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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3410
BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01 (https://dejure.org/2001,3410)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2001 - 8 B 33.01 (https://dejure.org/2001,3410)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 (https://dejure.org/2001,3410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 1 Satz 2
    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde; Gleichheit von Wahlen; Wahlaufruf von Bürgermeistern

  • Wolters Kluwer

    Neutralitätspflicht der Gemeinde - Gleichheit von Wahlen - Wahlaufruf von Bürgermeistern - Wahlanzeige - Amtsblatt

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 928
  • DVBl 2001, 1278
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01
    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 ).

    Die sich daraus ergebenden Grenzen für die zulässige Betätigung eines Bürgermeisters im kommunalen Wahlkampf sind überschritten, wenn ein Bürgermeister das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O.).

    Diese ist im Revisionsverfahren nur daraufhin nachprüfbar, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde (vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01
    Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv im Wahlkampf beteiligen (vgl. Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37 S. 19 ).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93

    Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01
    Das Revisionsgericht könnte insoweit lediglich nachprüfen, ob Bundesrecht - insbesondere Verfassungsrecht - ein anderes Ergebnis gebietet (ständige Rechtsprechung vgl. u.a. Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 23.93 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 38 S. 21 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2000 - 7 A 10595/00

    Wahlwerbung im Amtsblatt

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01
    BVerwG 8 B 33.01 OVG 7 A 10595/00.
  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01
    Einerseits dürfen Amtsträger, insbesondere Bürgermeister, nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch im Wahlkampf sich als Bürger des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG 7 C 192.64 - BVerwGE 24, 315 ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beiträge zu einer

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01
    Die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine entscheidungserhebliche klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt (ständige Rechtsprechung vgl. Beschluss vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    So verstoßen etwa Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister im Kommunalwahlkampf in amtlicher Eigenschaft abgibt, gegen die Neutralitätspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 ; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 S. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. März 2014 - 2 BvQ 9/14 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Die Inhaber staatlicher Ämter dürfen sich als Bürger wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VGH B 1/01 -, AS 29, 207 [213]; s. auch BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125 [141]; Beschluss vom 23. Februar 1983 - 2 BvR 1765/82 -, BVerfGE 63, 230 [243]; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 [326]; Beschluss vom 30. März 1992 - 7 B 29/92 -, NVwZ 1992, 795; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 -, NVwz 2001, 928 f.).

    Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 [326]; Beschluss vom 30. März 1992 - 7 B 29/92 -, NVwZ 1992, 795 [Rn. 4]; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 -, NVwZ 2001, 928 f.).

  • VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04

    Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"

    Ist eine Abwahl nach § 76 Abs. 4 HessGO demzufolge als Abstimmung zu werten, obliegen Amtsträger einer Kommune im Rahmen eines Abwahlverfahrens auch nicht dem sich aus den Wahlrechtsgrundsätzen der Wahlfreiheit und -gleichheit herleitenden Neutralitätsgebot (vgl. zu diesem nur BVerfG, Urt. vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76, BVerfGE 44, 125 [138 ff.] = NJW 1977, 751; BVerfG, Urt. v. 8.2.2001 - 2 BvF 1/00, BVerfGE 103, 111 [131] = NJW 2001, 1048; BVerwG, Urt. v. 8.4.2003 - 8 C 12/02, BVerwGE 118, 101 [107] = NVwZ 2003, 983; BVerwG, Beschl. v. 19.04.2001 - 8 B 33/01, NVwZ 2001, 928), sondern einem Sachlichkeitsgebot.

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Veröffentlichung von Stellungnahmen oder gar Anzeigen politischer Parteien, Fraktionen oder von Privatpersonen in einem nicht-öffentlichen Teil eines Amtsblatts (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 19.4.2001 - 8 B 33/01, NVwZ 2001, 928).

    Darüber hinaus ergibt sich aus den von den Beteiligten vorgelegten Kopien der Einträge im Gästebuch, dass diese - mit Ausnahme einer Antwort des Wahlbüros - erkennbar von privaten Personen erfolgten (zum Kriterium der entsprechenden "Erkennbarkeit" BVerwG, Beschl. v. 19.4.2001 - 8 B 33/01, NVwZ 2001, 928).

    Darüber hinaus stand die Möglichkeit, Einträge in das Gästebuch vorzunehmen, jedem Interessenten, somit auch den Anhängern und Unterstützern der Klägerin offen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 19.4.2001 - 8 B 33/01, NVwZ 2001, 928).

