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   OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01   

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OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01 (https://dejure.org/2001,8430)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.04.2001 - 3 BS 10/01 (https://dejure.org/2001,8430)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 (https://dejure.org/2001,8430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 6; GG Art 3, Art 21, Art 28 Abs. 2, ParteiG § 2, § 5; SächsGemO § 10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume; Ausschluss aller politischen Parteien von der Benutzung gemeindlicher Räume durch Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 615
  • DÖV 2002, 528
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01
    Dieser gebietet, dass weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich, noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandelt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.3.1955, BVerfGE 4, 144 [155]; v. 21.1.1970, BVerfGE 27, 364 [371f.] u. v. 26.4.1988, BVerfGE 78, 104 [121]).
  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01
    Dieser gebietet, dass weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich, noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandelt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.3.1955, BVerfGE 4, 144 [155]; v. 21.1.1970, BVerfGE 27, 364 [371f.] u. v. 26.4.1988, BVerfGE 78, 104 [121]).
  • OVG Sachsen, 08.08.1996 - 3 S 392/96

    Organisationsänderung; Schule; Eingemeindung; Verwaltungsakt; Gewillkürte

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01
    Ob eine derartige gewillkürte Prozessstandschaft im Verwaltungsprozess überhaupt möglich ist bzw. ob eine solche Möglichkeit bei der hier gegebenen Fallkonstellation anerkannt werden kann (allgemein offenlassend BVerwG, Beschl. v. 11.2.1981, BVerwGE 61, 335 [340]; bejahend für den Fall einer untergegangenen Gemeinde SächsOVG, Beschl. v. 8.8.1996, SächsVBl. 1997, 210), bedarf in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch keiner abschließenden Klärung, da der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohnehin wegen fehlender Begründetheit keinen Erfolg hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01
    Bei derAusübung ihres Selbstverwaltungsrechts haben sie jedoch den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG zu beachten, der für jede öffentliche Betätigung gilt und in § 5 ParteiG im Falle von Parteien einfachgesetzlich wiederholt worden ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.1969, BVerwGE 32, 33 [336]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.5.1995, DVBl. 1995, 927).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01
    Zwar könnte hier an einen Verstoß gegen das aus Art. 3 GG i.V.m., § 5 Abs. 1 Satz 1 ParteiG herzuleitende Verbot, wesentlich Ungleiches gleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.7.1998, BVerfGE 98, 365 [385]), durch die Zweckänderung zu denken sein, insofern der NPD-Kreisverband sich bereits vor Erlass der angefochtenen Satzungsbestimmung bei der Antragsgegnerin nach Nutzungsmöglichkeiten kommunaler Räumlichkeiten für von ihm beabsichtigte politische Veranstaltungen erkundigt hatte.
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01
    Dieser gebietet, dass weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich, noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandelt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.3.1955, BVerfGE 4, 144 [155]; v. 21.1.1970, BVerfGE 27, 364 [371f.] u. v. 26.4.1988, BVerfGE 78, 104 [121]).
  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01
    In diesem Fall ist der bereits gestellte Antrag noch nach den bisher geltenden Grundsätzen zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969, BVerwGE 31, 368 [370]).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01
    Das für die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 VwGO und damit auch für ein Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO erforderliche Rechtsschutzbedürfnis bei Normen, die von der Behörde als gültig angesehen werden, ist nämlich in der Regel bereits dann anzunehmen, wenn sich für den Antragsteller günstige Rechtsfolgen aus der Nichtigkeitserklärung ergeben können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.5.1993, NVwZ 1994, 268).
  • VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11

    Ausschluss von Parteien von der Vergabe gemeindlicher Räume

    Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, ihre gemeindlichen Einrichtungen durch entsprechende Widmung politischen Parteien zugänglich zu machen, denn die Bereitstellung solcher Räume ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinden (ausführlich hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, S. 615).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11

    Gezielte Änderung der Benutzungsordnung einer Halle zum Ausschluss einer Partei

    Eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Chancengleichheit politischer Parteien ist dementsprechend anzunehmen, wenn und soweit durch den Erlass einer die Widmung ändernden Norm (hier der Änderungssatzung vom 9. März 2011) gegen das Willkürverbot verstoßen worden ist (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4. 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9).

