Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05, (4 A 2000.05)   

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BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05, (4 A 2000.05) (https://dejure.org/2005,579)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2005 - 4 VR 2000.05, (4 A 2000.05) (https://dejure.org/2005,579)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05, (4 A 2000.05) (https://dejure.org/2005,579)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14
    Abwägung; Alternativstandorte; Bedarf; Bedürfnisprüfung; Flughafen; Fracht-Hub; Frachtdrehkreuz; Luftfrachtverkehr; Lärmschutz; Nachtflugverbot; Parallelbahnsystem; Planergänzung; Planfeststellung; Planrechtfertigung; Prognose; Verkehrsflughafen; passiver -

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Ausbaus des Flughafens Leipzig / Halle - Antragsbefugnis bei mittelbarer Beeinträchtigung des Eigentums - Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen Verfahrensfehlern - Verkehrsbedürfnis ...

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Beiladung

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; LuftVG § 8 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; LuftVG § 8 Abs. 1 Satz 2
    Planrechtfertigung bei Ausbau eines Verkehrsflughafens zu Frachtdrehkreuz mit unbeschränktem Nachtflugbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle

  • nomos.de PDF, S. 46 (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; Art. 14 GG
    Ausbau eines Flughafens und Schallschutz

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.5.2005)

    Grünes Licht für Ausbau von Leipziger Flughafen // Gericht weist Anwohner-Anträge auf Baustopp ab

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 940
  • NJ 2005, 473
  • DVBl 2005, 1054
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Die Planrechtfertigung erfordert eine Prüfung, ob das Vorhaben mit den Zielen des maßgeblichen Gesetzes, hier des Luftverkehrsgesetzes, übereinstimmt (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - BVerwG 11 C 14.00 - BVerwGE 114, 364 ).

    Die Antragsteller können deshalb gerichtlich prüfen lassen, ob ihre Lärmschutzbelange mit dem ihnen zustehenden Gewicht in die planerische Abwägung des Antragsgegners eingestellt und mit den für das Vorhaben sprechenden öffentlichen und privaten Belangen in einen Ausgleich gebracht worden sind, der zur objektiven Gewichtigkeit ihrer Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - BVerwG 11 C 14.00 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Eine Bedürfnisprüfung etwa in dem Sinne, dass zu fragen wäre, ob längere Transportzeiten, die sich bei einer Verlegung der Nachtflüge in die Tagesrandzeiten oder einer Güterbeförderung auf der Straße oder der Schiene ergäben, den von der Nachtfluggenehmigung Begünstigten zugemutet werden könnten, findet nicht statt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 VR 2.03
    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 und 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 ; Beschluss vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 VR 2.03 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 10 ) besteht im Fall unzureichender Lärmvorsorge grundsätzlich kein Anspruch auf Planaufhebung, sondern allein auf Planergänzung.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 und 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 ; Beschluss vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 VR 2.03 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 10 ) besteht im Fall unzureichender Lärmvorsorge grundsätzlich kein Anspruch auf Planaufhebung, sondern allein auf Planergänzung.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 und 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 ; Beschluss vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 VR 2.03 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 10 ) besteht im Fall unzureichender Lärmvorsorge grundsätzlich kein Anspruch auf Planaufhebung, sondern allein auf Planergänzung.
  • BVerwG, 29.10.2001 - 4 VR 17.01

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes i.R.d. Anfechtung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    § 80 Abs. 5 VwGO knüpft an die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage an, während die Möglichkeit von Planergänzungen, die grundsätzlich nur im Wege der Verpflichtungsklage durchsetzbar sind, eine Planaufhebung und mithin auch eine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 4 VR 17.01 - n.v.).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Mittelbare Beeinträchtigungen, also solche, durch die - wie vorliegend - das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ; BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 A 44.00 - NVwZ 2003, 209 ).
  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Die Antragsteller könnten die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen der insoweit behaupteten Verfahrensfehler nur beanspruchen, wenn sie dadurch an der rechtzeitigen Geltendmachung ihrer Belange gehindert worden wären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. August 1998 - BVerwG 11 VR 4.98 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 22).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Diesem Zweck ist in aller Regel Genüge getan, wenn ihnen die Auslegung Anlass zur Prüfung geben kann, ob ihre Belange von der Planung berührt werden und sie im anschließenden Anhörungsverfahren zur Wahrung ihrer Rechte oder Belange Einwendungen erheben wollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der von einer Planung Betroffene ein Recht darauf hat, dass seine beachtlichen Belange in der Abwägung fehlerfrei behandelt werden und die fachplanungsrechtlichen Abwägungsvorschriften insoweit drittschützende Wirkung haben (vgl. statt aller Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97

