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   BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02   

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BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,2180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 61 Nr. 3, § 65 Abs. 1 und 2, § 78 Abs. 1 Nr. 2
    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

  • Wolters Kluwer

    Bundesstraße - Beiladung - Landesbehörde - Planfeststellungsbeschluss - Planfeststellungsbehörde

  • Judicialis

    VwGO § 61 Nr. 3; ; VwGO § 65 Abs. 1; ; VwGO § 65 Abs. 2; ; VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 61 Nr. 3 § 65 Abs. 1, 2 § 78 Abs. 1 Nr. 2
    Verwaltungsprozessrecht; Straßenplanungsrecht - Planfeststellung Bundesstraße; Beiladung Landesbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beiladungsfähigkeit von Behörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1409 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 216
  • NJ 2002, 667
  • DVBl 2003, 67
  • DÖV 2003, 332
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Das Straßenbauamt, das die Planfeststellung beantragt hat, kann im Streit um den Planfeststellungsbeschluss auch dann nicht nach § 65 VwGO beigeladen werden, wenn die Klage oder der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach dem einschlägigen Landesrecht in Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen die demselben Rechtsträger angehörende Planfeststellungsbehörde selbst zu richten ist (Aufgabe von BVerwGE 52, 226 und 237 ).

    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 und BVerwG 4 C 100.74 - (BVerwGE 52, 226 und 52, 237 ) und dem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) zur Frage der Beiladung einer Landesbehörde in den Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er auf Anfrage des beschließenden Senats hieran - entsprechend seiner schon seit Jahren geänderten Beiladungspraxis - nicht fest.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Es kann jedoch dann nicht nach § 65 VwGO - weder nach dessen Abs. 1 noch Abs. 2 - zu einem Verwaltungsstreitverfahren beigeladen werden, wenn darin eine andere Behörde desselben Rechtsträgers Hauptbeteiligter ist (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 ; vgl. auch Beschluss vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 ).

    Kann, wie hier, eine Behörde nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO verklagt werden, handelt sie in Prozessstandschaft für das Land (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - a.a.O., S. 128; Meissner in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 78 Rn. 38), ohne indes selbst zum Rechtsträger zu werden.

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    In diesen Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist es indes unstreitig, dass neben dem beklagten Land andere Behörden dieses Landes nicht beigeladen werden können (vgl. etwa Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ).

    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 und BVerwG 4 C 100.74 - (BVerwGE 52, 226 und 52, 237 ) und dem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) zur Frage der Beiladung einer Landesbehörde in den Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er auf Anfrage des beschließenden Senats hieran - entsprechend seiner schon seit Jahren geänderten Beiladungspraxis - nicht fest.

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Es kann jedoch dann nicht nach § 65 VwGO - weder nach dessen Abs. 1 noch Abs. 2 - zu einem Verwaltungsstreitverfahren beigeladen werden, wenn darin eine andere Behörde desselben Rechtsträgers Hauptbeteiligter ist (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 ; vgl. auch Beschluss vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 ).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 100.77

    Notwendigkeit der Beiladung des Trägers der Straßenbaulast - Straßenbaulast für

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 und BVerwG 4 C 100.74 - (BVerwGE 52, 226 und 52, 237 ) und dem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) zur Frage der Beiladung einer Landesbehörde in den Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er auf Anfrage des beschließenden Senats hieran - entsprechend seiner schon seit Jahren geänderten Beiladungspraxis - nicht fest.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2020 - 5 LB 6/19

    Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes hat Bestand

    Die Beiladung war mit einem offenkundigen und schwerwiegenden Mangel behaftet, da grundsätzlich nicht zwei Behörden desselben Rechtsträgers an einem Verfahren beteiligt sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, Rn. 2, juris; Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 -, Rn. 18, juris; Beschluss vom 17. Oktober 1985 - 2 C 25.82 -, Rn. 15, juris).

    Unerheblich ist dabei, dass der Beklagte für das Land als Prozessstandschafter aufgrund von § 61 Nr. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 69 LJG SH beteiligt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 -, Rn. 18, juris; Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, Rn. 2 ff., juris).