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Diese Annahme beruht auf der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts, die für das Revisionsverfahren bindend ist und lediglich darauf überprüft werden kann, ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - eine andere Auslegung des Begriffes gebietet (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 = NVwZ 2001, 928; Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 = Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 44 m.w.N. und Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37).
  • OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl;

    Die sich aus der Neutralitätspflicht ergebenden Grenzen für die zulässige Betätigung eines Bürgermeisters im kommunalen Wahlkampf sind überschritten, wenn ein Bürgermeister das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 - NVwZ 2001, 928-929).

    Der Beigeladene zu 1 ist dabei in seiner Eigenschaft als amtierender Bürgermeister und nicht als Kandidat, der sich wie jeder andere Bewerber mit Auftritten, Anzeigen und Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 - a. a. O.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 4 B 46/06 - a. a. O.), in Erscheinung getreten.

    Ein Amtsinhaber verletzt das Gebot der Neutralität, wenn er in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen abgibt oder Wahlanzeigen in einem Amtsblatt veröffentlicht, sofern diese letztgenannte Möglichkeit nicht jedem Interessenten offen steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 -a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03

    Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren

    BVerfG, Urteile vom 8.2.2001 - 2 BvF 1/00 -, NJW 2001, 1048 (1050 f.), und vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125 (138 ff.); BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, DVBl. 2003, 943 (946), Beschluss vom 19.4.2001 - 8 B 33.01 -, NVwZ 2001, 928 (929); OVG NRW, Urteil vom 18.3.1997 - 15 A 6240/96 -, NWVBl. 1997, 395.
  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    "'Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren' im Sinne dieser Vorschrift liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formal-technischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe ... unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zugunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. u. a. Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 - NVwZ 1999, S. 1365, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - NVwZ 2001, S. 928, juris).
  • BVerwG, 05.06.2012 - 8 B 24.12

    OVG-Urteil zur Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda aufgehoben

    Der bisherigen Rechtsprechung zu den Grenzen der Zulässigkeit amtsseitiger und privater Wahlkampfäußerungen waren ebenfalls keine Anhaltspunkte für eine so weitreichende Bindung Privater zu entnehmen (vgl. Urteile vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 = Buchholz 160 WahlR Nr. 44 und vom 8. April 2003 - BVerwG 8 C 14.02 - BVerwGE 118, 101 = Buchholz 160 WahlR Nr. 49; Beschluss vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - Buchholz 160 WahlR Nr. 47 S. 2).

    Kommunale Amtsträger sind bei ihren Wahlkampfäußerungen an den Grundsatz der Freiheit der Wahl gebunden, der nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch für Kommunalwahlen gilt (Urteile vom 18. April 1997 a.a.O. S. 326 f. und vom 8. April 2003 a.a.O. S. 103; Beschlüsse vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - a.a.O. S. 2 und vom 9. Mai 2012 - BVerwG 8 B 27.12 - juris Rn. 9, 11).

  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    In Übereinstimmung mit der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zu Wahlempfehlungen entwickelt, wonach solche zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft abgibt, nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gedeckt, sondern unzulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323, 326 f. = juris, Urteil vom 08.07.1966 - VII C 192.64 -, BVerwGE 24, 315, 319, Beschluss vom 29.05.1973 - VII B 27.73 -, juris m.w.N. und Beschluss vom 19.04.2001 - 8 B 33.01 -, juris).
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" im Sinne dieser Vorschrift liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formal-technischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe - wie hier von den Klägern gerügt - unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zu Gunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. u.a. Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 - NVwZ 1999 S. 1365, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - NVwZ 2001 S. 928, juris).
  • VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

  • VG Meiningen, 11.08.2009 - 2 K 221/09

    Kommunalwahlrecht; Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf; Kommunalwahl;

  • VGH Hessen, 02.08.2023 - 8 A 616/18

    Bürgermeisterabwahl

  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
  • VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18

    Schutz deutscher Staatsangehöriger jüdischen Glaubens gegen Äußerungen eines

  • BVerwG, 23.12.2013 - 8 B 60.13

    Begründung einer rechtsgrundsätzlichen Frage aufgrund der unzutreffenden

  • VG Gießen, 07.03.2008 - 8 E 3961/07

    Ungültigkeitserklärung einer Bürgermeisterwahl

  • VG Gießen, 22.06.2004 - 8 E 5965/03

    Schriftliche Begründung zur für ungültig erklärten Gießener Oberbürgermeisterwahl

