Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.03.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3361
BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04 (https://dejure.org/2005,3361)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04 (https://dejure.org/2005,3361)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 (https://dejure.org/2005,3361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch pauschal gehaltenen Beweisbeschluss in einer Asylsache ohne grundrechtssichernde Vorkehrungen - zur Zulässigkeit von unmittelbar gegen Zwischenentscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerden

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Beweisbeschlusses; Verfolgung im Heimatland wegen Homosexualität; Besonders geschützte Information aus dem Intimbereich

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1
    Libanon, Flüchtlingsfrauen, Homosexuelle, Asylverfahren, Beweisbeschluss, Beweiserhebung, Informationelle Selbstbestimmung, Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Absatz 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 16a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 60
  • NVwZ 2005, 681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
    a) Das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (Recht auf informationelle Selbstbestimmung - vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Dieses Recht schützt vielmehr generell vor staatlicher Erhebung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

    Auch Eingriffe auf prozessrechtlicher Grundlage müssen dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
    Dieses Recht schützt vielmehr generell vor staatlicher Erhebung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

    Auch Eingriffe auf prozessrechtlicher Grundlage müssen dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegt es zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und einen etwa eingetretenen Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 49, 252 ; 63, 77 ; 73, 322 ).

    Dazu haben sie nach Maßgabe des für sie geltenden Verfahrensrechts zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten der Abhilfe es bei Vorliegen eines solchen Verstoßes zur Verfügung stellt (BVerfGE 73, 322 ).

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
    Verfassungsrechtliche Gründe, dieser fachgerichtlichen Handhabung die Gefolgschaft zu versagen und die Beschwerdeführerin so zu behandeln, als habe sie einen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt, der ungeeignet ist, den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist neu zu eröffnen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ; 69, 233, ), liegen nicht vor.

    Dass die Beschwerdeführerin vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde diese prozessuale Möglichkeit zu nutzen gesucht hat, kann ihr daher nicht zum Schaden gereichen (vgl. BVerfGE 69, 233 ).

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
    Verfassungsrechtliche Gründe, dieser fachgerichtlichen Handhabung die Gefolgschaft zu versagen und die Beschwerdeführerin so zu behandeln, als habe sie einen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt, der ungeeignet ist, den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist neu zu eröffnen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ; 69, 233, ), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
    Eine unmittelbar gegen Zwischenentscheidungen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist, auch wenn vorrangig auszuschöpfende Rechtsbehelfe im fachgerichtlichen Verfahren nicht zur Verfügung stehen, ausgeschlossen, soweit Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt und daraufhin korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
    Hat dagegen bereits die Zwischenentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge, der sich in einem die abschließende Entscheidung betreffenden Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt, so kann der Beschwerdeführer auf den Rechtsweg gegen die abschließende Entscheidung nicht verwiesen werden (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 58, 1 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
    Verfassungsrechtliche Gründe, dieser fachgerichtlichen Handhabung die Gefolgschaft zu versagen und die Beschwerdeführerin so zu behandeln, als habe sie einen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt, der ungeeignet ist, den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist neu zu eröffnen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ; 69, 233, ), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegt es zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und einen etwa eingetretenen Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 49, 252 ; 63, 77 ; 73, 322 ).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
    Verfassungsrechtliche Gründe, dieser fachgerichtlichen Handhabung die Gefolgschaft zu versagen und die Beschwerdeführerin so zu behandeln, als habe sie einen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt, der ungeeignet ist, den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist neu zu eröffnen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ; 69, 233, ), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    aa) Die Bedenken der Revision gegen die Höhe des im Beweisbeschluss verlangten Vorschusses (vgl. Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3; 103 Abs. 1 GG; BVerfGK 5, 60, 63) bedürfen im Hinblick auf die Entwicklung der Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von so genannten Unfallersatztarifen (vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 2007 - VI ZR 99/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung dürfte die Klägerin zwar dann nicht verwiesen werden, wenn bereits die Zwischenentscheidung für sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 16.1.2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, 682).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses;

    Auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung kann die Partei jedoch nicht verwiesen werden, wenn bereits der Beweisbeschluss für sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 12, NJW-RR 2009, 995).

    Bejaht worden ist dies etwa für den Fall drohender Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Preisgabe von Informationen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich bei Durchführung des Beweisbeschlusses (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, juris Rn. 18 f.).

  • LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05

    Unanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses - Selbstkorrektur durch Gegenvorstellung -

    Es hat dies auch in seinem Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, der eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beweisbeschluss eines Verwaltungsgerichts betraf, wiederholt.

    d. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung der Beweisaufnahme, sollte sie rechtswidrig sein, keine bleibenden rechtlichen Nachteile für den Kläger bringt, die sich nicht mehr durch eine das Kündigungsschutzverfahren abschließende Entscheidung eines Rechtsmittelgerichts beheben lassen (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -).

