE 96, 288, 301; BeckOK GG/Kischel, 30. Edition, Art. 3 Rn. 233).

    Bei der Erfüllung dieses Auftrags steht dem Staat ein ganz erheblicher Beurteilungsspielraum zu, der jedenfalls den Vorbehalt des organisatorisch, personell und von den sachlichen Voraussetzungen her Möglichen umfasst (vgl. BVerfGE 40, 121, 133; 96, 288, 305 f.).

  • BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15

    Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind

    Geschützt sind auch chronisch oder psychisch Kranke, wenn sie entsprechend längerfristig und gewichtig beeinträchtigt sind (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; 151, 1 ; 160, 79 ).

    Zudem kämen bei einer Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG nicht notwendig die aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG folgenden Pflichten möglicher und zumutbarer Fördermaßnahmen zum Tragen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 151, 1 ; 160, 79 ).

    aa) Eine rechtliche Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung ist nur dann zu rechtfertigen, wenn es nicht möglich oder zumutbar ist, die Benachteiligung durch auf die Behinderung bezogene Fördermaßnahmen und Assistenzsysteme zu beseitigen und ihnen dadurch die gleichen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten zu eröffnen wie Menschen ohne Behinderungen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 151, 1 ; 160, 79 ).

    Allerdings können nur solche Fördermaßnahmen verlangt werden, deren personeller und sächlicher Aufwand noch vertretbar ist und denen keine schutzwürdigen Belange Dritter entgegenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288 zur integrativen Beschulung durch sonderpädagogische Förderung).

    Derartige Bevorzugungen sind nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erlaubt, aber nicht ohne weiteres geboten (vgl. BVerfGE 96, 288 ).

    Daher kommt der Verweis auf andere Entfaltungsalternativen nur dann in Betracht, wenn die Herstellung gleicher Teilhabe einen unvertretbaren Aufwand verursachte oder dem schutzwürdige Rechte Dritter entgegenstünden (vgl. BVerfGE 96, 288 zum Verhältnis von integrativer Beschulung förderbedürftiger Schüler in der Regelschule zur Entfaltungsalternative Sonderschule).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90   

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BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90 (https://dejure.org/1997,682)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90 (https://dejure.org/1997,682)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 1 BvR 1174/90 (https://dejure.org/1997,682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 251
  • NJW 1997, 3430
  • MDR 1997, 1065
  • NVwZ 1998, 169 (Ls.)
  • NJ 1997, 533
  • Rpfleger 1998, 82
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Die Verfassungsbeschwerde ist zurückgewiesen worden, wobei jedoch die Erstattung eines Viertels der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer angeordnet worden ist (BVerfGE 84, 90 ).

    Darüber hinaus ergibt sich das Vorliegen einer Beweisaufnahme aber eindeutig daraus, daß der Senat in seinem Urteil die Bekundungen der Angehörten wie Zeugenaussagen verwertet und gewürdigt hat (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

    Er hat sich bei der für die Entscheidung erheblichen Feststellung, daß bei den Vertragsverhandlungen der Ausschluß der Restitution sowohl von der Deutschen Demokratischen Republik als auch von der Sowjetunion zur Vorbedingung für den Abschluß der Verträge und damit für die Herstellung der deutschen Einheit gemacht wurde und beide Staaten insbesondere auch die Aufrechterhaltung der durch die Bodenreform geschaffenen Eigentumsverhältnisse verlangten, wesentlich auf die Angaben der genannten Personen gestützt (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87

    Erfolglose Erinnerung betreffend die Erstattung der Kosten eines zweiten

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Das gilt im vorliegenden Verfahren um so mehr, als der besonderen Schwierigkeit der Sache bereits dadurch Rechnung getragen worden ist, daß im Kostenfestsetzungsverfahren unter Abweichung von der in § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO enthaltenen Regel die Erstattungsfähigkeit der Kosten beider Anwälte, die die Beschwerdeführer gemeinschaftlich vertreten hatten, anerkannt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 46, 321 ; 87, 270 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Der über das subjektive Interesse des Beschwerdeführers hinausgehenden objektiven Bedeutung des Verfahrens wird in solchen Fällen durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts nach § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Das gilt im vorliegenden Verfahren um so mehr, als der besonderen Schwierigkeit der Sache bereits dadurch Rechnung getragen worden ist, daß im Kostenfestsetzungsverfahren unter Abweichung von der in § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO enthaltenen Regel die Erstattungsfähigkeit der Kosten beider Anwälte, die die Beschwerdeführer gemeinschaftlich vertreten hatten, anerkannt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 46, 321 ; 87, 270 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Darüber hinaus kommt dem Anwalt zugute, daß im Falle der Vertretung mehrerer Beschwerdeführer, die gemeinschaftlich Verfassungsbeschwerde erheben, die Werte der jeweiligen subjektiven Interessen gemäß § 7 Abs. 2 BRAGO zusammengerechnet werden (vgl. etwa BVerfGE 79, 357 ).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren sind solche Ausnahmefälle nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 88, 382 ).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85

