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   BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99   

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BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99 (https://dejure.org/2000,440)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2000 - 1 C 7.99 (https://dejure.org/2000,440)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2000 - 1 C 7.99 (https://dejure.org/2000,440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GG Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Abs. ... 1 Nr. 20, Art. 80; FlHG § 24; VwGO § 104 Abs. 3 Satz 2; Richtlinie 64/433/EWG i. d. F. der Richtlinie 91/497/EWG vom 29. Juli 1991 (ABl Nr. L 268, S. 69); Richtlinie 85/73/EWG i. d. F. der Richtlinie 93/118/EG vom 22. Dezember 1993 (ABl Nr. L 340, S. 15); Ratsentscheidung 88/408/EWG vom 15. Juni 1988 (ABl Nr. L 194, S. 24); Hamburgisches Gebührengesetz vom 5. März 1986 i. d. F. vom 4. Dezember 1990 (Hmb. GVBl S. 261) §§ 2, 5; Hamburgische Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen i. d. F. vom 8. Dezember 1992 (Hmb. GVBl S. 271) § 1
    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts; Bundesgesetzgeber; Fleisch; Fleischhandel; Fleischzerlegung; Gebührenbescheid; gemeinschaftsrechtliche Gebühren; Hygienekontrollen; konkurrierende Gesetzgebung; Landesgesetzgeber; Pauschalgebühren; ...

  • Wolters Kluwer

    Abrundung - Bestimmtheit - Bindung an die Auslegung des Landesrechts - Bundesgesetzgeber - Fleisch - Fleischhandel - Fleischzerlegung - Gebührenbescheid - Gemeinschaftsrechtliche Gebühren - Hygienekontrollen - Konkurrierende Gesetzgebung - Landesgesetzgeber - ...

  • Judicialis

    GG Art. 72 Abs. 1; ; GG Art. 74 ... Abs. 1 Nr. 20; ; GG Art. 80; ; FlHG § 24; ; VwGO § 104 Abs. 3 Satz 2; ; Richtlinie 64/433/EWG i.d.F. der Richtlinie 91/497/EWG vom 29. Juli 1991 (ABl Nr. L 268, S. 69); ; Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG vom 22. Dezember 1993 (ABl Nr. L 340, S. 15); ; Ratsentscheidung 88/408/EWG vom 15. Juni 1988 (ABl Nr. L 194, S. 24); ; Hamburgisches Gebührengesetz vom 5. März 1986 i.d.F. vom 4. Dezember 1990 (Hmb. GVBl S. 261) §§ 2, 5; ; Hamburgische Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen i.d.F. vom 8. Dezember 1992 (Hmb. GVBl S. 271) § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts; Bundesgesetzgeber; Fleisch; Fleischhandel; Fleischzerlegung; Gebührenbescheid; gemeinschaftsrechtliche Gebühren; Hygienekontrollen; konkurrierende Gesetzgebung; Landesgesetzgeber; Pauschalgebühren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 143
  • NVwZ 2001, 330
  • DVBl 2000, 1620
  • DVBl 2000, 1624
  • DÖV 2001, 30
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99
    Bundesrecht gebietet es nicht, die landesrechtliche Regelung durch Gesetz zu treffen (Fortführung von BVerwGE 102, 39).

    Die Klägerin macht hierzu geltend, in der mündlichen Verhandlung vom 27. April 2000 sei nicht in ausreichendem Maße geklärt worden, wie sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - (BVerwGE 102, 39) auf das Verfahren der Klägerin auswirke.

    bb) Der Bundesgesetzgeber hat diesbezüglich durch § 24 FlHG von der ihm nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 40).

    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestsetzung gehört die durch Rechtssatz zu treffende Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 41; Beschluß vom 21. April 1999 - BVerwG 1 B 26.99 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 18, S. 5).

    Demgemäß unterliegt der Nachprüfung des Revisionsgerichts lediglich, ob das Landesrecht das Gemeinschaftsrecht in dem durch § 24 FlHG vorgeschriebenen Umfang berücksichtigt und damit die Grenzen seiner ihm bundesrechtlich überlassenen Regelungskompetenz eingehalten hat (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 41).

    In dem erwähnten Urteil vom 29. August 1996 (a.a.O.) hatte das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift lediglich abgeleitet, daß die gemeinschaftsrechtlich noch offenen Entscheidungen über die Abweichung von "durchschnittlichen Pauschalbeträgen" nicht durch Verwaltungsakt im Einzelfall, sondern "durch Rechtssatz" getroffen werden müssen.

    Dieser Einwand ist schon deswegen unbegründet, weil die Erhebung der in der Ratsentscheidung 88/408/EWG vorgesehenen gemeinschaftsrechtlichen Gebühren, insbesondere der hier in Rede stehenden Zerlegungsgebühr von 3 ECU/t, bereits aufgrund der früheren Fassung des § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG für die Bundesländer verbindlich war, soweit sie, wie hier die Beklagte, von der Abweichungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 41).

  • BVerwG, 21.04.1999 - 1 B 26.99
    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99
    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestsetzung gehört die durch Rechtssatz zu treffende Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 41; Beschluß vom 21. April 1999 - BVerwG 1 B 26.99 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 18, S. 5).

    Auch der Hinweis im Beschluß des erkennenden Senats vom 21. April 1999 - BVerwG 1 B 26.99 - (a.a.O. S. 5), § 24 Abs. 2 FlHG enthalte keine "unmittelbare Ermächtigung zur Rechtssetzung durch Kommunen", besagt lediglich, daß es einer solchen Ermächtigung durch Landesrecht bedarf.

