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   BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07   

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BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07 (https://dejure.org/2007,3245)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 4 B 2.07 (https://dejure.org/2007,3245)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 4 B 2.07 (https://dejure.org/2007,3245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 144 Abs. 6; LuftVG § 9 Abs. 2
    Revisionsurteil; Zurückverweisung; Bindung der Vorinstanz; Wegfall der Bindung; Lärmschutz gegen nächtlichen Fluglärm; Dauerschallkriterium; Bezugszeitraum.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 144 Abs. 6
    Bezugszeitraum; Bindung der Vorinstanz; Dauerschallkriterium; Lärmschutz gegen nächtlichen Fluglärm; Revisionsurteil; Wegfall der Bindung; Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Bindungswirkung an ein Revisionsurteil Im Falle der nachträglichen Änderung der Rechtsauffassung zu entscheidungserheblichen Rechtsfragen in einem anderen Verfahren; Maßgeblichkeit des Lärmschutzkonzepts hinsichtlich einer erforderlichen Differenzierung ...

  • Judicialis

    VwGO § 144 Abs. 6; ; LuftVG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 144 Abs. 6; LuftVG § 9 Abs. 2
    Wegfall der Bindungswirkung eines zurückverweisendes Revisionsurteil nur aufgrund verallgemeinerungsfähiger anderweitiger Entscheidung des Revisionsgerichts - Festlegung eines Dauerschallkriteriums zur Beschränkung des nächtlichen Flugverkehrs anhand konkreter ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1609 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 594
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07
    Vorliegend macht die Beschwerde geltend, der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts habe in seinen Urteilen vom 16. März 2006 zum Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (vgl. hierzu das Urteil in der Rechtssache BVerwG 4 A 1075.04 in BVerwGE 125, 116, 212 ff., Rn. 294 ff.) zum Konzept des passiven Lärmschutzes gegen nächtlichen Fluglärm eine Rechtsauffassung vertreten, die auch im vorliegenden Verfahren betreffend die Nachtflugregelung für den Flughafen München entscheidungserheblich sei und von der im zurückverweisenden Revisionsurteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - (BVerwGE 123, 261) nachträglich abweiche.

    Die Beschwerde rügt, der Verwaltungsgerichtshof habe bezüglich der räumlichen und zeitlichen Verlagerbarkeit von Nachtflügen die in § 144 Abs. 6 VwGO angeordnete Bindungswirkung des Revisionsurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - (BVerwGE 123, 261) missachtet, und sieht darin einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO.

    Der Senat hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Dezember 2002 aufgehoben und die Sache an ihn zurückverwiesen, weil der Verwaltungsgerichtshof von einem unzutreffenden materiell-rechtlichen Prüfungsansatz aus es unterlassen hat, den vom Beklagten angenommenen Luftverkehrsbedarf in der durch das fachplanungsrechtliche Abwägungsgebot geforderten Weise zu überprüfen, und die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz im Revisionsverfahren keine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Änderungsgenehmigung ermöglichten (vgl. Senatsurteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - a.a.O. S. 168 ff.).

    Im Zurückverweisungsurteil des Senats vom 20. April 2005 (a.a.O. S. 272 f.) wird ausgeführt, dass das Gewicht, welches der Nachfrage nach neuen Nachtflugmöglichkeiten in der behördlichen Abwägung zukommt, von zahlreichen Faktoren abhängig ist.

    Mit diesen Ausführungen stellt der Verwaltungsgerichtshof keine abstrakten Rechtssätze auf, die von dem im Revisionsurteil vom 20. April 2005 (a.a.O. S. 272 f.) entwickelten Grundsätzen abweichen.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07
    Vorliegend macht die Beschwerde geltend, der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts habe in seinen Urteilen vom 16. März 2006 zum Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (vgl. hierzu das Urteil in der Rechtssache BVerwG 4 A 1075.04 in BVerwGE 125, 116, 212 ff., Rn. 294 ff.) zum Konzept des passiven Lärmschutzes gegen nächtlichen Fluglärm eine Rechtsauffassung vertreten, die auch im vorliegenden Verfahren betreffend die Nachtflugregelung für den Flughafen München entscheidungserheblich sei und von der im zurückverweisenden Revisionsurteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - (BVerwGE 123, 261) nachträglich abweiche.

    Entgegen der Beschwerde lassen sich die Ausführungen im Senatsurteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (a.a.O. S. 212 ff. Rn. 295 bis 296) nicht auf die Lärmschutzauflagen in der hier umstrittenen (geänderten) Nachtflugregelung für den Flughafen München übertragen.

    Im Übrigen hat der beschließende Senat die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Lärmschutzauflagen im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Berlin-Schönefeld entscheidungstragend darauf gestützt, dass die Planfeststellungsbehörde unterschiedliche Interpretationen ihres Schutzsystems und ihrer Regelungsabsicht vorgetragen hat (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - a.a.O. S. 212 ff. Rn. 295, 296).

