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   VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01   

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VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01 (https://dejure.org/2002,1668)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2002 - 10 S 2367/01 (https://dejure.org/2002,1668)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2002 - 10 S 2367/01 (https://dejure.org/2002,1668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückwirkungsverbot; Verwertung von Privatgutachten; Störerauswahl bei Altlasten - Berücksichtigung interner Vereinbarungen zwischen Störern; Bezugnahme in Beschlussgründen auf Widerspruchsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkungsverbot bei Änderung der Gesetzeslage im Verlauf des Widerspruchsverfahrens; Berücksichtigung von in beigezogenen Behördenakten befindlichen privatgutachterlichen Stellungnahmen; Würdigung der Tragfähigkeit der privatgutachterlichen Feststellungen; Möglichkeit ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BBodSchG § 4; ; BBodSchG § 9 Abs. 2; ; LAbfG § 24; ; LVwVfG § 20 Abs. 1 Nr. 6; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 117 Abs. 5; ; VwGO § 122 Abs. 2; ; GKG § 20 Abs. 3; ; GKG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, gerichtliche Entscheidung, Streitwert, Bodenschutzrecht - Altlasten, Erkundungsanordnung, Rückwirkungsverbot, Verursacherprinzip, Störerauswahl, Privatgutachten, Verwertungsverbot, Haftungsausschlussvereinbarung, Entscheidungsgründe, Bezugnahme, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 253 (Ls.)
  • NJW 2002, 160
  • NJW 2003, 160 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1260
  • VBlBW 2002, 431
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01
    Solche besonderen Umstände werden in der Regel vorliegen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (vgl. BVerfGE 86, 133, 146).

    Dies gilt allerdings nicht, wenn der Sachvortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96

    Inanspruchnahme des Verursachers von Altlasten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01
    Vielmehr bezieht sie sich auf die Folgen der Verursachung einer Gefahr oder eines Gefahrenverdachts, die in die Gegenwart hineinreichen und aktuell Handlungsbedarf begründen (vgl. hierzu bereits das Urteil des Senats vom 27. September 1996 - 10 S 413/96 -, VBlBW 1997, 110).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 217; stRspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Die sachgerechte Störerauswahl auf der primären Ebene muss zivilrechtliche Aspekte des internen Ausgleichs zwischen den Störern nicht berücksichtigen; im Einzelfall kommt etwas anderes allenfalls dann in Betracht, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensbetätigung ihr bekannte und unstreitige Regelungen des internen Ausgleichs völlig unberücksichtigt lässt (Senat, Beschl. v. 29.4.2002 - 10 S 2367/01 - NVwZ 2002, 1260, 1263 = VBlBW 2002, 431, 434; restriktiver BayVGH, Beschl. v. 15.9.2000 - 22 ZS 00.1994 - BayVBl 2001, 149, 150 = NVwZ 2001, 458 = UPR 2001, 271).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

    Ferner darf die Behörde bereits auf der Primärebene den Gesichtspunkt der gerechten Lastenverteilung berücksichtigen (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - a.a.O. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 29.04.2002 - 10 S 2367/01 -VBlBW 2002, 431; Senatsbeschluss v. 04.03.1996 - 10 S 2687/95 - NVwZ-RR 1996, 387; Senatsurteil.
  • VG Stuttgart, 05.07.2018 - 14 K 2804/16

    Störerauswahl bei der Beseitigung von asbesthaltigen Eternitplatten zur

    Die sachgerechte Störerauswahl auf der primären Ebene muss zivilrechtliche Aspekte des internen Ausgleichs zwischen den Störern nicht berücksichtigen; im Einzelfall kommt etwas anderes allenfalls dann in Betracht, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensbetätigung ihr bekannte und unstreitige Regelungen des internen Ausgleichs völlig unberücksichtigt lässt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2002 - 10 S 2367/01 -, juris, Rn.21).