    Erweiterung des Flughafens Leipzig-Halle; Planfeststellungsbeschluß;

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 A 44.00

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; mittelbare (optische) Beeinträchtigung eines

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 69.72

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Diesem Zweck ist in aller Regel Genüge getan, wenn den Betroffenen die Auslegung Anlass zur Prüfung geben kann, ob ihre Belange von der Planung berührt werden und sie im anschließenden Anhörungsverfahren zur Wahrung ihrer Rechte oder Belange Einwendungen erheben wollen (BVerwG, B.v. 19.5.2005 - 4 VR 2000/05 - NVwZ 2005, 940 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 8.08

    Truppenübungsplatz Wittstock ("Bombodrom")

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der von einer Planung Betroffene ein Recht darauf hat, dass seine beachtlichen Belange in der Abwägung fehlerfrei behandelt werden und die fachplanungsrechtlichen Abwägungsvorschriften insoweit drittschützende Wirkung haben (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 4 VR 2000/05 -, NVwZ 2005, 940, 942).

    Da private Dritte sich nicht zum Sachwalter fremder Interessen machen dürfen, sondern auf die Verteidigung eigener Rechte beschränkt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940, 942), haben sie im Regelfall auch keinen Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, 181 f., Rn. 196).

    Mittelbare Beeinträchtigungen, also solche, durch die - wie vorliegend - das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums i.S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung i.S. des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005, a.a.O., S. 940, m.w.N.).

    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die von einer Planung Betroffenen wegen § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht beanspruchen können, dass zu ihren Gunsten auch die vorhabenfeindlichen öffentlichen Belange oder die gegen das Vorhaben sprechenden privaten Belange Dritter berücksichtigt werden, selbst wenn diese den ihrigen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind, und eine "Anreicherung des Gewichts der gegen einen Plan vorgebrachten eigenen Belange durch die Summierung mit dem Gewicht entsprechender fremder Belange" nicht in Betracht komme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005, a.a.O., S. 942), bezieht sich demgegenüber auf den fachplanungsrechtlichen "Normalfall", dass in einem Planfeststellungsverfahren eine zumindest annähernd umfassende Ermittlung abwägungserheblicher Belange stattgefunden hat und auf dieser Grundlage eine einheitliche, dem Grundsatz der Problembewältigung jedenfalls ansatzweise gerecht werdende Gesamtabwägung sämtlicher für und gegen das geplante Vorhaben sprechender Belange unter- und gegeneinander durchgeführt worden ist.

    Dabei kann die in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärte Frage, ob das fachplanungsrechtliche Erfordernis der Planrechtfertigung auch zu prüfen ist, wenn die Planung zwar keine enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet, aber andere Rechtspositionen der Kläger betroffen sind (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 11 VR 9.97 -, LKV 1999, 144), hier offen bleiben (so auch BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940, 941).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Dort hat das Bundesverwaltungsgericht wie hier auf die fehlende Erfolgsaussicht in der Hauptsache abgestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - BVerwG 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, S. 940; zum Ganzen auch: Paetow, NVwZ 2007, S. 36 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 10.08

    Luft-Boden-Schießplatz Wittstock

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der von einer Planung Betroffene ein Recht darauf hat, dass seine beachtlichen Belange in der Abwägung fehlerfrei behandelt werden und die fachplanungsrechtlichen Abwägungsvorschriften insoweit drittschützende Wirkung haben (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 4 VR 2000/05 -, NVwZ 2005, 940, 942).

    Da private Dritte sich nicht zum Sachwalter fremder Interessen machen dürfen, sondern auf die Verteidigung eigener Rechte beschränkt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940, 942), haben sie im Regelfall auch keinen Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, 181 f., Rn. 196).

    Mittelbare Beeinträchtigungen, also solche, durch die - wie vorliegend - das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums i.S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung i.S. des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005, a.a.O., S. 940, m.w.N.).

    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die von einer Planung Betroffenen wegen § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht beanspruchen können, dass zu ihren Gunsten auch die vorhabenfeindlichen öffentlichen Belange oder die gegen das Vorhaben sprechenden privaten Belange Dritter berücksichtigt werden, selbst wenn diese den ihrigen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind, und eine "Anreicherung des Gewichts der gegen einen Plan vorgebrachten eigenen Belange durch die Summierung mit dem Gewicht entsprechender fremder Belange" nicht in Betracht komme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005, a.a.O., S. 942), bezieht sich demgegenüber auf den fachplanungsrechtlichen "Normalfall", dass in einem Planfeststellungsverfahren eine zumindest annähernd umfassende Ermittlung abwägungserheblicher Belange stattgefunden hat und auf dieser Grundlage eine einheitliche, dem Grundsatz der Problembewältigung jedenfalls ansatzweise gerecht werdende Gesamtabwägung sämtlicher für und gegen das geplante Vorhaben sprechender Belange unter- und gegeneinander durchgeführt worden ist.