    Von Gewicht könne ferner sein, ob ein von der Genehmigungsbehörde angeführter zusätzlicher Nachtflugbedarf von anderen Flughäfen nachfragegerecht gedeckt werden könnte und ob die neuen Nachtflugbewegungen "ohne Not" auf die Nacht verteilt worden seien, obwohl für sie noch Raum in den späten oder früheren Tagesstunden gewesen wäre (vgl. nunmehr auch Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116, 210 f., Rn. 287, 288 - Flughafen Berlin-Schönefeld).

  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 159.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07
    Die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO erfasst nicht nur die dem Zurückverweisungsurteil unmittelbar zugrunde liegende rechtliche Würdigung, sondern auch die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorausliegenden Gründe, soweit diese notwendige Voraussetzungen für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (grundlegend: Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 159.72 - BVerwGE 42, 243, 247 m.w.N.; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2000 - BVerwG 8 B 154.00 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 68 und vom 26. Februar 2004 - BVerwG 4 B 10.04 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 71 S. 8).

    So hat die Vorinstanz, deren Urteil in einem Revisionsverfahren aus materiell-rechtlichen Gründen aufgehoben wird, nach der Zurückverweisung bei unveränderter Sach- und Rechtslage bei ihrer neuen Entscheidung davon auszugehen, dass alle unverzichtbaren Prozessvoraussetzungen gegeben sind (Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 159.72 - a.a.O. S. 247).

  • BVerwG, 11.07.2000 - 8 B 154.00

    Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07
    Die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO erfasst nicht nur die dem Zurückverweisungsurteil unmittelbar zugrunde liegende rechtliche Würdigung, sondern auch die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorausliegenden Gründe, soweit diese notwendige Voraussetzungen für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (grundlegend: Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 159.72 - BVerwGE 42, 243, 247 m.w.N.; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2000 - BVerwG 8 B 154.00 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 68 und vom 26. Februar 2004 - BVerwG 4 B 10.04 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 71 S. 8).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07
    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat in seinem Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OBG 1/72 - (BVerwGE 41, 363, 368 f.) entschieden, dass die Vorinstanz von der Bindung nach § 144 Abs. 6 VwGO an die dem Zurückverweisungsurteil zugrunde liegende Rechtsauffassung befreit ist, wenn das Revisionsgericht inzwischen selbst seine Rechtsauffassung geändert hat.
  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40019

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07
    In der Sache richtet sich diese Grundsatzrüge gegen die vorinstanzliche Billigung des vom Beklagten zum Schutz der Flughafenanwohner festgesetzten energieäquivalenten Dauerschallpegels (Leq = 50 dB(A)), der nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs in seinem - im vorausgegangenen Revisionsverfahren aufgehobenen - Urteil vom 3. Dezember 2002 - VGH 20 A 01.40019 u.a. - (BayVBl 2003, 691) aus drei Komponenten besteht: Dem durchschnittlichen Einzelereignispegel, der logarithmierten Bewegungszahl und der logarithmierten relativen Einwirkungsdauer bezogen auf die Nachtzeit von acht Stunden (22.00 bis 06.00 Uhr) in der Durchschnittsnacht eines Kalenderjahres.
  • BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 10.04

    Umfang und Bedeutung der in § 144 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07
    Die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO erfasst nicht nur die dem Zurückverweisungsurteil unmittelbar zugrunde liegende rechtliche Würdigung, sondern auch die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorausliegenden Gründe, soweit diese notwendige Voraussetzungen für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (grundlegend: Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 159.72 - BVerwGE 42, 243, 247 m.w.N.; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2000 - BVerwG 8 B 154.00 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 68 und vom 26. Februar 2004 - BVerwG 4 B 10.04 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 71 S. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2021 - 1 L 9/12

    G8-Gipfel 2007: Tornado-Flug verstieß gegen Versammlungsfreiheit

    Dazu gehört im vorliegenden Fall auch dessen Bejahung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Klage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 B 2.07 -, NVwZ 2007, 594 - zitiert nach juris Rn. 12; Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 144 Rn. 71).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13

    LKW-Maut; Mautsatz; Differenzierung; Sachgerechtigkeit; Achszahl; Wegekosten;

    a) Die Beschwerde meint zum einen, das Oberverwaltungsgericht habe abweichend vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2007 - BVerwG 4 B 2.07 - (Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 74) den Rechtssatz aufgestellt, dass § 144 Abs. 6 VwGO keine Bindung an die rechtliche Beurteilung des Zurückverweisungsurteils normiere.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2008 - 20 D 5/06

    Flughafen Düsseldorf: Auch die verbliebenen Klagen von Flughafennachbarn gegen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 2007 - 4 VR 3000.07 -, NVwZ 2008, 217, und vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, a.a.O., m.w.N., und Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 B 2.07 -, NVwZ 2007, 594.
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