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   BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05   

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BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05 (https://dejure.org/2006,719)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2006 - 1 B 126.05 (https://dejure.org/2006,719)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2006 - 1 B 126.05 (https://dejure.org/2006,719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 13 Abs. 1, §§ 14, 19, 20, 49 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 2 bis 7, § 60 a Abs. 2; AuslG (außer Kraft getreten) § 53 Abs. 2 bis 6, § 55 Abs. 2
    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher Abschiebungsschutz; ausländerrechtlicher Abschiebungsschutz; zielstaatsbezogener Abschiebungsschutz; Duldung wegen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots; Duldung wegen im Zielstaat drohender ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Duldung wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots; Vorliegen eines Abschiebehindernisses; Zuständige Behörde für die Entscheidung über das Vorliegen von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen; Wahlrecht des Ausländers ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 13 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 14
    Asylantrag, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Ausländerbehörde, Bundesamt, Zuständigkeit, traumatisierte Flüchtlinge, Krankheit, Abschiebungshindernis

  • Judicialis

    AsylVfG § 13 Abs. 1; ; AsylVfG § ... 14; ; AsylVfG § 19; ; AsylVfG § 20; ; AsylVfG § 49 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 4; ; AufenthG § 60 Abs. 5; ; AufenthG § 60 Abs. 6; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AufenthG § 60 a Abs. 2; ; AuslG (außer Kraft getreten) § 53 Abs. 2; ; AuslG (außer Kraft getreten) § 53 Abs. 3; ; AuslG (außer Kraft getreten) § 53 Abs. 4; ; AuslG (außer Kraft getreten) § 53 Abs. 5; ; AuslG (außer Kraft getreten) § 53 Abs. 6; ; AuslG (außer Kraft getreten) § 55 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Wahlrecht des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 830
  • DVBl 2006, 850
  • DÖV 2006, 571
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05
    Die dem Verfahren zugrunde liegenden Anträge auf Erteilung einer Duldung sind nämlich durch Erklärungen während des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens der Sache nach als auch auf asylrechtlichen Schutz im Sinne des § 13 Abs. 1 AsylVfG gerichtet zu werten mit der Folge, dass nicht die Beklagte, sondern ausschließlich das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (jetzt: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) - Bundesamt - für die Entscheidung über auslandsbezogenen Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 2, 4 und 6 AuslG zuständig war bzw. nach § 60 Abs. 2, 5 und 7 AufenthG zuständig ist (vgl. insbesondere Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 : .
  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05
    Im Übrigen hätten die weiteren Verfahrensrügen (zu einer Verletzung von § 86 Abs. 2 VwGO und § 130 a VwGO i.V.m. Art. 6 EMRK ) bereits mangels schlüssiger Darlegung der behaupteten Verfahrensrechtsverstöße keine Aussicht auf Erfolg gehabt (vgl. etwa zu § 86 Abs. 2 VwGO den Beschluss vom 10. August 2000 - BVerwG 9 B 388.00 - und zur Nichtanwendbarkeit von Art. 6 EMRK das Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 ).
  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05
    Zwar kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Durchsetzung der Ausreisepflicht ggf. nach der Stellung eines (materiellen) Asylgesuchs und bis zur Stellung eines (formellen) Asylantrags beim Bundesamt nach § 14 AsylVfG über auslandsbezogenen Abschiebungsschutz befinden (vgl. Beschluss vom 3. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 219.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 11 = NVwZ-RR 1998, 264), nicht jedoch - wie die Kläger wohl meinen - auch im Rahmen eines Duldungsantrags zur Erlangung eines humanitären Bleiberechts, dem in Wahrheit materiell ein Asylbegehren zugrunde liegt.
  • BVerwG, 10.08.2000 - 9 B 388.00

    Darlegung der Rüge der Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör als

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05
    Im Übrigen hätten die weiteren Verfahrensrügen (zu einer Verletzung von § 86 Abs. 2 VwGO und § 130 a VwGO i.V.m. Art. 6 EMRK ) bereits mangels schlüssiger Darlegung der behaupteten Verfahrensrechtsverstöße keine Aussicht auf Erfolg gehabt (vgl. etwa zu § 86 Abs. 2 VwGO den Beschluss vom 10. August 2000 - BVerwG 9 B 388.00 - und zur Nichtanwendbarkeit von Art. 6 EMRK das Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 ).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05
    Sie kann zugunsten eines Asylsuchenden nur ergehen, wenn das Bundesamt das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festgestellt und die Ausländerbehörde eine positive Ermessensentscheidung getroffen hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - BVerwGE 104, 210).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05
    Vielmehr ist es gerade der Sinn des § 13 Abs. 1 AsylVfG, denjenigen Schutzsuchenden, der sich materiell auf Asylgründe beruft, zwingend auf das - alle Schutzersuchen und Schutzformen erfassende (Urteil vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - BVerwGE 95, 42 ) - Asylverfahren zu verweisen und hiermit ausschließlich das besonders sachkundige Bundesamt zu befassen.
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Insofern sei der dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2006 - BVerwG 1 B 126.05 - NVwZ 2006, 830 zu Grunde liegende Gedanke, dass nach der gesetzlichen Konzeption ein Wahlrecht des Ausländers zwischen asylrechtlichem und ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland nicht bestehe, auf die vorliegende Fallkonstellation bei der Prüfung eines Härtefalles nach § 31 Abs. 2 AufenthG zu übertragen.

    Die vom Verwaltungsgerichtshof zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. März 2006 a.a.O.) sei auf seinen Fall nicht übertragbar.

    Denn der Kläger ist mit seinem materiellen Asylbegehren gemäß § 13 Abs. 1 AsylVfG hinsichtlich aller zielstaatsbezogener Schutzersuchen und Schutzformen auf das Asylverfahren vor dem Bundesamt zu verweisen und hat kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (vgl. Beschluss vom 3. März 2006 - BVerwG 1 B 126.05 - Buchholz 402.25 § 13 AsylVfG Nr. 3 = NVwZ 2006, 830).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08

    Kein Wahlrecht des Ausländers zwischen asylrechtlichem Statusverfahren und

    Beruft sich ein Ausländer gegenüber der Verkürzung seiner aus Familiennachzugsgründen erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verteidigungsweise auf eine zielstaatsbezogene Härte im Sinn des § 31 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, die materiell einen spezifischen Asylgrund im Sinn des § 60 Abs. 1 AufenthG darstellt (hier: Verfolgung in Ägypten wegen Konversion zum christlichen Glauben), so ist dies im asylrechtlichen Statusverfahren und nicht im ausländerrechtlichen Aufenthaltserlaubnisverfahren geltend zu machen; ein "Wahlrecht" zwischen den Verfahren besteht insoweit nicht (Fortentwicklung von BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 -1 B 126/05 -, NVwZ 2006, 830).

    In der Entscheidung vom 3.3.2006 (1 B 126/05, NVwZ 2006, 830) hat das Bundesverwaltungsgericht zur materiellen Berufung auf Asylgründe in einem ausländerrechtlichen Duldungsverfahren entschieden, dass über die Prüfung solcher Schutzersuchen das besonders sachkundige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist und dass ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland nicht bestehe.

    Vor einer für den Kläger positiven Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, an das das materielle Schutzbegehren des Klägers weiterzuleiten gewesen wäre (siehe BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 a.a.O. Rn 7), kann es der Beklagten damit nicht als Ermessensfehler angerechnet werden, dass sie eine "besondere Härte" im Sinn des § 31 Abs. 2 Satz 2 AufenthG wegen zielstaatsbezogener Schutzgründe versagt hat.

  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08

    Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Das Nachsuchen um Asyl im Sinne von § 86 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII erfasst nur den Zeitraum bis zur Stellung eines förmlichen Asylantrags bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. § 14 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, §§ 23 ff., § 55 Abs. 1 und § 67 AsylVfG; Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 219.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 11 und vom 3. März 2006 - BVerwG 1 B 126.05 - Buchholz 402.25 § 13 AsylVfG Nr. 3).
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