Rechtsprechung
BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen mitzuführen - Klarstellung der einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe
- Wolters Kluwer
Einstweilige Anordnung - Versammlungsrecht - Anordnung sofortiger Vollziehung - Auflage - Trauermarsch - Bombenangriff auf Lübeck - Benutzung von Fahnen - Äußere Aufmachung - Öffentliche Ordnung - Gefahr - Rechtsextremistischer Veranstalter
- Judicialis
VersG § 15; ; VersG § ... 15 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 5 Satz 2; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 4; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 8; BVerfGG § 32; VersG § 15 Abs. 1
Einstweilige Anordnung gegen das Verbot des Mitführens von schwarzen Trauerfahnen bei einer Kundgebung gegen einen Bombenangriff im 2. Weltkrieg - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein - 4 M 29/VG Schleswig-Holstein 3 B 41/02
- VG Schleswig, 28.03.2002 - 3 B 41/02
- OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2002 - 4 M 29/02
- BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 983
- DVBl 2002, 1567 (Ls.)
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Versammlungsauflage bzgl der …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Ist die Durchführung der Versammlung - wie hier - im Übrigen möglich, liegt zwar ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG regelhaft nicht allein in dem Erlass von Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2000 - 1 BvQ 31/00 - und vom 9. Februar 2001 - 1 BvQ 10/01 -, veröffentlicht in Juris).Darauf hat das Gericht verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen und hinzugefügt, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG den Fachgerichten im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt (…vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ; S. 2078 ; Beschluss vom 4. November 2000 - 1 BvQ 31/00 -, veröffentlicht in Juris).
- BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen der Modalitäten der Versammlungsdurchführung im Rahmen der Folgenabwägung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG allein daraufhin geprüft, ob sie zu einer hinreichenden Gefahrenminderung beitragen können (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2072 ; S. 2076 ).Zu Grunde lagen Fallgestaltungen, bei denen entweder die entsprechende Auflage vom Antragsteller gar nicht im Eilrechtsschutzverfahren angegriffen worden war oder bei denen die gerichtliche Vorinstanz eine entsprechende Auflage nicht beanstandet oder sie eigenständig als Maßgabe im Eilrechtsschutz erlassen hatte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2072 ; S. 2076 ).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Zwar ist es nicht ausgeschlossen, Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Ordnung vorzusehen (vgl. BVerfGE 69, 315 ;… vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1409 ).
- BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Darauf hat das Gericht verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen und hinzugefügt, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG den Fachgerichten im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ; S. 2078 ; Beschluss vom 4. November 2000 - 1 BvQ 31/00 -, veröffentlicht in Juris). - BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Nur ausnahmsweise hat das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Maßgabe auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 BVerfGG selbst vorgesehen, und zwar bisher in Situationen, in denen die Voraussetzungen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben waren (…vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1407; NVwZ 2000, S. 1406). - BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
Auszug aus BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Zwar ist es nicht ausgeschlossen, Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Ordnung vorzusehen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1409 ). - BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Soweit eine Auflage sich auf den Inhalt einer Aussage bezieht - dies ist bei der Berufung auf die Gefahrträchtigkeit des Symbolgehalts einer Fahne der Fall -, ist sie auch am Maßstab des Art. 5 Abs. 1, 2 GG zu beurteilen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2069 ). - BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvQ 10/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
Auszug aus BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Ist die Durchführung der Versammlung - wie hier - im Übrigen möglich, liegt zwar ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG regelhaft nicht allein in dem Erlass von Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2000 - 1 BvQ 31/00 - und vom 9. Februar 2001 - 1 BvQ 10/01 -, veröffentlicht in Juris). - BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Nur ausnahmsweise hat das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Maßgabe auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 BVerfGG selbst vorgesehen, und zwar bisher in Situationen, in denen die Voraussetzungen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben waren (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1407;… NVwZ 2000, S. 1406).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1 …
Weitere Beispiele sind Redeverbote (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -, NVwZ 2002, S. 713, …und vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500 ) oder die Untersagung der Verwendung von öffentlichkeitswirksamen Symbolen wie Fahnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, S. 983).Das Gericht hat aber vielfach ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach den Grundsätzen des Eilrechtsschutzes entschieden habe, und hinzugefügt, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG den Fachgerichten im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibe (vgl. statt vieler BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, S. 983).
Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, S. 983); bloße Vermutungen reichen nicht aus (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ).
- OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 11 ME 126/21
Abwägung; Autobahn; Bundesautobahn; Demonstration; Fahrrad; Fahrraddemonstration; …
Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG, Beschl. v. 29.3.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; dasselbe, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris). - BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Eilantrag gegen die Einführung einer 2G+-Regel für Abgeordnete im Deutschen …
Daneben kann erwogen werden, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise mit Blick auf die objektive Funktion des Eilrechtsschutzes im verfassungsgerichtlichen Verfahren bei einer grundlegenden Fehlinterpretation der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung durch die angegriffene Maßnahme im Interesse der Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßstäbe und damit aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, Rn. 8, 10).Die Antragsteller verweisen insoweit auf einen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -).
Bestünde die Möglichkeit, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit auf die erfolgte Weise zu rechtfertigen, wäre das Versammlungsrecht generell weitgehend ausgehöhlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, Rn. 10-12).
- VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung - Beschränkung der …
Beschränkungen, die mit dem Inhalt einer Meinungsäußerung begründet werden, sind am Maßstab des Art. 5 Abs. 2 GG zu beurteilen (vgl. BVerfG, Entsch. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, juris Rn. 15;… VGH BW, Beschl. v. 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, juris Rn. 20).Geht die Versammlungsbehörde (auch) aufgrund des Mitführens "einer Vielzahl an Reichsflaggen" von einem militanten Auftreten der Versammlungsteilnehmer aus, wäre als milderes, aber gleich wirksames Mittel über eine - auch von der Antragstellerin in Aussicht gestellte - Begrenzung der Anzahl der Flaggen nachzudenken (vgl. dazu BVerfG, Entsch. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, juris Rn. 9).
- VG Würzburg, 19.12.2013 - W 5 K 13.265
Verbot; Ordnerzahl; Fahnen; Kleidungsstücke; Rednerliste; Seitentransparente; …
Mit dem Zeigen von symbolträchtigen Gegenständen wie einer Fahne wird von der Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht (BVerfG, B.v. 29.03.2002 Nr. 1 BvQ 9/02, NVwZ 2002, 983).Der schwarzen Fahne fehlt es schon an einem eindeutig auf den Nationalsozialismus bezogenen Symbolgehalt (BVerfG, B.v. 29.03.2002, a.a.O.).
Soweit der Beschluss vom 29.03.2002 Nr. 1 BvQ 9/02 gemeint ist, stellt sich der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt grundsätzlich anders dar.
- OVG Niedersachsen, 13.11.2020 - 11 ME 293/20
Beschränkung, versammlungsrechtliche; Bestimmtheit; Demonstration; Denkmal; …
Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG, Beschl. v. 29.3.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; dasselbe, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris).Beschränkungen, die mit dem Inhalt der während der Versammlung zu erwartenden Meinungsäußerungen begründet werden, sind am Maßstab des Art. 5 Abs. 2 GG zu beurteilen (vgl. BVerfG, Entsch. v. 29.3.2002 - 1 BvQ 9/02 -, juris, Rn. 15).
- OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 11 ME 139/20
Beschränkung, versammlungsrechtliche; Corona-Virus; Coronavirus; COVID-19; …
Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG, Beschl. v. 29.3.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; dasselbe, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris). - OVG Sachsen, 04.06.2009 - 3 B 59/06
Fortsetzungsfeststellungsklage; Ordner; Fackeln; Uniformverbot; Zelt; …
Art. 8 GG schützt auch bildhafte und suggestive kollektive Meinungsbekundungen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.4.1982, NJW 1982, 1803), wozu z. B. die Verwendung von Fahnen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.3.2002, NVwZ 2002, 983), aber auch der Einsatz von Fackeln gehört. - OVG Brandenburg, 14.11.2003 - 4 B 365/03
Verbot einer angemeldeten Versammlung auf einem …
Insoweit kann unabhängig vom Inhalt der auf einer Versammlung propagierten Meinungen die Art der gemeinschaftlichen Kundgabe eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen bei provokativen oder aggressiven, das Zusammenleben der Bürger konkret beeinträchtigenden äußeren Umständen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, 2069 f.; Beschluss vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 -, NJW 2001, 2072 ff; s. auch Beschluss vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02-, NVwZ 2002, 983; ferner VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 30. April 2002 - 1 S 1050/02 -, VBlBW 2002, 383 ff.). - VG Aachen, 14.01.2009 - 6 K 374/08
Mehrere Auflagen zu einer Demonstration der NPD am 8. Februar 2008 waren …
Könnten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit stets auf solche Weise gerechtfertigt werden, wären Inhalt und Anzahl der Auflagen keine Grenzen gesetzt und das Versammlungsrecht derartiger Veranstalter wäre generell weitgehend ausgehöhlt." vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2002 - Az. 9/02 -, NVwZ 2002, 983-984, und juris, Rdnrn. 9 und 11.vgl. nochmals BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris, Rdnrn. 26-29, und 29. März 2002, - 1 BvQ 9/02 -, juris, Rdnr. 11.
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
Lärmschutzauflagen bei einer Versammlung
- OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 ME 164/11
Vollständiges Verbot einer Versammlung ist bei möglicher Verringerung der …
- VG Gelsenkirchen, 19.11.2021 - 14 K 1638/15
Öffentliche Ordnung, Meinungskundgabe, Parole, Auflage, Untersagung, gemischte …
- VG Würzburg, 29.03.2013 - W 5 S 13.264
Gefahrenprognose, Versammlungsfreiheit, Versammlungsverbot, friedliche …
- OVG Niedersachsen, 01.09.2021 - 11 ME 275/21
Rechtmäßigkeit der sicherheitsbedingten Routenbeschränkung einer Fahrrad-Demo auf …
- VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 5459/08
Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit, …
- VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 663/06
Zulässigkeit der Ablehnung eines Versammlungsleiters aufgrund mehrerer …
- VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09
Anspruch auf Durchführung einer Versammlung; Rechtmäßigkeit des Verbots einer …
- OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17
Rückgriff auf technische Regelwerke bei Befinden der Teilnehmer einer Versammlung …
- VG Sigmaringen, 02.03.2009 - 1 K 3340/08
Versammlung; Aufzug; 1. Mai
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
Zulässigkeit der Benutzung der Parole "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" und von …
- VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 657/06
Einsatz von Lautsprechern und Megaphonen während einer Versammlung als ein durch …
- VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 660/06
Teilweise abweichende Gestaltung des Streckenverlaufes als einem Verbot …
- VG Gießen, 05.11.2009 - 10 L 3948/09
Versammlungsrechtliche Auflagen
- VG Karlsruhe, 22.01.2005 - 2 K 394/05
60. Jahrestag des Bombardements Pforzheims
- OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 11 ME 34/21
Aufzug; Beschränkung, versammlungsrechtliche; Corona-Virus; Infektionsschutz; …
- OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 11 ME 447/09
Beschwerde der NPD überwiegend erfolglos
- OVG Niedersachsen, 27.09.2022 - 11 ME 284/22
Dauermahnwache; Gefahr, konkrete; Gefahr, unmittelbare; örtliche Verlegung; …
- VG Karlsruhe, 20.02.2012 - 2 K 378/12
Mitführen von Fackeln bei Mahnwache rechter Gruppierung
- VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 132/06
Verbot einer angemeldeten NPD-Versammlung auf Grund vorausgegangener …
- VG Gelsenkirchen, 19.11.2021 - 14 K 6634/18
Auflage, Kamera, Kamerabeobachtung, Parole, Versammlung, Videobeobachtung, …
- VG Gera, 17.07.2006 - 1 K 576/05
Versammlungsrecht; versammlungsrechtliche Auflage; Ortsverlegung; polizeilicher …
- VG Braunschweig, 10.06.2005 - 5 B 414/05
Auferlegung versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich eines geplanten …
- VG München, 04.05.2016 - M 7 K 15.1110
Beschränkende Verfügungen im Versammlungsrecht
- VG Braunschweig, 29.06.2004 - 5 A 528/03
Auflage; Aufzug; gewaltbereite Gegendemonstranten; Nichtstörer; Ortsverlegung; …
- VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.2426
- VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer NPD-Demonstration; Voraussetzungen für eine …
- VGH Bayern, 17.08.2004 - 24 CS 04.2237
Kein Verbot der rechtsgerichteten Kundgebung am 21. August 2004 in Wunsiedel
- VG Karlsruhe, 22.02.2020 - 2 K 1046/20
Rechtsextreme "Fackelmahnwache" in Pforzheim durfte stattfinden
- VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12
Mannheim: Zweiter Eilantrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar gegen …
- OVG Niedersachsen, 08.05.2009 - 11 ME 260/09
Kundgebung vs. Demonstration