  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

  • VG Weimar, 28.02.2007 - 6 K 1360/06

    Kommunalwahlrecht; Erfolglose Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl);

  • VG Meiningen, 03.03.2015 - 2 K 515/14

    "Scheinkandidatur" eines Amtsträgers bei einer Kreistagswahl; Neutralitätspflicht

  • VG Chemnitz, 20.01.2004 - 8 K 358/02

    Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde für kreisangehörige Gemeinden als untere

  • VG Bayreuth, 14.02.2020 - B 9 E 20.141

    Unterlassung des Aufrufs zur Teilnahme an einer Gegendemonstration

  • VG Regensburg, 29.01.2003 - RO 3 K 02.1187
  • VG Neustadt, 16.04.2007 - 1 K 101/07

    Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hauenstein nicht zu

  • VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
  • VG Freiburg, 21.06.2007 - 6 K 578/07

    Voraussetzungen für eine Anfechtung der Bürgermeisterwahl; Feststellung der

  • VG Schleswig, 27.09.2001 - 6 A 95/00

    Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister, Wahlprüfung, Wählbarkeitsvorausssetzungen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,916
BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99 (https://dejure.org/2000,916)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2000 - 2 C 42.99 (https://dejure.org/2000,916)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 2 C 42.99 (https://dejure.org/2000,916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    EV Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 4; BBG § 72 Abs. 4; AZV § 1 Abs. 1 Satz 1
    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; dynamische Verweisung; Übergangsregelung des Einigungsvertrags; Verordnungsermächtigung

  • nomos.de PDF, S. 53

    Anl. I, Kap. XIX, Sachg. A, Abschn. III, Nr. 4 EinigungsV; § 72 Abs. 4 BBG; § 1 Abs. 1 Satz 1 AZVO
    Bundesbeamte/Arbeitszeit/Übergangsregelung im Beitrittsgebiet

  • Wolters Kluwer

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet - Dynamische Verweisung - Übergangsregelung des Einigungsvertrags - Verordnungsermächtigung

  • Judicialis

    EV Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 4; ; BBG § 72 Abs. 4; ; AZV § 1 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; dynamische Verweisung; Übergangsregelung des Einigungsvertrags; Verordnungsermächtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gleiche Arbeitszeit für Bundesbeamte in Ost und West

  • nomos.de PDF, S. 26 (Kurzinformation)

    Gleiche Arbeitszeit für Bundesbeamte in Ost und West

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 928 (Ls.)
  • NJ 2001, 384
  • DVBl 2001, 748
  • DÖV 2001, 876
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99
    Auch als Verweisungsnorm unterliegt sie der verfassungskonformen Auslegung (vgl. etwa BVerfGE 64, 208 ; BVerwGE 27, 239 ).

    Nur wenn der Inhalt der Bezugsregelungen, auf die die staatlichen Rechtsnormen verweisen, hier also die einschlägigen tarifvertraglichen Bestimmungen, im Wesentlichen feststeht, ist der Verzicht des Gesetzgebers auf seine Rechtssetzungsbefugnis zulässig (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 44, 322 ; 64, 208 ; 78, 32 ).

    Nur dann genügt die verweisende Norm auch den Anforderungen, die sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaats- und Demokratiegebot ergeben (vgl. BVerfGE 64, 208 ; 78, 32 ).

  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99
    Nur wenn der Inhalt der Bezugsregelungen, auf die die staatlichen Rechtsnormen verweisen, hier also die einschlägigen tarifvertraglichen Bestimmungen, im Wesentlichen feststeht, ist der Verzicht des Gesetzgebers auf seine Rechtssetzungsbefugnis zulässig (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 44, 322 ; 64, 208 ; 78, 32 ).

    Nur dann genügt die verweisende Norm auch den Anforderungen, die sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaats- und Demokratiegebot ergeben (vgl. BVerfGE 64, 208 ; 78, 32 ).

  • BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 61.66

    Abgrenzung von wiedergutmachungsrechtlichen und beamtenrechtlichen Streitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99
    Auch als Verweisungsnorm unterliegt sie der verfassungskonformen Auslegung (vgl. etwa BVerfGE 64, 208 ; BVerwGE 27, 239 ).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99
    Nur wenn der Inhalt der Bezugsregelungen, auf die die staatlichen Rechtsnormen verweisen, hier also die einschlägigen tarifvertraglichen Bestimmungen, im Wesentlichen feststeht, ist der Verzicht des Gesetzgebers auf seine Rechtssetzungsbefugnis zulässig (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 44, 322 ; 64, 208 ; 78, 32 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99
    Nur wenn der Inhalt der Bezugsregelungen, auf die die staatlichen Rechtsnormen verweisen, hier also die einschlägigen tarifvertraglichen Bestimmungen, im Wesentlichen feststeht, ist der Verzicht des Gesetzgebers auf seine Rechtssetzungsbefugnis zulässig (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 44, 322 ; 64, 208 ; 78, 32 ).
  • VG Berlin, 02.11.1999 - 28 A 176.98

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamte im Beitrittsgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99
    BVerwG 2 C 42.99 VG 28 A 176.98.
  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Er musste aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) mehrere Jahre lang Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden leisten.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) entschieden hat, beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamten seit dem 1. Oktober 1992 auch im Beitrittsgebiet im Durchschnitt 38, 5 Stunden in der Woche (§ 72 Abs. 4 BBG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. der Verordnung vom 9. Februar 1989 ).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 35.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Er musste aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) mehrere Jahre lang Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden leisten.
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 14.03

    Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.

    Die vom Kläger erhobene Klage, festzustellen, dass ihm für das Jahr 1998 eine weitere Zeitgutschrift in Höhe von 15, 4 Arbeitsstunden zusteht, ist zulässig (vgl. Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 50.72 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 13 S. 15; auch Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2006 - 1 L 90/06

    Beginn des Freizeitausgleiches wegen zuviel geleisteter Arbeitszeit

    Mit am 6. November 2001 bei dem Arbeitsamt D-Stadt eingegangenem Schreiben gleichen Datums beantragte der Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Dezember 2000 in dem Verfahren 2 C 42.99 "einen zeitlichen, hilfsweise einen finanziellen Ausgleich für die über 38, 5 Wochenstunden hinaus geleistete Arbeit".

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, der sich der Senat anschließt (siehe im Übrigen bereits: OVG LSA, Beschluss vom 9. September 2005 - Az.: 1 L 31/05 -), ist geklärt, dass die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamten seit dem 1. Oktober 1992 auch im Beitrittsgebiet im Durchschnitt 38, 5 Stunden in der Woche betrug (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - Az.: 2 C 42.99 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37).

    Gegen die Richtigkeit der klägerischen Behauptung spricht überdies, dass der Kläger mit seinem Schreiben vom 28. Oktober 1999 "auf Grund des Aushangs vom 19.10.1999 (Information an alle Beamtinnen und Beamten)" und "zur Wahrung" seiner Ansprüche lediglich eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38, 5 Stunden geltend gemacht hatte, während er erstmals mit Schreiben vom 6. November 2001 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Dezember 2000 in dem Verfahren 2 C 42.99 "einen zeitlichen, hilfsweise einen finanziellen Ausgleich für die über 38, 5 Wochenstunden hinaus geleistete Arbeit" begehrte.

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 31.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Er musste aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) mehrere Jahre lang Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden leisten.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) entschieden hat, beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamten seit dem 1. Oktober 1992 auch im Beitrittsgebiet im Durchschnitt 38, 5 Stunden in der Woche (§ 72 Abs. 4 BBG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. der Verordnung vom 9. Februar 1989 ).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 30.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Er musste aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) mehrere Jahre lang Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden leisten.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) entschieden hat, beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamten seit dem 1. Oktober 1992 auch im Beitrittsgebiet im Durchschnitt 38, 5 Stunden in der Woche (§ 72 Abs. 4 BBG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. der Verordnung vom 9. Februar 1989 ).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 33.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Sie musste aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) mehrere Jahre lang Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden leisten.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) entschieden hat, beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamten seit dem 1. Oktober 1992 auch im Beitrittsgebiet im Durchschnitt 38, 5 Stunden in der Woche (§ 72 Abs. 4 BBG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. der Verordnung vom 9. Februar 1989 ).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 27.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Sie musste aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) mehrere Jahre lang Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden leisten.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) entschieden hat, beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamten seit dem 1. Oktober 1992 auch im Beitrittsgebiet im Durchschnitt 38, 5 Stunden in der Woche (§ 72 Abs. 4 BBG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. der Verordnung vom 9. Februar 1989 ).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 32.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Er musste aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) mehrere Jahre lang Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden leisten.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) entschieden hat, beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamten seit dem 1. Oktober 1992 auch im Beitrittsgebiet im Durchschnitt 38, 5 Stunden in der Woche (§ 72 Abs. 4 BBG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. der Verordnung vom 9. Februar 1989 ).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 29.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Sie musste aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) mehrere Jahre lang Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden leisten.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37 S. 1 ff.) entschieden hat, beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamten seit dem 1. Oktober 1992 auch im Beitrittsgebiet im Durchschnitt 38, 5 Stunden in der Woche (§ 72 Abs. 4 BBG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. der Verordnung vom 9. Februar 1989 ).

