Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 05.10.2001

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01   

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VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01 (https://dejure.org/2001,3406)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.07.2001 - 2 Q 777/01 (https://dejure.org/2001,3406)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 2 Q 777/01 (https://dejure.org/2001,3406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 1 LuftVG, § 6 Abs 4 LuftVG, § 7 Abs 1 LuftVG, § 7 Abs 3 LuftVG, § 15 UVPG
    (Gestattung von Vorarbeiten nach LuftVG § 7 Abs 1)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungsgenehmigung; Betreten von Grundstücken; Betretungsbefugnis; Duldungspflicht; Gestattung von Vorarbeiten; Ermächtigungsgrundlage; Ökologische Bestandsaufnahme; Planfeststellungsverfahren; Plausibilitätskontrolle; Raumordnungsverfahren; ...

  • Judicialis

    LuftVG § 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 62 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 231 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1863
  • DÖV 2002, 964
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01
    Eine (Änderungs-) Genehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG stellt sich für die (wesentliche) Erweiterung oder Änderung als die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 LuftVG dar mit der Folge, dass sie u.a. in ihrem verwaltungsverfahrensrechtlichen Entscheidungsvorgang den für die Genehmigung maßgebenden Vorschriften unterliegt, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist (siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - 4 C 40.75 -, DÖV 1980, 135 ; Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110 ).

    Genehmigungen nach § 6 LuftVG sind nämlich - unabhängig davon, ob ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist oder nicht - stets Ausdruck einer Planung und insofern Planungsentscheidung im Hinblick auf die von der Funktion eines Flughafens ausgehende prinzipielle Gefährdung und Belästigung einer weiten Umgebung (vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - 4 C 40.75 -, a.a.O.; Urteil vom 17. Februar 1971 - IV C 96.68 -, DVBl. 1971, 415 m.w.N.).

    Es handelt sich insoweit um eine wesentliche Änderung bzw. Erweiterung, da durch sie die für das luftverkehrsrechtliche Genehmigungserfordernis maßgebenden Belange, namentlich diejenigen in § 6 Abs. 2 und Abs. 3 LuftVG genannten Belange, in rechtserheblicher Weise berührt werden bzw. berührt werden können (vgl. insoweit: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - 4 C 40.75 -, a.a.O.).

    Nach der bereits mehrfach erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1979 (- 4 C 40.75 -, a.a.O.) entspricht es dem Zweck des luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, dass Erweiterungen und Änderungen eines Flughafens mit - wie hier durch die beabsichtigte Erweiterung eines Start- und Landebahnsystems - Auswirkungen auf seine räumliche Umgebung, auf die Sicherheit des Luftverkehrs sowie auf die von der Luftfahrt ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht anders als die Neuanlage und die erstmalige Inbetriebnahme eines Flughafens vor ihrer Ausführung einer Genehmigung bedürfen.

    Vielmehr muss die ausschließliche Erwähnung von § 6 Abs. 1 LuftVG i.V.m. der Anlage zu § 3 UVPG im Sinne der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Juni 1979 - 4 C 40.75 -, a.a.O.) dahin verstanden werden, dass es sich bei der (Änderungs-)Genehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG um eine Genehmigung nach § 6 Abs. 1 LuftVG für die wesentliche Änderung bzw. Erweiterung eines planfeststellungspflichtigen Flugplatzes handelt mit der Folge, dass die Änderung oder Erweiterung einer solchen Anlage in den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 und Abs. 3 UVPG einzubeziehen ist.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01
    Eine (Änderungs-) Genehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG stellt sich für die (wesentliche) Erweiterung oder Änderung als die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 LuftVG dar mit der Folge, dass sie u.a. in ihrem verwaltungsverfahrensrechtlichen Entscheidungsvorgang den für die Genehmigung maßgebenden Vorschriften unterliegt, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist (siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - 4 C 40.75 -, DÖV 1980, 135 ; Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110 ).