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99
    Die hier einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien wenden sich an die Mitgliedstaaten und überlassen es ihnen, wie sie die Umsetzung in innerstaatliches Recht vollziehen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 9. September 1999 - Rs C-374/97 - Rn. 34, EuZW 2000, 22 mit Anm. Gündisch).
  • BVerwG, 15.07.1998 - 6 BN 2.98

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer landesrechtlichen Gebührenordnung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99
    Ihre in der mündlichen Verhandlung erörterten Schriftsätze befassen sich ausführlich mit der Frage, ob die Regelung der Beklagten mit den in dem genannten Urteil aufgestellten Grundsätzen, denen der 6. Senat im Beschluß vom 15. Juli 1998 - BVerwG 6 BN 2.98 - (LRE 35, 331) gefolgt ist, vereinbar ist.
  • VGH Hessen, 26.04.2001 - 5 N 947/00

    Fleischbeschaugebühr - Abweichung von der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühr

    Der Bundesgesetzgeber hat in dieser Hinsicht durch § 24 Fleischhygienegesetz - FlHG - (hier maßgeblich in der Fassung vom 17.07.1996, BGBl. I S. 991) von seiner ihm nach § 74 Abs. 1 Nr. 20 Grundgesetz - GG - zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht (BVerwG, Urteile vom 29.08.1996 - 3 C 7.95 -, BVerwGE 102, 39, 40 f.; und vom 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 19 = NVwZ 2001, 330; so auch bereits Beschluss des Senats vom 23.07.1996 - 5 TG 479/96 -, LRE 34, 122).

    Zu diesem dem Landesgesetzgeber übertragenen Regelungsauftrag gehören nicht nur die Bestimmung der Gebührentatbestände, sondern auch die der dazu gehörenden Gebühren, was das Bundesverwaltungsgericht aus dem Wort "kostenpflichtig" herleitet (vgl. Urteil vom 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, a. a. O.), wofür aber ebenfalls die Formulierung in § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG spricht, nach der die Gebühren nach Maßgabe des europäischen Gemeinschaftsrechts bemessen werden.

    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestlegung gehört auch die durch Rechtssatz zu treffende Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und gegebenenfalls wie hiervon unter den gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Voraussetzungen abgewichen werden soll (BVerwG, Urteile vom 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, vom 29.08.1996, jeweils a. a. O.; Beschluss vom 21.04.1999 - 1 B 26.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 18).

    Diese Auffassung hat allerdings das Bundesverwaltungsgericht bereits zutreffend als falsch bezeichnet, weil der Bundesgesetzgeber - wie oben ausgeführt - die Gebührenbestimmung den Ländern übertragen hat (Urteil vom 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, a. a. O.).

    Allerdings wertet das Bundesverwaltungsgericht die Vorgabe des § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG, dass die Länder bei der Umsetzung die Voraussetzungen der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zu beachten haben, als Bundesrecht, dessen Verletzung eine landesrechtliche Umsetzung schon wegen Verstoßes gegen Bundesrecht unwirksam machen würde (BVerwG, Urteile vom 29.08.1996 und vom 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, jeweils a. a. O.; Beschluss vom 21.04.1999, a. a. O.).

    Gerade wenn man - wie der Bevollmächtigte der Antragstellerin - davon ausgeht, mit dem Pauschalbetrag seien diese Untersuchungen grundsätzlich mit abgegolten, diese Pauschalbeträge aber - wie oben ausgeführt - auf die Höhe der tatsächlichen Kosten angehoben werden dürfen, so sind offensichtlich auch in den erhöhten Gebühren die tatsächlichen Kostenanteile der Trichinen- und bakteriologischen Untersuchungen enthalten (vgl. dazu auch: BVerwG, Beschlüsse vom 27.04.2000, a. a. O.).

    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung sogar für den Rückwirkungszeitraum bis zum Jahr 1991 (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27.04.2000, a. a. O.; OVG NW, Urteil vom 15.12.1998, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 18.01.2000, a. a. O., Urteil vom 16.03.1999 - 11 L 1429/98 -, LRE 36, 377 = NdsVBl. 1999, 240).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98

    Fleischbeschaugebühr

    Wie in der Rechtsprechung geklärt ist (dazu BVerwG, Urteil vom 27.4.2000, BVerwGE 111, 143 ff.), überlässt es § 24 Abs. 2 FlHG dem Landesgesetzgeber, das in Bezug genommene Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umzusetzen.

    Er ist dabei nicht gehalten, entsprechende Regelungen durch Gesetz zu treffen (BVerwGE 111, 143, 148 mN.).

    Durch Rechtssatz (und nicht durch einen den Einzelfall regelnden Verwaltungsakt) ist dabei namentlich die Entscheidung zu treffen, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des nach § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (BVerwGE 111, 143, 147 m.w.N.).

    § 24 Abs. 2 FlHG enthält schon seinem Wortlaut nach nicht die Entscheidung des Bundesgesetzgebers und damit eine im Sinne des Art. 31 GG für die Länder bindende Vorgabe, lediglich die Pauschgebühr festzusetzen (vgl. auch BVerwGE 111, 143, 147, 148).

    Damit ist die rechtssatzmäßige Festlegung in Anknüpfung an das Gemeinschaftsrecht erfolgt, wie dies in der Rechtsprechung des Senats und des BVerwG (BVerwGE 102, 39; 111, 143) gefordert ist.

