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   BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07   

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https://dejure.org/2008,2495
BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 (https://dejure.org/2008,2495)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 (https://dejure.org/2008,2495)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 (https://dejure.org/2008,2495)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer Polizeivollzugsbeamtin des mittleren Dienstes wegen Schwerbehinderung von der Aufstiegsmöglichkeit in den gehobenen Dienst

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gleicher Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - Verbot der Benachteiligung wegen Behinderung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Ausschlusses eines schwerbehinderten Polizeivollzugsbeamten auf Lebenszeit vom Beförderungsgeschehen allein wegen eingeschränkter Polizeidienstfähigkeit; Auswirkungen des Belassens behinderter und polizeidienstunfähiger Beamter im Polizeidienst auf die ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; SächsBG § 150 Abs. 1 S. 1 letzter Teilsatz; ; BVerfGG § 93c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einer schwerbehinderten Polizeibeamtin von einem Einsatz im gehobenen Polizeidienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zum Anspruch eingeschränkt polizeidienstfähiger Beamter auf Beförderung - Ausschluss behinderter Polizeibeamter vom Beförderungsgeschehen ist verfassungswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 492
  • NVwZ 2009, 389
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
    Ein Bewerber darf daher wegen seiner Behinderung nur dann von dem Beförderungsgeschehen ausgeschlossen werden, wenn dienstliche Bedürfnisse eine dauerhafte Verwendung in dem angestrebten Amt zwingend ausschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 2 A 6/06 -, [...], Rn. 28).

    Die Gerichte werden in dem somit erneut durchzuführenden fachgerichtlichen Verfahren insbesondere darüber zu befinden haben, ob die bereits in der Ausgangsentscheidung enthaltene Behauptung des Dienstherrn, es stehe im gehobenen Polizeivollzugsdienst kein Dienstposten zur Verfügung, auf dem die Beschwerdeführerin mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen auf Dauer verwendet werden könne, die Ablehnung des Beförderungsgesuchs der Beschwerdeführerin trägt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 2 A 6/06 -, [...], Rn. 28 f.).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
    Unabhängig davon, ob man den Begriff der Polizeidienstfähigkeit durch die Ausnahmevorschrift des § 150 Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz SächsBG als modifiziert ansieht oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, [...]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2002 - 2 A 11657/01 -, [...]), kann die hiermit bewirkte Öffnung des Polizeivollzugsdienstes für nicht vollumfänglich polizeidienstfähige Beamte nicht ohne Rückwirkung auf die Auslegung des Eignungsbegriffs im Sinne des Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bleiben.

    In diese Prognoseentscheidung darf der Dienstherr auch organisatorische und personalpolitische Erwägungen einstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, [...], Rn. 13; OVG NW, Beschluss vom 13. November 2006 - 6 B 2086/06 -, [...]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2002 - 2 A 11657/01

    Polizeidiensttauglichkeit eines Polizeibeamten auf Lebenszeit bei einer

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
    Unabhängig davon, ob man den Begriff der Polizeidienstfähigkeit durch die Ausnahmevorschrift des § 150 Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz SächsBG als modifiziert ansieht oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, [...]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2002 - 2 A 11657/01 -, [...]), kann die hiermit bewirkte Öffnung des Polizeivollzugsdienstes für nicht vollumfänglich polizeidienstfähige Beamte nicht ohne Rückwirkung auf die Auslegung des Eignungsbegriffs im Sinne des Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bleiben.

    Einem nach § 150 Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz SächsBG weiter verwendeten Bewerber darf die gesundheitliche Eignung für ein Beförderungsamt daher nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er den Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht vollumfänglich entspricht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2002 - 2 A 11657/01 -, [...]; auch Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Kommentar, Stand: 285. Ergänzungslieferung, Bd. 3, § 194 LBG NRW, Rn. 31).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
    Daraus folgt ein Anspruch des Einzelnen auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung um ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
    Dieser so genannte "Bewerberverfahrensanspruch" besteht nach ständiger und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht nur bei der Besetzung von Eingangsämtern, sondern auch im Rahmen von Beförderungs- und Laufbahnaufstiegsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, [...]; BVerwGE 101, 112 ; 114, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1987 - 2 B 143/86 -, [...]).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
    Denn geeignet im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG ist nur, wer dem angestrebten Amt auch in körperlicher und psychischer Hinsicht gewachsen ist (vgl. BVerfGE 92, 140 ).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
    Dieser so genannte "Bewerberverfahrensanspruch" besteht nach ständiger und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht nur bei der Besetzung von Eingangsämtern, sondern auch im Rahmen von Beförderungs- und Laufbahnaufstiegsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, [...]; BVerwGE 101, 112 ; 114, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1987 - 2 B 143/86 -, [...]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
    Daraus folgt ein Anspruch des Einzelnen auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung um ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2006 - 6 B 2086/06

    Dienstunfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
    In diese Prognoseentscheidung darf der Dienstherr auch organisatorische und personalpolitische Erwägungen einstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, [...], Rn. 13; OVG NW, Beschluss vom 13. November 2006 - 6 B 2086/06 -, [...]).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
    Dieser so genannte "Bewerberverfahrensanspruch" besteht nach ständiger und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht nur bei der Besetzung von Eingangsämtern, sondern auch im Rahmen von Beförderungs- und Laufbahnaufstiegsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, [...]; BVerwGE 101, 112 ; 114, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1987 - 2 B 143/86 -, [...]).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 11).

    Zu prüfen ist vielmehr, ob die körperliche Eignung ausreicht, um dem Bewerber irgendeine amtsangemessene Beschäftigung zuweisen zu können, die mit den dienstlichen Bedürfnissen in Einklang steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 28; Zängl, in: GKÖD, Stand August 2013, K § 8 Rn. 82a; Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand August 2012, BLV 2009 § 5 Rn. 8).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12

    Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern

    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 11).

    Zu prüfen ist vielmehr, ob die körperliche Eignung ausreicht, um dem Bewerber irgendeine amtsangemessene Beschäftigung zuweisen zu können, die mit den dienstlichen Bedürfnissen in Einklang steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 28; Zängl, in: GKÖD, Stand August 2013, K § 8 Rn. 82a; Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand August 2012, BLV 2009 § 5 Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18

    Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen

    Einem schwerbehinderten Bewerber darf die gesundheitliche Eignung für ein Statusamt nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er den Anforderungen der Laufbahn zum Einstellungszeitpunkt behinderungsbedingt nicht vollumfänglich entspricht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, Juris).

    51 (a) Einem schwerbehinderten Bewerber darf die gesundheitliche Eignung für ein Statusamt damit zunächst nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er den Anforderungen der Laufbahn zum Einstellungszeitpunkt behinderungsbedingt nicht vollumfänglich entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, Juris).

    (2) Die Einstellung eines Schwerbehinderten in das Beamtenverhältnis scheidet dementsprechend wegen fehlender gesundheitlicher Eignung nur dann aus, wenn aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen eine ordnungsgemäße und dauerhafte Wahrnehmung der mit dem angestrebten Amt verbundenen Aufgaben nicht gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 2 A 6.06 - beide Juris).

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