    Erhöhung der Prozeßgebühr bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Auch das Ziel der Regelung, dem "Mehr" an Arbeit und Aufwand durch den Informationsaustausch mit mehreren Auftraggebern durch eine Gebührenerhöhung Rechnung zu tragen (vgl. BGH, NJW 1987, S. 2240), ist für die Abgrenzung wenig aussagekräftig.
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1574/83

    Entstehung einer Beweisgebühr im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Zu einer Beweisgebühr führen sie nur, wenn sie Gegenstand einer förmlichen Beweisanordnung sind oder wenn objektiv eine Beweisaufnahme vorliegt (vgl. BVerfGE 77, 360 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Die bloße Anhörung der Verfahrensbeteiligten und der im Verfahren Äußerungsberechtigten oder ihrer Vertreter im Sinne von § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO löst allerdings noch keine Beweisgebühr aus (vgl. BVerfGE 81, 387 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94

    Erfolgreiche Erinnerungen von Beschwerdeführern gegen

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Es genügt, daß eine Beweisaufnahme durchgeführt wird und der Rechtsanwalt am Beweisaufnahmeverfahren beteiligt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 403/94, 1 BvR 569/94 -, Umdruck S. 6 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.1985 - 13 W 144/85

    Beweisgebühr; Beiziehung von Akten; Beweissicherungsverfahren

  • BGH, 29.06.1978 - III ZR 49/77

    Einmaliges Forderungsrecht von Gebühren eines Anwalts in derselben Angelegenheit

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" (§ 7 Abs. 1 RVG) kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl BVerfG Beschluss vom 4.12.2013 - 1 BvQ 33/11; BVerfG Beschluss vom 15.7.1997 - 1 BvR 1174/90 - BVerfGE 96, 251).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Der Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens bestimmt sich folglich, ausgehend von der subjektiven Beschwer, nach der behaupteten Verletzung eines der in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG genannten Rechte (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 96, 251 ).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    Selbständig nebeneinander bestehende Rechte, auch wenn sie jeweils den gleichen Inhalt haben und auf das gleiche Ziel gerichtet sind, erfüllen nicht den Begriff desselben Gegenstands (BVerfG JurBüro 1998, 78, 79).
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   BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94   

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https://dejure.org/1997,364
BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94 (https://dejure.org/1997,364)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1997 - 2 BvR 389/94 (https://dejure.org/1997,364)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 (https://dejure.org/1997,364)
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Bayerisches Müllkonzept

Volksbegehren, Verfahren vor Landesverfassungsgericht, Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Müllkonzept

  • openjur.de

    Müllkonzept

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Prüfung der Durchführung eines Volksentscheids über das Abfallrecht in Bayern

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung der unterbliebenen Anwendung des für Wahlen geltenden Neutralitätsgebotes bei Volksabstimmungen; Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens in Bayern; Verteilung einer Informationsbroschüre zum Volksbegehren durch die ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung eines Volksbegehrens im Freistaat Bayern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Volksentscheid "Das bessere Müllkonzept"

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 231
  • NJW 1998, 293
  • NVwZ 1998, 169 (Ls.)
  • NJ 1997, 643
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Hierzu gehören nicht nur die Grundrechte, welche die Freiheit des Einzelnen schützen, sondern auch im Grundgesetz gewährleistete politische Rechte des Aktiv-Status (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 6, 445 ; stRspr).

    Hingegen ist die Verfassungsbeschwerde nicht zur Austragung von Streitigkeiten gegeben, mit denen Rechte geltend gemacht werden, die auf einer besonderen kompetentiellen Funktion eines Antragstellers im Verfassungsleben beruhen und durch ein gesetzlich begründetes gegenseitiges Rechte- und Pflichtenverhältnis geregelt sind (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 54 ; 21, 362 ; 68, 193 ; 75, 192 ).

    Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte, die in derartigen landesverfassungsrechtlichen Streitigkeiten ergangen sind, ist das Bundesverfassungsgericht nicht berufen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 30, 112 ).

    Streitigkeiten hingegen, bei denen es um Funktionen bei Ausübung des Gesetzgebungsrechts im Land geht, entscheidet das Landesverfassungsgericht endgültig (vgl. BVerfGE 6, 445 ).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Gegen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte kann das Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG angerufen werden, um den Schutz der Grundrechte und grundrechtsgleichen Gewährleistungen einzufordern, an die die "öffentliche Gewalt", zu der auch die Landesverfassungsgerichte gehören (vgl. BVerfGE 13, 132 ), gemäß Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG gebunden ist.