    Dabei kann die in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärte Frage, ob das fachplanungsrechtliche Erfordernis der Planrechtfertigung auch zu prüfen ist, wenn die Planung zwar keine enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet, aber andere Rechtspositionen der Klägerin betroffen sind (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 11 VR 9.97 -, LKV 1999, 144), hier offen bleiben (so auch BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940, 941).

  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

    Für das Berufungsgericht besteht kein Anlass, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die dieses auch unlängst mehrfach bekräftigt hat (vgl. z.B. Beschl. v. 1.7.2003, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3; Beschluss v. 19.5.2005, UPR 2005, S. 305 f.), abzuweichen und die Notwendigkeit der Planrechtfertigung als Zulassungsvoraussetzung generell in Frage zu stellen, wie dies in der rechtswissenschaftlichen Literatur teilweise geschieht (vgl. z.B. Jarass, Die Planrechtfertigung bei Planfeststellungen, NuR 2004, S. 69 mit zahlreichen Nachweisen).

    Eine derartige Prüfung ist grundsätzlich nicht Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle im Rahmen der Planrechtfertigung (vgl. jetzt zum Verkehrsbedürfnis für Nachtflugverkehr auch BVerwG, Beschl. v. 19.5.2005, UPR 2005, S. 305, 306).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Derartige Beeinträchtigungen bestimmen unabhängig von ihrer Intensität lediglich Inhalt und Schranken des Eigentums i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und führen nicht zum vollständigen oder teilweisen Entzug des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.2005 - 4 VR 2000.05 -, juris Rn. 8, Urt. v. 07.07.2004 - 9 A 21.03 -, juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.05.2020 - 2 R 24/20 - juris Rn. 34).

    Dies wiederum könnte nur angenommen werden, wenn der Fortgang der Planausführung die Durchsetzung ergänzender Schutzvorkehrungen vereiteln würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.2005 - 4 VR 2000/05 -, juris Rn. 35 zur Lärmvorsorge).

    Eine Planaufhebung und damit vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO kämen allenfalls dann in Betracht, wenn die von den Antragstellenden beklagten Defizite so gravierend wären, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellen würden (BVerwG, Beschl. v. 19.05.2005 - 4 VR 2000/05 -, juris Rn. 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 20 D 118/03

    Konversion des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen

    Ob das Fehlen einer Planrechtfertigung den Klagen, in denen eine enteignungsrechtliche Vorwirkung der planerischen Entscheidung nicht in Rede steht, zum Erfolg verhelfen könnte - vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940 -, sei dahingestellt.

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 -, a.a.O.

  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss;

    Diesem Zweck ist in aller Regel Genüge getan, wenn ihnen die Auslegung Anlass zur Prüfung geben kann, ob ihre Belange von der Planung berührt werden und sie im anschließenden Anhörungsverfahren zur Wahrung ihrer Rechte oder Belange Einwendungen erheben wollen (Anstoßwirkung, vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.2005 - 4 VR 2000/05 - NVwZ 2005, 940 ).

    Die Auslegung hat ihre Anstoßwirkung nicht verfehlt, denn der Kläger hat sich am Anhörungsverfahren beteiligt und Einwendungen erhoben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.2005 - 4 VR 2000/05 -, NVwZ 2005, 940 ).

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06

    Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger

    Diese Interessenabwägung geht regelmäßig zu Lasten eines Antragstellers aus, wenn die in der Hauptsache erhobene Anfechtungsklage keine Aussicht auf Erfolg verspricht (stRspr, Beschlüsse vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 VR 2.03 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 10, vom 19. Mai 2005 - BVerwG 4 VR 2000.05 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 22 und vom 12. April 2005 - BVerwG 9 VR 41.04 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 16).

    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn die gerügten Abwägungsdefizite so gravierend sind, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellen und diese nicht im Wege der Planergänzung behoben werden können (Beschluss vom 19. Mai 2005 - BVerwG 4 VR 2000.05 - NVwZ 2005, 940 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2020 - 2 R 24/20

    Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) darf gebaut werden

    Mittelbare Beeinträchtigungen, also solche, durch die - wie vorliegend - das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 - juris Rn. 8).

    § 80 Abs. 5 VwGO knüpft an die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage an, während die Möglichkeit von Planergänzungen, die grundsätzlich nur im Wege der Verpflichtungsklage durchsetzbar sind, eine Planaufhebung und mithin auch eine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO ausschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 - a.a.O. Rn. 35).

