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   BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08   

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https://dejure.org/2009,1941
BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 (https://dejure.org/2009,1941)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 (https://dejure.org/2009,1941)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 (https://dejure.org/2009,1941)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber einer Omnibuslinie nicht in Grundrechten - Linienverkehrsgenehmigung erstreckt sich nicht auf Straßennutzung

  • verkehrslexikon.de

    Keine Grundrechtsverletzung eines Linienbusbetreibers durch die Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone

  • Wolters Kluwer

    Teileinziehung einer öffentlichen Straße; Personenbeförderungsrechtliche Vorschriften als subjektives Recht eines Unternehmers auf Aufrechterhaltung des (uneingeschränkten) Gemeingebrauchs an bestimmten, von ihm befahrenen Straßen; Einbeziehung einer erteilten ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die Teileinziehung einer öffentlichen Straße als unzulässig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1426
 
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Wird zitiert von ... (146)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
    Ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird, hat das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 68, 193 ; 105, 252 ).

    Sie werden jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 105, 252 ).

    Ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird, hat das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 68, 193 ; 105, 252 ).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
    Der Schutz des Gewerbebetriebes kann zudem nicht weiter gehen als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt (vgl. BVerfGE 58, 300 ).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
    Die Grundsätze, die zum sogenannten "Anliegergebrauch" entwickelt worden sind (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 -, NVwZ 1999, S. 1341; Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2004, Rn. 101; Steiner, in: Steiner, Besonderes Verwaltungsrecht, 8. Aufl. 2006, S. 634 ff.), kann der Beschwerdeführer vorliegend nicht auf ein möglicherweise von Art. 14 GG geschütztes Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb übertragen und für sich zur Begründung eines gesteigerten Gemeingebrauchs zu Nutze machen.
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
    Können die sich in ihrem Regelungsbereich überschneidenden Normen bei ihrer Anwendung zu verschiedenen Ergebnissen führen, so bricht Bundesrecht jeder Rangordnung eine landesrechtliche Regelung auch dann, wenn sie Bestandteil des Landesverfassungsrechts ist (vgl. BVerfGE 96, 345 ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
    Ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird, hat das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 68, 193 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
    Denn hinsichtlich des "Anliegergebrauchs" wird nur der Kernbereich der Erschließungsinteressen der Grundstückseigentümer von Art. 14 GG vor straßenrechtlichen Veränderungen geschützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, S. 358).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
    Im Übrigen muss sich jedoch der Benutzer mit dem abfinden, was und wie lange es geboten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 77.67 -, [...] Rn. 20).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
    Allgemein wird sich sagen lassen, dass die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts sowie seine Anwendung auf den einzelnen Fall so lange der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen sind, als nicht Fehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
    Damit fehlt es an der für die Anerkennung öffentlichrechtlicher Positionen als Eigentum notwendigen Voraussetzung des Beruhens auf nicht unerheblicher eigener Leistung (vgl. Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 14 Rn. 13; Michael/Morlok, Grundrechte, 2008, Rn. 383; zum Eigenleistungskriterium vgl. BVerfGE 100, 1 ).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2003 - 5 S 1004/03

    Verneinte Klagebefugnis eines Verkehrsunternehmers gegen Teileinziehung einer

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

  • BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91

    Nichtannahmebeschluß: Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89

    Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Genehmigung zur

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Diese Frage wurde vom Bundesverfassungsgericht für Art. 14 GG bislang offen gelassen (vgl. BVerfGE 17, 232 - Juris Rn. 58), wenn auch mit der Tendenz der Ablehnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 -, Juris Rn. 17; ablehnend auch Bryde, in: v. Münch/Kunig , GG, 6. Aufl. 2012, Art. 14 Rn. 28).

    Damit fehlt es auch an der für die Anerkennung öffentlich-rechtlicher Positionen als Eigentum notwendigen Voraussetzung des Beruhens auf nicht unerheblicher eigener Leistung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 -, Juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113

    Ebenso wie das einfachrechtliche Verwaltungsprozessrecht garantiert auch das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz dem Bürger keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle der Verwaltung, sondern trifft eine Systementscheidung für den Individualrechtsschutz (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Juni 2009 âEURŒ- 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426 ).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundgesetzlich nur noch der Kernbereich der Erschließungsinteressen des Grundstückseigentümers durch Art. 14 GG vor straßenrechtlichen Veränderungen geschützt (BVerfG, Beschl. v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 -, NVwZ 2009, 1426).
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