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    Die Bestimmung der kostenpflichtigen Tatbestände und die Bemessung der Gebühren sind jedoch nach § 26 Abs. 2 Satz 1 GFlHG dem Landesrecht überlassen worden, womit dem Landesgesetzgeber eine originäre Gesetzgebungskompetenz zukommt (Art. 72 Abs. 1 GG; vgl. Urteile vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143 = Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 19 S. 10 f. und vom 20. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 14 , jeweils zu § 24 FlHG).

    Insbesondere durfte der Landesgesetzgeber dem Verordnungsgeber die Entscheidung darüber überlassen, ob und gegebenenfalls wie von den gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühren im Sinne der Richtlinie 85/73/EWG vom 29. Januar 1985 in der hier maßgeblichen Fassung der Richtlinie 96/43/EG vom 26. Juni 1996 (ABl EG Nr. L 162 S. 1) abgewichen werden soll (vgl. Urteil vom 27. April 2000 a.a.O. S. 149 f.; zur Bedeutung des Kostendeckungsprinzips für die Bestimmtheit von Zweck und Ausmaß der Ermächtigungsnorm siehe auch Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 11.87 - Buchholz 445.5 § 47 WaStrG Nr. 1 S. 3).

    Vielmehr dürfen aus Sicht des Bundesrechts die Einzelheiten der gebührenrechtlichen Festlegungen in die Zuständigkeit des Verordnungsgebers gegeben werden (Urteil vom 27. April 2000 a.a.O. S. 148).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen -

    Mit dieser Bestimmung hat der Bundesgesetzgeber von der ihm nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht und es dabei (zulässigerweise) dem Landesgesetzgeber überlassen, die einzelnen kostenpflichtigen Tatbestände - und damit auch die entsprechenden Gebühren - zu bestimmen und damit das in Bezug genommene Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umzusetzen (so BVerwG, Urteil vom 27.4.2000 - 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143).

    Allerdings hat die Ermessenentscheidung durch "Rechtssatz" zu erfolgen (dazu BVerwG, Urteil vom 29.8.1996 - 3 C 7.95, BVerwGE 102, 39; Urteil vom 27.4.2000 - 1 C 7.99, a.a.O.).

    Für den Umfang einer zulässigen Kostendeckung ist materiell-rechtlich auf die vorrangigen EG-rechtlichen Vorgaben zurückzugreifen (vgl. den Rechtsgedanken in § 8 LGebG; ferner BVerwGE 102, 39, Urteil vom 27.4.2000, DÖV 2001, 30).Ein Rückgriff auf einen von diesen abweichenden "nationalen" Kostendeckungsgrundsatz, wie er in der mündlichen Verhandlung angedeutet worden ist, scheidet daher aus.

  • VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05

    Abweichende Kosten; Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Erlass; Erlassregelung;

    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestsetzung gehört die durch Rechtssatz zu treffende Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlich festgesetzten Pauschalbeträge zu erheben sind und ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des nach § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143, 147).

    § 24 Abs. 2 FlHG enthält dabei keine Vorgabe über die Art und Weise der Umsetzung durch Landesrecht, insbesondere nicht zur Frage, ob diese Umsetzung durch Gesetz oder Verordnung zu geschehen hat (BVerwG, Urteil vom 27. April 2000, a.a.O., S. 148).

    Da der Landesgesetzgeber insoweit eine originäre Regelungskompetenz hat, darf er die nach § 24 Abs. 2 FlHG erforderlichen Regelungen auch durch eine Gebührenordnung treffen (BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7/99 - BVerwGE 11, 111, 143).

    Wesentliche und - wie hier - vielfach auftretende Gebührentatbestände müssen grundsätzlich in der Gebührenordnung ihren Niederschlag finden und dürfen auch hinsichtlich ihrer Höhe nicht einer bloßen Erlass-Regelung überlassen werden (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Juni 2005 - 11 LC 65/04 - V.n.b.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 3 C 7/95 - BVerwGE 102, 39 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7/99 - zitiert nach juris; zur erforderlichen Bestimmtheit vgl. auch VGH München, Urteil vom 2. August 2000 - 4 B 96.3727 - zitiert nach juris).

    Es genügt, dass diese Entscheidung aus der Gebührensatzung durch Festlegung der Gebührenhöhe unmittelbar ablesbar ist (BVerwG, Urteil vom 27. April 2000, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2000 - 4 B 96.3727 -, zitiert nach juris).

  • VG Gießen, 05.04.2001 - 7 E 1231/98

    FLEISCHUNTERSUCHUNGSGEBÜHREN; FLEISCHBESCHAUGEBÜHREN; RICHTLINIE;

    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat der Bundesgesetzgeber durch § 24 Fleischhygienegesetz in der maßgeblichen Fassung vom 17.07.1996 (BGBl. I S. 991 - FlHG) von seiner ihm nach § 74 Abs. 1 Nr. 20 Grundgesetz (GG) zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht (BVerwG, Ue. v. 29.08.1996 - 3 C 7.95 -, BVerwGE 102, 39, 40 f., u. v. 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 19 = NVwZ 2001 330; ebenso Hess.VGH, Be. v. 23.07.1996 - 5 TG 479/96 -, u. v. 06.02.2001 - 5 TZ 3773/00 -) und die Materie wie folgt geregelt: Nach § 24 Abs. 1 FlHG werden für die Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.

    Zu diesem dem Landesgesetzgeber übertragenen Regelungsauftrag gehört nicht nur die Bestimmung der Gebührentatbestände, sondern auch die der dazu gehörenden Gebühren, was das Bundesverwaltungsgericht aus dem Wort "kostenpflichtig" herleitet (vgl. U. v. 27.04.2000 - 1 C 7.99 - a.a.O.).

    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestlegung gehört auch die Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und gegebenenfalls wie hiervon unter den gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Voraussetzungen abgewichen werden soll (BVerwG, Ue. v. 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, a.a.O., v. 29.08.1996 - 3 C 7/95 - a.a.O., v. 21.04.1999 - 1 B 26.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 18; ebenso Hess.VGH, Be. v. 30.05.2000 - 5 TZ 1010/00 -, u. v. 06.02.2001 - 5 TZ 3773/00 - OVG Lüneburg, U. v. 18.01.2000 - 11 K 5275/98 -, LRE 38, 221; VG Kassel, B. v. 17.02.2000 - 6 G 3210/99 - VG Gießen, B. v. 31.10.2000 - 7 G 4658/99 -).

    Er hat auch in der Vergangenheit nie den Eindruck erweckt, dass er sich mit den EG-Pauschalgebühren begnügen werde, sondern immer wieder deutlich gemacht, dass für ihn etwas anderes als die Erhebung kostendeckender Gebühren nicht in Betracht kommt (zur Zulässigkeit der Rückwirkung vgl. BVerwG, U. v. 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 19 = NvWZ 2001, 330; OVG Lüneburg, U. v. 18.01.2000 - 11 K 5275/98 -, LRE 38, 221 ff.; Bay.VGH, U. v. 02.08.2000 - 4 B 96.3727 -, BayVBl. 2001, 18, 19).

  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    Durch zwei Entscheidungen des 1. Senats (Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7.99 -, BVerwGE 111, 143 sowie Beschluss vom 18. Juli 2000 - 1 BN 1.00 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 22) sei bereits höchstrichterlich geklärt, dass es dem einzelnen Bundesland (bei Einhaltung der entsprechenden gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben) gestattet sei, gemäß der Vorschrift des Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG i.V.m. Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b flächendeckend und nicht nur für einzelne Betriebe von den EG-Pauschalgebühren abzuweichen.
  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    Vielmehr sieht § 24 Abs. 1 des Fleischhygienegesetzes (FlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl I S. 1189), geändert durch § 33 des Geflügelfleischhygienegesetzes vom 17. Juli 1996 (BGBl I S. 991), von Bundesrechts wegen lediglich vor, dass für die Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften kostendeckende Gebühren erhoben werden; hinsichtlich der kostenpflichtigen Tatbestände und der Bemessung der Gebühren belässt § 24 Abs. 2 FlHG es demgegenüber bei der Gesetzgebungsbefugnis der Länder und fügt als Einschränkung lediglich die Bindung der Länder an das Gemeinschaftsrecht hinzu (Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39 und vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143 ; vgl. auch Beschluss vom 26. April 2001 - BVerwG 3 BN 1.01 - LRE 41, 115).
  • OVG Hamburg, 29.04.2002 - 4 Bs 371/01

    VO zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE

    Die Vorschrift des § 24 Abs. 2 Satz 1 FlHG sieht vor, dass die kostenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühr durch das Landesrecht bestimmt werden (BVerwG, Urteil vom 27.4.2000, BVerwGE 111, 143, 146 f.; BVerwG, Beschluss vom 18.7.2000, 1 BN 1/00).

    Die Antragstellerin musste schon aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen in § 24 FlHG mit einer Gebührenerhebung rechnen (vgl. zu der Zulässigkeit einer rückwirkenden Regelung für die Erhebung kostendeckender Fleischbeschauge-bühren nach Gemeinschaftsrecht BVerwG, Urteil vom 27.4.2000, BVerwGE 111, 143, 152; BVerwG, Urteil vom 18.10.2001, BVerwG 3 C 1.01; VGH Mannheim, Urteil vom 5.7.2001, 2 S 2898/98).

    Wie oben ausgeführt, sieht § 24 Abs. 2 Satz 1 FlHG zulässig vor, dass die Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe durch das Landesrecht bestimmt werden (BVerwG, Urteil vom 27.4.2000, BVerwGE 111, 143, 146 f.; BVerwG, Beschluss vom 18.7.2000, 1 BN 1/00).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08

    Zulässigkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren für amtstierärztliche

    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestsetzung gehört auch die durch Rechtssatz zu treffende Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (vgl. zur Parallelvorschrift des § 24 FlHG: BVerwG, Urteile vom 29. August 1996 -3 C 7.95 -, BVerwGE 102, 39; vom 27. April 2000 - 1 C 7/99 -, BVerwGE 111, 143).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht gefordert, dass die Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen durchschnittlichen Pauschalbeträge zu erheben sind oder ob, und ggf. wie davon nach Maßgabe des bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll, durch Rechtssatz zu treffen sind (Vgl. BVerwG, Urt. v. 29. August 1996, a.a.O.; Urt. v. 27. April 2000, a.a.O.) Die aufgeführten Regelungen der GOVet weisen nicht die danach erforderliche Regelungsdichte auf.

