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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 7 L 1488/95   

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OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 7 L 1488/95 (https://dejure.org/1996,4370)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.1996 - 7 L 1488/95 (https://dejure.org/1996,4370)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 7 L 1488/95 (https://dejure.org/1996,4370)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 24 Abs. 1 BImSchG; § 2 BImSchV 18; § 3 BImSchV 18
    Freizeitanlage; Minigolfanlage; Geräuscheinwirkung; Beurteilung; Messung; Freizeitlärm-Richtlinie; Schallschutzvorkehrung; Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freizeitanlage; Minigolfanlage; Geräuscheinwirkung; Beurteilung; Messung; Freizeitlärm-Richtlinie; Schallschutzvorkehrung; Ermessen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 88
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 7 L 1488/95
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 260; v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 207; v. 24.4.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143, 145; Beschl. v. 3.5.1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, 1001).

    Hierzu können die Gerichte auch nicht bindende Verwaltungsvorschriften und Regelwerke bewertend mit heranziehen, soweit diese den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellten Anforderungen entsprechen und diese regelhaft nachvollziehen (vgl. insbesondere BVerwGE 88, 143, 149).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1994 - 7 L 5328/92

    Freizeitanlagen; Geräusche; Immissionsschutz; Open-air-Konzert;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 7 L 1488/95
    Diese stimmten in allen wesentlichen Punkten mit den LAI-Hinweisen, als deren landesspezifische Fassung sie anzusehen waren, überein (vgl. hierzu Sen., Urt. v. 15.9.1994 - 7 L 5328/92 -, NJW 1995, 900 = GewArch 1995, 173 = ZUR 1995, 85 = NdsVBl 1995, 59).
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 7 L 1488/95
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 260; v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 207; v. 24.4.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143, 145; Beschl. v. 3.5.1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, 1001).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 7 L 1488/95
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 260; v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 207; v. 24.4.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143, 145; Beschl. v. 3.5.1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, 1001).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 7 L 1488/95
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 260; v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 207; v. 24.4.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143, 145; Beschl. v. 3.5.1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, 1001).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 7 L 1488/95
    In diesem Zusammenhang kann dahingestellt bleiben, ob gegen die Rechtmäßigkeit der der Klägerin seinerzeit erteilten Baugenehmigung spricht, daß die Darstellung des Geländes im Flächennutzungsplan als "allgemeine Grünfläche" nur die Anlage einer lediglich begrünten Rasen- oder Parkfläche, nicht aber die Errichtung von baulichen Einrichtungen, welche die von ihm beanspruchte Fläche auf Dauer ihrer Nutzung als schlichter Rasen- oder Parkfläche entziehen, gestattete (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1974 - 4 C 14.74 -, DVBl 1974, 777 zur Rechtswidrigkeit der Einrichtung eines Kinderspielplatzes auf einer als "öffentlichen Grünfläche" in einem Bebauungsplan festgesetzten Fläche).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2011 - 12 LA 31/10

    Genehmigung eines Volksfestes, einschließlich Verwendung elektroakustischer

    In früheren, in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen zitierten Entscheidungen des 7. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (v. 15.9.1994 - 7 L 5328/92 - und v. 18.12.1996 - 7 L 1488/95 -) werde zwar ausgeführt, dass der Niedersächsische Freizeitlärm-Erlass aus dem Jahr 1988 und die Niedersächsische Freizeitlärm-Richtlinie aus dem Jahr 1996 als brauchbare Orientierungshilfe bei der Bewertung von Freizeitlärm herangezogen werden dürften, dies aber nur, weil sie in allen wesentlichen Punkten mit den LAI-Hinweisen aus den Jahren 1988 und 1995 übereinstimmten.

    Eine derartige Orientierungshilfe stellten in Niedersachsen die als Gemeinsamer Runderlass mehrerer Ministerien ergangenen "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" vom 14. November 1988 (Nds. MBl. S. 23) und die Freizeitlärm-Richtlinie vom 24. September 1996 (Nds. MBl. S. 1652) dar (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1994 - 7 L 5328/92 -, NJW 1995, 900; Urt. v. 18.12.1996 - 7 L 1488/95 -, NVwZ 1999, 88).