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 18.03

    Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.

  • BVerwG, 07.10.2003 - 6 P 4.03

    Ausschluss der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; persönlicher

  • OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05

    Zur Frage, in welchem Umfang Zuvielarbeit eines Brandmeisters bei der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 4 B 7.06

    Geldausgleich für Mehrarbeit im Beitrittsgebiet für Bundesbeamte im Ruhestand

  • VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 12 K 128/08

    Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Treu und Glauben,

  • VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 12 K 480/08

    Mehrarbeit, Zuvielareit, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, Ausgleichsanspruch,

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2005 - 13 S 1309/05

    Hinreichende Erfolgsaussicht einer Sache bei Vorliegen einer schwierigen

  • VG Frankfurt/Main, 04.02.2004 - 9 E 4250/03

    Voraussetzungen für die Gewährung von Freizeitausgleich für Beamte

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 4.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2596
BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 4.00 (https://dejure.org/2001,2596)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2001 - 2 A 4.00 (https://dejure.org/2001,2596)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 2 A 4.00 (https://dejure.org/2001,2596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Berlin/Bonn-Gesetz § 1 Abs. 2 Nr. 7, § 8; Dienstrechtliches Begleitgesetz § 1
    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Umsetzung; Verlagerung nach Berlin; Verlegungen von Verfassungsorganen, obersten Bundesbehörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes; Wechsel des Dienstortes

  • Wolters Kluwer

    Dienstrechtliches Begleitgesetz - Personelle Maßnahmen - Teilverlegung - Umsetzung - Verlagerung nach Berlin - Verlegungen von Verfassungsorganen - Oberste Bundesbehörden - Sonstige Einrichtungen des Bundes - Wechsel des Dienstortes

  • Judicialis

    Berlin/Bonn-Gesetz § 1 Abs. 2 Nr. 7; ; Berlin/Bonn-Gesetz § 8; ; Dienstrechtliches Begleitgesetz § 1

  • rechtsportal.de

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Umsetzung; Verlagerung nach Berlin; Verlegungen von Verfassungsorganen, obersten Bundesbehörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes; Wechsel des Dienstortes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 928 (Ls.)
  • DÖV 2001, 876
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 4.00
    Die Beteiligten streiten über die Bedeutung und Tragweite einer Norm des öffentlichen Rechts und deren Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt (vgl. u.a. Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 4.00
    Die in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage greift bei gegen den Staat gerichteten Klagen nur dort ein, wo andernfalls die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden besonderen Vorschriften über Fristen und Vorverfahren unterlaufen würden (vgl. u.a. Urteile vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271 S. 12 und vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 9, jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93

    Anforderungen an die Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 4.00
    Die in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage greift bei gegen den Staat gerichteten Klagen nur dort ein, wo andernfalls die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden besonderen Vorschriften über Fristen und Vorverfahren unterlaufen würden (vgl. u.a. Urteile vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271 S. 12 und vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 9, jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Die angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage gilt bei Klagen gegen den Staat nur, wenn - anders als im vorliegenden Fall - die Sonderregelungen über Fristen und Vorverfahren für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen unterlaufen würden (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271 S. 12 m.w.N., vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 9 m.w.N. und vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39 S. 2).
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

    Der im Gesetz geforderte Zusammenhang der Maßnahme mit der Verlegung der Behörde oder Einrichtung kann sich nicht aus dem Inhalt der Tätigkeit ergeben, sondern nur aus dem "verlagerungsbedingten" Ortswechsel (BVerwG 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Rn. 26, ZBR 2001, 410, 411).