    Der Antragsgegner hat in der Begründung zur Anordnung der sofortigen Vollziehung zutreffend darauf abgestellt, dass der Verkehrsflughafen Frankfurt am Main öffentlichen Zwecken dient (so bereits: BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. -, a.a.O. ).

    Daneben sind auch eine Vielzahl anderer Belange und Möglichkeiten zu berücksichtigen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. -, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01
    Im Übrigen können die Antragstellerinnen als öffentlich-rechtliche Körperschaften und damit als Trägerinnen hoheitlicher Befugnisse eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum gemäß Art. 14 Abs. 1 GG nicht geltend machen (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/96 -, BVerfGE 61, 82 ; BVerwG, Beschluss vom 15. April 1999 - 4 VR 18/98 -, NVwZ-RR 1999, 554).

    Ebenso wenig können sie sich mit Erfolg auf die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes berufen, da diese keine kommunalen, sondern staatliche Aufgaben sind (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1999 - 4 VR 18/98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01
    Handelt es sich bei dem Verwaltungsakt - wie hier nach § 7 Abs. 1 LuftVG - um eine Ermessensentscheidung, so gehören zu den erheblichen Tatsachen auch diejenigen Umstände, die für die Ermessensausübung erheblich sind (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 -, DVBl. 1983, 271).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung eine entscheidungserhebliche Tatsache übersehen und sich der Beteiligte dazu auch nicht geäußert hat (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 -, DVBl. 1983, 271, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.03.1996 - 21 CS 95.3505
    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01
    Erweist sich bei dieser Prüfung die Anordnung der sofortigen Vollziehung den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO entsprechend sowie materiell-rechtlich in der Sache als gerechtfertigt, so ist damit dem Rechtsschutzanspruch im Sinne der Gewährung rechtlichen Gehörs ausreichend genügt (vgl.: Bay. VGH, Beschluss vom 19. März 1996 - 21 CS 95.3505 -, BayVBl. 1996, 534; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 1994 - 10 S 1942/93 -, NVwZ-RR 1995, 17, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93

    Klagebefugnis Drittbetroffener (mittelbar Betroffener) im Eilverfahren gegen die

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01
    Erweist sich bei dieser Prüfung die Anordnung der sofortigen Vollziehung den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO entsprechend sowie materiell-rechtlich in der Sache als gerechtfertigt, so ist damit dem Rechtsschutzanspruch im Sinne der Gewährung rechtlichen Gehörs ausreichend genügt (vgl.: Bay. VGH, Beschluss vom 19. März 1996 - 21 CS 95.3505 -, BayVBl. 1996, 534; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 1994 - 10 S 1942/93 -, NVwZ-RR 1995, 17, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.02.2001 - 2 TG 3560/00

    Genehmigung einer Abfallbehandlungsanlage: Thermoselect-Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01
    Die Privilegierung des § 38 Satz 1 BauGB greift nämlich gerade in den Fällen ein, in denen ein Vorhaben an sich nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht - auch nicht im Wege einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB - zugelassen werden könnte (Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 2 TG 3560/00 - Ernst-Zinkhahn-Bielenberg, a.a.O., Rdnr. 83 zu § 38).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-72/92

    Scharbatke / Deutschland

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01
    Nach Nr. 13 des Anhangs II der UVP-Änderungsrichtlinie ist auch die Änderung bzw. Erweiterung eines Flugplatzes grundsätzlich einer UVP zu unterziehen (vgl. hierzu auch: EuGH, Urteil vom 16. September 1999 - C-435/97 - , EuGHE 1999 I 5637, Rdnr. 40 = EuZW 2001, 224 ; Urteil vom 24. Oktober 1996 - C-72/92 - , EuGHE 1996 I 5403, Rdnr. 39; Urteil vom 11. August 1995 - C-431/92 - , EuGHE 1995 I 2189, Rdnr. 35).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90