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 215/04

    Aus Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zwei-Monats-Frist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -).

    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z.B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1995, 3248, sowie Beschluss vom 26. Januar 2005, a. a. O.) oder wenn die Gegenvorstellung ausschließlich materiell-rechtliche Rügen enthielte (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2004 - 2 BvR 1313/04, 2 BvR 1314/04 - vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 17. März 1997 - 2 BvR 375/97 - für den Fall, dass die Gegenvorstellung nicht auf die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern allein auf das Nachschieben rechtlicher Erwägungen abzielte).

  • VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (bezüglich eines Beweisbeschlusses)

    Beim Beweisbeschluss handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, deren isolierte Anfechtung ausnahmsweise nur dann in Betracht kommt, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen hat, der sich später in einem die abschließende Entscheidung betreffenden Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 3/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, NVwZ 2005, 681).
  • OLG Köln, 12.08.2019 - 5 W 22/19
    Das BVerfG (NVwZ 2005, 681) hat ebenso wie der BGH (Beschl. v. 28.5.2009, I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223) ausnahmsweise eine sofortige Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses zugelassen, wenn sonst das rechtliche Gehör der Partei ebenso wie ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt würde und ihr dadurch ein Schaden droht, der durch ein Rechtsmittel gegen die Endentscheidung nicht wieder gut zu machen wäre.
  • AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem

    Denn bei dem gerichtlichen Gutachterbeschluss handelt es sich lediglich um eine die Eröffnungsentscheidung vorbereitende Ermittlungsmaßnahme (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 18.12.2008, I ZB 118/07, MDR 2009, 645; OLG Köln, Beschl. v. 01.12.2000, 2 W 231/00, NZI 2001, 598, Rn. 9 f., 11), die den Schuldner nicht in seinen Grundrechten verletzt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.01.2005, 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, zur Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen, die einen bleibenden rechtlichen Nachteil des Betroffenen zur Folge haben).
  • OLG München, 03.05.2018 - 28 W 589/18

    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines Ergänzungsgutachtens

    Derartige Ausnahmen hatte die Rechtsprechung dann bejaht, wenn bereits die Zwischenentscheidung für die Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hat, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (BGH, Beschluss vom 18.12.2008, Az. I ZB 118/07, BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.1.2005, Az. 2 BvR 1899/04).
  • BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03

    Zur Unzulässigkeit der Beweiserhebung im Asylverfahren wegen

    Unzulässig sind allerdings Beweiserhebungen, die, beispielsweise wegen verfolgungsauslösender oder -verschärfender Wirkungen der Beweiserhebung aufgrund unzureichender Vorkehrungen zum Schutz des Betroffenen, unverhältnismäßig in dessen Grundrechte eingreifen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, NVwZ 2005, S. 681 [682 f.]).
  • OLG München, 19.07.2021 - 13 W 753/21

    Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses - bleibender rechtlicher Nachteil durch

  • LG Berlin, 19.06.2008 - 86 T 455/08

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Beauftragung eines Sachverständigen in

  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 8 ZB 07.30265

    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3428
BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,3428)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,3428)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,3428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Aussetzung der Entziehung eines im Wege des fachgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes zuerkannten Studienplatzes bei vorhandenen, zu besetzenden Studienplatzkapazitäten

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zulassung zum Studium durch einen außerkapazitären Studienplatz; Befugnis des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Regelung eines Zustands durch einstweilige Anordnung; Vereinbarkeit des Abhängigmachens der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von der ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im Studienfach Medizin durch einstweilige Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2216 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03

    Einbeziehung der Beschwerdeführerin in die noch ausstehenden Entscheidungen des

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05
    Bei offenem Ausgang des Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (stRspr; vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 109/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 89/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zum

    Soweit sich die Antragsteller für eine gegenteilige Sicht auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (- 1 BvR 710/03 -, zit. nach juris) sowie vom 18. März 2005 (- 1 BvR 584/05 -, NJW 2005, 2216 = NVwZ 2005, 681) und vom 21. Juli 2005 (- 1 BvR 584/05 -) und eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (v. 27.4.2005 - 7 CE 05.10057 u. a. -) berufen, gibt dies zu keiner anderen Beurteilung Anlass.

    Gleiches gilt für die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (aaO) sowie vom 18. März 2005 (aaO) und vom 21. Juli 2005, die sich auf die Rechtslage im Bundesland Hamburg beziehen, in dem der Normgeber ebenfalls davon abgesehen hat, Ausschlussfristen für den Zulassungsantrag außerhalb der Kapazität zu normieren.

