Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 22.11.2007 | BVerfG, 29.10.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,180
BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07 (https://dejure.org/2007,180)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 (https://dejure.org/2007,180)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 (https://dejure.org/2007,180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 3
    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Fernwirkungen; Schädlichkeitsschwelle; Funktionsstörung; Kaufkraftabfluss; Umsatzumverteilungen; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenvergleich.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 3
    Einzelhandelsbetrieb; Elektrofachmarkt; Fernwirkung; Fernwirkungen; Funktionsstörung; Funktionsstörung; Innenbereich; Innenstadt; Kaufkraftabfluss; Kaufkraftabfluss; Marktgutachten; Prognose; Schwelle; Schädlichkeit; Schädlichkeitsschwelle; Umsatzumverteilung; ...

  • Wolters Kluwer

    Zentrale Versorgungsbereiche einer Gemeinde im baurechtlichen Sinne - Erwartbarkeit schädlicher Auswirkungen eines Vorhabens auf zentrale Versorgungsbereiche einer Standortgemeinde - Zulässigkeit der Heranziehung des erwarteten Kaufkraftabflusses als Maßstab zur ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 3
    Bauplanungsrecht - Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Fernwirkungen; Schädlichkeitsschwelle; Funktionsstörung; Kaufkraftabfluss; Umsatzumverteilungen; Verkaufsfläche; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Schädliche Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben im unbeplanten Innenbereich auf zentrale Versorgungsbereiche gemäß § 34 Abs. 3 BauGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Außerhalb der Innenstadt unzulässig? (IBR 2008, 1028)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 307
  • NVwZ 2008, 308
  • DVBl 2008, 255
  • BauR 2008, 315
  • ZfBR 2008, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (195)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Deren Systematik liegt nämlich die Annahme des Verordnungsgebers zugrunde, dass - jedenfalls nach den bei der Festlegung der Vermutungsgrenze von 1 200 m² Geschossfläche maßgeblichen Erfahrungen - eine solche Geschossfläche ungefähr einer Verkaufsfläche von 800 m² entsprach (vgl. Beschluss vom 22. Juli 2004 - BVerwG 4 B 29.04 - BRS 67 Nr. 76).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Auch der Senat hat es in seinem Urteil zum Einkaufszentrum Mülheim-Kärlich vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - (BVerwGE 119, 25 ) herangezogen, um die Gefährdung innenstadtnaher Einzelhandelsbetriebe durch die Fernwirkungen eines großflächigen Einkaufszentrums zu umschreiben.
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Die Vorschrift wäre nur dann entsprechend der Forderung der Klägerin in ihrem Geltungsanspruch einzuschränken, wenn sie andernfalls so konturenlos bliebe, dass ihre willkürfreie Handhabung durch Behörden und Gerichte nicht gewährleistet wäre (vgl. Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 7 A 964/05

    Ausweisung "für nicht citytypische Sortimente" unwirksam

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Das Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 11. Dezember 2006 - OVG 7 A 964/05 - UPR 2007, 393) hat festgestellt, dass die Beklagte bis zum 19. Juli 2004 verpflichtet war, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Andererseits verlangt sie Folgen, die in ihrer Intensität über die "nicht nur unwesentlichen" Auswirkungen hinausgehen, von denen in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 BauNVO die Rede ist, und setzt die Schwelle der Schädlichkeit höher an als diejenige der Geringfügigkeit, ab der im Falle der gemeindeübergreifenden Wirkung einer Planung eine interkommunale Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als Ausprägung des "einfachen" Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB geboten ist (vgl. Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 ).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    So beantwortet sich etwa die Frage, ob ein Betrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BauNVO großflächig ist, nach dem Umfang seiner Verkaufsfläche (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 ).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Das im Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit von Gesetzen zwingt den Gesetzgeber nicht, den Tatbestand mit Maßstäben zu umschreiben, die so genau sind, dass es bei dessen Auslegung und Anwendung keine Zweifelsfragen gibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 ).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 36.87 - BRS 50 Nr. 68), trägt die Größe der Verkaufsfläche zur Kapazität, Wettbewerbskraft und Attraktivität eines Handelsbetriebes bei und beeinflusst von daher die geordnete städtebauliche Entwicklung.
  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 BV 10.397

    Keine Baugenehmigung für ALDI in München-Aubing

    Zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 BVerwGE 129, 307; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 NVwZ 2010, 590).

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde sind dann im Sinn von § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten, wenn ein Bauvorhaben deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substanziell wahrnehmen können (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Hierbei sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Schädlichkeitsschwere des § 34 Abs. 3 BauGB erreicht wird, sind ökonomische Zusammenhänge zu ermitteln und im Hinblick auf ihre städtebauliche Relevanz zu bewerten (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Auch kann die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Magnetbetriebs, der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit dieses zentralen Versorgungsbereichs hat, in die Würdigung einzustellen sein (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Ein taugliches Hilfsmittel für die zu treffende Prognoseentscheidung ist ein Vergleich der im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen der betreffenden Branche mit den hinzutretenden Verkaufsflächen des Vorhabens (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Dem Verkaufsflächenvergleich kann eine gewisse Indizwirkung dafür beigemessen werden, ob das Vorhaben in beachtlichem Umfang Kundschaft von den im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Frequenzbringern abziehen wird (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Daneben kann ein Rückgriff auf ein (ergänzendes) Marktgutachten zur Ermittlung der Kaufkraftabflüsse geboten sein (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Auf die relevante Verkaufsfläche im gesamten zukünftigen Einzugsgebiet des Vorhabens kann dagegen nicht abgestellt werden, es ist vielmehr auf den betroffenen zentralen Versorgungsbereich zu rekurieren (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Diese Vorschädigung sowie die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Magnetbetriebs sind in die Bewertung einzustellen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 7.12.2009 Az. 4 C 1.08 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Senats räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (Urteil vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 11).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 15).

    Marktgutachten sind eine taugliche Methode, um den durch das Vorhaben bedingten voraussichtlichen Kaufkraftabfluss an Hand von branchenspezifischen Erfahrungswerten zur üblichen Flächenproduktivität zu prognostizieren; Kaufkraftabflüsse sind geeignet, die städtebaulich relevanten schädlichen Auswirkungen im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zu konkretisieren (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 18, 21).

    Die vom Tatsachengericht herangezogene Methode ist revisionsrechtlich hinzunehmen, wenn die Wahl der Kriterien nicht von einem Rechtsirrtum infiziert ist, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst zu einer schlechthin ungeeigneten Ermittlungsmethode führt (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 22).

    Dass ein solcher Verkaufsflächenvergleich ein taugliches Hilfsmittel für die Prognose ist, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 23).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 8/14

    Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum

    Für diese Herangehensweise könne einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht herangezogen werden; im Gegenteil: Im Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - habe das Bundesverwaltungsgericht ausschließlich das dort streitige Vorhaben betrachtet, ohne die Umgebung oder das gesamte Baugebiet einzubeziehen; ganz abgesehen davon, dass dort ein deutlich höherer branchenspezifischer Flächenbestand in Rede gestanden habe, während hier noch nicht einmal 2 % Verkaufsflächen in im Übrigen auch deutlich größerer Entfernung zur klägerischen City als in jener Entscheidung zu beurteilen seien.

    Zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 -, juris [Rn. 11]).

    Sie können - bei fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen - anhand der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten bestimmt werden (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 12 f.]).

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Gebiet einer Gemeinde sind zu erwarten, wenn das Vorhaben außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs angesiedelt werden soll, sein Warenangebot gerade (auch) solche Sortimente umfasst, die zu den für die gegebene Versorgungsfunktion des betreffenden zentralen Versorgungsbereichs typischen Sortimenten gehören und das Vorhaben nach seiner konkreten Lage und Ausgestaltung erwarten lässt, dass die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs insbesondere durch zu erwartende Kaufkraftabflüsse in beachtlichem Ausmaß beeinträchtigt und damit gestört wird (OVG NRW, Urteil vom 11.12.2006 - 7 A 964/05 -, juris [Rn. 150 ff.]. Unter Funktionsstörung ist danach die Herbeiführung eines Zustandes der Unausgewogenheit zu verstehen, der zur Folge hat, dass der Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 14]).

    Ziel und damit Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche durch unerwünschte Fernwirkungen (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 14] unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs BT-Drs.

