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   VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05   

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VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05 (https://dejure.org/2005,2517)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.09.2005 - 8 UE 609/05 (https://dejure.org/2005,2517)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 (https://dejure.org/2005,2517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen; Wahlkampfäußerung; Berufsbezeichnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Wahl eines Oberbürgermeisters

  • Judicialis

    HBG § 97 Abs. 2 S. 1; ; HBG § 211 Abs. 1; ; HGO § 45; ; KWG a.F. § 27 S. 1 Nr. 1; ; KWG a.F. § 30 Abs. 1; ; KWG a.F. § 41; ; KWG a.F. § 46 Abs. 1; ; KWG a.F. § 50 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer OB-Direktwahl trotz geringfügigen Wahlfehlers - Amtsbezeichnung, Beigeordneter, Bürgermeister, Direktwahl, Ergebnisrelevanz, Kommunalwahl, Presseerklärung, Stimmzettel, Wahlfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Oberbürgermeister-Wahl in Gießen vom September 2003 ist gültig

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Oberbürgermeister-Wahl in Gießen wird erneut verhandelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 79
  • NVwZ 2006, 610
  • DÖV 2007, 173
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Gießen, 22.06.2004 - 8 E 5965/03

    Schriftliche Begründung zur für ungültig erklärten Gießener Oberbürgermeisterwahl

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
    Auf die Berufungen der Beklagten und des Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. Juni 2004 - 8 E 5965/03 - aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. Juni 2004 - 8 E 5965/03 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 - BVerwGE 104, 323 ff. = juris).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
    Auch dass er während des Wahlkampfes eine amtliche Presseerklärung des Magistrats veranlasst und zugelassen hat, dass er darin mit eigenen Äußerungen zu seiner amtlichen Tätigkeit zitiert wird, ist an sich nicht zu beanstanden, denn es ist anerkannt, dass die gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit in der Gestalt von Presseerklärungen oder Pressegesprächen auch in der Vorwahlzeit grundsätzlich keinen Einschränkungen unterliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 1988 - 15 A 924/86 -, NVwZ-RR 1989, 149, unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125; die OVG-Entscheidung wurde bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. November 1988 - 7 B 169.88 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 = NVwZ-RR 1989, 262).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 15 A 924/86

    Grenzen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
    Auch dass er während des Wahlkampfes eine amtliche Presseerklärung des Magistrats veranlasst und zugelassen hat, dass er darin mit eigenen Äußerungen zu seiner amtlichen Tätigkeit zitiert wird, ist an sich nicht zu beanstanden, denn es ist anerkannt, dass die gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit in der Gestalt von Presseerklärungen oder Pressegesprächen auch in der Vorwahlzeit grundsätzlich keinen Einschränkungen unterliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 1988 - 15 A 924/86 -, NVwZ-RR 1989, 149, unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125; die OVG-Entscheidung wurde bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. November 1988 - 7 B 169.88 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 = NVwZ-RR 1989, 262).
  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
    Mit diesem Problem hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01 - (ESVGH 54, 13 = HSGZ 2003, 345) befasst und Folgendes ausgeführt: .
  • VGH Hessen, 11.01.2000 - 8 TZ 4278/99

    Unzutreffende Angaben des Bürgermeisterkandidaten in der Wahlwerbung über

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
    In seiner Eigenschaft als Wahlkämpfer konnte er im Rahmen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung durchaus auch einen vermeintlichen Fehler seines Gegenkandidaten B. bei seinen Angaben zu Beruf oder Stand bemängeln, wobei dahinstehen kann, ob "Verwaltungsgerichtshofsentscheidungen aus 2000" - gemeint ist hier wohl der Beschluss des Senats vom 11. Januar 2000 - 8 TZ 4278/99 -, ESVGH 50, 170 = HSGZ 2000, 233 - zu den Folgen unzutreffender Angaben eines Bürgermeisterkandidaten über seinen Familienstand - für das Vorliegen eines solchen Wahlfehlers sprechen.
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
    Eine engere Auslegung dieses Begriffs ist ... nicht deshalb geboten, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - (NJW 2001 S. 1048 ff., 151 ...) zur Gültigkeit der Wahlprüfungsvorschriften der Hessischen Verfassung für die Landtagswahl die in Art. 78 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen - HV - aufgeführten 'Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren' in einem eher formal-verfahrensrechtlichen Sinne als Verletzung von Wahlvorschriften verstanden hat, die die Wahlvorbereitung, den Wahlakt und die Feststellung des Wahlergebnisses betreffen.
  • BVerwG, 17.11.1988 - 7 B 169.88

