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   BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99   

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https://dejure.org/1999,1536
BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99 (https://dejure.org/1999,1536)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1999 - 4 B 74.99 (https://dejure.org/1999,1536)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1999 - 4 B 74.99 (https://dejure.org/1999,1536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Außenbereich - Nutzungsänderung - Gaststätte - Alm-Gaststätte für Wanderer und Skiläufer - Privilegiertes Vorhaben - Besondere Zweckbestimmung - Betriebsbeschränkung

  • Judicialis

    BauGB § 29 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 29 Abs. 1 § 35 Abs. 1 Nr. 4
    Bebauungsrecht; Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und Skiläufer; privilegiertes Vorhaben; besondere Zweckbestimmung; Betriebsbeschränkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ganzjähriger Betrieb einer Almgaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nutzungsänderung baulicher Anlage 2/ bodenrechtliche Relevanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2221 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 678
  • DÖV 2000, 924 (Ls.)
  • BauR 2001, 220
  • ZfBR 2000, 133
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats stellt diese Bestimmung einen Auffangtatbestand für solche Vorhaben dar, die von den Nummern 1 bis 3, 5 und 6 nicht erfaßt werden, nach den Grundsätzen städtebaulicher Ordnung, wenn überhaupt, sinnvoll aber nur im Außenbereich ausgeführt werden können, weil sie zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks auf einen Standort außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angewiesen sind (vgl. Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 m.w.N.).

    Einschränkend hat der Senat ferner hervorgehoben, daß diese Vorschrift Vorhaben privilegieren will, die singulären Charakter haben, jedenfalls nicht in einer größeren Zahl zu erwarten sind und deshalb nicht das Bedürfnis nach einer vorausschauenden förmlichen Bauleitplanung im Außenbereich auslösen (vgl. Urteil vom 16. Juni 1994 a.a.O. S. 104).

  • VGH Bayern, 09.06.1999 - 1 B 96.4197
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99
    BVerwG 4 B 74.99 VGH 1 B 96.4197.
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99
    Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" setzt demgemäß eine Wertung voraus, ob nach Lage der Dinge das Vorhaben wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 - BVerwGE 34, 1 ).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95

    Priviligierte Nutzung - Jagdhütte - Jagdpächter - Jagdbezirk - Nutzungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99
    "Erforderlich" in diesem Sinne ist das, was getan werden muß, damit die privilegierte Tätigkeit ausgeübt werden kann (vgl. Schlichter/Stich, Berliner Schwerpunkte Kommentar zum BauGB 1998, Rn. 14 zu § 35; Senatsbeschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 4 B 209.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 315 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zu diesen Grundsätzen: BVerwG, Beschlüsse vom 6.9.1999 - 4 B 74.99 -, NVwZ 2000, 678 und vom 23.11.1995 - 4 B 209.95 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 315 m.w.N.; Urteile vom 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 und vom 14.5.1969 - 4 C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11344/01 - ; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.4.2002 - 2 R 8/01 - ; Schlichter/Stich, Berliner Schwerpunkte Kommentar zum BauGB 1998, RdNr. 14 zu § 35; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 14.3.1975 - IV C 41.73 -, BVerwGE 48, 109, vom 28.4.1978 - 4 C 53.76 -, BRS 33 Nr. 66 und vom 10.11.1978 - 4 C 80.76 -, BRS 33 Nr. 65).
  • VGH Bayern, 15.11.2012 - 1 ZB 10.2422

    Keine weitere Skihütte am Hausberg

    Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" setzt demgemäß eine Wertung voraus, ob nach Lage der Dinge das Vorhaben wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. BVerwG vom 16.6.1994 BVerwGE 96, 95/103 f.; vom 6.9.1999 NVwZ 2000, 678).

    "Erforderlich" in diesem Sinn ist das, was getan werden muss, damit die privilegierte Tätigkeit ausgeübt werden kann (vgl. BVerwG vom 6.9.1999 a.a.O.).

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG vom 6.9.1999 a.a.O.).

  • VG München, 19.10.2009 - M 8 K 08.1761

    Bescheidswiderruf aufgrund Widerrufsvorbehalt außerhalb Jahresfrist

    Die tatbestandliche Weite dieser Vorschrift ist durch erhöhte Anforderungen an die im Gesetz umschriebenen Privilegierungsvoraussetzungen auszugleichen, da sich nur so das gesetzgeberische Ziel erreichen lässt, den Außenbereich in der ihm vornehmlich zukommenden Funktion - der Land- und Forstwirtschaft sowie der Erholung für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen - vor einer unangemessenen Inanspruchnahme zu schützen (BVerwG v. 6.9.1999 BauR 2001, 220).

    Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" setzt demgemäß eine Wertung voraus, ob nach Lage der Dinge das Vorhaben wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (BVerwG v. 6.9.1999 a.a.O.).

    Einschränkend ist weiter zu berücksichtigen, dass die Vorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB Vorhaben privilegieren will, die singulären Charakter haben, jedenfalls nicht in einer größeren Zahl zu erwarten sind und deshalb nicht das Bedürfnis nach einer vorausschauenden förmlichen Bauleitplanung im Außenbereich auslösen (BVerwG v. 6.9.1999 a.a.O.).

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