    Davon ausgehend und unter Berücksichtigung der mit der Regelung des § 34 Abs. 3 BauGB verfolgten gesetzgeberischen Intention, städtebaulich "nachhaltige" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche durch unerwünschte Fernwirkungen zu vermeiden, in jedem Falle den Verlust der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche zu verhindern und daher zu befürchtenden Störungen der Funktionsfähigkeit vorzubeugen, ist es konsequent, jede zumindest "nicht nur unwesentliche" (so BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 14]) Steigerung auch solcher Störungen, die bereits durch andere dezentrale Einzelhandelsbetriebe verursacht werden, als dem Tatbestand des § 34 Abs. 3 BauGB unterfallend zu beurteilen.

    Für die Frage, ob schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten sind, kommt es auf eine Prognose an (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 20] und vom 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, a.a.O [Rn. 13]).

    Zu berücksichtigen sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzumverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 - a.a.O.[Rn. 24] und Beschluss vom 17.02.2009 - 4 B 4/09 -, a.a.O. [Rn. 9]).

    Als taugliche Methode für die prognostische Beurteilung, ob durch das Vorhaben ein Kaufkraftabfluss bedingt wird, der die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs beeinträchtigt bzw. stört, kommt - jedenfalls im Wege einer Gesamtbetrachtung mit den v.g. städtebaulichen Faktoren - ein Vergleich zwischen der Verkaufsfläche des Vorhabens und der Größe der Verkaufsfläche derselben Branche im betroffenen zentralen Versorgungsbereich in Betracht (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 23] und vom 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, a.a.O. [Rn. 15]), zumal die Größe der Verkaufsfläche zur Kapazität, Wettbewerbskraft und Attraktivität eines Handelsbetriebes beiträgt und von daher die geordnete städtebauliche Entwicklung beeinflusst.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3599
BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04 (https://dejure.org/2007,3599)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04 (https://dejure.org/2007,3599)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 (https://dejure.org/2007,3599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise Einziehung einer Milchreferenzmenge eines nicht produzierenden Verpächters zugunsten der Landesreserve verletzt keine Grundrechte, da wegen Art 7 EWGV 3950/92 kein Anspruch auf Rückgewährung der Referenzmenge besteht - Anwendungsvorrang des europäischen Rechts

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung von Referenzmengen eines Milcherzeugers; Übergang der Referenzmenge bei Verpachtung eines Betriebs; Rückfall der Referenzmenge an den Verpächter nach Ende des Pachtverhältnisses

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    ZAV § 2 Abs. 2 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Einziehung einer Milchreverenzmenge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 308 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    cc) Widersprach hiernach aber das deutsche Recht - sei es § 12 ZAV, sei es die Vorläuferregelung des § 7 MGV - den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, war seine Anwendung gesperrt (vgl. EuGH, Slg 1963, 1 ; 1964, 1251 ; 1970, 1125 ; 1978, 629 ; 1990, I-2433 ; BVerfGE 31, 145 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 85, 191 ).

    Über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland übt das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der jeweiligen Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss des Erstens Senats vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, NvWZ 2007, S. 937 ).

    Dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nach Ergehen der Solange II-Entscheidung (BVerfGE 73, 339) unter den erforderlichen Grundrechtsschutz abgesunken und dieser in dem hier maßgeblichen Bereich generell nicht mehr gewährleistet wäre, wurde vom Beschwerdeführer nicht vorgetragen und ist auch sonst nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 32.05

    Milchabgabe; Milchquoten; Referenzmengen; Referenzmengenübergang;

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juni 2007 (C-278/06), mit dem der Gerichtshof auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2006 (3 C 32/05, RdL 2006, S. 246 ff.) antwortete, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 3950/92 dahingehend auszulegen sei, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverträge Referenzmengen auch an Verpächter zurückfallen könnten, die nicht Erzeuger seien oder zu werden beabsichtigten, die aber die Referenzmenge in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten übertrügen, der die Eigenschaft eines Milcherzeugers besitze.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    cc) Widersprach hiernach aber das deutsche Recht - sei es § 12 ZAV, sei es die Vorläuferregelung des § 7 MGV - den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, war seine Anwendung gesperrt (vgl. EuGH, Slg 1963, 1 ; 1964, 1251 ; 1970, 1125 ; 1978, 629 ; 1990, I-2433 ; BVerfGE 31, 145 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 85, 191 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    Über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland übt das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der jeweiligen Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss des Erstens Senats vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, NvWZ 2007, S. 937 ).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-278/06

    Otten - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG)

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juni 2007 (C-278/06), mit dem der Gerichtshof auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2006 (3 C 32/05, RdL 2006, S. 246 ff.) antwortete, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 3950/92 dahingehend auszulegen sei, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverträge Referenzmengen auch an Verpächter zurückfallen könnten, die nicht Erzeuger seien oder zu werden beabsichtigten, die aber die Referenzmenge in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten übertrügen, der die Eigenschaft eines Milcherzeugers besitze.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    cc) Widersprach hiernach aber das deutsche Recht - sei es § 12 ZAV, sei es die Vorläuferregelung des § 7 MGV - den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, war seine Anwendung gesperrt (vgl. EuGH, Slg 1963, 1 ; 1964, 1251 ; 1970, 1125 ; 1978, 629 ; 1990, I-2433 ; BVerfGE 31, 145 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 85, 191 ).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    Über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland übt das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der jeweiligen Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss des Erstens Senats vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, NvWZ 2007, S. 937 ).
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    cc) Widersprach hiernach aber das deutsche Recht - sei es § 12 ZAV, sei es die Vorläuferregelung des § 7 MGV - den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, war seine Anwendung gesperrt (vgl. EuGH, Slg 1963, 1 ; 1964, 1251 ; 1970, 1125 ; 1978, 629 ; 1990, I-2433 ; BVerfGE 31, 145 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 85, 191 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    cc) Widersprach hiernach aber das deutsche Recht - sei es § 12 ZAV, sei es die Vorläuferregelung des § 7 MGV - den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, war seine Anwendung gesperrt (vgl. EuGH, Slg 1963, 1 ; 1964, 1251 ; 1970, 1125 ; 1978, 629 ; 1990, I-2433 ; BVerfGE 31, 145 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 85, 191 ).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 -,.
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 276/02

    Rückübertragung einer Milchreferenzmenge an den Verpächter

  • VG Osnabrück, 10.05.2005 - 1 A 5/05

    Erzeuger ; Milcherzeuger; Milchquote; Milchwirtschaftsbetrieb; neuer Pächter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 4136/05
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 143/98

    Klage eines Landwirts (Milcherzeuger) gegen eine den Beigeladenen nach der

  • BGH, 27.10.2004 - XII ZR 165/01

    Rückübertragung einer flächenlosen Milchreferenzmenge nach Beendigung des

  • VG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 A 3834/03

    Bescheinigung des Übergangs einer Referenzmenge infolge der Rückgabe von

  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 BV 02.3024

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten

  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    Thomsen

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Es kann also - weiter - dahinstehen, ob diese Referenzmengen als öffentlich-rechtliche Positionen grundrechtlichen Schutz genossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, juris, Rn. 21).
  • FG Hamburg, 25.01.2011 - 4 V 177/10

    Wirksamkeit der MilchAbgV - Wahlrecht zur Bestimmung des abrechnenden Käufers

    Auf Anregung der Antragstellerin, deren Prozessbevollmächtigte vorgetragen hatten, in zwei anderen Fällen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jeweils Verfassungsbeschwerde auch im Hinblick auf die beiden hier angesprochenen Rechtmäßigkeitsfragen erhoben zu haben (1 BvR 2628/04 und 2 BvR 871/04), war das hiesige Verfahren im Einvernehmen der Beteiligten mit Beschluss vom 15.01.2007 ruhend gestellt worden.

    Die Unbedenklichkeit der streitigen, ab dem 01.04.2000 anzuwendenden Bestimmungen ergebe sich aus dem Beschluss des BVerfG in der Sache 1 BvR 2628/04.

    Wegen übereinstimmender Anträge der Beteiligten wurde mit Beschluss des damaligen Berichterstatters das Ruhen des seinerzeit unter dem Eingangs-Aktenzeichen 4 V 172/06 geführten Verfahrens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2628/04 und 2 BvR 871/04 angeordnet.

    Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde zum Az. 1 BvR 2628/04 mit Beschluss vom 22.11.2007 und die Verfassungsbeschwerde zum Az. 2 BvR 871/04 mit Beschluss vom 29.04.2010 nicht zur Entscheidung angenommen.

    dd) Da das BVerfG in den beiden Verfahren, wegen derer das hiesige Verfahren zwischenzeitlich ruhte (1 BvR 2628/04 und 2 BvR 871/04), die Verfassungsbeschwerde jeweils durch Beschluss nicht zu Entscheidung angenommen hat, können mit dem Inhalt dieser beiden Beschlüsse Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der MilchAbgV jedenfalls nicht begründet werden.

  • BGH, 30.09.2009 - XII ZR 39/08

    Pachtzins für überlassene Anlieferungs-Referenzmenge für Milch (Milchquote);

    Mit der gesetzlichen Zulassung der flächenlosen Übertragung oder Überlassung durch die MGV seit 1993 (zur Rechtsentwicklung vgl. BVerfG Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 - AUR 2008, 118 [...] Tz. 2 ff. m. Anmerkung Busse AUR 2008, 88) fiel die Verpachtung einer Milchquote vom Wortlaut her aus der besonderen Schutzvorschrift des § 594 c BGB heraus.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2008 - 10 LA 73/08

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen eine Einscheidung über eine

    Der Kläger führt zur Begründung aus, der Wiederaufnahmeantrag sei begründet, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 - die Ansicht vertreten habe, das deutsche Recht, das einen Rückfall von Referenzmengen nach Pachtende auch an einen Nicht-Erzeuger ermögliche, sei mit den betreffenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften unvereinbar, so dass deutsche Gerichte einen Anspruch auf Rückübertragung dann verneint hätten, wenn die Erzeugereigenschaft zwischenzeitlich entfallen gewesen sei und nicht nachweislich eine unverzügliche Übertragung der Referenzmenge auf einen Erzeuger erfolgen solle.

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass die Anwendung nationalen Rechts - seien es die Regelungen der Milch-Garantiemengen-Verordnung oder der Zusatzabgabenverordnung - gesperrt sei, wenn es den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben widersprochen habe (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, Beschlussabdruck S. 11).

  • VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 1312/11

    Anlieferungs-Referenzmenge für Milch

    Da sich der Referenzmengenhandel in der Folgezeit allerdings als unerwünschter Kostenfaktor für die Milcherzeugung erwies, versuchte die Europäische Gemeinschaft, den Referenzmengenhandel mit der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 (ABl. Nr. L 160, S. 73) wieder zu begrenzen, und eröffnete insbesondere die Möglichkeit, Referenzmengen nach Ablauf eines Pachtvertrages wieder einzuziehen (vgl. dazu ausführlich: BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, AUR 2008, 118).

    Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35.03 - (a.a.O.) davon ausgeht, dass die Verminderung der ihrem Inhaber bislang zustehenden Referenzmenge um ein Drittel dessen Eigentum an seinem landwirtschaftlichen Betrieb berührt (offen gelassen in: BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, a.a.O.), stellt sich der in § 12 Abs. 2 ZAV normierte Drittelabzug als verfassungsgemäß dar.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

    Dahinstehen kann folglich, ob das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG sich auch hierauf erstreckt (vgl. hierzu verneinend BVerwG, Urteil vom 20.03.2003 - 3 C 10.02 -, BVerwGE 118, 70 ; vom 16.09.2004 - 3 C 35.03 -, BVerwGE 121, 382 ; so auch BFH, Beschluss vom 25.09.2003 - VII B 309/02 -, BFHE 203, 243; die Frage ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG - 1 BvR 2628/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04

    Rechtmäßigkeit der Bescheinigung des Übergangs eines Teils einer

    Ob dem Kläger die Berufung auf den grundgesetzlichen Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu versagen gewesen wäre, weil er infolge der Übertragung seiner Flächen und der darauf ruhenden Referenzmenge auf den Beigeladenen durch den Pachtvertrag vom 10. Februar 1996 die Inhaberschaft an der Referenzmenge und damit eine etwa grundrechtlich geschützte Rechtsposition verloren hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04), braucht an dieser Stelle nicht entschieden zu werden.
  • BFH, 29.10.2007 - VII B 339/06

    Pächter als Milcherzeuger?

