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   BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05 (1 C 6.06)   

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BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05 (1 C 6.06) (https://dejure.org/2006,3377)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2006 - 1 B 91.05 (1 C 6.06) (https://dejure.org/2006,3377)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2006 - 1 B 91.05 (1 C 6.06) (https://dejure.org/2006,3377)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis auf Grund posttraumatischer Belastungsstörung und damit einhergehender erweiterter Suizidgefahr; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Rüge eines Verfahrensmangels; Ablehnung der die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, Suizidgefahr, Beweisantrag, Sachaufklärungspflicht, rechtliches Gehör, fachärztliche Stellungnahmen, ...

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Urteil des OVG Thüringen zu PTBS eines Staatsangehörigen aus Aserbaidschan aufgehoben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 346
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 BVerwG 1 B 119.04 und vom 19. Oktober 2001 BVerwG 1 B 24.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 BVerwG 9 C 36.98 BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Wenn das Berufungsgericht den Beweisantrag nicht für erheblich hält, weil auch bei Unterstellung der behaupteten Erkrankung die damit einhergehenden Symptome nicht den Gefährdungsgrad erreichten, der tatbestandlich in § 60 Abs. 7 AufenthG vorausgesetzt sei, nimmt es im Ergebnis eine eigene medizinische Bewertung von Schwere und Ausmaß der Erkrankung vor, ohne die hierfür erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. etwa Beschluss vom 25. Juni 2004 BVerwG 1 B 234.03 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Ein derart unzulässiger, weil unsubstantiierter Ausforschungs-Beweisantrag liegt aber nur vor, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt und aus der Luft gegriffen sind (vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002 BVerwG 1 B 194.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 und Beschluss vom 30. Januar 2002 BVerwG 1 B 326.01 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 29.04.2005 - 1 B 119.04

    Voraussetzungen für die im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 BVerwG 1 B 119.04 und vom 19. Oktober 2001 BVerwG 1 B 24.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 BVerwG 9 C 36.98 BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 BVerwG 1 B 119.04 und vom 19. Oktober 2001 BVerwG 1 B 24.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 BVerwG 9 C 36.98 BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung,

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Ein derart unzulässiger, weil unsubstantiierter Ausforschungs-Beweisantrag liegt aber nur vor, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt und aus der Luft gegriffen sind (vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002 BVerwG 1 B 194.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 und Beschluss vom 30. Januar 2002 BVerwG 1 B 326.01 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03

    Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Einschränkung der Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Das könnte der Fall sein, wenn die Abschiebungsandrohung nach der neuen Rechtslage nicht nur bei Feststellung zwingender Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 bis 5 AufenthG in Bezug auf den bezeichneten Zielstaat rechtswidrig ist (wie bisher bei Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG, vgl. zuletzt Urteil vom 5. Februar 2004 BVerwG 1 C 7.03 Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 15 m.w.N.), sondern auch dann, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG festgestellt wird.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - die Revision in Bezug auf die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG und die Bezeichnung Aserbaidschans als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung für beide Kläger zugelassen.

    a) Wie der seinerzeit zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Zulassungsbeschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - (NVwZ 2007, 346) bereits ausgeführt hat, durfte das Berufungsgericht den nach Übergang in das schriftliche Verfahren gemäß § 101 Abs. 2 VwGO gestellten Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Erkrankung des Klägers zu 1 an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Kläger zu 1 diese Erkrankung "nicht glaubhaft gemacht" habe.

    Die vom Berufungsgericht angeführte weitere Begründung für die Ablehnung des Beweisantrags ist - wie bereits im Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - ausgeführt, ebenfalls nicht tragfähig.

    Insoweit hält der Senat an der im Zulassungsbeschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 (a.a.O.) - vertretenen Auffassung nach erneuter Überprüfung der Rüge im Revisionsverfahren nicht mehr fest.

  • BVerwG, 04.08.2014 - 1 B 8.14

    Priviligierung des über Art. 4 Abs. 2 lit. a FamZRL begünstigten Personenkreises

    Den Gerichten ist es zwar regelmäßig verwehrt, eigene medizinische Bewertungen, etwa zur Schwere und zum Ausmaß einer psychischen Erkrankung vorzunehmen, ohne die hierfür erforderliche Sachkunde zu besitzen (Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 12).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Ein derart unzulässiger, weil unsubstantiierter "Ausforschungs"-Beweisantrag liegt vor, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt und "aus der Luft gegriffen" sind (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002, - BVerwG 1 B 194.01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320; Beschluss vom 30. Januar 2002, - BVerwG 1 B 326.01 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69; Beschluss vom 28. März 2006, - BVerwG 1 B 91.05 -, NVwZ 2007, 346-347).
  • BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06

    Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Voraussetzungen eines

    Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 28. März 2006 BVerwG 1 B 91.05 unter Hinweis auf Beschlüsse vom 29. April 2005 BVerwG 1 B 119.04 und vom 19. Oktober 2001 BVerwG 1 B 24.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317 m.w.N.).

    Die Durchführung eines Revisionsverfahrens kann dem Senat Gelegenheit geben, dies rechtsgrundsätzlich zu klären (vgl. wegen weiterer Einzelheiten hierzu den Beschluss des Senats vom 28. März 2006 in dem ebenfalls von den Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen betriebenen Verfahren BVerwG 1 B 91.05 ).

  • VG Oldenburg, 15.12.2014 - 12 B 2771/14

    Amtsermittlungsgrundsatz; Italien; PTBS; Suizidgefahr; Überstellung

    Gerade wegen der Unschärfen des Krankheitsbildes einer psychischen Erkrankung und der vielfältigen Symptome muss grundsätzlich hierfür ein fachärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 B 91/05 -, NVwZ 2007, 346; Beschluss vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 -, BVerwGE 129, 251).

    Den Gerichten ist es zwar regelmäßig verwehrt, eigene medizinische Bewertungen, etwa zur Schwere zum Ausmaß einer Erkrankung vorzunehmen, ohne die hierfür erforderliche Sachkunde zu besitzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - A 11 S 331/07

    Keine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure für Volksgruppe der Roma im

    Soweit die Klägerin die Einholung eines Sachverständigengutachtens begehrt, handelt es sich mangels entsprechender Anknüpfungstatsachen nicht um einen Beweis-, sondern um einen bloßen Beweisermittlungsantrag, der auf Ausforschung gerichtet ist und dem Senat auch vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Amtsermittlung (§ 86 Abs. 1 VwGO) keinen Anlass gibt, den Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8.07 - a.a.O.; Beschluss vom 24.05.2006 - 1 B 118.05 - InfAuslR 2006, 485; Beschluss vom 28.03.2006 - 1 B 91.05 u.a. - NVwZ 2007, 346; Beschluss vom 29.06.2005 - 1 B 174.04 - juris).
  • VGH Hessen, 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06

    Asylverfahren - Ablehnung von Beweisanträgen - rechtliches Gehör

    Kennzeichnend für den Ausforschungsbeweisantrag ist mithin, dass unter formellem Beweisantritt Behauptungen aufgestellt werden, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse (Anfangs-)Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - NVwZ 2007, 346; Hess. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 9 UZ 1646/01.A - GK-AsylVfG, Stand: Oktober 2006, § 78 Rdnr. 366; Dahm, ZAR 2002, 348 [350 f.]).

    Denn durch die begehrte Beweiserhebung sollen die Beweise erst erlangt werden, aus denen das Gericht seine Überzeugungsgewissheit - ggf. unter Berücksichtigung spezifischer formeller und inhaltlicher Anforderungen an ärztliche Stellungnahmen zu posttraumatischen Belastungsstörungen - schöpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2005 - 8 A 159/05.A - NVwZ-RR 2005, 507).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2008 - 13 A 2643/07

    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör,

    Ein Rechtsanwendungsfehler bezogen auf die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2006 - 1 B 118.05 -, InfAuslR 2006, 485, und vom 28. März 2006 - 1 B 91.05 u.a. -, NVwZ 2007, 346) liegt auch nicht vor, denn das Verwaltungsgericht hat dieser Rechtsprechung folgend über die Erkrankung des Klägers Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben.