    Es steht dem Beklagten zwar frei, dies zu tun, er hat jedoch - anders als auf der Sekundärebene - nicht die Pflicht, dieses Gebot hier schon zu beachten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2002 - 10 S 2367/01 -, juris, Rn.21).

  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99

    Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl

    vgl. zu diesem Problemkreis Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 22 CS 04.362 - , NJW 2004, 2768, und vom 13. Mai 1986 - 20 CS 86.00 338 - , NVwZ 1986, 942, 944 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 2002 - 10 T 957/02 - , NVwZ-RR 2003, 103, der allerdings betont, dass die Anforderungen an den Nachweis der Verursachung einer Verunreinigung nicht so hoch angesetzt werden dürften, dass im Ergebnis die Zustandshaftung des Grundstückseigentümers den Regelfall, die Inanspruchnahme des Verursachers hingegen die Ausnahme bilde; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 T 2367/01 - , NVwZ 2002, 1260, der ausführt, dass sich die Behörde bei der Ausübung des Auswahlermessens bei gleicher Gefahrerforschungseignung der möglichen Adressaten einer Anordnung vom Verursacherprinzip leiten lassen könne; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 10 T 1188/00 - , NVwZ-RR 2002, 16, 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 T 1389/95 - , UPR 1996, 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 1995 - 8 T 525/95 - , juris, wonach ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn unklar sei, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht komme, woraus indes nicht folge, dass ein Zugriff auf den Zustandsstörer nur unter dieser Voraussetzung möglich sei; ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1986 - 7 TH 455/86 - , DÖV 1987, 260; OVG Bremen, Urteil vom 19. August 2003 - 1 A 42/03 - , juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 - , NVwZ 1992, 499; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2004 - 3 G 42/04 - , juris; Frenz, BBodSchG, 2000, § 10 Rn. 31 ff.; § 4 Abs. 3 Rn. 3 und 121 ff.; Bickel, Der Einfluss des Allgemeinen Polizeirechts auf die Auslegung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, NVwZ 2004, 1210, 1211; Vierhaus, Das Bundes-Bodenschutzgesetz, NJW 1998, 1262, 1266.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 1986 - 20 CS 86.00 338 - , NVwZ 1986, 942, 944 ff.; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 T 2367/01 - , NVwZ 2002, 1260 zur Berücksichtigung von zivilrechtlichen Regelungen des internen Ausgleichs bei der Ermessensausübung.

  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

    vgl. zu diesem Problemkreis Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 22 CS 04.362 - , NJW 2004, 2768, und vom 13. Mai 1986 - 20 CS 86.00 338 - , NVwZ 1986, 942, 944 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 2002 - 10 S 957/02 - , NVwZ-RR 2003, 103, der allerdings betont, dass die Anforderungen an den Nachweis der Verursachung einer Verunreinigung nicht so hoch angesetzt werden dürften, dass im Ergebnis die Zustandshaftung des Grundstückseigentümers den Regelfall, die Inanspruchnahme des Verursachers hingegen die Ausnahme bilde; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 S 2367/01 - , NVwZ 2002, 1260, der ausführt, dass sich die Behörde bei der Ausübung des Auswahlermessens bei gleicher Gefahrerforschungseignung der möglichen Adressaten einer Anordnung vom Verursacherprinzip leiten lassen könne; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 10 S 1188/00 - , NVwZ-RR 2002, 16, 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1389/95 - , UPR 1996, 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 1995 - 8 S 525/95 - , juris, wonach ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn unklar sei, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht komme, woraus indes nicht folge, dass ein Zugriff auf den Zustandsstörer nur unter dieser Voraussetzung möglich sei; ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1986 - 7 TH 455/86 - , DÖV 1987, 260; OVG Bremen, Urteil vom 19. August 2003 - 1 A 42/03 - , juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 - , NVwZ 1992, 499; Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2004 - 3 G 42/04 - , juris; Frenz, BBodSchG, 2000, § 10 Rn. 31 ff., § 4 Abs. 3 Rn. 3 und 121 ff., § 4 Abs. 6 Rn. 32; Bickel, Der Einfluss des Allgemeinen Polizeirechts auf die Auslegung des Bundes- Bodenschutzgesetzes, NVwZ 2004, 1210, 1211; Vierhaus, Das Bundes-Bodenschutzgesetz, NJW 1998, 1262, 1266.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 1986 - 20 CS 86.00 338 - , NVwZ 1986, 942, 944 ff.; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 S 2367/01 - , NVwZ 2002, 1260 zur Berücksichtigung von zivilrechtlichen Regelungen des internen Ausgleichs bei der Ermessensausübung.

  • VG Regensburg, 07.12.2009 - RO 8 K 09.01987

    Heranziehung des Eigentümers zur Sanierungsmaßnahmen - Opfergrenze

    Als ermessensfehlerhaft wäre auch anzusehen, wenn die Behörde bei der Störerauswahl ihr bekannte und unstreitige Vereinbarungen zwischen den Störern über die zivilrechtliche Letztverantwortlichkeit völlig unberücksichtigt lässt (BayVGH v. 3.7.1996 Az. 22 CS 96.1305; VGH Mannheim v. 29.4.2002 Az. 10 S 2367/01 - NVwZ 2002, S. 1260 ff.; VGH Kassel v. 6.1.2006 Az. 6 TG 1392/04 - NVwZ-RR 2006, S. 781).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Übertragung eines

    Dass das angefochtene Urteil darauf beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung allein aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers zu unterstellen (vgl. BGH Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 160) und entspricht im Übrigen auch der im Sitzungsprotokoll des Berufungsgerichts enthaltenen Begründung des Vorsitzenden.
  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RO 8 K 08.1452

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Konzepts zur Durchführung von

    Als ermessensfehlerhaft wäre auch anzusehen, wenn die Behörde bei der Störerauswahl ihr bekannte und unstreitige Vereinbarungen zwischen den Störern über die zivilrechtliche Letztverantwortlichkeit völlig unberücksichtigt lässt (BayVGH v. 3.7.1996 Az. 22 CS 96.1305; VGH Mannheim v. 29.4.2002 Az. 10 S 2367/01 - NVwZ 2002, S. 1260 ff.; VGH Kassel v. 6.1.2006 Az. 6 TG 1392/04 - NVwZ-RR 2006, S. 781).

    Zwar gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, nach dem bei der Störerauswahl immer sicherzustellen ist, dass bei gleichermaßen zur Gefahrenabwehr geeigneten Störern der Eingriff in die Zivilrechtsordnung immer so gering wie möglich zu halten ist (Beschl. d. BVerwG v. 2.7.1998 Az. 7 B 72/98; Urt. d. VGH Mannheim v. 8.2.1993 Az. 8 S 515/92 sowie Beschl. d. VGH Mannheim v. 29.4.2002 Az. 10 S 2367/01 - juris).

    Dies gilt insbesondere, wenn die zivilrechtliche Letztverantwortlichkeit eines der Störer offensichtlich und eindeutig ist und das Interesse an effektiver und schneller Gefahrenabwehr durch eine solche Beschränkung nicht geschmälert wird (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 24.8.1989 Az. B 59/89- NVwZ 1990, S. 474; Beschl. d. BayVGH v. 3.7.1996 Az. 22 CS 96.1305; VGH Mannheim v. 29.4.2002 Az. 10 S 2367/01 - juris).

  • VG Kassel, 27.10.2003 - 7 G 2136/03

    Interessenabwägung im Eilverfahren bei offenem Ausgang in der Hauptsache

    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.05.2000 - 3 C 2.00 - DVBl. 2000, S. 1353 ff., 1355 f.) hat die gegen dieses Urteil eingelegte Revision zurückgewiesen und die Rechtsauffassung bestätigt, dass § 4 BBodSchG die Sanierungsverantwortlichkeit auch für in der Vergangenheit stattgefundene Rechtsnachfolgen abschließend regelt (ebenso wohl auch: BayVGH, B.v. 22.03.2001 - 22 ZS 01/378 - NVwZ 2001, S. 821ff., 822; VGH Mannheim, B.v. 29.04.2002 - 10 S 2367/01 - NVwZ 2002, S. 1260 ff., 1261).