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht -

  • VG Minden, 22.01.2009 - 9 K 3138/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche Kontrollen

  • OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15

    Anrechnung von Verwaltungspersonalkosten bei der Gebührenbemessung von

  • VG Köln, 13.06.2003 - 25 K 4771/00

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Einstellung eines

  • VG Minden, 22.01.2009 - 9 K 842/08

    Anforderungen an die Bemessung der Gebühren für fleischhygienerechtliche

  • VG Minden, 22.01.2009 - 9 K 86/08

    Heranziehung eines EG-Schlachthofes zu Gebühren für erbrachte

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten

  • BVerfG, 11.12.2007 - 1 BvR 1792/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den Gerichtshof der

  • BVerwG, 17.11.2000 - 1 B 102.00

    Klärungsbedürftigkeit einer Frage nach der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht -

  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 501/06

    Gebührenerhebung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

  • VG Stuttgart, 15.07.2010 - 4 K 419/09

    Festsetzung von Fleischhygienegebühren - Umsetzung von Richtlinien des

  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 44.05

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ermächtigung der

  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 52.05

    Umsetzung einer Gemeinschaftsrichtlinie durch die Länder - Umsetzung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2000 - 9 A 2228/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von fleischhygienerechtlichen Gebührenbescheiden

  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 76.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2003 - 2 L 113/02

    Weiterhin keine Rückwirkung von § 4 Abs. 2 des allgemeinen Gebührenordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 9 B 213/01

    Gebührenerhebung i.S.d. nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Kosten der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10808/01
  • BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 57.03

    Landesrechtlicher Umsetzungsakt für die Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung von

  • VG Minden, 15.05.2003 - 9 K 1671/02

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von

  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 75.06

    Voraussetzungen der Erhebung einer gesonderten Gebühr (oder Teilgebühr) für die

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 6842/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids gegenüber einer Betreiberin eines

  • BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 58.03

    Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Fleischuntersuchungsgebühren

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 2083/01

    Klage des Betreibers eines öffentlichen Schlachthofs gegen die EG-Pauschalbeträge

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12

    Fleischuntersuchungsgebühren

  • VG Saarlouis, 20.03.2015 - 3 K 1978/13

    Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung

  • VG Darmstadt, 29.02.2012 - 4 K 809/11

    Fleischuntersuchungsgebühren

  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 5769/99

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides für Fleischbeschaugebühren; Beurteilung der

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 1.00

    Voraussetzungen der Grundsatzrevision - Vereinbarkeit einer landesrechtlichen

  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2031/00

    Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung an Schweinen einer

  • OVG Brandenburg, 30.10.2003 - 2 B 93/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Schlachttieruntersuchung und

  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2032/00

    Erhebung von Gebühren für eine amtliche Trichinenuntersuchung sowie einer

  • VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98

    Fleischbeschau; Fleischuntersuchung; Gebühr; Normenkontrollantrag;

  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 2127/98
  • VG Arnsberg, 28.01.2003 - 11 K 3140/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung eines

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 2.00

    Voraussetzungen der Grundsatzrevision - Vereinbarkeit einer landesrechtlichen

  • VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21

    Beschränkung der gewerblichen Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-Up

  • BVerwG, 09.08.2002 - 3 B 70.02

    Rückwirkende Gebührenverordnungsregelung als Ermächtigungsgrundlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06

    Fleischuntersuchungsgebühren

  • VGH Bayern, 03.08.2005 - 25 CS 05.899

    Geflügelfleischhygienegebühren, Rechtsgrundlage, Verweisung auf

  • OVG Sachsen, 26.03.2004 - 3 B 608/01

    Fleischhygienegebührenrecht, Kostendeckung, Teilnichtigkeit

  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 4027/00

    Anforderungen an die Bemessung eines Gebührenbescheids für amtlich durchgeführte

  • VGH Bayern, 14.02.2002 - 4 ZB 01.167

    Verstoß des dem Art. 44 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - 9 A 2667/01
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2000 - 2 M 17/00

    Anforderungen an die Darlegung ernsthafter Zweifel an der Richtigkeit einer

  • VGH Bayern, 14.04.2008 - 19 CS 07.2296

    Ausländerrecht/Abschiebungsandrohung; vorläufiger Rechtsschutz;

  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02

    Auswahlermessen; Beschwerdeprobe; Ermessensnichtgebrauch; Inverkehrbringen;

  • VG Stuttgart, 14.09.2001 - 4 K 1810/01

    EG-Pauschalgebühren; Fleischhygiene; Härtefallregelungen

  • VG Minden, 31.10.2002 - 9 K 2179/99

    Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche

  • VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 2696/99
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11882
BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99 (https://dejure.org/2000,11882)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2000 - 2 WD 30.99 (https://dejure.org/2000,11882)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 2 WD 30.99 (https://dejure.org/2000,11882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer Kameradin, Beleidigung und verunglimpfender Äußerungen über Kameraden aus dem Beitrittsgebiet - Verstoß gegen Pflichten zur Zurückhaltung, zur Kameradschaft, zur Fürsorge und zum ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 330 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 43
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 12.11.1998 - 2 WD 12.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästigungen ziviler Mitarbeiterinnen als

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameradinnen bzw. Kameraden oder zivilen Mitarbeiterinnen zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen, zu gefährden (Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [ff.]>, vom 10. November 1998 - BVerwG 2 WD 4.98 - <NZWehrr 1999, 78 = NwVZ 1999, 659 > und vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - <NZWehrr 1999, 166>).

    Erschwerend sind hier vor allem die mehrfache Wiederholungstat des Soldaten gegenüber einem männlichen und mehreren weiblichen Untergebenen über einen Zeitraum von etwa 16 Monaten und der Verstoß gegen den - allgemein bekannten - militärischen Grundsatz zu berücksichtigen, daß ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (Urteil vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - <NZWehrr 1999, 166> m.w.N.); dieser Grundsatz gilt nicht nur gegenüber männlichen und weiblichen Soldaten, sondern ist auch im Verhältnis zu zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeswehr entsprechend zu beachten.