    Die Revision sei endlich auch deshalb zuzulassen, weil die Frage, ob die Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 überhaupt rechtmäßig ist, Gegenstand von zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 871/04 und 1 BvR 2628/04) sei.
  • VG Düsseldorf, 11.07.2018 - 20 K 15143/17
    BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 -, juris Rn. 93; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, juris Rn. 28; EuGH, Urteil vom 15. Juli 1964 - C-6/64 -, juris.
  • SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Da gemäß Art. 249 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Verordnung allgemeine Geltung hat und in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gilt, und § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II gegen die VO 883/2004 verstößt, da er ja auch unter diese Verordnung fallende EU-Bürger von den Leistungen nach dem SGB II ausschließt, ist dieser Leistungsausschluss des SGB II auf die Kläger gemäß dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts nicht anzuwenden (vgl. zum Prinzip des Anwendungsvorrangs beispielhaft Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 22.02.2010 ? 1 B 21/09; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.11.2007 ? 1 BvR 2628/04).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2012 - 1 K 1092/09

    Erhebung der Milchabgabe verstößt nicht gegen höherrangiges Recht keine

  • VG Düsseldorf, 05.10.2011 - 10 K 4626/08

    Anfechtung abweichende Vertragsurkunden Milchreferenzmenge Pachtvertrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3590
BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06 (https://dejure.org/2007,3590)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06 (https://dejure.org/2007,3590)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 2 BvR 1461/06 (https://dejure.org/2007,3590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung mit Rücksicht auf eine Unschuldsvermutung ; Anwendung der Unschuldsvermutung im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5
    Beachtung der Unschuldsvermutung in einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren; Verfassungsmäßigkeit der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung seines Ruhegehalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Aberkennung des Ruhegehalts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Bestechlichkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 364
  • NVwZ 2008, 308 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen und seine Beweiswürdigung in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BVerfGK 1, 145 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 182).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass sich die Gerichte so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Sanktion sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
    Zwar sind der Kernbestand der beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert wie die Renten der Sozialversicherung durch Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 16, 94 ; 39, 196 ).
  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen und seine Beweiswürdigung in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BVerfGK 1, 145 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 182).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74

    Beamtenpension

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
    Zwar sind der Kernbestand der beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert wie die Renten der Sozialversicherung durch Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 16, 94 ; 39, 196 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerwG, 27.02.1980 - 1 DB 3.80

    Anforderungen an die Durchführung eines Disziplinarverfahrens - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
    Zu den anderen gesetzlich geordneten Verfahren im Sinne dieser Vorschrift gehört auch das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren (vgl. BVerwGE 63, 339 ).
  • BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 68.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schalterbeamter der Bahn; Verfälschen des

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
    Die Unschuldsvermutung, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren Anwendung findet (vgl. BVerwGE 111, 43 ), schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches und prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 74, 358, 82, 106 ).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
    Die Unschuldsvermutung, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren Anwendung findet (vgl. BVerwGE 111, 43 ), schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches und prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 74, 358, 82, 106 ).
  • VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Urteils

    Die Unschuldsvermutung, nach der die Unschuld des einer Straftat Beschuldigten bis zum rechtkräftigen Nachweis dessen Schuld vermutet wird (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2001 - 2 BvR 1384/99 -, juris Rn. 5) und nach der jeder Beamte oder Soldat bis zum verfahrensmäßigen Abschluss eines Disziplinarverfahrens grundsätzlich als unschuldig anzusehen ist (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 a.a.O.), schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches oder prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 BvR 1461/06 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Der Senat ist als Tatsacheninstanz gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen und allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen und seine Beweiswürdigung in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 BvR 1461/06 - EuGRZ 2007, 730 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2007, 35, jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 12.03.2014 - 80 K 56.12

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Sie beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit und ist dem späteren Ruhestandsbeamten daher als bei Begehung vorhersehbar zuzurechnen (stRspr.,vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 2005 - 1 D 15.04 -, juris Rn. 49; zur Verfassungsmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 BvR 1461/06 -, juris Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht