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   BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05   

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https://dejure.org/2005,1386
BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05 (https://dejure.org/2005,1386)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2005 - 4 B 72.05 (https://dejure.org/2005,1386)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2005 - 4 B 72.05 (https://dejure.org/2005,1386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 29 Abs. 1; § 31 Abs. 2 BauNVO § 11 Abs. 3
    Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben; Verkaufsfläche; Geschossfläche; Regelvermutung; Vermutungsregel; Widerlegung; Gesamtvorhaben; Auswirkungen; Befreiung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 29 Abs. 1; § 31 Abs. 2
    Auswirkungen; Befreiung; Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Gesamtvorhaben; Geschossfläche; Regelvermutung; Verkaufsfläche; Vermutungsregel; Vorhaben; Widerlegung; Änderung

  • Wolters Kluwer

    Errichtung oder nachträgliche Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebes; Eingreifen der Regelvermutung nach § 11 Absatz 3 Satz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Berührung städtebaulicher Belange ...

  • Judicialis

    BauGB § 29 Abs. 1; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; BauNVO § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 29 Abs. 1 § 31 Abs. 2; BauNVO § 11 Abs. 3
    Regelvermutung für großflächigen Einzelhandelsbetrieb nach Baunutzungsverordnung unabhängig von ursprünglicher Planung oder nachträglicher Erweiterung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Kann eine Verkaufsflächenerweiterung zum Wegfall der Genehmigung führen? (IBR 2006, 1351)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 340
  • DVBl 2006, 460
  • DVBl 2006, 462
  • BauR 2006, 484
  • ZfBR 2006, 167
  • ZfBR 2006, 254
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05
    Liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, hat sich die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens auch auf § 11 Abs. 3 BauNVO zu erstrecken, wenn die Frage der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dieser Vorschrift durch die Erweiterung des Betriebes neu aufgeworfen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2000 - BVerwG 4 B 106.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64 = NVwZ 2000, 1047).

    Bei der Änderung einer baulichen Anlage muss das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt geprüft werden; das vom Bauherrn angestrebte Ergebnis der Baumaßnahme muss den zu prüfenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 = BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329 = BRS 59 Nr. 90; Beschluss vom 4. Februar 2000 - BVerwG 4 B 106.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64 = BRS 63 Nr. 172).

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05
    Wird ein bestehender Einzelhandelsbetrieb erweitert und wird dadurch - wie hier - das Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks erhöht, stellt die Erweiterung schon deswegen ein Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB dar, für das die §§ 30 bis 37 BauGB gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 342).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05
    Je deutlicher die Regelgrenze von 1 200 m² Geschossfläche überschritten ist, mit desto größerem Gewicht kommt die Vermutungswirkung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zum Tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2004 - BVerwG 4 B 29.04 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 28 = DVBl 2004, 1308).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05
    Bei der Änderung einer baulichen Anlage muss das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt geprüft werden; das vom Bauherrn angestrebte Ergebnis der Baumaßnahme muss den zu prüfenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 = BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329 = BRS 59 Nr. 90; Beschluss vom 4. Februar 2000 - BVerwG 4 B 106.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64 = BRS 63 Nr. 172).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05
    Veränderungen der für Verkaufszwecke zur Verfügung stehenden Fläche eines Einzelhandelsbetriebes sind geeignet, städtebauliche Belange neu zu berühren; denn die Größe der Verkaufsfläche trägt zur Kapazität, Wettbewerbskraft und Attraktivität eines Handelsbetriebes bei und wirkt sich von daher auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung, insbesondere auf die Struktur des Handels und die Versorgung in dem betreffenden Gebiet aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 36.87 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 17 = BRS 50 Nr. 68).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05
    Bei der Änderung einer baulichen Anlage muss das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt geprüft werden; das vom Bauherrn angestrebte Ergebnis der Baumaßnahme muss den zu prüfenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 = BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329 = BRS 59 Nr. 90; Beschluss vom 4. Februar 2000 - BVerwG 4 B 106.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64 = BRS 63 Nr. 172).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05
    Denn § 11 Abs. 3 BauNVO enthält für den vom Regelfall abweichenden Einzelfall eine eigene Korrekturmöglichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342 ).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auf diese Fläche ist abzustellen, denn die planungsrechtliche Überprüfung hat sich auf das gesamte Vorhaben in seiner durch die beantragte Erweiterung geänderten Gestalt zu erstrecken (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - NVwZ 1994, 294 = BRS 55 Nr. 72 sowie den Beschluss vom 29. November 2005 - BVerwG 4 B 72.05 -).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Insbesondere hat das Berufungsgericht erkannt, dass maßgebend die Auswirkungen des Gesamtvorhabens sind (Beschluss vom 29. November 2005 - BVerwG 4 B 72.05 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 67), dass also das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt, hier mit Blick auf die Gesamtverkaufsfläche von 847 qm, geprüft werden muss.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Jedenfalls wenn das Gebäude im Hinblick auf ein prägendes Maßkriterium hier die Grundfläche erheblich geändert wird, ist die Frage, ob sich das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, auch hinsichtlich der übrigen die städtebauliche Wirkung prägenden Maßkriterien neu aufgeworfen (vgl. Beschlüsse vom 4. Februar 2000 BVerwG 4 B 106.99 Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64 = BRS 63 Nr. 172 und vom 29. November 2005 BVerwG 4 B 72.05 BRS 69 Nr. 77).
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