    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (Urteil vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - ).

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 WD 4.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästingung untergebener Soldatinnen als

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameradinnen bzw. Kameraden oder zivilen Mitarbeiterinnen zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen, zu gefährden (Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [ff.]>, vom 10. November 1998 - BVerwG 2 WD 4.98 - <NZWehrr 1999, 78 = NwVZ 1999, 659 > und vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - <NZWehrr 1999, 166>).

    Insbesondere kann nach der Rechtsprechung des Senats kein Tatmilderungsgrund darin gesehen werden, daß ihn die Vorgesetzten nicht frühzeitig oder mit größerem Nachdruck auf die gebotene Zurückhaltung hingewiesen haben (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - und vom 10. November 1998 - BVerwG 2 WD 4.98 - ).

    Denn ein fehlender Erschwerungsgrund stellt keinen Tatmilderungsgrund dar und kann deshalb nicht zugunsten des Soldaten berücksichtigt werden (Urteil vom 10. November 1998 - BVerwG 2 WD 4.98 - ).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
    Ein Vorgesetzter, der in seinen Äußerungen die notwendige Zurückhaltung gegenüber seinen Untergebenen vermissen läßt und wiederholt deren unantastbare Würde und Ehre verletzt, greift dadurch in erheblichem Umfang in die unerläßliche Wahrung der Disziplin in den Streitkräften ein und stört nachhaltig deren Funktionsfähigkeit (Urteile vom 22. November 1988 - BVerwG 2 WD 78.87 - m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - <BVerwGE 103, 321 [323]> m.w.N.).

    Die Verletzung der Würde und Ehre bzw. der körperlichen Unversehrtheit der beiden zivilen Mitarbeiterinnen der Bundeswehr erfordert eine entsprechende Ahndung, wie wenn das Fehlverhalten des Soldaten sich gegen Kameradinnen gerichtet hätte (vgl. Urteil vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - ).

    Allenfalls wenn Kontrollmaßnahmen durch Vorgesetzte auf Grund besonderer Umstände unerläßlich waren und pflichtwidrig unterlassen wurden, kann dem Soldaten eine Minderung der Eigenverantwortung zugebilligt werden (vgl. Urteile vom 19. September 1985 - BVerwG 2 WD 63.84 - <BVerwGE 83, 52 [57]> und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - ).

  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 > und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

  • BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 > und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

  • BVerwG, 12.07.1990 - 2 WD 4.90

    Wehrrecht - Unwürdige und ehrverletzende Behandlung - Schwerwiegendes

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 > und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 > und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

  • BVerwG, 29.01.1991 - 2 WD 18.90

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]> und vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [33]> jeweils m.w.N.) nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88

    Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]> und vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [33]> jeweils m.w.N.) nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 03.12.1970 - I WD 4.70

    Außerdienstliche Verfehlungen im geschlechtlichen Intimbereich als eine

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
    Ein Soldat, und zwar insbesondere ein Vorgesetzter, bedarf der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner militärischen Vorgesetzten, um seine Aufgabe so zu erfüllen, daß der geordnete Ablauf des militärischen Dienstes gewährleistet ist (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1970 - BVerwG 1 WD 4.70 - <BVerwGE 43, 149 [f.]>).
  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

  • BVerwG, 24.10.1995 - 2 WD 19.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Zugriff auf Eigentum oder Vermögen

  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

  • BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86

    Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke -

  • BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87

    Pflicht eines Soldaten zu Achtung der Würde und Ehre eines Kameraden -

  • BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80

    Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen

  • BVerwG, 19.09.1985 - 2 WD 63.84

    Veruntreuung dienstlicher Gelder - Absehen von Höchstmaßnahme -

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Auch ist das für eine effektive Aufgabenerfüllung unerlässliche Bewusstsein gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung aller Angehörigen der Bundeswehr gleichermaßen schutzwürdig, gleichgültig, in welchen unterschiedlichen Funktionen sie verwendet werden, zumal dann, wenn es zu einer regelmäßigen persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit und Begegnung zwischen einzelnen Angehörigen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung kommt (siehe auch BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - 2 WD 24.95 - BVerwGE 103, 295 , vom 21. Mai 1996 - 2 WD 22.95 - BVerwGE 103, 321 , vom 10. Dezember 1997 - 2 WD 1.97 - BVerwGE 113, 169 , vom 12. November 1998 - 2 WD 12.98 - BVerwGE 113, 290 und vom 15. Februar 2000 - 2 WD 30.99 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Denn zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr trägt nicht nur die integre Kameradschaft der Soldaten, sondern auch die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Soldaten und zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2000 - 2 WD 30.99 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00

    Verbale sexuelle Belästigung von Auszubildenden am Arbeitsplatz durch

    Das Fehlverhalten des Beamten ist vergleichbar, im Ergebnis aber milder zu bewerten als die Fälle überwiegend verbaler sexueller Belästigungen, in denen das Bundesdisziplinargericht Gehaltskürzungen von neun bzw. zehn Monaten verhängt hat (Urteil vom 5. September 1989 - BDiG I VL 4/88 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1991 - BVerwG 1 D 72.89 - DokBerB 1991, 306; Urteil vom 24. Juni 1999 - BDiG XVI VL 3/99 -) und der Wehrdienstsenat einen Truppenzahnarzt degradiert hat (Urteil vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 -).