    Nicht jede unzulässige Wahlwerbung einer Verwaltung greift in Rechte von

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
    Auch dass er während des Wahlkampfes eine amtliche Presseerklärung des Magistrats veranlasst und zugelassen hat, dass er darin mit eigenen Äußerungen zu seiner amtlichen Tätigkeit zitiert wird, ist an sich nicht zu beanstanden, denn es ist anerkannt, dass die gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit in der Gestalt von Presseerklärungen oder Pressegesprächen auch in der Vorwahlzeit grundsätzlich keinen Einschränkungen unterliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 1988 - 15 A 924/86 -, NVwZ-RR 1989, 149, unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125; die OVG-Entscheidung wurde bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. November 1988 - 7 B 169.88 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 = NVwZ-RR 1989, 262).
  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
    Die Klage ist auf die Herbeiführung der in § 50 Nr. 2 b) KWG geregelten Rechtsfolgen gerichtet (vgl. zur Klageart Thüringer OVG, Urteil vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - ThürVBl. 1997, 110).
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
    In seinem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 - (BVerwGE 118, 101) bestätigten Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - (HSGZ 2002, 171) hat der Senat hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

  • VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98

    Unzulässige Wahlbeeinflussung durch Wahlempfehlung eines Kommunalorgans in einer

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Die Amtsbezeichnung ist kein geeignetes Indiz für die Feststellung eines amtlichen Charakters einer Äußerung, weil staatliche Funktionsträger ihr Amt auch in privaten Zusammenhängen nicht verleugnen müssen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris, Rn. 3 = DÖV 1974, 388) und daher befugt sind, ihre Amtsbezeichnung auch privat zu führen (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - Vf. 89, 92 - III - 92 -, NVwZ-RR 1994, 529 [533]; NdsOVG, Urteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, juris, Rn. 31; HessVGH, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610 [611]; NdsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 10 LA 316/08 -, juris, Rn. 7; s. auch zum Falle eines Wählerbriefes des sächsischen Ministerpräsidenten mit Aufruf, "Radikale von Rechts" nicht zu wählen, VG Dresden, NVwZ-RR 2006, 225).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08

    Zum Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf abgestellt, dass ein Amtsträger sich als Kandidat an der Wahl in gleichem Umfang mit gleichen Mitteln beteiligen darf wie andere Bewerber, die diese amtliche Eigenschaft und die damit verbundenen Möglichkeiten nicht besitzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323 mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 8 UE 1851/07 -, juris; Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610 [611]).

    Allein die zulässige Verwendung der Amtsbezeichnung des Beigeladenen gibt dem Anschreiben keinen amtlichen Charakter (vgl. Senatsurteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, NdsVBl. 2008, 207; Hess. VGH, Urteil vom 22. September 2005, a.a.O.; Oebbecke, Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf, NVwZ 2007, 30 [31]) .

  • VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - Substantiierung möglicher

    Schon unter der Geltung des strengeren Wahlfehlerbegriffs in § 50 Nr. 2 KWG a.F. hat der Senat das Recht kommunaler Wahlbeamter betont, auch im Wahlkampf ihre Meinung frei und parteiergreifend zu äußern und dabei ihre Amtsbezeichnung zu verwenden, soweit dies nicht in amtlicher Eigenschaft geschieht (Hess. VGH, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, ESVGH 56, 79 = NVwZ 2006, 610 = juris Rdnrn. 39 ff.):.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Die Nennung oder Hervorhebung der Amtsträgereigenschaft als solche stellt zwar noch keine Verletzung des Neutralitätsgebotes dar, weil die bloße Verwendung der Amtsbezeichnung einen sonst privaten Charakter einer Äußerung des Amtsträgers nicht ohne Weiteres aufhebt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610; vgl. auch VG Chemnitz, Urt. v. 30. November 2005 - 1 K 1145/05 -, juris; s.a. BVerwG, Urt. v. 18. April 1997, aaO, wonach der Amtsträger sein Amt nicht zu verleugnen braucht).
  • VG Kassel, 19.04.2007 - 3 E 905/06
    Wenn man die sittenwidrige Handlung als Unterfall der "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" ansähe und diesen Begriff in Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs auslegte (zuletzt Urteil vom 22.09.2005 - 8 UE 609/05 -, ESVGH 56, 79 = NVwZ 2006, 610), würde bereits ein relativ geringfügiger Verstoß gemeindlicher Organe und ihrer Mitglieder insbesondere gegen die ihnen obliegende Neutralitätspflicht genügen, um eine Wahl ungültig werden zu lassen.

    Setzt sich eine amtliche Presseerklärung mit auf die dienstliche Tätigkeit des Bürgermeisters bezogenen Angriffen auseinander, muss sie sich allerdings auf die Richtigstellung wirklicher oder vermeintlicher Unrichtigkeiten beschränken, und darf nicht in einer für Wahlkämpfe typischen Art polemisch und plakativ auf das wirkliche oder vermeintliche Fehlverhalten des politischen Gegners eingehen (zum Vorstehenden Hess. VGH, Urteil vom 22.09.2005, a. a. O.).

    Nur - offene oder versteckte - Wahlempfehlungen eines Bürgermeisters in amtlicher Eigenschaft zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers sind als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Gemeinden und ihrer Organs unzulässig (BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 = NVwZ 1997, 1220, Beschluss vom 30.03.1992 - 7 V 29/92 -, NVwZ 1992, 795; Hess. VGH, Urteil vom 22.09.2005, a. a. O.).

  • VG Schwerin, 08.10.2009 - 1 A 1122/08

    Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Bürgermeisterwahl

    Hierunter fällt bei der gebotenen verfassungskonformen weiten Auslegung des Wahlfehlertatbestandes auch die unzulässige Wahlbeeinflussung durch einen kommunalen Amtsträger, denn diese verletzt die den gemeindlichen Organen im Kommunalkampf auferlegte Neutralitätspflicht, nicht parteiergreifend einzuwirken und dadurch die Chancengleichheit der anderen Wahlbewerber zu verletzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 103, 111 ff; BVerwG, Urteil vom 8 April 2003 - 8 C 14/02-, BVerwGE 118, 101 ff; Hess. VGH, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610 ff).

    Auch ein Bürgermeister darf deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Empfehlung aussprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8C5/96- NVwZ 1997, 1220, 1221; Urteil vom 8. April 2003, a.a.O.; Hess.VGH, Urteile vom 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 -, Juris, sowie vom 22. September 2005 a.a.O.).

    Bereits dieser Umstand ist geeignet, die im Wahlkampf verbreitete Äußerung zugunsten der Beigeladenen als Unregelmäßigkeit im Sinne des § 71 Abs. 1 Nr. 2 KWG M-V zu werten (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 22. September 2005, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl;

    1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 - und vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -NVwZ 2006, 610-613).
  • VG Gießen, 07.03.2008 - 8 E 3961/07

    Ungültigkeitserklärung einer Bürgermeisterwahl

    Wie in der Rechtsprechung klargestellt ist, unterliegt die gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit in der Gestalt von Presseerklärungen oder Pressegesprächen auch in der Vorwahlzeit grundsätzlich keinen Einschränkungen (vgl. z. B. Hess. VGH, ESVGH 56, 79, 81 f. m.w.N.).

    Der Kläger war berechtigt, die Amtsbezeichnung "Bürgermeister" auch im Wahlkampf zu führen und unter dieser Bezeichnung am Wahlkampf teilzunehmen (vgl. z. B. Hess. VGH, ESVGH 56, 79, 81; VG Gießen, U. v. 23.03.2007 - 8 E 4139/05 -, juris, Rdnr. 44).

  • OVG Sachsen, 02.06.2009 - 4 B 287/09

    Geltendmachung der Mitwirkungsbefugnisse von Gemeinderatsfraktionen bei der

    Ob die am 21.1.2009 über das städtische Presseamt verbreitete amtliche Erklärung - für die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus den bereits vom Verwaltungsgericht zutreffend dargelegten Gründen keine Anwendung findet - in jeder Hinsicht den Anforderungen des Neutralitätsgebots entspricht, das die Antragsgegnerin zu 1. als Stadtratsvorsitzende und kommunale Wahlbeamtin (§ 51 Abs. 1 und 2 SächsGemO) insbesondere im Vorfeld einer Kommunalwahl zu wahren hat (zu den Anforderungen HessVGH, Urt. v. 22.9.2005, NVwZ 2006, 610 ff.), kann im Organstreitverfahren dahinstehen.
  • VGH Hessen, 28.09.2006 - 8 UE 1350/06

    Bürgermeisterwahl - Widerstreit der Interessen bei Beschlussvorlagen für

    Es entfällt nicht schon deshalb, weil im Laufe des Rechtsstreits die Amtszeit des Gewählten abgelaufen oder er aus Gründen ausgeschieden ist, die mit dem Wahlprüfungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen (Hess. VGH, Urteil vom 4. Januar 1989 - 6 UE 530/87 -, NVwZ-RR 1990, 208, m.w.N.; zur Klageart vgl. Hess. VGH, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, ESVGH 56, 79 = HGZ 2005, 387 = NVwZ 2006, 610).
  • VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05
  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

  • OVG Sachsen, 21.04.2015 - 4 A 453/14

    Bürgermeisterwahl, Wahlwerbung, Flyer, amtsseitige Wahlbeeinflussung

  • VG Minden, 28.02.2007 - 3 K 620/05

    Anfechtung der Bielefelder Oberbürgermeisterwahl ohne Erfolg

  • VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07

    Kommunalwahlrecht: unzulässige Wahlbeeinflussung durch Herausgabe einer

  • VG Dresden, 29.04.2009 - 4 K 1424/08

    Kommunalwahlen 2008 in den Landkreisen Görlitz und Meißen sowie den Gemeinden

  • VG Neustadt, 16.04.2007 - 1 K 101/07

    Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hauenstein nicht zu

  • VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
  • VG Potsdam, 05.09.2019 - 1 K 6528/17
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