    - 1 B 91.05 u.a. -, a.a.O.

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs

    Beweisermittlungsanträge, die darauf abzielen, in der Beweisaufnahme die zur Konkretisierung des eigenen Vorbringens nötigen Tatsachen zu erfahren sowie solche, die ins Blaue hinein aufgestellt sind und dem Ausforschungsbeweis dienen, können deshalb unbeachtet bleiben (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2002, 961; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 12 Rn. 123; vgl. auch BVerwG NVwZ 2007, 346, 347).
  • VerfGH Berlin, 18.10.2013 - VerfGH 115/13

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf körperliche

    Hinsichtlich der Reise- und Transportfähigkeit sowie einer Suizidgefahr fehlte dem Verwaltungsgericht die - im Übrigen nicht belegte - medizinische und psychologische Fachkompetenz für eine derartige Annahme (vgl. zur fehlenden eigenen Sachkunde des Tatrichters im Verwaltungsprozess BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 -, juris Rn. 7, und vom 22. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 100.08 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 3 B 12.07

    Verfolgungsgefahr eines iranischen Staatsangehörigen durch Stellung eines

  • VG Göttingen, 27.06.2005 - 1 A 92/05

    Anzahl; Ausgleich; Außenbewirtung; Drittschutz; Ermessen; Fläche; Funktion;

  • VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 ZB 16.30468

    Keine Berufungszulassung bei fehlender Substantiierung der Voraussetzungen einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 2 S 47.07

    Aussetzung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit - Mindestanforderungen an die

  • VG Cottbus, 05.06.2018 - 5 L 212/18

    Dublin-Verfahren; Flüchtigkeit des Asylbewerbers; Mitteilung eines Fristendes an

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 2 L 4/15

    Verlust der Zugehörigkeit zu einem Denkmalbereich

  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 13a ZB 17.31153

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags wegen eines krankheitsbedingten

  • VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054

    1. Zur Strafverfolgung wegen Mitgliedschaft in einer Vereinigung im Sinne des

  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 11 ZB 17.31507

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 26.08.2014 - 13a ZB 14.30219

    Asylrecht Afghanistan; Beweisantrag; Anpassungsstörung/PTBS; Anforderungen an ein

  • VG Ansbach, 10.07.2015 - AN 14 K 15.50050

    Dublin-Verfahren

  • VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 13.30062

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; rechtliches Gehör

  • VG Aachen, 22.07.2009 - 8 K 1199/07

    Abschiebungshindernis oder Abschiebungsverbot aufgrund einer psychischen

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 13a ZB 14.30109

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; psychische Erkrankung; Beweisantrag;

  • VG Düsseldorf, 08.02.2007 - 8 K 7907/04

    Demokratische Republik Kongo, Verfahrensrecht, Zustellung, Einschreiben,

  • OVG Saarland, 19.12.2006 - 2 W 30/06

    Kein Abschiebungshindernis wegen psychischer Erkrankung; Beschwerderücknahme

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2006 - 12 S 63.06

    Serbien, Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • VG Saarlouis, 02.04.2007 - 10 K 11/05

    Widerruf der Feststellung eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbotes einer

  • VG Augsburg, 21.11.2013 - Au 6 K 13.30308

    Ärztliche Bescheinigung über psychische Erkrankung auf Grundlage unglaubwürdiger

  • VGH Bayern, 10.08.2009 - 11 ZB 06.31172

    Keine ausreichende Darlegung der Abweichung von einer obergerichtlichen

  • VG Karlsruhe, 17.09.2007 - A 5 K 2328/07

    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • VG Berlin, 27.03.2013 - 15 L 35.13

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Duldung aufgrund Reiseunfähigkeit

  • VG Gießen, 14.01.2014 - 7 K 1630/13
  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 13a ZB 13.30069

    Prozessrecht, Stütze, rechtliches Gehör, Kabul, Goldschmied,

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