    Hierzu vertritt der VGH Mannheim in seinem Beschluss vom 29.04.2002 (a.a.O., S. 1261) - offenbar unter Aufgabe seiner noch in den Beschlüssen vom 25.10.1999 (a.a.O., S. 1200) und 11.12.2000 (a.a.O., S. 16) geäußerten Bedenken - die Auffassung, das Bundes-Bodenschutzgesetz ziele weder auf eine verfassungsrechtlich grundsätzlich ausgeschlossene Rückwirkung belastender Rechtsfolgen, noch seien mit seiner Einführung an in der Vergangenheit abgeschlossene Tatbestände für die Zukunft neue, verschärfende Rechtsfolgen geknüpft worden; vielmehr bezögen sich die Bestimmungen auf die Folgen der Verursachung einer Gefahr oder eines Gefahrenverdachts, die in die Gegenwart hineinreichten und aktuell Handlungsbedarf begründeten.

    Das Gericht folgt hier der vom VGH Mannheim in dem zitierten Beschluss vom 03.09.2002 (a.a.O., S. 103 f.; vgl. auch B.v. 29.04.2002, a.a.O., S. 1261) vorgenommen Interessenabwägung, wonach dann, wenn feststeht, dass der Boden eines Grundstücks mit gesundheitsgefährdenden Stoffen durchsetzt ist und diese auch zu einer Verunreinigung des Grundwassers geführt haben, dem Interesse des Gemeinwesens, möglichst rasch die Ursachen und das Ausmaß der Verunreinigungen zu erkunden und die Möglichkeiten einer Sanierung zu klären, besonders großes Gewicht zukommt und das Interesse einer als Verursacher herangezogenen Person, von den Kosten bestimmter Erkundungsmaßnahmen so lange verschont zu bleiben, bis ihre Verantwortlichkeit sowie die Zweck- und Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen abschließend geklärt sind, demgegenüber regelmäßig weniger schwer wiegt.

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks

    Dass das angefochtene Urteil darauf beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung allein aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 160) und entspricht im übrigen auch der im Sitzungsprotokoll des Berufungsgerichts enthaltenen Begründung des Vorsitzenden.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2019 - 9 S 2349/17

    Erkrankung eines Mitglieds des Rechtsanwaltsversorgungswerkes auf "nicht

  • VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.487

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung

  • VGH Bayern, 28.03.2018 - 14 ZB 18.45

    Erstattung von Reisekosten bei einem Hochschullehrer an der Universität der

  • VG Karlsruhe, 10.04.2015 - 6 K 2584/14

    Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung; Ersatzvornahme

  • VG Hannover, 11.03.2014 - 4 A 6262/12

    Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung gegenüber

  • VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574

    Bodenschutzrechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung auf

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2006 - 9 ME 372/05

    Anspruch eines marokkanischen Staatsangehörigen auf Verlängerung seiner

  • VG Karlsruhe, 09.04.2003 - 10 K 87/01

    Der Kostenersatz nach § 24 Abs 1 S 2 BBodSchG setzt einen Verwaltungsakt voraus

  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00

    Heranziehung des Grundstückseigentümers zur Altlasten-Feststellung bei

  • VG Köln, 28.12.2022 - 4 L 1967/22
  • VG Oldenburg, 29.06.2004 - 1 A 3711/03

    Auswahl unter mehreren Verantwortlichen

  • VG München, 10.11.2015 - M 8 K 14.3086

    Vormerkung zur Sicherung der Übertragung des Teileigentums

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