Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 13 B 47/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9633
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 13 B 47/00 (https://dejure.org/2000,9633)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2000 - 13 B 47/00 (https://dejure.org/2000,9633)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 13 B 47/00 (https://dejure.org/2000,9633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Auskunftsanordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP); Ausgestaltung des Auskunftsrechts der RegTP gegenüber im Postwesen tätigen Unternehmen bezüglich deren wirtschaftliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 702
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1998 - 13 B 213/98

    Telekommunikation; Diskriminierungsverbot; Sprachtelefondienst; Teilnehmerdaten;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 13 B 47/00
    Vor dem Hintergrund erscheint es - anders als in dem mit Beschluss des Senats vom 2. April 1998 - 13 B 213/98 - entschiedenen Fall gleicher Problematik aus dem Telekommunikationsbereich - nicht erforderlich, zur Wahrnehmung der Aufgabe der besonderen Missbrauchsaufsicht eine Auskunft einzufordern, die mit einem für das betroffene Unternehmen erheblichen Aufwand verbunden ist.

    Er bemisst sie im Rahmen seines Ermessens ebenso wie in gleichgelagerten Verfahren 13 B 213/98 auf 50.000,-- DM.

  • VG Köln, 20.06.2000 - 22 K 7663/99
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 13 B 47/00
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 7663/99 VG Köln wird auch insoweit angeordnet, als die Antragsgegnerin die Antragstellerin zur Auskunft über den vollen Inhalt aller Verträge der Vertragstypen "Kooperation bei Info-Versand" (Nr. 9 der Anordnung) und "Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Kooperation bei Info- Versand" (Nr. 10 der Anordnung) verpflichtet und ein Zwangsgeld i.H.v. DM 1 Mio. angedroht hat.

    Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 7663/99 gegen die Auskunftsanordnung der - durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) handelnden - Antragsgegnerin vom 12. August 1999 nebst Zwangsgeldandrohung bezüglich der unter I.2., 4. und 5. der Anordnung angeführten Vertragstypen im Ergebnis zu Recht angeordnet.

  • VG Köln, 20.06.2000 - 22 K 7663/99

    Rechtmäßigkeit einer Auskunftsanordnung der Regulierungsbehörde für

    Ein Antrag der Klägerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat zum Teil Erfolg gehabt (VG Köln 22 L 2311/99, OVG NW 13 B 47/00).

    Das Oberverwaltungsgericht Münster hat hierzu in seinem Beschluss vom 26. Januar 2000 (13 B 47/00) ausgeführt: "Die Anhörung im Verwaltungsverfahren soll dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zum Verfahrensgegenstand und Verfahrensgang geben, um ihn vor Überraschungsentscheidungen zu bewahren.

    Im hier allein interessierenden Bereich der Teilleistungsverträge obliegen der Regulierungsbehörde u.a. die gesetzlichen Aufgaben der Entgeltregulierung (§ 28 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 19 ff PostG), der besonderen Missbrauchsaufsicht (§ 32 PostG) und der allgemeinen Aufsicht über die über die Einhaltung der Vorschriften des Postgesetzes (§ 44 PostG i.V.m. § 71 Telekommunikationsgesetz - TKG -), vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Beschluss vom 26. Januar 2000 - 13 B 47/00 -.

    In seinem Beschluss vom 26. Januar 2000 (13 B 47/00) hat das O- berverwaltungsgericht Münster zu diesem Begriff folgendes ausgeführt: "Eine Teilleistung i.S.d. § 28 Abs. 1 PostG ist die um den vom Nachfrager/Kunden als seine Vorleistung erbrachten Teil reduzierte vom marktbeherrschenden Unternehmen ansonsten als Ganzes erbrachte Beförderungsleistung, wobei unter Beförderung nicht nur der reine Beförderungsvorgang, sondern die gesamte Wertschöpfungskette vom Absender bis zum Empfänger zu verstehen ist.

    Den Ausführungen des OVG Münster in seinem Beschluss vom 26. Januar 2000 (13 B 47/00) ist insofern nichts hinzuzufügen:" Das Zwangsgeld ist für den Fall der Nichterteilung der geforderten Auskunft, und zwar der Auskunft in vollem Umfang, angedroht und kann nicht etwa anteilig auf die Nichterfüllung der weiterhin zwangsweise durchsetzbaren Teile der Auskunftsanordnung umgelegt werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 13 A 4362/00

    Bestehen einer Auskunftsanordnung zur Vorlage von Teilleistungsverträgen;

    Im anschließenden gerichtlichen Verfahren wegen Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ordnete das VG die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels der Klägerin bezüglich dreier Teilleistungsvertragstypen und das OVG (NVwZ 2000, 702) hinsichtlich zweier weiterer Teilleistungsvertragstypen an.

    OVG NRW, Beschluss vom 26.1.2000 -13 B 47/00 -, a. a. O.; Gerstner, in: Beck'scher PostG-Kommentar, 2. Aufl., § 28 Rdnrn. 28 ff.; BKartA, Beschluss vom 11.2.2005 - B 9-55/03 -, a. a. O.; OLG Düsseldorf (Kartellsenat), Beschluss vom 13.4.2005 - VI-Kart 3/05 (V) -, WuW/E DE-R 1473 = MMR 2005, 542; Maschke/Kirschall, Postalischer Teilleistungszugang und Konsolidierung, N & R 2005, 105.

  • VG Köln, 11.12.2001 - 22 K 11500/99
    Die Anhörung im Verwaltungsverfahren soll dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zum Verfahrensgegenstand und Verfahrensgang geben, um ihn vor Überraschungsentscheidungen zu bewahren, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 13 B 47/00 - NVwZ 2000, 702.

    Unter Beförderung ist nicht nur der reine Beförderungsvorgang, sondern die gesamte Wertschöpfungskette vom Absender bis zum Empfänger zu verstehen, OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2000, a.a.O. m.w.N.

  • VG Köln, 01.02.2000 - 22 K 9332/98
    Die Anhörung im Verwaltungsverfahren soll dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zum Verfahrensgegenstand und Verfahrensgang geben, um ihn vor Überraschungsentscheidungen zu bewahren, vgl. OVG NW, Beschluss vom 24. November 1999 - 13 B 47/00 -.

    Unter Beförderung ist nicht nur der reine Beförderungsvorgang, sondern die gesamte Wertschöpfungskette vom Absender bis zum Empfänger zu verstehen, OVG NW, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 13 B 47/00 - m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 13 B 1428/07

    Postwettbewerber müssen der Bundesnetzagentur Auskunft zu den Arbeitsbedingungen

    Ob das Merkmal der Erforderlichkeit nach § 45 Abs. 1 PostG mit dem Begriff des "gewissen Anfangsverdachts" treffend bezeichnet ist (so OVG NRW, Beschluss vom 26.1.2000 - 13 B 47/00 -, NVwZ 2000, 702) oder dieser dem Strafrecht entlehnte Begriff (nur) bei Fällen des Verdachts einer missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung benutzt werden sollte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.4.1998 - 13 B 213/98 -, NJW 1998, 3370) und bei Auskunftsanordnungen nach § 45 Abs. 1 PostG weniger/nicht geeignet erscheint, ist unerheblich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 13 B 1156/01

    Feststellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung; Anbieter mit

    vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 13 B 47/00 -, wonach die Entrichtung des Entgelts und die Kontrolle oder Sicherung der Entgeltentrichtung eine kundengerichtete Dienstleistung ist; amtliche Begründung der TKV zu § 4, BR-Drucks. 551/97 vom 24. Juli 1997, S. 26, wonach die bloße Rechnungslegung kein Telekommunikationsdienst ist.
  • VG Köln, 13.08.2007 - 22 L 1042/07

    Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur an alternative Postunternehmen müssen

    Die Erforderlichkeit der von § 45 Abs. 1 PostG eröffneten Maßnahmen ist objektiv zu bestimmen, liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Ermächtigungsgrundlage vor, ist der BNA hinsichtlich ihres Einschreitens ein Entschließungs- und Auswahlermessen eröffnet, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26.1.2000 - 13 B 47/00, NVwZ 2000, S. 702.
  • VG Köln, 30.06.2009 - 22 L 582/09

    Gewährleistung einer wirkungsvollen Aufgabenerfüllung der Bundesnetzagentur durch

    Der BNA steht neben dem Entschließungsermessen, der Frage also, ob Auskünfte überhaupt eingeholt werden sollen, auch ein Ermessen bei der Auswahl der zu stellenden Fragen zu, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26.1.2000 - 13 B 47/00 -, NVwZ 2000, S. 702.
  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 11357/99
    Die Anhörung im Verwaltungsverfahren soll dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zum Verfahrensgegenstand und Verfahrensgang geben, um ihn vor Überraschungsentscheidungen zu bewahren, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26 Januar 2000 - 13 B 47/00 - NVwZ 2000, 702.
  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 4630/00

    Lizenzen für Briefzustellung am selben Tag rechtens

    Die Anhörung im Verwaltungsverfahren soll dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zum Verfahrensgegenstand und Verfahrensgang geben, um ihn vor Überraschungsentscheidungen zu bewahren, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24. November 1999 - 13 B 47/00 - .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht