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   OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/2001   

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OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/2001 (https://dejure.org/2001,3570)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.11.2001 - 11 W 23/2001 (https://dejure.org/2001,3570)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. November 2001 - 11 W 23/2001 (https://dejure.org/2001,3570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Freiheitsentziehung; Schmerzensgeld

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BGB § 839; EGBGB Art. 77
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Rechtswidrige Freiheitsentziehung, Haftungsausschluss, Gerichte, Zuständigkeit, Amtshaftung, Staatshaftung, Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    EMRK Art. 5; ; EGBGB Art. 77; ; PrStHG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 5; EGBGB Art. 77; PrStHG § 7
    Schmerzensgeld für rechtswidrig verhängte Abschiebehaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 118
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
    Soweit der Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 EMRK durchgreifen sollte, kann daraus auch Schmerzensgeld verlangt werden (BGH NJW 1993, 2927 ff.; Frowein/Peukert, EMRK, 2. A. 1996, Art. 5 Rdnr. 161).

    Dagegen gewährt Art. 5 Abs. 5 EMRK darüber hinaus Schadensersatz für alle weiteren immateriellen Folgen des Vollzuges, wobei insbesondere auch zu berücksichtigen und angemessen zu bewerten ist, dass es sich um eine rechtswidrige Anordnung der Haft gehandelt hat, weil ein unzuständiges Gericht tätig geworden ist ( vgl. BGH NJW 1993, 2927, 2930 f).

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
    Es handelt sich nicht um einen Amtshaftungs- sondern um einen Staatshaftungsanspruch, der einem Anspruch aus Gefährdungshaftung nach bundesdeutschem Recht ähnelt (BGHZ 45, 58, 65 f.).

    Vor diesem Hintergrund hat er insbesondere die entsprechende Anwendung der Verjährungsregelung des § 852 BGB bejaht (BGHZ 45, 58, 71 ff.).

  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 174/79

    Verbürgung auf Gegenseitigkeit als Voraussetzung der Amtshaftung gegenüber einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
    Insbesondere kann man dazu aus der Entscheidung des BGH in NJW 1981, 518 f. entgegen der Ansicht des Antragsgegners zu 2) nichts entnehmen.
  • OLG Koblenz, 19.02.1997 - 13 WF 125/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
    Deshalb kann der Gesichtspunkt der Verwirkung auch bei der Prozesskostenhilfebeschwerde durchgreifen (OLG Koblenz, MDR 1997, 498; OLG Bamberg, FamRZ 1996, 618 f.; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 127 Rnr. 32; Baumbauch/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 127 Rnr. 66 und Musielak/Fischer, ZPO, 2. Auf. 2000, § 127 Rnr. 17).
  • BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97

    Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
    Insoweit liegt nämlich eine zweifelhafte Rechtsfrage vor, bei der im Prozesskostenhilfeverfahren Erfolgsaussichten im Sinne von § 114 ZPO nicht verneint werden dürfen, wenn es sich um eine schwierige entscheidungserhebliche und ungeklärte Rechtsfrage handelt, bei der es angebracht ist, dass die höhere Instanz sich mit ihr befasst (Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 413; BGH MDR 1998, 302; Zöller/Philippi, a. a. O., § 114 Rnr. 21).
  • OLG Schleswig, 25.03.1999 - 11 U 94/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
    Der Senat verweist diesbezüglich auf sein Urteil vom 25. März 1999 - 11 U 94/97 (veröffentlicht in SchlHA 1999, 260 f.) - und die dort zitierte Rechtsprechung und Literatur.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
    Insoweit liegt nämlich eine zweifelhafte Rechtsfrage vor, bei der im Prozesskostenhilfeverfahren Erfolgsaussichten im Sinne von § 114 ZPO nicht verneint werden dürfen, wenn es sich um eine schwierige entscheidungserhebliche und ungeklärte Rechtsfrage handelt, bei der es angebracht ist, dass die höhere Instanz sich mit ihr befasst (Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 413; BGH MDR 1998, 302; Zöller/Philippi, a. a. O., § 114 Rnr. 21).
  • OLG Oldenburg, 20.05.1988 - 6 U 28/88

    Schmerzensgeld für vorschnelle Einweisung in Landeskrankenhaus

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
    Der Antragsteller kann sich für diese Forderung nicht auf die Entscheidung des OLG Oldenburg (in VersR 1991, 306 f.; bestätigt durch den BGH in VersR 1991, 308) berufen, wo für eine schuldhaft rechtswidrige einwöchige vorläufige Einweisung in eine psychiatrische Anstalt ein Schmerzensgeld von 5.000 DM gewährt worden ist.
  • BGH, 29.03.1990 - III ZR 160/88

    Schmerzensgeld aus Amtspflichtsverletzung, Freiheitsentziehung durch Einweisung

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
    Der Antragsteller kann sich für diese Forderung nicht auf die Entscheidung des OLG Oldenburg (in VersR 1991, 306 f.; bestätigt durch den BGH in VersR 1991, 308) berufen, wo für eine schuldhaft rechtswidrige einwöchige vorläufige Einweisung in eine psychiatrische Anstalt ein Schmerzensgeld von 5.000 DM gewährt worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

    So ist die Gebietsverträglichkeit solcher Vorhaben in Wohngebieten verneint worden, von denen eine allgemeine Unruhe ausgeht, die mit der typischen Zweckbestimmung der Gebiete (möglichst ungestörtes Wohnen) nicht vereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 a.a.O: Unzulässigkeit eines Dialysezentrums - Anlage für gesundheitliche Zwecke nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO - im WA; BVerwG, Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, NVwZ 2002, 118: Zustellstützpunkt der Deutschen Post - Anlage für Verwaltungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO - im WA).
  • VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73