  • LSG Bayern, 26.04.2021 - L 20 KR 45/21

    Krankenversicherungsrecht: Kein Anordnungsgrund für vorläufige Gewährung eines

    Denn anders als bei der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Studienplatzvergabe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.03.2005, 1 BvR 584/05) hat der Antragsteller nur eine weitaus kürzere und somit nur unwesentliche zeitliche Verzögerung - das erstinstanzliche Verfahren hat trotz der Weihnachtsfeiertage gerade einmal ein Monat gedauert; dafür, dass eine erneutes Verfahren länger dauern würde, spricht nichts - in Kauf zu nehmen, wenn ihm ein Erfolg im aktuellen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jetzt verwehrt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - 6 B 566/13

    Zulassung eines an beiden Unterarmen tätowierten Bewerbers auf Teilnahme am

    BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, DVBl 1996, 1367 f. = juris Rdnr. 15, 16; vgl. auch BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 18. März 2005 - 1 BvR 584/05 -, NVwZ 2005, 681 = juris Rdnr. 8 (zu § 32 Abs. 1 BVerfGG), und Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, DVBl 2013, 367 ff. = juris Rdnr. 18 (zu § 80 Abs. 5 VwGO); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12 -, VBlBW 2013, 193 ff. = juris Rdnr. 9.
  • VG Göttingen, 08.11.2005 - 8 C 1973/05

    Anordnung; Antrag; Ausschluss; Ausschlussfrist; Beginn; Bewerber; Bewerbung;

    Der bei Gericht gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO ist zwar zulässig, weil er jederzeit, ggf. sogar nach Ende des Bewerbungssemesters gestellt werden kann, solange das Verwaltungsgericht - wie hier - noch nicht über die Eilanträge der Mitbewerber um außerkapazitäre Studienplätze entschieden hat (BVerfG, Beschluss vom 18.3.2005, NVwZ 2005, S. 681).
  • VG Bremen, 10.01.2007 - 6 V 2317/06

    IS Tourismusmanagement "Bachelor" (rechtskräftig)

    Zudem hat das Verwaltungsgericht Bremen über Anträge von Studienbewerbern auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität hier nicht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Vorlesungsbeginn entschieden, so dass der Anspruch anderer Antragsteller auf möglichst zeitnahe Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität (bisher und im vorliegenden Fall) nicht durch Anträge gefährdet wurde, die erst nach Vorlesungsbeginn, aber noch vor der gerichtlichen Sachentscheidung eingehen (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 11.08.2003 - 9 S 28/03 = NVwZ-RR 2004, 37; ähnlich OVG Bautzen, Beschl. v. 16.11.2001 - NC 2 C 4/01 = NVwZ-RR 2002, 752; vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2003 - 1 BvR 89/03 = NVwZ 2003, 857; Beschl. v. 15.04.2003 - 1 BvR 710/03; Beschl. v. 18.03.2005 - 1 BvR 584/05 = NVwZ 2005, 681).
  • VG Bremen, 24.11.2006 - 6 V 2127/06

    Zulassung zum Studium IS Angewandte Freizeitwissenschaft "Bachelor"

    Zudem entscheidet das Verwaltungsgericht Bremen über Anträge von Studienbewerbern auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität regelmäßig nicht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Vorlesungsbeginn, so dass der Anspruch anderer Antragsteller auf möglichst zeitnahe Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität nicht durch Anträge gefährdet wird, die erst nach Vorlesungsbeginn, aber noch vor der gerichtlichen Sachentscheidung eingehen (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 11.08.2003 - 9 S 28/03 = NVwZ-RR 2004, 37; ähnlich OVG Bautzen, Beschl. v. 16.11.2001 - NC 2 C 4/01 = NVwZ-RR 2002, 752; vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2003 - 1 BvR 89/03 = NVwZ 2003, 857; Beschl. v. 15.04.2003 - 1 BvR 710/03; Beschl. v. 18.03.2005 - 1 BvR 584/05 = NVwZ 2005, 681).
  • VG Bremen, 09.12.2005 - 6 V 1822/05

    Zulassung zum Studium "IS Angewandte Freizeitwissenschaft" an der Hochschule

    Zudem entscheidet das Verwaltungsgericht Bremen über Anträge von Studienbewerbern auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität regelmäßig nicht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Vorlesungsbeginn, so dass der Anspruch anderer Antragsteller auf möglichst zeitnahe Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität nicht durch Anträge gefährdet wird, die erst nach Vorlesungsbeginn, aber noch vor der gerichtlichen Sachentscheidung eingehen (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 11.08.2003 - 9 S 28/03 = NVwZ-RR 2004, 37; ähnlich OVG Bautzen, Beschl. v. 16.11.2001 - NC 2 C 4/01 = NVwZ-RR 2002, 752; vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2003 - 1 BvR 89/03 = NVwZ 2003, 857; Beschl. v. 15.04.2003 - 1 BvR 710/03; Beschl. v. 18.03.2005 - 1 BvR 584/05 = NVwZ 2005, 681).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht