Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.02.2005

Rechtsprechung
   StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842   

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https://dejure.org/2004,4381
StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842 (https://dejure.org/2004,4381)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.12.2004 - P.St. 1842 (https://dejure.org/2004,4381)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - P.St. 1842 (https://dejure.org/2004,4381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rechtsschutz gegen naturschutzrechtliche Maßnahmen; Geltendmachung einer Verletzung des Grundrechts auf Eigentum; Frage der Wirksamkeit eines eine Einfriedung betreffenden Bestandsschutzes; Schutzbereich und Grenzen der Eigentumsgarantie; Verlust des ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rechtsschutz gegen naturschutzrechtliche Maßnahmen; Geltendmachung einer Verletzung des Grundrechts auf Eigentum; Frage der Wirksamkeit eines eine Einfriedung betreffenden Bestandsschutzes; Schutzbereich und Grenzen der Eigentumsgarantie; Verlust des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesetzliche Ausgestaltung des Bestandschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3205 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 683
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • StGH Hessen, 15.08.1990 - P.St. 1101

    Zum Anspruch eines Lehrers auf Ermäßigung der Pflichtstundenzahl:

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Da das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Verhältnis zum zugehörigen Hauptsacheverfahren einen eigenständigen Rechtsweg darstellt (st. Rspr. des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 15.08.1990 - P.St. 1101 -, StAnz. 1990, S. 1960 [1962]), haben die Antragsteller auch den Rechtsweg gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 StGHG erschöpft.

    Dieser Grundsatz verlangt - über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinausgehend -, dass ein Antragsteller sämtliche zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine grundrechtliche Beschwer abzuwenden (st. Rspr. des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 15.08.1990 - P.St. 1101 -, a.a.O. und 10.12.2002 - P.St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742 [744]).

    Soweit die Antragsteller Verletzungen rechtlichen Gehörs rügen, auf denen die angegriffene Eilentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs beruhen soll, ist dies bereits deshalb ausgeschlossen, weil sie mit ihrer Rüge Grundrechtsverletzungen geltend machen, die die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes selbst betreffen (vgl. StGH, Beschluss vom 15.08.1990 - P.St. 1101 -, a.a.O.; BVerfG, Beschlüsse vom 03.11.1983 - 2 BvR 348/83 -, BVerfGE 65, 227 [233], und 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85 -, BVerfGE 75, 318 [325]).

  • StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1430

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots und des

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Die Schwelle zur Willkür überschreitet ein Gericht durch die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts nur, wenn diese bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien schlechterdings nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung des Gerichts auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr. des StGH, vgl. nur Beschlüsse vom 15.08.2002 - P.St. 1430 -, …
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Der Folgenbeseitigungsanspruch hat nämlich die Möglichkeit der Wiederherstellung zur Voraussetzung und ist insbesondere ausgeschlossen, wenn eine Folgenbeseitigung gegen das Recht, das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Folgenbeseitigungsanspruch gilt, verstoßen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - BVerwG 4 C 26.88 -, UPR 1989, S. 31 [32]; BayVGH, Urteil vom 27.04.1981 - Nr. 7 B 80 A 1876 -, DVBl. 1981, S. 1158 [1159]; OVG Münster, Urteil vom 21.04.1983 - 11 A 424/82 -, NJW 1984, S. 1982 [1983 f.], und Beschluss vom 10.11.1998 - 19 A 1320/98 -, NVwZ 2000, S. 217 [218 f.]).
  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65

    Verpflichtung zum Abbruch einer Lehmfachwerkscheune - Umfang der

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Der eigentumsrechtliche Bestandsschutz und damit die zentrale Rechtsposition, auf die sich die Antragsteller gegenüber den naturschutzrechtlichen Anordnungen berufen, würde mit der Beseitigung der Anlage endgültig entfallen (vgl. st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Beschluss vom 30.06.1969 - BVerwG IV CB 18.69 -, BauR 1970, S. 96 f.; Urteile vom 25.11.1970 - BVerwG IV C 119.68 -, BauR 1971, S. 38 [39], und  21.01.1972 - BVerwG IV C 212.65 -, BauR 1972, S. 152 f., sowie Beschluss vom 11.12.1996 - BVerwG 4 B 231/96 -, NVwZ-RR 1997, S. 521).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Stellt sich hingegen die Wahrnehmung weiterer Rechtsbehelfe nach erfolgter Rechtswegerschöpfung als bloße Formalie dar, von der keine abweichende - dem Grundrechtskläger günstige - Entscheidung zu erwarten ist, so ist das Durchlaufen eines derartigen Rechtsbehelfsverfahrens dem Grundrechtskläger nicht zumutbar (vgl. StGH, Beschluss vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2084 [2087 f.] = ESVGH 40, 10 [12]; st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -, vgl. etwa Beschluss vom 26.03.1963 - 1 BvR 451/62 -, BVerfGE 16, 1 [2 f.]; Urteil vom 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78 und 964, 1377/80 -, BVerfGE 56, 363 [380] m.w.N.; Beschluss vom 12.05.1985 - 1 BvR 571/81, 494/82 und 47/83 -, BVerfGE 69, 188 [202]).
  • BVerwG, 30.06.1969 - IV CB 18.69

    Bestandsschutz für ein neues Gebäude unter Verwendung von Bestandteilen eines als

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Der eigentumsrechtliche Bestandsschutz und damit die zentrale Rechtsposition, auf die sich die Antragsteller gegenüber den naturschutzrechtlichen Anordnungen berufen, würde mit der Beseitigung der Anlage endgültig entfallen (vgl. st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Beschluss vom 30.06.1969 - BVerwG IV CB 18.69 -, BauR 1970, S. 96 f.; Urteile vom 25.11.1970 - BVerwG IV C 119.68 -, BauR 1971, S. 38 [39], und  21.01.1972 - BVerwG IV C 212.65 -, BauR 1972, S. 152 f., sowie Beschluss vom 11.12.1996 - BVerwG 4 B 231/96 -, NVwZ-RR 1997, S. 521).
  • BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Änderungsantrag gem §

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Kammer des Zweiten Senats] vom 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848) auch für die Zulässigkeit einer gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichteten Grundrechtsklage erforderlich ist, zunächst einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu stellen, bedarf weiterhin keiner Entscheidung.
  • StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1791

    Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Soweit eine gerichtliche Entscheidung angefochten wird, muss der Antragsteller über deren Vorlage oder inhaltlich umfassende und nachvollziehbare Wiedergabe hinaus, wenn es zum Verständnis der Entscheidung erforderlich ist, auch den Gegenstand des Ausgangsverfahrens schildern (st. Rspr. des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 11.03.2003 - P.St. 1791 -, StAnz. 2003, S. 2837 [2838]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1983 - 11 A 424/82

    Feuerwehrgerätehaus - § 40 VwGO, öffentlich-rechtlicher nachbarrechtlicher

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Der Folgenbeseitigungsanspruch hat nämlich die Möglichkeit der Wiederherstellung zur Voraussetzung und ist insbesondere ausgeschlossen, wenn eine Folgenbeseitigung gegen das Recht, das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Folgenbeseitigungsanspruch gilt, verstoßen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - BVerwG 4 C 26.88 -, UPR 1989, S. 31 [32]; BayVGH, Urteil vom 27.04.1981 - Nr. 7 B 80 A 1876 -, DVBl. 1981, S. 1158 [1159]; OVG Münster, Urteil vom 21.04.1983 - 11 A 424/82 -, NJW 1984, S. 1982 [1983 f.], und Beschluss vom 10.11.1998 - 19 A 1320/98 -, NVwZ 2000, S. 217 [218 f.]).
  • StGH Hessen, 11.09.2001 - P.St. 1375

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Ferner muss der Antragsteller deutlich machen, welches Verhalten hessischer Staatsgewalt - bei der Grundrechtsklage gegen eine gerichtliche Entscheidung welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts - welche vom Antragsteller gerügte Grundrechtsverletzung bewirkt haben soll (st. Rspr. des StGH, vgl. nur Beschluss vom 11.09.2001 - P.St. 1375 -, StAnz. 2001, S. 3574 [3575] = ESVGH 52, 6 [7]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1998 - 19 A 1320/98

    Bestattung einer fremden Leiche; Folgenbeseitigung; Umbettung; Unzulässige

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

  • BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96

    Bauplanungsrecht - Bebauung im Außenbereich, Bestandsschutz bei besonders alter

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • StGH Hessen, 12.09.2002 - P.St. 1775

    Haftbefehl

  • StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1106

    Wasserrechtliche Gebührenregelung war im Zeitpunkt der Anfechtung noch

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

  • VGH Bayern, 27.04.1981 - 7 B 80 A.1876
  • StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537

    Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung vorläufigen

  • StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Rechtlicher Hinweis

  • AG Brandenburg, 29.11.2019 - 31 C 121/18

    Anspruch auf Beseitigung eines hässlichen Grenzzauns?