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1961 (BVerfGE 13, 132 ff.) und vom 15. Januar 1985 (BVerfGE 69, 112 ) betreffen eine andere Fallkonstellation.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die zu ihm eingelegte Verfassungsbeschwerde mit diesen Rügen als zulässig angesehen, weil ein Antragsteller im Popularklageverfahren demjenigen gleichzustellen sei, der - wie bei einer Verfassungsbeschwerde - eigene Grundrechte verteidigt (BVerfGE 13, 132 ).

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Dies hat auch schon die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1982 (BVerfGE 60, 175 ) offengelassen.

    Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 22, 267 ; 60, 175 ).

    Daraus folgt, daß der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben muß und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ).

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Hingegen ist die Verfassungsbeschwerde nicht zur Austragung von Streitigkeiten gegeben, mit denen Rechte geltend gemacht werden, die auf einer besonderen kompetentiellen Funktion eines Antragstellers im Verfassungsleben beruhen und durch ein gesetzlich begründetes gegenseitiges Rechte- und Pflichtenverhältnis geregelt sind (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 54 ; 21, 362 ; 68, 193 ; 75, 192 ).

    Insoweit werden seine Rechte daher nur durch die subjektiven öffentlichen Rechte des aktiven Status jedes einzelnen Bürgers verwirklicht (vgl. BVerfGE 13, 54 ).

    Zugleich verleiht es der Gesamtheit der Träger des erfolgreichen Volksbegehrens eine Funktion im Verfassungsleben und bezieht sie insoweit in die Organisation des Staates ein (vgl. auch BVerfGE 13, 54 ; BayVerfGH 44, 9 ff.).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Daraus folgt, daß der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben muß und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ).

    Das Grundgesetz erkennt mit Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG an, daß ein Land interne - grundrechtlich geschützte Rechte nicht berührende - Streitigkeiten unter Funktionsträgern der Staatsgewalt im Land aufgrund eigener Verfassungsgerichtsbarkeit - ohne jede bundesverfassungsgerichtliche Einwirkung - in der Sache abschließend entscheiden kann (vgl. auch BVerfGE 41, 88 ).

  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte, die in derartigen landesverfassungsrechtlichen Streitigkeiten ergangen sind, ist das Bundesverfassungsgericht nicht berufen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 30, 112 ).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob für die Parteien solcher vom Landesverfassungsgericht in der Sache abschließend entschiedener landesverfassungsrechtlicher Streitigkeiten die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gleichwohl eröffnet ist, wenn sie rügen, daß das Landesverfassungsgericht in dem Ausgangsverfahren die für alle Beteiligten gerichtlicher Verfahren geltenden grundrechtsgleichen Gewährleistungen des Verfahrensrechts verletzt hat (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 30, 112 ).

  • VerfGH Bayern, 04.02.1991 - 4-IV-91
    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Zugleich verleiht es der Gesamtheit der Träger des erfolgreichen Volksbegehrens eine Funktion im Verfassungsleben und bezieht sie insoweit in die Organisation des Staates ein (vgl. auch BVerfGE 13, 54 ; BayVerfGH 44, 9 ff.).

    e) Wenn dieser Verfassungsrechtsstreit vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Wege eines Volksentscheidprüfungsverfahrens gemäß Art. 81 Abs. 2 BayLWG und nicht im allgemeinen Verfahren einer Landesverfassungsstreitigkeit nach Art. 64 BV entschieden wurde, so beruht dies auf der Sonderregelung für Wahl- und Volksentscheidprüfungsverfahren und ändert nichts daran, daß im Ausgangsverfahren eine landesverfassungsrechtliche Streitigkeit zwischen Beteiligten geführt wurde, die gesetzlich bestimmte Funktionen im Verfassungsleben des Landes wahrnehmen (vgl. auch BayVerfGH 44, 9 ).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß auch die Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte mit der Verfassungsbeschwerde angreifbare Akte "öffentlicher Gewalt" sind (zuletzt BVerfGE 85, 148 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 22, 267 ; 60, 175 ).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 22, 267 ; 60, 175 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84

    Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und

  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 89-III-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75

    Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen

  • BVerfG, 04.11.1987 - 1 BvR 1611/84

    Verfassungsmäßigkeit - Zeitschriften - Wartezimmer - Zeitungen

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66

    Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Entscheidung unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 96, 231 ).
  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Insbesondere der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder soll vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ).

    Die Landesverfassungsgerichtsbarkeit soll nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Es läßt die in einem Land getroffene Regelung der Landesverfassungsgerichtsbarkeit unberührt, es sei denn, es regelt ausdrücklich etwas anderes oder die Landesregelung ist ihrer Struktur nach mit dem Grundgesetz unverträglich (vgl. BVerfGE 4, 178 ; vgl. auch Beschluß des Zweiten Senats vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 -, Umdruck S. 16).
  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

    (1) Soweit das Bundesverfassungsgericht entschieden habe (BVerfGE 96, 231), dass die Rüge einer Verletzung von grundrechtsgleichen Gewährleistungen nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden könne, wenn sie sich auf ein Verfahren beziehe, in dem eine landesverfassungsrechtliche Streitigkeit durch das Landesverfassungsgericht in der Sache abschließend entschieden worden sei, habe dem eine Streitigkeit zwischen Beteiligten des Verfassungsrechtskreises eines Landes zugrunde gelegen.

    a) Bei Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte handelt es sich zwar um Akte öffentlicher Gewalt, die grundsätzlich als tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 42, 312 ; 85, 148 ; 96, 231 ).

    Insoweit ist davon auszugehen, dass die den Ländern grundgesetzlich garantierte Autonomie auch beinhaltet, dass auf ihren eigenen Verfassungsraum bezogene landesverfassungsgerichtliche Entscheidungen möglichst unangetastet bleiben (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ; 147, 185 ).

    Ein solcher Übergriff auf die Landesverfassungsgerichtsbarkeit ist auch nicht geboten, solange die Länder bei der Einrichtung ihrer Verfassungsgerichte die Homogenitätsanforderungen des Art. 28 Abs. 1 GG beachtet haben (vgl. BVerfGE 96, 231 ).

    Demgemäß folgt aus der weitgehenden Verfassungsautonomie, über die die Länder unter dem Grundgesetz im Bereich der Landeswahlen verfügen, dass der durch die Landesverfassungsgerichte insoweit vorgesehene Rechtsschutz möglichst unangetastet bleiben muss und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit gebracht werden darf, als es nach dem Grundgesetz unvermeidbar ist (vgl. dazu allgemein BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ; 147, 185 ).

    Ein Übergreifen der Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes auf die des Landes ist so lange nicht geboten, wie die Länder bei der Einrichtung ihrer Landesverfassungsgerichte die Homogenitätsanforderungen des Art. 28 Abs. 1 GG beachten (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 8).

    Vielmehr nehmen die Verfassungsgerichte der Länder bei der Entscheidung von Verfahren zum Schutz des subjektiven Wahlrechts bei Wahlen in ihrem Verfassungsraum Aufgaben wahr, die für Bundestagswahlen dem Bundesverfassungsgericht obliegen (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 8).

    Die Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen in Verfahren zum Schutz des subjektiven Wahlrechts steht allerdings unter dem Vorbehalt der Beachtung des Homogenitätsgebots gemäß Art. 28 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 8).

    Daneben bedarf es einer Berücksichtigung der weiteren Prinzipien, die für jedes gerichtliche Verfahren gelten und im Rechtsstaatsprinzip ihre Grundlage finden (vgl. BVerfGE 96, 231 ).

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Daher muss der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben; auch darf die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit gebracht werden, als es nach dem Grundgesetz unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind daher Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte Akte "öffentlicher Gewalt", die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 132 ; 42, 312 ; 85, 148 ; 96, 231 ; BVerfGK 8, 169 ; 17, 131 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris, Rn. 1; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 1996 - 2 BvR 2604/95 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 1997 - 1 BvR 1604/97 u.a. -, NJW 1999, S. 1020 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. März 2004 - 2 BvR 596/01 -, NVwZ 2004, S. 980; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 3).

    Denn das Grundgesetz erkennt ausweislich von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG a.E. an, dass ein Land bestimmte Streitigkeiten ohne jede bundesverfassungsgerichtliche Einwirkung in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 1998 - 2 BvR 2306/96 -, NVwZ 1998, S. 387 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. März 2004 - 2 BvR 596/01 -, NVwZ 2004, S. 980; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 3).

    Popularklageverfahren im Sinne von Art. 98 Satz 4 BV gehören dazu nicht (vgl. BVerfGE 96, 231 ).

    Auch im (Popularklage-)Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten gelten die Prozessgrundrechte des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 60, 175 ; 69, 112 ; 96, 231 ; vgl. auch BVerfGK 17, 131 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris, Rn. 1 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 1997 - 1 BvR 1604/97 u.a. -, NJW 1999, S. 1020 ).

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung

    Die Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder darf nicht in größere Abhängigkeit von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit gebracht werden, als es nach dem Grundgesetz unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ).

    c) Bei den Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte handelt es sich um Akte "öffentlicher Gewalt", die gemäß Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG der Bindung an die Grundrechte und grundrechtsgleichen Gewährleistungen unterliegen und grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 132 ; 42, 312 ; 85, 148 ; 96, 231 ).

    Demgemäß können im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen landesverfassungsgerichtliche Entscheidungen grundsätzlich auch die Verletzung der Prozessgrundrechte einschließlich des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 13, 132 ; 60, 175 ; 69, 112 ; 96, 231 ) oder des allgemeinen Willkürverbots (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 46) sowie die Nichtbeachtung des Gleichberechtigungsgebots gemäß Art. 3 Abs. 2 GG geltend gemacht werden.

    Dies gilt jedoch nicht, soweit die Landesverfassungsgerichte in der Sache endgültig entscheiden (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 42).

    Geht man davon aus, dass die Gewährung des subjektiven Wahlrechtsschutzes auf Landesebene abschließend erfolgt, könnte dies der Möglichkeit einer Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ausnahmslos von vornherein entgegenstehen (vgl. zu Streitigkeiten, bei denen es um Funktionen bei Ausübung des Gesetzgebungsrechts im Land geht, BVerfGE 96, 231 ; für die Geltendmachung einer Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen im Land BVerfGE 99, 1 ).

    Zu der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfenen Frage, dass die Länder den subjektiven Wahlrechtsschutz bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum grundsätzlich allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 96, 231 ; 99, 1 ; siehe oben Rn. 33 ff.), verhalten sie sich aber nicht.

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 4, 178 ; 6, 376 ; 22, 267 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ).

    Daraus folgt, dass der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben soll und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen setzt voraus, dass ein Beschwerdeführer durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen wird (BVerfGE 15, 256 ; 96, 231 ).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Die bereits mit Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 1997 (BVerfGE 96, 231 ff.) betonte Eigenständigkeit der Landesverfassungsordnungen würde gestärkt, wenn die Länder abschließend die Wahlakte zu ihren Volksvertretungen überprüfen könnten.

    Dieser Organstreit wird im Land abschließend entschieden (vgl. BVerfGE 96, 231 m.w.N.).

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Daraus folgt, dass die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 96, 231 ).
  • BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 1844/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Bayerischen

  • BVerfG, 10.03.2014 - 1 BvR 1104/11

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

  • VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95

    Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz;

  • VerfGH Thüringen, 19.09.2001 - VerfGH 4/01

    Volksgesetzgebung; Haushaltsvorbehalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 15 A 203/02

    Begriff des kassatorischen Bürgerbegehrens; Reichweite des Schutzes von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03

    Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren

  • BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel

  • BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung des

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2306/96

    Mangels unmittelbarer rechtlicher Betroffenheit, hinreichender Darlegung der

  • BVerfG, 13.06.2016 - 2 BvR 2894/14

    Nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht stellt zugleich einen

  • BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1604/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der bayerischen Neuregelung

  • BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96

    Mangels Grundrechtsträgerschaft bzw Eröffnung des Rechtswegs zum BVerfG

  • BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung einer Landesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvK 3/98

    'Schule in Freiheit'

  • BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19

    Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das

  • VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99

    Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"

  • BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01

    Fehlende Antragsbefugnis einer Gemeinde bzgl der Verletzung von

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

  • BVerfG, 05.03.2010 - 1 BvR 2349/08

    Grenzen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung

  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch

  • VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 40-IV-97
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 8/15

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil im Instanzenzug, das nicht gegenüber dem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - 3 S 76.17

    Kein Erfolg der Initiative "Berlin braucht Tegel" vor dem OVG

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07

    Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des

  • VerfG Hamburg, 27.04.2007 - HVerfG 3/06

    Volksinitiative als Verfassungsorgan

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91

    Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig

  • VG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 4093/11

    Bindungswirkung; Verfassungsgerichtshof NRW; Landesverfassungsgericht;

  • BVerfG, 02.12.2020 - 2 BvR 865/15

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichts

  • VerfGH Thüringen, 07.12.2016 - VerfGH 28/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/07

    Verfassungsbeschwerde gegen eine beamtenrechtliche Missbilligung aufgrund von

  • VerfGH Saarland, 23.03.2022 - Lv 18/21
  • VerfGH Thüringen, 06.09.2017 - VerfGH 1/17

    Entscheidung im Verfahren über die Zulässigkeit des Volksbegehrens

  • BVerfG, 30.05.2000 - 2 BvR 822/00

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Rechtswegerschöpfung -

  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 4 ZB 16.2516

    Antrag auf Zulassung einer Berufung- Erstattung von Gerichtskosten

  • VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98

    Organstreitverfahren auf Eilantrag einer Vertrauensperson in einem

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08

    Unterlassung von Äußerungen im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung eines

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98

    Voraussetzung der Verbindung zu einer Bande im Betäubungsmittelstrafrecht;

  • VG Berlin, 08.09.2014 - 1 L 63.14

    Einstweilige Anordnung des Ruhens eines Zivilprozesses

  • LG Berlin, 05.03.2013 - 31 O 556/11

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages - Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zulassung von Wahlvorschlägen

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 174-IV-08
  • VG Potsdam, 21.06.2022 - 9 K 179/19
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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96   

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https://dejure.org/1997,1793
BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96 (https://dejure.org/1997,1793)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.1997 - 1 BvR 446/96 (https://dejure.org/1997,1793)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 1997 - 1 BvR 446/96 (https://dejure.org/1997,1793)
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Fluglärm II

Art. 19 Abs. 4 GG, fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen Bundesrechtsverordnung, Verfassungsbeschwerde gehört nicht zum Rechtsweg, § 90 BVerfGG, allgemeiner Grundsatz der Subsidiarität

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung durch Durchführung des Hauptsacheverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 90 BVerfGG
    Indirekter Rechtsschutz gegen BundesVO verdrängt Verfassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 673
  • NVwZ 1998, 169
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
    Der Subsidiaritätsgrundsatz ist auch bei Normen, die den Beschwerdeführer unmittelbar betreffen, zu beachten (vgl. BVerfGE 71, 305 >334 ff.<; 74, 69 >74<).

