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   BGH, 02.10.2002 - I ZR 177/00   

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https://dejure.org/2002,1793
BGH, 02.10.2002 - I ZR 177/00 (https://dejure.org/2002,1793)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2002 - I ZR 177/00 (https://dejure.org/2002,1793)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - I ZR 177/00 (https://dejure.org/2002,1793)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arzneimittel - Befreiung durch Mitteilung einer unzuständigen Landesbehörde - Befreiung von Zulassungspflicht - Inverkehrbringen - Zeitpunkt des Schadensersatzes

  • Judicialis

    UWG § 1; ; AMG § 29 Abs. 3; ; AMG § 77 Abs. 1; ; AMG § 105 Abs. 3a; ; BGB § 276 Cd

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Progona"; Rechtsfolgend er Mitteilung einer unzuständigen Landesbehörde über die Verkehrsfähigkeit eines Arzneimittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arzneimittelrecht - "Verkehrsfähigkeit" eines Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 174
  • NVwZ 2003, 503
  • GRUR 2003, 162
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus BGH, 02.10.2002 - I ZR 177/00
    Zwar wäre es grundsätzlich eine Überspannung der Pflicht zu lauterem Wettbewerbshandeln und ein unzulässiger Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit, von einem Gewerbetreibenden zu verlangen, sich vorsichtshalber auch dann nach der strengsten Gesetzesauslegung und Einzelfallbeurteilung zu richten, wenn die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten ausdrücklich als rechtlich zulässig bewerten (BGH, Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 172/99, GRUR 2002, 269, 270 = WRP 2002, 323 - Sportwetten-Genehmigung, m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.08.1998 - 6 U 52/98

    Anwendungsbereich bei Arzneimitteln

    Auszug aus BGH, 02.10.2002 - I ZR 177/00
    Die Revision der Klägerin weist zudem mit Recht darauf hin, daß die Beklagten ausweislich der zum Gegenstand der Verhandlung vor dem Berufungsgericht gemachten Akten des dem Klageverfahren vorangegangenen Verfahrens der einstweiligen Verfügung (31 O 991/97 LG Köln = 6 U 52/98 OLG Köln) zeitlich vor der Aufnahme des Vertriebs des Arzneimittels "Progona" am 15. August 1997 - bei der Angabe "15.07.1997" auf der Seite 3 des angefochtenen Urteils handelt es sich um ein offensichtliches Schreibversehen - am 4. August 1997 bei dem Landgericht Köln eine Schutzschrift hinterlegt hatten.
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Sie durfte auf die Richtigkeit der ihr in dieser Hinsicht erteilten Auskunft des Regierungspräsidiums T. vertrauen, das - anders als für Entscheidungen über die Zulassung von Arzneimitteln (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2.10.2002 - I ZR 177/00, GRUR 2003, 162 f. = WRP 2003, 72 - Progona) - dafür zuständig ist, daß die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes im übrigen eingehalten werden; denn sie konnte davon ausgehen, daß das Regierungspräsidium für die Beurteilung des ihm - zutreffend - mitgeteilten Sachverhalts besonders sachkundig sei.
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 26.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    e) Für die Statthaftigkeit der Feststellungsklage streitet entgegen dem Oberverwaltungsgericht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum wettbewerbswidrigen Verhalten desjenigen, der ein zulassungspflichtiges, aber nicht zugelassenes Arzneimittel im Vertrauen auf die (vermeintliche) Richtigkeit der ihm von einer Landesbehörde erteilten günstigen Auskunft in den Verkehr bringt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 2. Oktober 2002 - I ZR 177/00 - NVwZ 2003, 503 und vom 24. Juni 2010 - I ZR 166/08 - GesR 2011, 62 Rn. 19, 21).
  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 35/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern

    Richtig ist, dass die Auskunft einer für den Empfänger erkennbar unzuständigen Behörde ein Verschulden nicht ausschließen kann (BGH Urteil vom 2.10.2002 - I ZR 177/00 - NJW-RR 2003, 174 = NVwZ 2003, 503) .
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 166/08

    Photodynamische Therapie

    b) Da es sich bei dem Mittel der Beklagten P. danach um ein Arzneimittel handelt, war allein das Bundesinstitut für Entscheidungen und Auskünfte hinsichtlich seiner Zulassungspflicht zuständig (BGH, Urt. v. 2.10.2002 - I ZR 177/00, GRUR 2003, 162 f. = WRP 2003, 72 - Progona).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 13 A 1100/12

    Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 166/08 -, NJW-RR 2010, 1705 = juris, Rn. 19, 21, unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - I ZR 177/00 -, juris; s. auch Kloesel/Cyran, a. a. O., § 21 Rn. 75.
  • LG Koblenz, 26.06.2018 - 2 HKO 67/17

    Abgrenzung Versicherungsvermittlung / Verschaffung von Versicherungsschutz,

    Er ist vermeidbar, wenn der U auf die Auskunft einer unzuständigen Verwaltungsbehörde vertraut (im Anschluss an BGH, GRUR 03, 162 f. - Progona - GRUR 10, 1026 Tz. 19 - Photodynamische Therapie -).
  • LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Darmreinigungspräparats wegen

    Eine insoweit etwa vorliegende Rechtsunkenntnis ist jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Fahrlässigkeit als schuldhaft anzusehen (vergl. BGH, Urteil vom 02.10.2002, Az. I ZR 177/00, Progona , Rz. 8).
  • OLG Köln, 09.07.2004 - 6 U 48/04

    Sittenwidriges Inverkehrbringen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel

    Denn je nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. etwa die unterschiedlichen Fallkonstellationen, die den Entscheidungen "Sportwetten-Genehmigung [BGH WRP 2002, 323 ff. = GRUR 2002, 269 ff.] und "Progona" [WRP 2003, 72 f. = GRUR 2003, 162 f.] zugrunde lagen), handelt ein Gewerbetreibender gleichwohl nicht unlauter im Sinne des § 1 UWG, wenn die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten ausdrücklich als rechtlich zulässig bewerten.
  • OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 165/03

    Vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln unter Bezugnahme auf bereits

    Das folgt aus dem Inhalt der Entscheidung "PROGONA" des Bundesgerichthofs vom 02.12.2002 (WRP 2003, 72 f. = GRUR 2003, 162 f.), wonach selbst die (unrichtige) Auskunft einer Überwachungsbehörde, ein bestimmtes Arzneimittel sei auch ohne Neuzulassung verkehrsfähig, den auf Schadenersatz in Anspruch genommenen Hersteller und Vertreiber solcher Arzneimittel nicht entlastet.
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