    Freisitzfläche für Gaststätte, Biergarten, Mischgebiet, Blockrandbebauung,

    Für die generelle Gebietsverträglichkeit des Vorhabens spricht neben seiner regelhaften Zulässigkeit nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (vgl. BVerwG vom 21.3.2002 NVwZ 2002, 118 f.) auch das über einen längeren Zeitraum gewachsene Vorhandensein von drei Gaststätten im Baugebiet.
  • OLG Dresden, 02.02.2018 - 4 U 1570/17

    Streitwert einer Klage auf Übersendung von Fotokopien aus einer Patientenakte

    Eher wäre unter Heranziehung der Entschädigungsgrundsätze für eine unzulässige Abschiebehaft (vgl. hierzu etwa Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. November 2001 - 11 W 23/01 -, juris) an eine analoge Heranziehung von § 7 Abs. 3 StrEG (25 EUR/Tag) zu denken, was für den erstinstanzlich streitgegenständlichen Zeitraum von 16 Tagen zu einem Streitwert eines Haftungsanspruches von 400,- EUR und des Anspruchs auf Herausgabe von Fotokopien von lediglich 80,- EUR führen würde.
  • OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 71/05

    Asylrecht: Anspruch eines Asylbewerbers auf Haftentschädigung bei Anordnung von

    Wenn die Freiheitsentziehung unter Verletzung einer der Garantien des Art. 5 Abs. 1 - 4 EMRK erfolgt, besteht ein unmittelbarer, direkter und verschuldensunabhängiger Anspruch auf Schadenersatz, denn die EMRK ist unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht (BGHZ 122, 268 [269 f., 278]; BGHZ 45, 58 [65 ff]; BGHZ 45, 30 [33]; BGHZ 45, 46 [48 ff.]; KG StV 1992, 584; OLG Schleswig, OLGR 2002, 165; Peukert, Rdnr. 156 + 158).

    Das OLG Schleswig hat außerdem zutreffend darauf hingewiesen, dass die Anwendung von § 7 PrStHG im Ergebnis zu einem Ausschluss von Ansprüchen aus Art. 5 Abs. 5 EMRK führen kann, weshalb insoweit die Grenzen einer Auslegung der Vorschrift überschritten würden (OLG Schleswig OLGR 2002, 165 [166]).

  • BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 414/04

    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruches aus MRK Art 5 Abs 5 gem BGB § 852

    Auch andere Gerichte ordnen Art. 5 Abs. 5 EMRK als (quasi)deliktischen und nicht als Aufopferungsanspruch oder entschädigungsrechtlichen Anspruch eigener Art ein (vgl. OLG Celle, NJW 2003, S. 2463; OLG Schleswig, InfAuslR 2002, S. 302, ).
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    Anzumerken ist noch, dass auch das Oberlandesgericht Schleswig allein aus der örtlichen Unzuständigkeit des anordnenden Gerichts die Rechtswidrigkeit der Haftentscheidung herleitet (Beschluss vom 26.11.2001 InfAuslR 2002, 302).
  • OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14

    Höhe der Entschädigung für konventionswidrig vollzogene Sicherungsverwahrung

    Das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 26.11.2001, 11 W 23/01) hat in einem Fall für rechtswidrig verhängte Abschiebungshaft in Anlehnung an die damalige Regelung in § 7 Abs. 3 StrEG 20 DM pro Tag für angemessen erachtet.
  • OLG Hamm, 16.12.2020 - 11 W 67/20

    Unrechtmäßige Haft, Entschädigung, Höhe

    Sowohl das Landgericht als auch das antragsgegnerische Land folgen der ständigen Rechtsprechung des Senats, der zur Bemessung des Schmerzensgeldes wegen einer unrechtmäßig erlittenen Haft - wie eine Reihe weiterer Oberlandesgerichte - regelmäßig auf die Vorschrift des § 7 Abs. 3 StrEG abstellt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2001, Az.: 11 W 23/01, Tz.10; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.12.2011, 10 W 14/11, Tz. 29; OLG München, Urt. v. 22.03.2013, Az.: 1 U 1488/13, Tz.62, alle zitiert nach juris; Senat, Urt. v. 15.08.2018, Az.: 11 U 138/17).
  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 80/13

    Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung

    Das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 26.11.2001, 11 W 23/01) hat in einem Fall für rechtswidrig verhängte Abschiebungshaft in Anlehnung an die damalige Regelung in § 7 Abs. 3 StrEG 20 DM pro Tag für angemessen erachtet.
  • OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06

    Höhe des Schmerzensgeldes für die formell rechtswidrige Freiheitsentziehung eines

    Dies schließt es jedoch nicht aus, die in § 7 Abs. 3 StrEG zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung auch bei der Bestimmung der Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes im Fall einer lediglich formell-rechtswidrigen Freiheitsentziehung vergleichend heranzuziehen, sofern allen Umständen des Einzelfalles Rechnung getragen wird (so auch OLG Schleswig, OLGR 2002, 165 ff.).
  • OLG Hamm, 15.08.2018 - 11 U 138/17

    Zahlung eines Schmerzensgeldes für erlittene Haft

  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 16/14

    Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung

  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 W 7/05

    Amtshaftung: Rechtswidrige Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung durch die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - 10 A 3523/20

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Büro- und Wohngebäudes mit

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