    Eine Planaufhebung und damit vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO kämen allerdings - ausnahmsweise - in Betracht, wenn die von den Antragstellern beklagten Schutzdefizite so gravierend wären, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 - a.a.O. Rn. 36).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 2 S 20.06

    Vorläufiges Verbot der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 20 D 79/17

    Planfeststellungsbeschluss zur Erhöhung der Zentraldeponie für die Ablagerung von

  • BVerwG, 17.12.2009 - 7 A 7.09

    Planfeststellung; Eisenbahnstrecke; Eisenbahnüberführung; Straße; Straßenbahn;

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1001.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

  • VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097

    Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Mastgeflügelhaltung - Ausreichende

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06

    Voraussetzungen der Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2008 - 20 D 5/06

    Flughafen Düsseldorf: Auch die verbliebenen Klagen von Flughafennachbarn gegen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 8 S 1281/11

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug des

  • OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09

    Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 9.08

    Bundeswehr: Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Zulassung der Nutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17

    Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des

  • VG Mainz, 22.11.2019 - 3 L 1067/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Epilepsie

  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 8 BV 05.1963

    Klage gegen Flugplatzumbau Oberpfaffenhofen erfolglos - vollständige

  • OVG Saarland, 01.10.2010 - 3 A 482/09

    Plangenehmigung einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie

  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 22 AS 08.40013

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk; vorläufiger Rechtsschutz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2021 - 2 K 52/18

    Konkretisierung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Erweiterung einer

  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 128/05

    Flughafen Düsseldorf: Klagen der Flughafennachbarn gegen die Änderung der

  • VG Köln, 22.05.2020 - 14 L 202/20

    Bad Honnef: Planungen zur Neugestaltung der Insel Grafenwerth teilweise

  • VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2498/03

    Terminankündigung: Mündliche Verhandlungen zum Truppenübungsplatz Wittstock

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2008 - 20 D 13/06

    Flughafen Düsseldorf: Auch die verbliebenen Klagen von Flughafennachbarn gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 2620/17

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss verstößt in Bezug auf die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 119/03

    Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Dortmund fehlerhaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 108/03

    Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Dortmund fehlerhaft

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 8 AS 21.40031

    Vorzeitige Besitzeinweisung für Bauarbeiten einer Hochwasserschutzmaßnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 83/03

    Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Dortmund fehlerhaft

  • BVerwG, 19.05.2005 - 4 A 2000.05

    Planfeststellung; Flughafen; Verkehrsflughafen; Luftfrachtverkehr;

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
  • BVerwG, 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08

    Voraussetzungen einer Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen von Sachverständigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 14/06

    Aufhebung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelungen für das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 20 D 87/05

    Entscheidung in Verfahren gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage;

  • VGH Bayern, 09.02.2022 - 8 A 21.40032

    Vorzeitige Besitzeinweisung für Bauarbeiten einer Hochwasserschutzmaßnahme

  • VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03

    Nutzungsentscheidung bezüglich eines Truppenübungsplatzes (hier: Wittstock);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 15/06

    Aufhebung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelungen für das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 133/05

    Aufhebung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelungen für das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 9/06

    Aufhebung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelungen für das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 138/05

    Aufhebung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelungen für das

  • VGH Bayern, 20.10.2020 - 22 A 16.40009

    Eisenbahnrecht - Planfeststellung für die Elektrifizierung der Bahnstrecke

  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2009 - 3 K 5651/06

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen Planfeststellung für den naturnahem

  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8146/09

    Vergabe von Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band")

  • VGH Bayern, 22.10.2020 - 22 A 16.40009

    Nachbarklage gegen Elektrifizierung einer Eisenbahnstrecke

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 139/05

    Änderungen der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf; Zulassung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 2 S 22.06

    Beeinträchtigung der Belange einer Gemeinde durch die militärische Nutzung eines

  • VG Potsdam, 20.06.2006 - 3 L 799/05

    "Truppenübungsplatz Wittstock": Entscheidungen in zwei weiteren Eilverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 137/05

    Aufhebung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelungen für das

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2006 - 2 S 19.06

    Interesse des Betreibers einer Putenfarm am Verschontbleiben einer

  • VG Potsdam, 20.06.2006 - 3 L 801/05
  • VG Leipzig, 03.07.2013 - 1 K 108/11

    Bau von Staatsstraßen in Sachsen nur bei vorheriger Planfeststellung; Begriff des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 136/05

    Aufhebung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelungen für das

  • VG Potsdam, 26.05.2006 - 3 L 798/05
  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8148/09

    Auswirkungen der Vorschaltung eines Vergabeverfahrens bei der Zuteilung von

  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8147/09

    Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") können an

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