    In diesem Fall ist die Satzungsänderung, soweit sie sich Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beilegt, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, und d. h. nach dem bisher geltenden Satzungsrecht und der auf seiner Grundlage gebildeten Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]; VGH BW, Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4.2001 - 3 BS 10/01 -, a. a. O., Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Langtext Rn. 23 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 10 ME 74/07

    Anspruch des niedersächsichen Landesverbands der Nationaldemokratischen Partei

    Höherrangiges Recht gebietet es im vorliegenden Falle zunächst nicht, politischen Parteien Veranstaltungsräume - abweichend von einer bisherigen Nutzungs- und Überlassungspraxis - für parteipolitische Zwecke im o.g. Sinne zur Verfügung zu stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11. Mai 1995, aaO; Sächsisches OVG, Beschl. v. 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615; Gassner, aaO, S. 537f; Wefelmeier, aaO, § 22 Rdnr. 16).
  • VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09

    Gemeinden müssen keine Einrichtungen für Parteiveranstaltungen bereitstellen

    12 Eine Widmungsbeschränkung dahingehend, sämtliche politische Veranstaltungen von der Zugangsberechtigung auszuschließen, ist nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.1969, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.1995, a.a.O.; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.04.2001 - 3 BS 10/01 -, DÖV 2002, 528; vgl. auch Kunze u.a., GemO BW, Stand: Juli 2008, § 10, Rn. 21).

    Etwas anderes könnte im Hinblick auf die den Parteien durch Art. 21 GG gewährleistete Rechtsstellung allenfalls dann gelten, wenn der Antragsteller zu 2 ohne die Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen der Antragsgegnerin überhaupt keine angemessene Wahlwerbung betreiben könnte (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 12.04.2001, a.a.O.).

    Im Übrigen dürfte dem Antragsteller zu 2 auch die Möglichkeit verbleiben, andere Formen des Wahlkampfes effektiv zu nutzen, wie etwa Plakatierungen oder Infostände (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 12.04.2001, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 12.05.2022 - 1 B 17/22

    Änderung des Widmungszwecks; Indizien; Neue Einrichtung; öffentliche Einrichtung;

    Eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Chancengleichheit politischer Parteien ist dementsprechend anzunehmen, wenn und soweit durch den Erlass einer die Widmung ändernden Norm (hier der Änderungssatzung vom 9. März 2011) gegen das Willkürverbot verstoßen worden ist (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4. 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9).

    In diesem Fall ist die Satzungsänderung, soweit sie sich Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beilegt, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, und d. h. nach dem bisher geltenden Satzungsrecht und der auf seiner Grundlage gebildeten Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]; VGH BW, Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4.2001 - 3 BS 10/01 -, a. a. O., Rn. 11; OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Langtext Rn. 23 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - 12 A 1638/07

    Staatsangehörigkeitsrecht, Verfahrensrecht, Verpflichtungsklage, Zulässigkeit,

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615 mit Hinweis auf Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2003, § 22 Rn. 36 m. w. N.
  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 4 C 11/18

    Einrichtung; Diskriminierung; Neutralitätspflicht; Glaubensfreiheit;

    Das Neutralitätsgebot hindert den Antragsgegner aufgrund seines Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 82 Abs. 2 SächsVerf indes nicht daran, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen des Landkreises zu reglementieren und einzuschränken, wenn und solange diese Regelungen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen bzw. unverhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 -, juris Rn. 87 f. = BVerfGE 122, 1; BVerwG, Urt. v. 18. Juli 1969 - VII C 56.68 -, juris Rn. 37 = BVerwGE 32, 333; SächsOVG, Beschl. v. 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, juris Rn. 9 = NVwZ 2002, 615 f.; NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10

    Bürgerbewegung "Pro Deutschland" kann ihren Bundesparteitag im Rathaus Schöneberg

    An dieser Rechtsauffassung (ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681, 682; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615, 616; Ossenbühl, DVBl 1973, 289, 296; differenzierend und ablehnend für eine im Wege der Satzung erfolgte Neuregelung des Nutzungszwecks: OVG Weimar, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 EO 490/08 -, ThürVBl.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 3 S 141.11

    Beschränkung der Raumvergabe an Parteien auf örtliche Veranstaltungen

    Die Entscheidungsfreiheit des Antragsgegners, in welchem Umfang er politischen Parteien Zugang gewährt, wird grundsätzlich nur durch das Willkürverbot begrenzt, das eine Raumvergabepraxis ausschließt, die im Verhältnis zu der Situation, die sie regeln soll, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615 = juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16

    Überlassung von Räumen an politische Parteien nur nach vorheriger Vorlage eines

    Die Entscheidungsfreiheit des Antragsgegners, in welchem Umfang er politischen Parteien Zugang gewährt, wird grundsätzlich nur durch das Willkürverbot begrenzt, das eine Raumvergabepraxis ausschließt, die im Verhältnis zu der Situation, die sie regeln soll, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2011 - OVG 3 S 141.11 - juris Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615 = juris Rn. 9).
  • VG Gera, 05.11.2008 - 2 K 37/08

    Sparkassenrecht; Landesverband; Kreisverband; Sparkasse; Partei;

  • VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07

    Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU

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