    Wenn dies nach der Anordnung des Bundeskanzlers künftig in verstärktem Maße der Fall sein soll, so beruht diese organisatorische Entscheidung jedenfalls nicht unmittelbar auf der Verlegung des Sitzes der Bundesregierung von Bonn nach Berlin" (BVerwG 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Rn. 24, ZBR 2001, 410, 411).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 41.13

    Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Unterrichtsstunden; Pflichtstunden;

    Feststellungsklagen gegenüber Leistungsklagen gegen den Staat sind nur dann subsidiär, wenn andernfalls die Sonderregelungen über Fristen und Vorverfahren für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen unterlaufen würden (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1976 - 7 C 71.75 - BVerwGE 51, 69 , vom 25. Januar 2001 - 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39 S. 2 und vom 4. Juli 2002 - 2 C 13.01 - Buchholz 240 § 49 BBesG Nr. 2 S. 3).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; frühzeitiger Rückruf vom Auslandseinsatz;

    Dies gilt auch für Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (vgl. Urteil vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39 S. 4).
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

    Der im Gesetz geforderte Zusammenhang der Maßnahme mit der Verlegung der Behörde oder Einrichtung kann sich dagegen nicht aus dem Inhalt der Tätigkeit ergeben, sondern nur aus dem "verlagerungsbedingten" Ortswechsel (BVerwG 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Rn. 26, ZBR 2001, 410, 411).

    Wenn dies nach der Anordnung des Bundeskanzlers künftig in verstärktem Maße der Fall sein soll, so beruht diese organisatorische Entscheidung jedenfalls nicht unmittelbar auf der Verlegung des Sitzes der Bundesregierung von Bonn nach Berlin" (BVerwG 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Rn. 24, ZBR 2001, 410, 411).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 A 4.07

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Verlagerung

    Fehlt es an einem dieser Bezüge, so ist das Dienstrechtliche Begleitgesetz auf die Maßnahme nicht anwendbar (Urteil vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39).

    Zur Entstehungsgeschichte und zum systematischen Zusammenhang hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 2001 a.a.O. bereits ausgeführt:.

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 A 6.07

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Verlagerung

    Fehlt es an einem dieser Bezüge, so ist das Dienstrechtliche Begleitgesetz auf die Maßnahme nicht anwendbar ( Urteil vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39).

    Zur Entstehungsgeschichte und zum systematischen Zusammenhang hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 2001 a.a.O. bereits ausgeführt:.

  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 22.14

    Anspruch eines Beamten auf Ergänzung einer Versetzungsverfügung um einen

    Die Anwendung des Gesetzes setzt einen zweifachen Bezug der dienstrechtlichen Maßnahme voraus (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2001 - 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39 = juris Rn. 22 ff. und vom 26. März 2009 - 2 A 4.07 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 42 = juris Rn. 16, 17).

    Der im Gesetz geforderte Zusammenhang der Maßnahme mit der Verlegung der Behörde oder Einrichtung kann sich nicht aus dem Inhalt der Tätigkeit ergeben, sondern nur aus dem "verlagerungsbedingten" Ortswechsel (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2001 - 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39 = juris Rn. 26).

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 30.01

    Berufliche Eingliederung eines Soldaten auf Zeit mit einem Eingliederungsschein;

    Die in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage greift bei Klagen gegen den Staat nur dort ein, wo andernfalls die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden besonderen Vorschriften über Fristen und Vorverfahren unterlaufen würden (vgl. u.a. Urteile vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271 S. 12, vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 9 und vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39 S. 2 jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 KSt 1.09

    Zurückweisung der Gegenvorstellung im Rahmen der Streitwertfestsetzung

    Leistungen aufgrund der Familienheimrichtlinie Umzug und der Familienheimrichtlinie Umzug-Berlin waren - anders als etwa im Klageverfahren BVerwG 2 A 4.00 (Urteil vom 25. Januar 2001, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39) - nicht, auch nicht mittelbar, Gegenstand des Klageverfahrens.

    Anders hätte es sich nur dann verhalten, wenn der Kläger - wie in dem genannten Klageverfahren BVerwG 2 A 4.00 - einen Feststellungsantrag statt eines Verpflichtungsantrages gestellt hätte.

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 44.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 42.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 43.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 45.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 4134/02

    Ableistung einer Vorgriffsstunde durch einen Lehrer; Zahlung eines finanziellen

  • OVG Sachsen, 26.11.2003 - 2 B 465/03

    Beamter auf Probe, Entlassung, Bewährung, Eignung, Alkohol, Beteiligung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 4237/01

    Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Vorgriffsstunden ; Prinzip

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 6 A 145/03

    Finanziellen Ausgleich für geleistete Vorgriffsstunden; Verurteilung des

  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 3 ZB 18.787

    Kein Anspruch auf rückwirkende vorzeitige Beendigung von Elternzeit wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 2725/01

    Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Vorgriffsstunden ; Rechte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 3580/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 3988/02
  • VG Berlin, 26.06.2008 - 16 A 177.05

    Umzugsförderung für eine UN-Bedienstete

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