    Ausnahmsweise ist die Beiladung einer weiteren Behörde des bereits beteiligten Rechtsträgers zulässig, wenn diese Behörde ausdrücklich durch das jeweilige Fachgesetz mit einer eigenständigen Verfahrens- oder materiellen Rechtsposition gegenüber anderen Behörden dieses Rechtsträgers oder gegenüber diesem Rechtsträger selbst ausgestattet ist und damit insoweit die Voraussetzungen eines zulässigen "In-Sich-Prozesses" vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, Rn. 6, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

    Der LHW kann jedoch dann nicht nach § 65 VwGO - weder nach dessen Abs. 1 noch Abs. 2 - zu einem Verwaltungsstreitverfahren beigeladen werden, wenn darin eine andere Behörde desselben Rechtsträgers Hauptbeteiligter ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2002 - BVerwG 9 VR 11.02 -, juris RdNr. 2; Beschl. d. Senats v. 22.06.2012 - 2 K 99/12 -).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Behörde eines Rechtsträgers ausdrücklich durch das jeweilige Fachgesetz mit einer eigenständigen Verfahrens- oder materiellen Rechtsposition gegenüber anderen Behörden dieses Rechtsträgers oder gegenüber diesem Rechtsträger selbst ausgestattet ist und damit insoweit die Voraussetzungen eines zulässigen "In-Sich-Prozesses" vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - a.a.O. RdNr. 4 ff.; Beschl. d. Senats v. 22.06.2012 - 2 K 99/12 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je

    Der Landesbetrieb Straßen NRW ist auch ohne die - hier nicht mögliche - Beiladung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, DVBl. 2003, 67, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 und Beschluss vom 17. Oktober 1985 - 2 C 25.82 -, BVerwGE 72, 165; Czybulka, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2006, Rn. 68 zu § 65 VwGO, als unselbständiger Teil der Landesverwaltung - vgl. § 14 a LOG NRW - ebenso wie die Beklagte an die Rechtskraftwirkung dieses Urteils gebunden.
  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. §

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Das Verwaltungsgericht hat damit auch Gelegenheit, seinen Beiladungsbeschluss vom 13. Juni 2002, soweit es den Beigeladenen zu 2 betrifft, zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben, denn weder dieselbe juristische Person noch im Falle des § 61 Nr. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine andere Behörde desselben Rechtsträgers erst recht nicht dieselbe Behörde können in einem Verfahren sowohl Hauptbeteiligter als auch Beigeladener sein (vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 28. August 2002 BVerwG 9 VR 11.02 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 142 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 7.05

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Museum;

    Zwar war die Beiladung des Finanzamts Bad Bentheim, das dieses Rechtsmittel fristgerecht eingelegt und begründet hat, im Hinblick darauf unzulässig, dass seinerzeit bereits die beklagte Bezirksregierung Weser-Ems in Prozessstandschaft für das Land Niedersachsen handelte und damit eine weitere Landesbehörde nicht in Anwendung von § 61 Nr. 3 und § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO an dem Verfahren beteiligt werden konnte (vgl. Beschlüsse vom 28. August 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 142 S. 11 und vom 23. Juli 2003 - BVerwG 8 B 57.03 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 330 S. 45, 47).
  • BGH, 28.07.2014 - AnwZ 3/13

    Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten bei Vorliegen eines rechtlichen

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2021 - 10 OB 28/21

    Direktwahl; Hauptverwaltungsbeamte; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahlprüfung

    Zweck der Beiladung ist vor allem, im Interesse der Prozessökonomie durch die damit verbundene Rechtskrafterstreckung auf Dritte (vgl. §§ 121 Nr. 1, 63 Nr. 3 VwGO), die in der Sache betroffen sind, die Ergebnisse eines Rechtsstreits auch ihnen gegenüber zu sichern und ihnen dabei die Möglichkeit zu geben, durch die Verfahrensbeteiligung ihre Interessen in den Prozess der Hauptbeteiligten einzubringen und so auch zur umfassenden Sachaufklärung beizutragen (BVerwG, Beschluss vom 28.8.2002 - 9 VR 11.02 -, juris Rn. 4).