    Grundsätzlich ist hier nämlich ein Bestandsschutz gegeben, der die Befugnis der Beklagten begründet, eine formell legal errichtete Einfriedung auch dann noch halten und nutzen zu dürfen, wenn sie nach inzwischen geänderter Sach- oder Rechtslage materiell so jetzt ggf. nicht mehr "ortsüblich" sein sollte (Art. 14 I GG; HessStGH, Urteil vom 13.12.2004, Az.: P.St. 1842, u.a. in: NVwZ 2005, Seiten 683 f.; Depenheuer, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG I, 4. Aufl. [1999], Art. 14 Rn. 325; Papier, in: Maunz/Dürig, GG II, Losebl., 43. Lfg.
  • LSG Hessen, 01.11.2006 - L 6/7 KA 66/04

    Prüfung von Vereinbarkeit von Landesrecht mit Landesverfassung oder Grundgesetz -

    Die Verfassungswidrigkeit von § 8 KVHG ergibt sich nicht schon - in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Sozialgerichts - wegen einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Landes, die zwingend vorab zu prüfen ist (so auch Hecker, a.a.O:, Rdnrn. 351 f.; differenzierend, bei anderer Verfahrensart - Grundrechtsklage - Hess. StGH, StAnz. 2005, 553 ff.).

    Da der Regelungsgehalt von Art. 45 HV einerseits und Art. 14 GG andererseits einen bestimmten sozialen Gegenstandsbereich im gleichen Sinn und mit gleichem Inhalt regeln - in diesem Sinne also inhaltsgleich sind (Hess. StGH, StAnz. 1966, 1394 ff., 1400; sowie Urt. v. 17. Dez. 2004, StAnz. 2005, 553 ff., 558 f. und Günther, a.a.O., § 43 StGHG Rdnr. 57) - verbleibt es gem. Art. 142 GG - als der spezielleren Regelung im Verhältnis zu Art. 31 GG - bei der Weitergeltung der landesverfassungsrechtlichen Grundrechtsgewährleistung.

    Diese Festlegung auf "Gesetz" geht zwar als speziellere Regelung dem Art. 63 Abs. 1, HV vor, wonach: "Soweit diese Verfassung die Beschränkung eines der vorstehenden Grundrechte durch das Gesetz zulässt oder die nähere Ausgestaltung einem Gesetz vorbehält, das Grundrecht als solches unangetastet bleiben " (vgl. auch Hess. StGH, StAnz. 2005, 553 ff.).

  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    - StGH, Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
  • StGH Hessen, 26.08.2009 - P.St. 2208

    Beschluss über eine Grundrechtsklage wegen Verletzung der Eigentumsgarantie in

    Dazu gehört auch, dass der Antragsteller deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll, d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat (siehe etwa StGH, Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, StAnz. 2002, S. 3735 [3736]; Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …

    Der Schutzbereich der Eigentumsgarantie des Art. 45 HV ist dementsprechend normgeprägt (hierzu und zum Folgenden: StGH, Urteil vom 17.12.2004 - P.St. 1842 -, …

  • StGH Hessen, 12.02.2014 - P.St. 2406

    Unzulässige Grundrechtsklage gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 und - hilfsweise - § 16 Abs.

    2003, 2835 [2836]; Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2401

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen das Willkürverbot bei einer

    2002, 3735 [3736]; Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines

    Das Rechtsstaatsprinzip selbst, welches auch der Hessischen Verfassung als ungeschriebener Verfassungssatz zu Grunde liegt, stellt für sich allein kein Grundrecht dar (StGH, Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
  • StGH Hessen, 05.05.2021 - P.St. 2729
    2003, 2837 [2838] = juris, Rn. 27; Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4924
BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 (https://dejure.org/2005,4924)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 (https://dejure.org/2005,4924)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 (https://dejure.org/2005,4924)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wegen fehlender verfassungsrechtlicher Bedeutung; Zulässigkeit der Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleintiermedizin"

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleintiermedizin" mangels Schwere des Grundrechtseingriffs

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleintiermedizin" mangels Schwere des Grundrechtseingriffs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Neue Entscheidungen zur Bezeichnung Zentrum

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Kleintiere

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2140 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 683
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04
    Ein schwerer Nachteil ist nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerinnen derzeit nicht erkennbar (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 6t E 429/08

    Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis zweier Fachärzte als Hausarztzentum ohne

    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2005 ausgeführt, dass der Begriff des Zentrums im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 - zum "Zentrum für Kleintiermedizin").