    In dem vom Wehrdienstsenat mit einer Degradierung geahndeten Fall - BVerwG 2 WD 30.99 - hat ein Oberstabsarzt als Leiter einer Zahnarztgruppe zwei weibliche Mitarbeiterinnen der Zahnarztgruppe durch Fragen und Bemerkungen sexuell belästigt und vor anderen bloßgestellt und erniedrigt.

  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Ein Vorgesetzter darf seine Untergebenen ohne deren Einverständnis niemals anfassen, außer wenn zur Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (vgl. Urteil vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 42).

    aa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die in der vorsätzlichen körperlichen Misshandlung und der vorsätzlichen, während des Dienstes begangenen sexuellen Belästigung bestanden, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei einem Berufssoldaten unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, wobei es erheblicher Milderungsgründe bedarf, um bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung die Dienstgradherabsetzung auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 48 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 -, vom 15. Februar 2000, a.a.O., vom 1. März 2007, a.a.O., vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 48 und vom 24. November 2005, a.a.O., S. 609).

  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

    Bei sexuellen Belästigungen im Dienst hat der Senat regelmäßig entschieden, dass eine nach außen sichtbare (vielfach so genannte "reinigende") Maßnahme, also eine Herabsetzung des Dienstgrades, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (z.B. Urteile vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - BVerwGE 113, 290 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 23 = NZWehrr 1999, 166, vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 42 = NZWehrr 2001, 30, vom 24. Januar 2002 - BVerwG 2 WD 33.01 - und vom 16. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 3.05 - NZWehrr 2006, 252 = DÖV 2006, 1007 ).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass bei einer "sexuellen Belästigung" eine "reinigende Maßnahme" Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (Urteile vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <BVerwGE 103, 257 = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 2 = NZWehrr 1996, 34>, vom 10. November 1998 - BVerwG 2 WD 4.98 - , vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - <BVerwGE 113, 290 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 23 = NZWehrr 1999, 166>, vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - und vom 24. Januar 2002 - BVerwG 2 WD 33.01 -).
  • BVerwG, 24.01.2002 - 2 WD 33.01

    Geschlechtsbezogene Belästigung von Soldatinnen durch Umarmungen und Küsse -

    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, ob eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war (vgl. dazu u.a. Urteile vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - und vom 15. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - m.w.N.).

    Im Falle einer Misshandlung oder entwürdigenden Behandlung von Untergebenen ist im Rahmen der Gesamtwürdigung des Fehlverhaltens nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - und vom 15. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - m.w.N.) - auch aus generalpräventiven Gründen - eine "reinigende" Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu nehmen.

    Es bedarf jedenfalls ganz erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (Urteile vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - und vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - und vom 15. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 -).

  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

    Denn zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr trägt nicht nur die integre Kameradschaft der Soldaten, sondern auch die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Soldaten und zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2000 - 2 WD 30.99 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale

    Auch bei einer sexuellen Belästigung ohne (wehr-) strafrechtlichen Hintergrund hat der Senat wiederholt entschieden, dass eine solche "reinigende Maßnahme" Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (vgl. Urteile vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - , vom 24. Januar 2002 - BVerwG 2 WD 33.01 - und vom 1. April 2003 - BVerwG 2 WD 48.02 -).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass bei einer - vorsätzlichen - sexuellen Belästigung eine "reinigende Maßnahme" Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (z.B. Urteile vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - BVerwGE 113, 290 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 23 = NZWehrr 1999, 166, vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 42 = NZWehrr 2001, 30, vom 24. Januar 2002 - BVerwG 2 WD 33.01 - und vom 16. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 3.05 - NZWehrr 2006, 252 ).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

  • BVerwG, 16.05.2006 - 2 WD 3.05

    Sexuelle Belästigung; entwürdigende und/oder ehrverletzende Behandlung

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

  • BVerwG, 01.04.2003 - 2 WD 48.02
  • TDG Süd, 29.07.2020 - S 6 VL 23/19

    Kürzung der Dienstbezüge - Einbringen und Aufbewahren einer Tasse mit Hakenkreuz

  • BVerwG, 29.08.2002 - 2 WDB 6.02

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung einhergehend mit einem Uniformverbot

  • BVerwG, 27.03.2001 - 2 WD 46.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldate wegen veruntreuender Unterschlagung in

  • BVerwG, 13.11.2001 - 2 WDB 6.01

    Begriff der Grundpflicht zum treuen Dienen aus § 7 Soldatengesetz (SG) - Begriff

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18478
BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99 (https://dejure.org/2000,18478)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 2 WD 44.99 (https://dejure.org/2000,18478)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 2 WD 44.99 (https://dejure.org/2000,18478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverletzung - Herabsetzung eines Unteroffiziers in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten - Verletzung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht - Strafschärfung wegen Tatbegehung als Vorgesetzter und rücksichtsloser ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 330 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 42
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 2 WD 25.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Mißhandlung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99
    Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, und dieses Gebot kann innerhalb wie außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gelten (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 >, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - <BVerwGE 113, 217 = NVwZ 1999, 191 >).

    Da der Charakter eines Menschen und die Wertung seiner Festigkeit und Lauterkeit unteilbar sind, werden schwerwiegende Persönlichkeitsmängel, die sich im dienstlichen oder außerdienstlichen Bereich gegenüber einem oder mehreren Betroffenen manifestiert haben, nicht dadurch kompensiert oder relativiert, daß der Soldat sonst im dienstlichen Bereich die gebotene Disziplin gewahrt, sich tadelfrei geführt und in seinen dienstlichen Leistungen erheblich gesteigert hat (vgl. Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - <BVerwGE 103, 295 [f.] = NZWehrr 1996, 257 > und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - ).

  • BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99
    Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, und dieses Gebot kann innerhalb wie außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gelten (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 >, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - <BVerwGE 113, 217 = NVwZ 1999, 191 >).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 2 WD 24.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme wegen der Entwendung einer EC-Karte von

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99
    Da der Charakter eines Menschen und die Wertung seiner Festigkeit und Lauterkeit unteilbar sind, werden schwerwiegende Persönlichkeitsmängel, die sich im dienstlichen oder außerdienstlichen Bereich gegenüber einem oder mehreren Betroffenen manifestiert haben, nicht dadurch kompensiert oder relativiert, daß der Soldat sonst im dienstlichen Bereich die gebotene Disziplin gewahrt, sich tadelfrei geführt und in seinen dienstlichen Leistungen erheblich gesteigert hat (vgl. Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - <BVerwGE 103, 295 [f.] = NZWehrr 1996, 257 > und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - ).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 2 WD 32.95
    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99
    Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, und dieses Gebot kann innerhalb wie außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gelten (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 >, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - <BVerwGE 113, 217 = NVwZ 1999, 191 >).
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99
    Eine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen davon oder von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu entlasten, besteht nicht (Urteil vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 = NZWehrr 2001, 35 jeweils m.w.N.).

    Vorliegend ist auf dieser ersten Stufe in der Rechtsprechung des Senats bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - juris, vom 11. März 1998 - BVerwG 2 WD 30.97, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19, vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 -, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - juris und vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - juris Rn. 75 ).

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 = NZWehrr 2001, 35 jeweils m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - juris Rn. 12, vom 11. März 1998 - BVerwG 2 WD 30.97, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19, vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - juris Rn. 11, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 jeweils m.w.N.).

    Auf dieser ersten Stufe ist in der Rechtsprechung des Senats bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - juris, vom 11. März 1998 - BVerwG 2 WD 30.97, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19, vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - , vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 und vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - juris Rn. 75 ).

  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1999 - 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 S. 14 und vom 2. März 2000 - 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 S. 21 f. jeweils m.w.N.).

    dd) Nicht als klassischen Milderungsgrund in den Umständen der Tat, gleichwohl mit vergleichbarem Gewicht mildernd, ist zudem eine Provokation durch das Opfer der Gewalttat bei der Maßnahmebemessung zu berücksichtigen, wenn dieses durch vorwerfbares und gewichtiges Fehlverhalten einen Anlass gesetzt hat, der konkret für die dem Soldaten vorgeworfene Pflichtverletzung kausal wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 1996 - 2 WD 17.96 - S. 14 f., vom 2. März 2000 - 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 S. 21, vom 9. November 2000 - 2 WD 10.00 - juris Rn. 7 und vom 30. März 2011 - 2 WD 5.10 - juris Rn. 49).

  • BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 = NZWehrr 2001, 35 jeweils m.w.N.).

    Vorliegend ist auf dieser ersten Stufe in der Rechtsprechung des Senats bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - juris, vom 11. März 1998 - BVerwG 2 WD 30.97, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19, vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - juris, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - juris und vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - juris Rn. 75 ).

  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Diesen Verpflichtungen hat ein Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1999 - 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 S. 14, vom 2. März 2000 - 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 S. 21 f. und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 24 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2001 - 2 WD 56.00

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Waffengesetz - Mitnahme von

    Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, und dieses Gebot kann innerhalb wie außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gelten (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19>, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - , vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - <BVerwGE 113, 217 [219] > und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - <NZWehrr 2001, 35>).

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben hat, ist auch die körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet (Urteil vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - <NVwZ-RR 2000, 447> und vom 23. Juni 1999 - BVerwG 2 WD 44.99 - ).

  • BVerwG, 03.12.2015 - 2 WD 2.15

    Werfen des nicht zugelassenen Böllers im Fußballstadion; Enthemmung durch

    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1999 - 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 und vom 2. März 2000 - 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger

    Das Gebot, diese Grundrechte zu achten und zu schützen gilt für jede Art staatlicher Gewalt und in besonderem Maße für die Streitkräfte mit ihrer streng hierarchischen Gliederung (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 >, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - , vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - <BVerwGE 113, 217 = NVwZ 1999, 191 > und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 -).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Auch der Vergleich dieses konkreten Falles mit der Einstufung bei gefährlichen Körperverletzungen nach § 224 StGB, bei der der Sanktionsrahmen für die Freiheitsstrafe mit 6 Monaten bis zu 10 Jahren sogar über dem des § 184b Abs. 1 StGB liegt und bei der nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen darstellt (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24/18 -, Rn. 20, juris; BVerwG, Urteil vom 14. März 2019 - 2 WD 22/18 -, Rn. 34, juris; BVerwG, Urteil vom 07. Februar 2013 - 2 WD 36/12 -, Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil vom 07. März 2013 - 2 WD 28/12 -, Rn. 51, juris; BVerwG, Urteil vom 04 Juli 2013 - 2 WD 21/12 -, Rn. 43f, XDOS; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18/11 -, Rn. 31 und 32, juris; BVerwG, Urteil vom 02. März 2000 - 2 WD 44/99 -, Rn. 2ff, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1999 - 2 WD 26/99 -, Rn. 3ff, juris; BVerwG, Urteil vom 05. Mai 1998 - 2 WD 25/97 -, Rn. 2ff, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 2 WD 32/95 -, Rn. 4, juris), macht deutlich, dass im konkreten Fall eine schwerere Maßnahme nicht angemessen ist.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 2 WD 61.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung der Ehefrau und

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