  • VG Freiburg, 05.08.2011 - 3 K 1170/11

    Erfolgreicher Nachbar-Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

    Insbesondere handelt es sich bei dem Minigolfplatz nicht um eine Sportanlage im Sinne der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Sportanlagenlärmschutzverordnung - (vgl. Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band IV, § zu 18. BImSchV, Rn. 32, Stichwort "Minigolfanlage"; offen gelassen von Nds.OVG, Urt. v. 18.12.1996 - 7 L 1488/95 -, NVwZ 1999, 88).
  • VG Hannover, 26.11.2009 - 7 A 3124/09

    Rechtmäßigkeit einer den Veranstaltern des Maschseefestes im Sommer 2009

    Von daher obliegt es der tatrichterlichen Würdigung, über die Frage der Zumutbarkeit von Geräuschen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.1991 - BVerwG 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143, 145; Nds. OVG Lüneburg, Urt. v. 15.09.1994 - 7 L 5328/92 -, NJW 1995, 900 sowie Urt. v. 18.12.1996 - 7 L 1488/95 -, NVwZ 1999, 88).
  • VG Göttingen, 23.02.2005 - 1 A 1214/02

    Lärmschutz gegenüber Veranstaltungen; Teilweise Rücknahme der Klage; Zulässigkeit

    (vgl. BVerwGE 88, 143, 145; Nds. OVG Lüneburg, NJW 1995, 900 sowie Urteil vom 18. Dezember 1996 - 7 L 1488/95 -).
  • VG Lüneburg, 27.03.2019 - 5 A 125/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Freizeitlärm-Richtlinie; Lärmschutzauflagen;

    Eine derartige Orientierungshilfe stellten in Niedersachsen die als Gemeinsamer Runderlass mehrerer Ministerien ergangenen "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" vom 14. November 1988 (Nds. MBl. S. 23) und die Freizeitlärm-Richtlinie vom 24. September 1996 (Nds. MBl. S. 1652) dar (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1994 7 L 5328/92, NJW 1995, 900; Urt. v. 18.12.1996 7 L 1488/95, NVwZ 1999, 88).
  • VG Stade, 22.12.2003 - 6 B 2188/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Bohrbetriebsplan

    Diese hängen ihrerseits von der bebauungsrechtlichen Prägung der Situation und von etwaigen tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen ab ( Nds. OVG, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 7 L 1488/95 - ).
  • VG Stade, 07.07.2004 - 2 B 750/04

    Errichten und Betreiben einer Gastwirtschaft; Vermeidung von schädlichen

    Diese hängen ihrerseits von der bebauungsrechtlichen Prägung der Situation und von den tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen ab (Nds. OVG, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 7 L 1488/95 -).
  • VG Stade, 08.12.2003 - 2 B 1212/03

    Einstweiliger Rechtschutz ohne Stellen eines vorherigen Aussetzungsantrages beim

    Diese hängen ihrerseits von der bebauungsrechtlichen Prägung der Situation und von etwaigen tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen ab (Nds. OVG, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 7 L 1488/95 -).
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Rechtsprechung
   VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97.A (2)   

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https://dejure.org/1997,4340
VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97.A (2) (https://dejure.org/1997,4340)
VG Gießen, Entscheidung vom 06.11.1997 - 5 E 30393/97.A (2) (https://dejure.org/1997,4340)
VG Gießen, Entscheidung vom 06. November 1997 - 5 E 30393/97.A (2) (https://dejure.org/1997,4340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 4 AuslG, Art 3 MRK, Art 1 MRK, Art 9 Abs 1 MRK
    (Zum Abschiebungshindernis zugunsten von Ahmadis aus Pakistan; zur Auslegung von MRK Art 3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ; Begründung eines Antrags auf Asyl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 88
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97
    Aus Art. 1 EMRK, in dem die Hohen Vertragsschließenden Teile allen ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zusichern, kann kein allgemeiner Grundsatz abgeleitet werden, wonach ein Mitgliedstaat den Aufenthalt eines Individuums nicht beenden dürfte, solange er nicht davon überzeugt ist, daß die Bedingungen, die es im Zielland erwarten, in voller Übereinstimmung mit jedem der Schutzrechte der Konvention stehen (s. EGMR, Urteil vom 07.07.1989, NJW 1990, 2183, 2184).

    Zwar wird abweichend von dieser sich aus dem Wortlaut der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebenden Beschränkung ihres räumlichen Geltungsbereichs auf den Herrschaftsbereich der Vertragsstaaten der Schutz des Art. 3 EMRK vor Folter oder unmenschlicher und erniedrigender Behandlung auch auf die im Heimatstaat oder Drittstaat eintretenden Folgen von Auslieferung, Ausweisung oder Abschiebung durch einen Vertragsstaat erstreckt (s. etwa EGMR, Urteile vom 07.07.1989, NJW 1990, 2183, 2184 und 29.04.1997, InfAuslR 1997, 333, 334; BVerwG, Urteile vom 17.10.1995, NVwZ 1996, 476, 477 und 15.04.1997 InfAuslR 1997, 341, 342).

    Maßgebend hierfür ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 07.07.1989 (a.a.O.), daß Ziel und Zweck der Konvention als ein Instrument zum Schutz des Individuums verlange, daß ihre Vorschriften als Schutzgarantien praktisch wirksam und effektiv gestaltet, verstanden und angewandt werden.

    So wird etwa auch in dem grundlegenden Urteil vom 07.07.1989 (NJW 1990, 2183) die diesbezügliche Anwendung des Art. 3 EMRK ausführlich begründet (S. 2184), während zur Frage des Art. 6 EMRK lediglich - die Entscheidung nicht tragend - kurz ausgeführt wird, der Gerichtshof schließe nicht aus, daß ausnahmsweise eine Verletzung des Art. 6 durch eine Auslieferungsentscheidung vorliegen könne, wenn ein Risiko dafür bestehe, daß der Straftäter in dem ersuchenden Staat eine offenkundige Verweigerung eines fairen Prozesses erfahren müsse (S. 2188).

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97
    Die Europäische Menschenrechtskonvention ihrerseits bezweckt jedoch vornehmlich die Sicherung bestimmter Rechte und Freiheiten innerhalb des eigenen Machtbereichs der Vertragsstaaten und es enthalten weder die Konvention selbst noch später vereinbarte Protokolle ein Recht auf Asyl (BVerwG, Urteil vom 17.10.1995, NVwZ 1996, 466, 477 und vom 15.04.1997, InfAuslR 1997, 341, 342).

    Zwar wird abweichend von dieser sich aus dem Wortlaut der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebenden Beschränkung ihres räumlichen Geltungsbereichs auf den Herrschaftsbereich der Vertragsstaaten der Schutz des Art. 3 EMRK vor Folter oder unmenschlicher und erniedrigender Behandlung auch auf die im Heimatstaat oder Drittstaat eintretenden Folgen von Auslieferung, Ausweisung oder Abschiebung durch einen Vertragsstaat erstreckt (s. etwa EGMR, Urteile vom 07.07.1989, NJW 1990, 2183, 2184 und 29.04.1997, InfAuslR 1997, 333, 334; BVerwG, Urteile vom 17.10.1995, NVwZ 1996, 476, 477 und 15.04.1997 InfAuslR 1997, 341, 342).

    Vielmehr wird dann im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.04.1997 (InfAuslR 1997, 341, 345) ausdrücklich offen gelassen, ob Art. 2 Abs. 1 EMRK von der Verweisung in § 53 Abs. 4 AuslG erfaßt wird.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97
    Vielmehr ist für die Feststellung einer Verletzung des Wesensgehaltes der Glaubensfreiheit des Art. 9 EMRK die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum gegenüber dem auch die Glaubensausübung in der Öffentlichkeit gewährleistenden Art. 4 GG eingeschränkten Umfang der asylrechtlichen Gewährleistung der Religionsfreiheit gemäß Art. 16a GG bzw. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 a.F. GG (siehe dazu BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987, BVerfGE 76, 143, 158 ff.; BVerwG, Urteil vom 18.02.1996, BVerwGE 74, 31) heranzuziehen (so im Ergebnis auch VG Freiburg nach einer bei GK-Ausländerrecht § 53 Rdnr. 220.2 zitierten Entscheidung; vgl. ferner OVG Koblenz, Beschluß vom 23.05.1997, NVwZ Beilage 10/1997, S. 79, 80, das eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK verlangt).