    Sofortige Vollziehung - Interessenabwägung - Planfeststellungsbeschluss -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01
    Erforderlich ist insoweit eine Abwägung der öffentlichen Belange und/oder des privaten Interesses eines Beteiligten an der alsbaldigen Vollziehung der angegriffenen Verwaltungsentscheidung einerseits und der gegenläufigen Belange des Rechtsschutzsuchenden andererseits (vgl. hierzu z.B.: BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 4 B 61.90 -, NVwZ 1991, 159).
  • BVerwG, 17.04.2000 - 11 B 19.00

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; naturschutzrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01
    Schließlich ist ein Interesse der Antragstellerinnen, ihre Gemeindegebiete von einem Vorhaben der Fachplanung freizuhalten, ebenso wenig ein bei der Anordnung des Sofortvollzugs in die Abwägung einzustellender, rechtlich schützenswerter Belang wie das Interesse daran, selbst solchen Vorarbeiten zu Fachplanungen, die das Ergebnis des Zulassungsverfahrens nicht präjudizieren (siehe: § 7 Abs. 2 Satz 2 LuftVG), bereits im Vorfeld entgegen zu wirken (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1993 - 7 ER 308.93 -, NVwZ 1994, 368; Beschluss vom 17. April 2000 - 11 B 19.00 -, m.w.N.).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

  • BVerwG, 01.07.1993 - 7 ER 308.93

    Duldung von Erkundungsbohrungen auf einem Grundstück - Gewährung vorläufigen

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 C 30.87

    Luftverkehrsgesetz - Fachplanungsgesetz - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit -

  • VGH Hessen, 27.07.1988 - 3 UE 1870/84

    Verhältnis Bebauungsplan, entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei

  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 VR 4.99

    Duldungspflicht des Grundeigentümers hinsichtlich Baugrunderkundungen für

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1997 - 1 L 294/95

    Eigentümer muß Betreten seines Grundstückes zwecks Aufstellen eines

  • VG Lüneburg, 25.10.1995 - 7 B 51/95

    Sofortvollzug einer erteilten naturschutzrechtlichen Befreiung; Antragsbefugnis

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

    Diese Berücksichtigung einer in einem vorangegangenen Raumordnungsverfahren vorgenommenen (einfachen) UVP macht jedoch die Durchführung einer (ergänzenden) UVP in einem Zulassungsverfahren selbst nicht entbehrlich (vgl. zum Ganzen VGH Kassel, Beschl. v. 12.07.2001 - 2 Q 777/01 -, DVBl 2001, 1863 unter Hinweis auf …

    Eine UVP kann daher im Planfeststellungs- als Zulassungsverfahren grundsätzlich nicht entbehrlich werden durch eine vorangegangene UVP im Raumordnungsverfahren (zu alledem VGH Kassel, B. v. 12.07.2001 - 2 Q 777/01 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer

    Es entspricht ebenfalls der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat, dass es den Gemeinden verwehrt ist, sich quasi zum "gesamtverantwortlichen Wächter des Naturschutzes und des sonstigen Umweltschutzes aufzuschwingen und als solcher Belange der Allgemeinheit zu wahren, die nicht speziell ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind ..." (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - ; Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560 = NUR 2000, 627 = UPR 1999, 271 = BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 45; Beschluss vom 15. April 1999 - 4 VR 18.98, 4 A 45.98 -, NVwZ-RR 1999, 554 = ZfBR 2000, 66 = BRS 62 Nr. 67 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 151; Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 2 Q 777/01 -, NUR 2003, 105).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2015 - 5 M 303/15

    Neubau der B 198 Ortsumgehung Mirow; Erschwerung der Klageerhebung mangels

    Diese Berücksichtigung einer in einem vorangegangenen Raumordnungsverfahren vorgenommenen (einfachen) UVP macht jedoch die Durchführung einer (ergänzenden) UVP in einem Zulassungsverfahren selbst nicht entbehrlich (vgl. zum Ganzen VGH Kassel, Beschl. v. 12.07.2001 - 2 Q 777/01 -, DVBl 2001, 1863 unter Hinweis auf …

    Eine UVP kann daher im Planfeststellungs- als Zulassungsverfahren grundsätzlich nicht entbehrlich werden durch eine vorangegangene UVP im Raumordnungsverfahren (zu alledem VGH Kassel, B. v. 12.07.2001 - 2 Q 777/01 -, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 20.09.2012 - 3 K 6556/12

    Baudurchführung Bundesverwaltungsgericht Höchstspannungsleitung 380 kV Verweisung

    vgl. zu ähnlichen Sachverhaltsgestaltungen hinsichtlich der umfassenden und alleinigen erstinstanzlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs bzw. des Oberverwaltungsgerichts nach § 48 Abs. 1 Nr. 6 bzw. Nr. 8 VwGO: Zum LuftVG VGH Hessen, Beschluss vom 12. Juli 2001 2 Q 777/01 und zum FStrG OVG Niedersachsen, Urteil vom 27. April 2010 - 7 KS 85/09 -, jeweils juris.
  • VG Arnsberg, 24.06.2008 - 1 L 302/08

    Langstrecke mit Hindernissen - Waldbesitzer müssen P-Weg-Marathon nicht dulden

    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 2 Q 777/01 -, NuR 2003, 105 (106); Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. März 1975 - 3 IX 74 -, Bayerische Verwaltungsblätter 1975, 420 (421); Meßerschmidt, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Stand: Januar 2008, § 56 Rn. 12; Stollmann, Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW), Stand: März 2008, § 49 Erl.
  • BVerwG, 17.03.2003 - 9 VR 2.03
    Das Fehlen anderer Genehmigungen, Erlaubnisse usw. führt aber allein noch nicht zur Rechtswidrigkeit der Bekanntmachung (vgl. zu § 7 LuftVG VGH Kassel, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 2 Q 777/01 - NuR 2003, 105 ).
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5829
OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01 (https://dejure.org/2001,5829)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01 (https://dejure.org/2001,5829)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - 2 ZEO 648/01 (https://dejure.org/2001,5829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80 Abs 2 Nr 3; VwGO § ... 80 Abs 2 Nr 4; VwGO § 80 Abs 3; VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; VwGO § 124 Abs 2 Nr 2; VwGO § 124 Abs 2 Nr 3; VwGO § 146 Abs 4; VwGO § 155 Abs 5; EGVO-999/2001 Art 13 Abs 1 Satz 1 Buchst. c); EGVO-999/2001-Anhang-VII Nr 2 idF EGVO-1326/2001 Art 3 Nr 1 Anhang II; EGVO-999/2001-Anhang-VII Nr 1 lit a idF EGVO-1326/2001 Art 3 Nr 1 Anhang II; EGVO-999/2001-Anhang-V Nr 3; EGVO-999/2001-Anhang-V Nr 4; BSE-VorsorgeVO § 1 Nr 1; BSE-VorsorgeVO § 1 Nr 2; BSE-VorsorgeVO § 2 Abs 2; EGV Art 5 Abs 3; ThürVwVfG § 26; ThürVwVfG § 46
    Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung; Tierkörperbeseitigung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; BSE; Rinder; Keulung; Tötung; Geburtskohorte; Fütterungskohorte; Übermaßverbot

  • Wolters Kluwer

    Seuchenrecht; Viehseuchenrecht; Tierseuche; Tierkörperbeseitigung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; BSE; Rinder; Keulung; Tötung; Geburtskohorte; Fütterungskohorte; Übermaßverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierseuchen - Rinder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 231
  • DVBl 2002, 420 (Ls.)
  • DÖV 2002, 128
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Chemnitz, 14.05.2001 - 8 K 804/01
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    BSE stellt eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, mithin gewichtiger Rechtsgüter dar (vgl. hierzu eingehend VGH Mannheim, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 10 S 2690/98 -, NVwZ-RR 2000, 427; VG Chemnitz, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 8 K 804/01 -).
  • OVG Thüringen, 09.08.1996 - 2 EO 669/96

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlungs- und Demonstrationsrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Die am 5. Oktober 2001 ergangene Anordnung ist auch nach § 80 Abs. 3 VwGO genügend begründet, denn sie ist auf den konkreten Fall abgestellt und nicht lediglich "formelhaft" (vgl. Beschluss des Senats vom 9. August 1996 - 2 EO 669/96 - Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 80, Rnr. 84 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 15.06.1998 - 2 ZEO 383/97

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zulassung der Beschwerde;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Derartige Zweifel bestehen nur dann, wenn bei der im Zulassungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage der Erfolg des Rechtsmittels in einem späteren Beschwerdeverfahren wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juni 1998 - 2 ZEO 383/97 -, ThürVBl. 1998, 278 (279) m. w. N.).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Selbst wenn der vom Antragsgegner vertretenen Auffassung, bei der Vollziehungsanordnung handele es sich um einen Verwaltungsakt, gefolgt wird - was der Senat ausdrücklich offen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1966 - II C 197.62 -, BVerwGE 24, 92; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. August 1990 - 8 S 740/90 -, NVwZ 1991, 491) -, bestimmen sich die gegen die Anordnung gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten und deren Rechtsfolgen ausschließlich nach § 80 Abs. 4 bis 8 VwGO (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 80 Rnr. 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 10 S 2690/98

    BSE - Tierseuche: Nichtigkeit der generellen Tötungsanordnung in BSESchutzV 2 § 2

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    BSE stellt eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, mithin gewichtiger Rechtsgüter dar (vgl. hierzu eingehend VGH Mannheim, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 10 S 2690/98 -, NVwZ-RR 2000, 427; VG Chemnitz, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 8 K 804/01 -).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Die Frage kann auch deshalb dahingestellt bleiben, weil für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ).
  • OVG Thüringen, 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97

    Sparkassenrecht; Sparkassenrecht; Sparkasse; Verwaltungsrat; Vorstand;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Diese Vorschrift soll die Korrektur unrichtiger Entscheidungen, nicht die Korrektur fehlerhafter Begründungen ermöglichen (Beschluss des Senats vom 28. November 1997 - 2 ZEO 208/97 -, LKV 1998, 281 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Die Frage kann auch deshalb dahingestellt bleiben, weil für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Selbst wenn der vom Antragsgegner vertretenen Auffassung, bei der Vollziehungsanordnung handele es sich um einen Verwaltungsakt, gefolgt wird - was der Senat ausdrücklich offen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1966 - II C 197.62 -, BVerwGE 24, 92; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. August 1990 - 8 S 740/90 -, NVwZ 1991, 491) -, bestimmen sich die gegen die Anordnung gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten und deren Rechtsfolgen ausschließlich nach § 80 Abs. 4 bis 8 VwGO (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 80 Rnr. 78).
  • VG Gera, 28.09.2001 - 1 E 1034/01

    Ausbruch von BSE bei Rindern; Anordnung der sofortigen Tötung der Rinder und die

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Der Antrag der Antragstellerin auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 28. September 2001 - 1 E 1034/01 GE - wird abgelehnt.
  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Berücksichtigt man darüber hinaus, dass das Verwaltungsgericht nicht an die - ordnungsgemäße - Begründung der Verwaltungsbehörde gebunden ist, sondern eine eigene Ermessensentscheidung über die Frage trifft, ob der Sofortvollzug materiell gerechtfertigt ist (s. OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231), gibt es keine tragenden Gründe dafür, die Heilungsmöglichkeit nicht bereits während des noch laufenden Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zuzulassen.
  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

    Berücksichtigt man darüber hinaus, dass das Verwaltungsgericht nicht an die - ordnungsgemäße - Begründung der Verwaltungsbehörde gebunden ist, sondern eine eigene Ermessensentscheidung über die Frage trifft, ob der Sofortvollzug materiell gerechtfertigt ist (s. OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231), gibt es keine tragenden Gründe dafür, die Heilungsmöglichkeit nicht bereits während des noch laufenden Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zuzulassen.

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Hostein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).

  • VG Neustadt, 02.09.2002 - 2 L 2176/02

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Imbisswagen als untergeordnete

    Ob diese Darlegungen der Antragsgegnerin zutreffend sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Formvorschrift des § 80 Abs. 3 VwGO ohne Bedeutung (OVG Weimar, NVwZ 2002, 231).

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NVwZ 1996, 58; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 12. Auflage 2000, § 80 Rdnr.159).

  • VG Neustadt, 30.01.2018 - 4 L 10/18

    Aufstellung von Fahrrädern zu Werbezwecken und Sofortvollzug einer Verfügung

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und NVwZ 2005, 1053; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611).
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04

    Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung

    Ob die Erwägungen der Behörde auch inhaltlich zutreffen, ist unbeachtlich (s. OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2004, 659; OVG Weimar, NVwZ 2002, 231).

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).

  • VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Ob diese Darlegungen der Antragsgegnerin zutreffend sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Formvorschrift des § 80 Abs. 3 VwGO ohne Bedeutung (OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231 [OVG Thüringen 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01] ).

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (hM, z.B. BVerfG, NVwZ 1996, 58 [BVerfG 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95] ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 13. Auflage 2003, § 80 RdNr. 159).

  • VG Neustadt, 29.11.2004 - 4 L 2692/04
    Ob diese Darlegungen der Antragsgegnerin zutreffend sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Formvorschrift des § 80 Abs. 3 VwGO ohne Bedeutung (OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231 [OVG Thüringen 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01] ).

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (hM, z.B. BVerfG, NVwZ 1996, 58 [BVerfG 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95] ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 13. Auflage 2003, § 80 Rdnr.159).

  • VG Neustadt, 08.03.2006 - 4 L 180/06

    "Fun-Games": Untersagung bei fehlender Bauartzulassung

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2005, 1053; OVG Schleswig-Holstein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).
  • OVG Thüringen, 10.07.2007 - 2 EO 184/07

    Anordnung des Ruhens der Approbation eines Apothekers, Wechsel der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates (vgl. etwa den Beschluss vom 5. Oktober 2001 - 2 ZEO 648/01 - m. w. N.) reicht es dafür aus, wenn diese Begründung auf den konkreten Fall abstellt und nicht lediglich formelhaft ist.
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 L 1432/06

    Nächtliche Ruhestörung: Pub muss früher schließen

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und NVwZ 2005, 1053; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611).
  • VG Trier, 06.01.2023 - 8 L 3573/22

    Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall

  • VG Neustadt, 03.07.2006 - 4 L 989/06

    Widerspruchserhebung mittels Computerfax; Gewerbeuntersagung - Steuerrückstände

  • VG Neustadt, 23.11.2006 - 4 L 1746/06

    Anordnung des Sofortvollzugs eines Hausverbotes.

  • VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05

    Einziehung des Jagdscheins wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern

  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04

    Keine Duldungsverfügung gegenüber Mieter zur Durchsetzung einer

  • VG Neustadt, 22.06.2020 - 4 L 445/20

    Widerruf einer Erlaubnis zur Tagespflege; Aufgabendelegierung an Dritte;

  • VG Neustadt, 30.09.2022 - 5 L 799/22

    Landeshundegesetz: Einstufung als gefährlicher Hund

  • VG Neustadt, 27.06.2018 - 4 L 752/18

    Apotheke, Apotheker, Arzneimittel, Briefkasten, Erlaubnis, Erlaubnispflicht,

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