    Deshalb ist die Beiladung des Beschwerdeführers nach § 65 Abs. 2 VwGO erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.2.2011 - 6 C 11.10 -, juris Rn. 2), auch um ihm zu ermöglichen, seine Interessen in den Rechtsstreit einzubringen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.8.2002 - 9 VR 11.02 -, NVwZ 2003, 216; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 65 Rn. 1).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23

    Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis;

    Zweck der Beiladung ist es vor allem, im Interesse der Prozessökonomie durch die damit verbundene Rechtskrafterstreckung auf Dritte, die in der Sache betroffen sind, die Ergebnisse eines Rechtsstreits auch ihnen gegenüber zu sichern; außerdem soll dem beigeladenen Dritten die Möglichkeit gegeben werden, durch die Verfahrensbeteiligung seine Interessen in den Prozess der Hauptbeteiligten einzubringen und so auch zur umfassenden Sachaufklärung beizutragen ( BVerwG, Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 4).

    Indes wird allein der hinter der jeweils beklagten Behörde stehende Rechtsträger, beispielsweise das Land, aus dem rechtskräftigen Urteil berechtigt und verpflichtet ( BVerwG, Beschl. v. 11.10.2006 - 10 C 7/05 - juris Rn. 11 u. 13; Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 4 ff., 6; Urt. v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - juris Rn. 18).

    Ein Bedürfnis für eine Beiladung besteht insofern nicht ( BVerwG, Urt. v. 22.6.1995 - 7 C 49/93 - juris Rn. 12; vgl. auch dass., Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 5).

  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung eines

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Meldepflichten aufgrund von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - L 18 AL 17/21

    Anspruch des behinderten Menschen auf Leistungen der persönlichen Arbeits- und

  • BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05

    Unanfechtbarer Beschluss einer Anhörungsrüge; Beiladungsfähigkeit des Finanzamtes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 1 S 282.13

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Neubau der BAB 100 (16. Bauabschnitt);

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige Beiladung;

  • VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 311/20

    Festsetzung der Finanzhilfe für Sekundarschulen in freier Trägerschaft (Schuljahr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 2 M 53/07

    Vollstreckung eines Leistungsbescheides

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 14 MB 2/20

    Landtagspräsident darf Ermittlungsakten vorerst nicht an den Ältestenrat

  • VGH Hessen, 11.10.2018 - 9 A 867/15

    Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 2 L 406/03

    Finanzhilfe für Ersatzschule

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 7 ME 203/02

    Voraussetzungen der Beiladung der höheren Behörde; Pflichten der Betreiber von

  • VG Magdeburg, 01.08.2018 - 7 A 29/15

    Finanzhilfe für Ersatzschulen; Sachkostenzuschuss; Festsetzung der

  • VG Aachen, 23.04.2013 - 2 K 893/12

    Klage gegen französischsprachige Beschilderung Liège am Europaplatz abgewiesen

  • BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 29.05

    Beiladung des Finanzamts im Rechtsstreit um die Erteilung der Bescheinigung nach

  • BVerwG, 09.01.2009 - 8 B 96.08

    Verletzung der Dispositionsbefugnis eines Klägers durch eine nicht beantragte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21

    Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen

  • OVG Sachsen, 03.04.2019 - 5 A 695/17

    Heimaufsicht; überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Zuständigkeitsübergang;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 3 O 19/15

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils

  • VG Magdeburg, 27.06.2018 - 7 A 637/14

    Festsetzung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule - Freie Waldorfschule

  • OVG Sachsen, 28.02.2011 - 4 A 304/10

    Beiladung, Unwirksamkeit, In-sich-Prozess, Beteiligtenfähigkeit, Rechnungshof

  • VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 317/20

    Festsetzung einer Finanzhilfe für Sekundarschulen in freier Trägerschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2004 - 16 B 926/04

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer i.R.d.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - 1 L 47/11

    Rechtsschutzbedürfnis für isolierte Anfechtungsklage - Klärung der zuständigen

  • VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21

    Festsetzung der Finanzhilfe für Waldorfschulen (Schuljahr 2019/2020)

  • VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 313/20

    Festsetzung der Finanzhilfe für Grundschulen in freier Trägerschaft (Schuljahr

  • VG Magdeburg, 25.01.2023 - 7 A 275/20

    Festsetzung der Finanzhilfe für berufsbildende Schulen im Schuljahr 2017/2018

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 556/19

    Verwaltungsgerichtliche Amtsermittlung bezüglich der Höhe der Finanzhilfe für

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