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 6t E 429/08
    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2005 ausgeführt, dass der Begriff des Zentrums im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 - zum "Zentrum für Kleintiermedizin").

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

  • OLG Frankfurt, 03.08.2017 - 6 U 35/17

    Irreführung durch Geschäftsbezeichnung; Beeinflussung des Verbrauchers durch

    Nach Einschätzung des Senats, dessen Mitglieder zu den (potentiell) angesprochenen Verkehrskreisen gehören, wird der Begriff "Zentrum" als Bestandteil einer Geschäftsbezeichnung (hier: "Firma1 Hörzentrum") vom Durchschnittsverbraucher grundsätzlich immer noch als Hinweis auf eine gewisse Größe und Marktbedeutung des so bezeichneten Unternehmens verstanden (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 942 [BGH 18.01.2012 - I ZR 104/10] - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum, Tz. 17); an dieser vom Senat vorzunehmenden tatsächlichen Einschätzung vermag die von der Antragsgegnervertreter in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2005 - 1 BvR 2751/04 - nichts zu ändern.
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung BVerfG NVwZ 2005, 683, in welcher die 3. Kammer des ersten Senats des BVerfG erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Entscheidung geäußert hat, die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleinmedizin (Ortsangabe)" berge die Gefahr einer Irreführung der Bevölkerung.
  • VG Münster, 20.02.2008 - 16 K 1597/07
    Das Bundesverfassungsgericht führte bereits 2005 aus, dass der Begriff des Zentrums" im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (zu der Bezeichnung eines Zentrums für Kleintiermedizin" BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfg.de, Rn. 2).

    Lediglich ergänzend sei angemerkt, dass das Bundesverfassungsgericht auch insoweit Zweifel geäußert hat (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfge.de, Rn. 2 am Ende).

  • BerG Heilberufe Münster, 20.02.2008 - 16 K 1597/07
    Das Bundesverfassungsgericht führte bereits 2005 aus, dass der Begriff des "?Zentrums" im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (zu der Bezeichnung eines "?Zentrums für Kleintiermedizin" BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfg.de, Rn. 2).

    Lediglich ergänzend sei angemerkt, dass das Bundesverfassungsgericht auch insoweit Zweifel geäußert hat (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfge.de, Rn. 2 am Ende).

  • OLG Rostock, 05.05.2010 - 2 U 2/10

    Wettbewerbsverstoß: Werbung einer Klinik mit dem Begriff "Neurologisch/Vaskuläres

    Ähnlich wie die mittlerweile modische Bezeichnung "Center" hat das Wort "Zentrum" jedoch einen Bedeutungswandel erfahren (vgl. BVerfG NVwZ 2005, 683).
  • LG Rostock, 11.12.2009 - 8 O 86/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung einer Klinik für eine medizinische

    Dabei ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2005 (NVwZ 2005, 683) ersichtlich im hiesigen Rechtsstreit nicht einschlägig.
  • ÄGH Saarland, 01.09.2010 - ÄGH 2/09
    So hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 9.2.2005 (1 BvR 2751/04 = NVwZ 2005, 683), für die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis von zwei Tierärzten als "Zentrum für Kleintiermedizin" die Gefahr einer Irreführung der Bevölkerung als "schwer vorstellbar" erachtet und auf den Bedeutungswandel hingewiesen, den die Bezeichnung von Dienstleistungslokalitäten in der Öffentlichkeit erfahren haben.
  • LG Erfurt, 22.04.2008 - 1 HKO 221/07

    Bezeichnung einer fachübergreifenden ärztlichen Einrichtung als "Zentrum"

    Dass der Begriff "Zentrum" im Zusammenhang mit der Stätte ärztlicher Berufsausübung einem Bedeutungswandel unterlegen ist, hat das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 2751/04 ) bereits zu Beginn des Jahres 2005 konstatiert und deshalb die Gefahr einer Irreführung des Publikums verneint.
  • LG Passau, 22.02.2007 - 1 HKO 60/06
  • Landesberufsgericht Ärzte Stuttgart, 30.07.2022 - LBGÄ 1/22

    Neurochirurgin darf ihre Einzelpraxis als "Wirbelsäulenzentrum" bewerben, wenn

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