    Danach müßte die Behandlung darauf gerichtet sein, die Angehörigen einer religiösen Gruppe physisch zu vernichten oder mit vergleichbar schweren Sanktionen (etwa Austreibung oder Vorenthaltung elementarer Lebensgrundlagen) zu bedrohen oder ihrer religiösen Identität zu berauben, indem ihnen z.B. unter Androhung von Strafen an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit eine Verleugnung oder gar Preisgabe tragender Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung zugemutet wird oder sie daran gehindert werden, ihren eigenen Glauben, so wie sie ihn verstehen, im privaten Bereich und unter sich zu bekennen; mithin das religiöse Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, daß der Mensch zu seinem Leben-  und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987, a.a.O., S. 158 f.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97
    Diese Vorschrift hat lediglich deklaratorische Bedeutung und stellt klar, daß das neue Ausländerrecht nicht als späteres Gesetz die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebenden Abschiebungshindernisse verdrängt (s. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995, NVwZ 1996, 476, 477).

    Zwar wird abweichend von dieser sich aus dem Wortlaut der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebenden Beschränkung ihres räumlichen Geltungsbereichs auf den Herrschaftsbereich der Vertragsstaaten der Schutz des Art. 3 EMRK vor Folter oder unmenschlicher und erniedrigender Behandlung auch auf die im Heimatstaat oder Drittstaat eintretenden Folgen von Auslieferung, Ausweisung oder Abschiebung durch einen Vertragsstaat erstreckt (s. etwa EGMR, Urteile vom 07.07.1989, NJW 1990, 2183, 2184 und 29.04.1997, InfAuslR 1997, 333, 334; BVerwG, Urteile vom 17.10.1995, NVwZ 1996, 476, 477 und 15.04.1997 InfAuslR 1997, 341, 342).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1994 - A 16 S 486/94

    Zur Gefahr einer Verurteilung nach Art 82 StGB-Vietnam wegen exilpolitischer

    Auszug aus VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg begründet in seinem Urteil vom 09.09.1994 (Az.: A 16 S 486/94, AuAS 1994, 276 L) zwar unter Auswertung der entsprechenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Verbot der Abschiebung aus Art. 3 EMRK (S. 9 f. des Abdrucks); für die anschließend vertretene Geltung von Abschiebungshindernissen aus § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 5 und 6 EMRK fehlt jedoch eine Begründung (S. 11 des Abdrucks).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 443.93

    Völkerrecht - Bürgerkriegsflüchtling - Abschiebung - Politische Verfolgung

    Auszug aus VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97
    So wird zwar im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.03.1994 (NVwZ 1994, 1112, 1113) ausgeführt, nach § 53 Abs. 4 AuslG habe der Ausländer einen Anspruch auf Unterlassung jedweder Abschiebung, die mit der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht zu vereinbaren sei, also nicht nur, wenn Folter, sondern auch wenn erniedrigende oder unmenschliche Behandlung (Art. 3 EMRK) oder der Verlust der Freiheit (Art. 4 EMRK) drohe.
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97
    Die zitierte Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK (BVerwG, Urteil vom 04.06.1997, InfAuslR 1997, 355, 356 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.1996, NVwZ Beilage 3/1997, S. 18, 19) ist bereits deshalb nicht einschlägig, weil im Falle einer Abschiebung unter Verletzung des Schutzes des Familienlebens der die Vorschrift verletzende Zustand bereits in der Bundesrepublik Deutschland eintreten würde und nicht erst nach vollzogener Abschiebung im Zielstaat.
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 10 UE 77/94

    Keine beachtliche Gefahr einer Gruppenverfolgung von Ahmadis in Pakistan; zum

    Auszug aus VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97
    Für Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft, die in Pakistan nicht bereits Opfer von asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen geworden sind, besteht in Pakistan gegenwärtig und auf absehbare Zukunft mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit weder die Gefahr einer mittelbaren gruppengerichteten Verfolgung noch einer unmittelbaren gruppengerichteten Verfolgung (s. etwa BVerwG, Urteil vom 26.10.1993, NVwZ 1994, 500 und Urteil vom 25.01.1995, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 176; Hess. VGH, Urteile vom 05.12.1994 - 10 UE 77/94 -, AuAS 1995, 95, L und vom 15.03.1995, - 10 UE 102/94; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.03.1994, - 19 A 10021/85; Hamburgisches OVG, Urteil vom 04.03.1994, - Bf IV 38/93 - und in Änderung der Senatsrechtsprechung Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25.01.1996, - 12 L 3695/95 -).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97
    Einem Bewerber, der bereits politisch verfolgt war, kann bei einer Änderung der politischen Verhältnisse im Verfolgerstaat seine Rückkehr nur zugemutet werden, wenn sich die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen ohne ernsthafte Zweifel an der Sicherheit des Bewerbers ausschließen läßt (zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. BVerwG, Urteil vom 25.09.1984, BVerwGE 70, 169, 171).
  • BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 35.96

    Familienasyl für in Deutschland geborene Kinder asylberechtigter Eltern

    Auszug aus VG Gießen, 06.11.1997 - 5 E 30393/97
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.05.1997 - 9 C 35.96 - (AuAS 1997, 221) entschieden hat, beurteilt sich der Anspruch des Kindes eines Asylberechtigten, das in der Bundesrepublik Deutschland nach dessen Asylantragstellung, aber vor dessen Anerkennung geboren worden ist, auf Gewährung von Familienasyl nach § 26 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG.
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

  • OVG Niedersachsen, 25.01.1996 - 12 L 3695/95

    Keine Gruppenverfolgung der Ahmadiyyas in Pakistan; Ahmadiyya-Gemeinschaft;

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 10 UE 102/94

    Asylrecht: Pakistan - mittelbare Gruppenverfolgung der Ahmadis; fehlende

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.1994 - 19 A 10021/85
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • OVG Hamburg, 04.03.1994 - Bf IV 38/93

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Pakistan; Verfolgungsgefahr; Politische

  • OVG Thüringen, 30.09.1998 - 3 KO 864/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Pakistan; Ahmadis; Gruppenverfolgung;

    Der Senat läßt offen, unter welchen Voraussetzungen im einzelnen über das aus Art. 3 EMRK folgende Abschiebungsverbot hinaus auch aus anderen Gewährleistungen der EMRK, insbesondere aus Art. 9 EMRK, ein Verbot der Abschiebung folgen kann (vgl. dazu OVG Lüneburg, a.a.O.; HessVGH, Beschluß vom 19.5.1998 - 10 UE 1974/97.A - ; OVG Koblenz, Beschluß vom 23.5.1997 - 6 A 11282/97 - ; VGH Mannheim, Urteile vom 15.5.1996 - A 13 S 1431/94 - und vom 9.9.1994 - A 16 S 486/94 - ; BVerwG, Urteile vom 15.4.1997 - 9 C 38.96 - , NVwZ 1997, 1127 und vom 22.3.1994 - 9 C 443.93 - , NVwZ 1994, 1112; VG Gießen, Urteil vom 6.11.1997 - 5 E 30393/97 - , AuAS 1998, 64; Hailbronner, Ausweisung und Abschiebung in der neueren Rechtsprechung und Gesetzgebung, JZ 1995, 127, 137).

    Gegen ein Abschiebungsverbot bei drohender Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Art. 9 EMRK im Drittstaat könnte grundsätzlich einzuwenden sein, daß Art. 9 EMRK, anders als Art. 3 EMRK, nicht zu den in Art. 15 Abs. 2 EMRK aufgeführten Rechten gehört, die auch im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht, nicht au- ßer Kraft gesetzt werden dürfen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 6.11.1997, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 04.05.1999 - 3 KO 262/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Gruppenverfolgung; Sudan; Christ;

    Der Senat läßt offen, unter welchen Voraussetzungen im einzelnen über das aus Art. 3 EMRK folgende Abschiebungsverbot hinaus auch aus anderen Gewährleistungen der EMRK, insbesondere aus Art. 9 EMRK, ein Verbot der Abschiebung folgen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, NVwZ 1997, 1127 und vom 22. März 1994 - 9 C 443.93 -, NVwZ 1994, 1112; Niedersächsisches OVG, a.a.O.; HessVGH, Beschluß vom 19. Mai 1998 - 10 UE 1974/97.A - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 23. Mai 1997 - 6 A 11282/97 -; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15. Mai 1996 - A 13 S 1431/94 - und vom 9. September 1994 - A 16 S 486/94 - VG Gießen, Urteil vom 6. November 1997 - 5 E 30393/97 -, AuAS 1998, 64; Hailbronner, Ausweisung und Abschiebung in der neueren Rechtsprechung und Gesetzgebung, JZ 1995, 127, 137).

    Gegen ein Abschiebungsverbot bei drohender Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Art. 9 EMRK im Drittstaat könnte grundsätzlich einzuwenden sein, daß Art. 9 EMRK, anders als Art. 3 EMRK, nicht zu den in Art. 15 Abs. 2 EMRK aufgeführten Rechten gehört, die auch im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht, nicht au- ßer Kraft gesetzt werden dürfen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 6. November 1997, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 31.08.1999 - 10 UE 864/98

    Pakistan: Lage der Ahmadis - Religionsausübungsmöglichkeit im internen Bereich;

    Daher ist der Abschiebungsschutz auf Maßnahmen zu beschränken, die nach ihrer Art und Intensität mit Eingriffen in Art. 3 EMRK vergleichbar sind und den Wesensgehalt bzw. den Kern der Menschenwürde etwa im Sinne der genannten in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Asylerheblichkeit von Eingriffen in die Religionsfreiheit antasten (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 19.05.1998 -- 10 UE 1974/97.A --, ESVGH 48, 263 = AuAS 1998, 226; Nds. OVG, 06.04.1998 -- 12 L 1076/98 --, NVwZ-Beilage 1998, 65; VG Gießen, 06.11.1997 -- 5 E 30393/97.A --, NVwZ-Beilage 1998, 60; im Ergebnis ebenso, wenn auch aus Art. 3 EMRK abgeleitet oder offen gelassen: OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.1997 -- 6 A 11282/97.OVG --, NVwZ-Beilage 1997, 79; OVG Hamburg, 02.03.1999 -- OVG Bf IV 13/95 --; VGH Baden-Württ., Beschluss vom 19.05.1999 -- A 6 S 1589/98 --).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.1998 - 12 L 1076/98

    Abschiebung; Asyl; Abschiebungsschutz

    Aus diesen Voraussetzungen eines aus Art. 9 EMRK herzuleitenden, jedenfalls an Eingriffe des Zielstaates in die von Art. 9 Abs. 1 EMRK erfaßten Schutzgüter anknüpfenden Abschiebungsschutzes wegen einer den Konventionsstaat treffenden Schutzpflicht hinsichtlich einer im Drittstaat drohenden konventionswidrigen Behandlung auf nach Art und Intensität mit Eingriffen in Art. 3 EMRK vergleichbaren, den Wesensgehalt bzw den Menschenwürdekern des Art. 9 EMRK tangierende schwere Menschenrechtsverletzungen beantwortet sich zugleich die mit dem Antrag weiterhin aufgeworfene Frage einer sinngemäßen Anwendung (s. dazu VG Gießen, Urt. v. 6. November 1997 - 5 E 30393/97.A - [10 ff]; VG Freiburg, Beschl. v. 17. Januar 1994 - A 6 K 14419/93 - [5 f]; in der Sache wohl auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23. Mai 1997 - 6 A 11282/97.OVG) der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Asylerheblichkeit von Eingriffen in die Religionsfreiheit (s. dazu - m.w.N. - GK-AsylVfG, Vor II-3 Rn. 65 ff; BVerfG, B. v. 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 -, BVerfGE 76, 143 [158 ff]; BVerwG, Urt. v. 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 -, BVerwGE 74, 31 [36 ff]; Urt. v. 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 -, BVerwGE 87, 52 [56 ff]).
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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 16.02.1999 - 8 G 30027/99.A(2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19326
VG Darmstadt, 16.02.1999 - 8 G 30027/99.A(2) (https://dejure.org/1999,19326)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16.02.1999 - 8 G 30027/99.A(2) (https://dejure.org/1999,19326)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 8 G 30027/99.A(2) (https://dejure.org/1999,19326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Ausländers auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens im Wege der einstweiligen Anordnung; Einstufung einer Ausreise in das Herkunftsland während des laufenden Asylverfahrens als Rücknahme des Antrags; Anwendbarkeit des § 33 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 88
 
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