    Bei Verordnungen des Bundes, gegen die unmittelbar kein Rechtsweg eröffnet ist, verlangt er die Anrufung der allgemein zuständigen Gerichte, wenn diese der behaupteten Grundrechtsverletzung abhelfen können (vgl. BVerfGE 68, 319 >325 f.<; 71, 305 >335 f.<).

    Diese Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der sich das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts nur auf nachkonstitutionelle Gesetze im formellen Sinn, nicht aber auf Rechtsverordnungen bezieht (vgl. BVerfGE 68, 319 >326<; 71, 305 >337<).

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
    Bei Verordnungen des Bundes, gegen die unmittelbar kein Rechtsweg eröffnet ist, verlangt er die Anrufung der allgemein zuständigen Gerichte, wenn diese der behaupteten Grundrechtsverletzung abhelfen können (vgl. BVerfGE 68, 319 >325 f.<; 71, 305 >335 f.<).

    Diese Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der sich das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts nur auf nachkonstitutionelle Gesetze im formellen Sinn, nicht aber auf Rechtsverordnungen bezieht (vgl. BVerfGE 68, 319 >326<; 71, 305 >337<).

  • VGH Bayern, 30.11.1993 - 20 A 93.40022

    Die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen die Festlegung von Flugrouten am

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
    Das habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit zutreffenden Erwägungen, die sich das Oberverwaltungsgericht zu eigen mache, dargelegt (BayVGH, NVwZ-RR 1995, S. 114 >115 ff.<).
  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
    Die Verfassungsbeschwerde ist der außerordentliche Rechtsbehelf des Bürgers zum Schutz seiner Grundrechte; sie gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGE 1, 332 >344<; 79, 365 >367<).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
    Die Feststellung des Sachverhalts und die einfachrechtliche Beurteilung unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
    Es handelt sich dabei, auch wenn der Anspruch aus Grundrechten hergeleitet wird, nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, für die der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO nicht offenstünde (vgl. BVerwGE 80, 355 >357 ff.<; weitere Rechtsprechungsnachweise etwa bei Kopp, VwGO , 10. Aufl. 1994, § 40 Rn. 33 und 33 a).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
    Bei letztinstanzlichen Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes kann das die Durchführung des Hauptsacheverfahrens erfordern (vgl. BVerfGE 51, 130 >139 f.<), wenn es die Möglichkeit bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 >401<).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
    Zumutbar ist das allerdings nur, wenn die Anrufung der allgemein zuständigen Gerichte nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 79, 1 >20<; 85, 80 >86<).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
    Bei letztinstanzlichen Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes kann das die Durchführung des Hauptsacheverfahrens erfordern (vgl. BVerfGE 51, 130 >139 f.<), wenn es die Möglichkeit bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 >401<).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
    Die Verfassungsbeschwerde ist der außerordentliche Rechtsbehelf des Bürgers zum Schutz seiner Grundrechte; sie gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGE 1, 332 >344<; 79, 365 >367<).
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Dies gilt selbst dann, wenn die untergesetzliche Norm einer unmittelbaren verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nicht zugänglich ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 2. April 1997 - 1 BvR 446/96 -, NVwZ 1998, S. 169 ).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Dass es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handelt, für die der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 VwGO nicht eröffnet wäre, hat bereits das Bundesverfassungsgericht gerade für den hier in Rede stehenden Zusammenhang entschieden (Kammerbeschluss, NVwZ 1998, 169).
  • BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 2016/01

    Normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1, 2 des "Gesetzes über das

    , Band 1, § 43, Rn. 25 m.w.N.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage , § 43, Rn. 9; vgl. auch Clemens, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, 1992, §§ 63, 64, Rn. 50; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1992 - 1 BvR 1502/91 u.a. - und vom 2. April 1997 - 1 BvR 446/96 -, NVwZ 1998, S. 169; vgl. aus der neueren Rechtsprechung der Fachgerichte etwa BVerwG, NJW 2000, S. 3584; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, S. 737 ; VG Stuttgart, NVwZ 2002, S. 1274 ).
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2001 - Vollz (Ws) 6/01

    Rechtsweg bei Geltendmachung erhöhter Entlohnung von Strafgefangenen -

    Wegen des Charakters als außerordentlicher Rechtsbehelf gehöre die Verfassungsbeschwerde auch nicht zum Rechtsweg (BVerfGE 1, 332, 344; BVerfGE 79, 365, 367; BVerfG [1. Kammer des 1. Senats], NVwZ 1998, S. 169 f.).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass durch die Verfassungsbeschwerde wegen des beschränkten verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes und der Zugangsschranken durch das nach § 93 a BVerfGG erforderliche Zugangsverfahren nicht in dem selben Umfang Rechtschutz wie durch die allgemein zuständigen Gerichten gewährt werde (BVerfG [1. Kammer des 1. Senats] NVwZ 1998, S. 169 f.).

    Bei dem dem Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. April 1997 (BVerfG, NVwZ 1998, S. 169 f.) zugrundeliegenden Sachverhalt ging es sachlich um den Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten gegen (untergesetzliche) Rechtsverordnungen des Bundes.

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1500/93

    Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen § 6 Abs 2, Abs 3 VerpackV gerichteten

    Auch bei Verordnungen des Bundes, gegen die unmittelbar kein Rechtsweg eröffnet ist, verlangt er die Anrufung der allgemein zuständigen Gerichte, wenn diese der behaupteten Grundrechtsverletzung abhelfen können (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), NVwZ 1998, S. 169 f.; BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), NJW 1999, S. 2031; BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 11. November 1999 - 1 BvR 2550/96 - Umdruck S. 5 ff.; zustimmend: Pielow, Die Verwaltung 1999, S. 445, 463 ff.).

    Diese Rechtsauffassung zur Prüfungs- und Verwerfungskompetenz der Verwaltungsgerichte steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der sich dessen Verwerfungsmonopol nur auf nachkonstitutionelle Gesetze im formellen Sinn, nicht aber auf Rechtsverordnungen bezieht (vgl. BVerfGE 68, 319 ; BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), NVwZ 1998, S. 169 f.; BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), NJW 1999, S. 2031).

  • VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 1435/15

    Amtsnotariat; Bezirksnotar; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung

    Insofern kann - wie hier - eine allgemeine Feststellungsklage auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen normativer Pflichten gerichtet sein (BVerfG, Beschluss vom 02.04.1997 - 1 BvR 446/96 -, NVwZ 1998, 169 ; BVerfG, Beschluss vom 18.08.2000 - 2 BvR 1329/00 -, NVwZ 2000, 1407 ; BVerfG, Beschluss vom 25.02.2004 - 1BvR 2016/01 -, NVwZ 2004, 977 ; BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 u.a. -, NVwZ 2006, 922 ).
  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 1907/02

    Verwaltungsgericht entscheidet gegen "Dosenpfand"

    Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 1472/99, in: DVBl 2001, 1429, 1430; vgl. auch Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 2. April 1997 - 1 BvR 446/96, in: NVwZ 1998, 169: gegen eine bundesrechtliche Durchführungsverordnung zum Luftverkehr ist die Feststellungsklage nach § 43 VwGO zulässig; dazu Peters, Zur Zulässigkeit der Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bei untergesetzlichen Normen, in: NVwZ 1999, 506.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 8 S 2210/02

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Flugverkehrsbeschränkungen über deutschem Gebiet

    Im Hinblick auf das in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Gebot der effektiven Rechtsschutzgewährung, die in erster Linie den Fachgerichten obliegt (BVerfG, Beschluss vom 2.4.1997 - 1 BvR 446/96 - NVwZ 1998, 169), kann aber mit einer Klage die Feststellung begehrt werden, dass eine Norm bei ihrer Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt Rechte des Klägers verletzt.

    Deren Statthaftigkeit ist inzwischen allgemein anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 2.4.1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 28.6.2000, a.a.O.; Urteil des Senats vom 22.3.2002, a.a.O.; Kukk, NVwZ 2001, 408; krit.: Rupp, NVwZ 2002, 286; vgl. auch: Hufen, JuS 2001, 406).

  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1472/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Bei Rechtsverordnungen des Bundes, gegen die unmittelbar kein Rechtsweg eröffnet ist, verlangt der Grundsatz die Anrufung der allgemein zuständigen Gerichte, wenn diese der behaupteten Grundrechtsverletzung abhelfen können (vgl. BVerfGE 68, 319 [325 f.]; 71, 305 [335 f.]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1998, S. 169 f.; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 2031; speziell zur Verpackungsverordnung 1991, BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ-RR 2000, S. 473; allgemein zustimmend: Pielow, Die Verwaltung 1999, S. 445, 463 ff.).

    Diese Rechtsauffassung zur Prüfungs- und Verwerfungskompetenz der Verwaltungsgerichte steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der sich dessen Verwerfungsmonopol nur auf nachkonstitutionelle Gesetze im formellen Sinn, nicht aber auf Rechtsverordnungen bezieht (vgl. BVerfGE 68, 319 [326]; BVerfG, NVwZ 1998, S. 169 f.; BVerfG, NJW 1999, S. 2031).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Auch wenn diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts einem gegen ein Bundesland gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Frist des § 9 Abs. 2 Satz 2 VerpackV a.F. galten, wird man sie angesichts der Allgemeinheit der Formulierung nicht dahin verstehen können, dass nur in jener Konstellation ein Rechtsverhältnis zur Bundesrepublik besteht (s. ferner zum Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen des Bundes BVerfG, Beschluss vom 2. April 1997 - 1 BvR 446/96 -, NVwZ 1998, 169 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276, 278).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 8 S 2225/02

    Örtliche Zuständigkeit des VGH für Flugrouten über eigenem Bundesland;

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung des

  • SG Darmstadt, 30.11.2004 - S 1 AL 467/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 4134/02

    Ableistung einer Vorgriffsstunde durch einen Lehrer; Zahlung eines finanziellen

  • BVerfG, 22.11.2006 - 1 BvR 2805/06

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Regelungen der TKÜV

  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 5844/02

    Pfand für Mineralwasser und CO2-haltige Erfrischungsgetränke in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 4237/01

    Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Vorgriffsstunden ; Prinzip

  • BVerwG, 08.06.2001 - 5 BN 1.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Grundsatzrüge -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 6 A 145/03

    Finanziellen Ausgleich für geleistete Vorgriffsstunden; Verurteilung des

  • VG Düsseldorf, 03.09.2002 - 17 K 5839/02

    Verpflichtung zur Pfanderhebung, Erstattung und Rücknahme von einwegverpackten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 3580/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 2725/01

    Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Vorgriffsstunden ; Rechte

  • VG Schleswig, 21.04.2008 - 12 B 13/08

    Abtrennen eines separaten und abgeschlossenen Nebenraumes einer Gaststätte zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 3988/02
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.09.1997 - 1 BvR 677/94   

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BVerfG, 22.09.1997 - 1 BvR 677/94 (https://dejure.org/1997,9973)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.1997 - 1 BvR 677/94 (https://dejure.org/1997,9973)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 1997 - 1 BvR 677/94 (https://dejure.org/1997,9973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; Rechtsschutzgewährung; Vorrang des Vermögensgesetzes; faktische Enteignung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 221
  • NVwZ 1998, 169 (Ls.)
  • WM 1998, 390
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an

    Vielmehr sichert Art. 143 Abs. 3 GG - im Einklang mit Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 95, 48 ) - den verfassungsrechtlichen Bestand auch solcher Rechtsnormen, die die Rückgängigmachung eines jedenfalls faktisch eingetretenen Eigentumsverlusts ausschließen und damit zum Verlust eventuell noch vorhandener formaler Rechtspositionen führen (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 221 ).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Die Annahme, daß das Vermögensgesetz auch die Rückgängigmachung solcher tatsächlich vollzogenen Eigentumsentziehungen regelt, ist verfassungsrechtlich bedenkenfrei (vgl. BVerfG, NJW 1998, 221 = VIZ 1998, 52).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an

    Vielmehr sichert Art. 143 Abs. 3 GG - im Einklang mit Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 95, 48 ) - den verfassungsrechtlichen Bestand auch solcher Rechtsnormen, die die Rückgängigmachung eines jedenfalls faktisch eingetretenen Eigentumsverlusts ausschließen und damit zum Verlust eventuell noch vorhandener formaler Rechtspositionen führen (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 221 ).
  • VG Dresden, 14.12.1999 - 2 K 1726/99

    Überführung eines ehemaligen Rittergutes ; Bodenreform in der sowjetischen

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  • BVerwG, 08.05.1998 - 8 B 80.98

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Sie läßt jede Auseinandersetzung mit der von der Beschwerde selbst eingeräumten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG im Zusammenhang mit Enteignungen nach dem Aufbaugesetz und dem Baulandgesetz der DDR (vgl. dazu u.a. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 16/93] und - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 11/93] sowie vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 324 ) ebenso vermissen wie eine Würdigung der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dazu Beschlüsse vom 22. September 1997 - 1 BvR 677/94 - VIZ 1998, 52, vom 9. Dezember 1997 - 1 BvR 1611/94 - VIZ 1998, 203 und vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 2339/95 und 1 BvR 5/97 - ZOV 1998, 113) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 19.93 - BVerwGE 96, 172 [BVerwG 30.06.1994 - 7 C 19/93] und Beschluß vom 3. Mai 1996 - BVerwG 4 B 46.96 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 296 S. 5 ) und des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - III ZR 176/96 - VIZ 1998, 53 ), wonach Enteignungsvorgänge, die vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages in der früheren DDR abgeschlossen wurden, nicht vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfaßt werden.
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