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   BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08   

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BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08 (https://dejure.org/2010,440)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08 (https://dejure.org/2010,440)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08 (https://dejure.org/2010,440)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 3 Nr. 12 EStG; § 12 AbgG; § 6 AbgGBW
    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung der Abgeordnetenpauschale des Art 3 Nr 12 EStG auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit - fehlendes Rechtsschutzinteresse bzgl der Höhe der Abgeordnetenpauschale

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 12 AbgG, § 6 AbgG BW, § 3 Nr 12 EStG
    Nichtannahmebeschluss: Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung der Abgeordnetenpauschale des Art 3 Nr 12 EStG auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit - fehlendes Rechtsschutzinteresse bzgl der Höhe der Abgeordnetenpauschale

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrige Benachteiligung nichtselbstständig tätiger Steuerpflichtiger durch Steuerfreistellen der monatlich für Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete als Pauschale gewährten Aufwandsentschädigung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung der Abgeordnetenpauschale des Art 3 Nr 12 EStG auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit - fehlendes Rechtsschutzinteresse bzgl der Höhe der Abgeordnetenpauschale

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung der Abgeordnetenpauschale des Art 3 Nr 12 EStG auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit - fehlendes Rechtsschutzinteresse bzgl der Höhe der Abgeordnetenpauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 12; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrige Benachteiligung nichtselbstständig tätiger Steuerpflichtiger durch Steuerfreistellen der monatlich für Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete als Pauschale gewährten Aufwandsentschädigung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Abgeordnetenpauschale verfassungskonform - Nichtannahmebeschluss

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreie Abgeordnetenpauschale und der "normale" Steuerbürger

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Steuerfreie Abgeordnetenpauschale nicht gleichheitswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuerfreie Pauschale für Abgeordnete verfassungsgemäß

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Abgeordnetenpauschale und Verfassung

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Steuerfreie Abgeordnetenpauschale ist verfassungsgemäß

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abgeordnetenpauschale nicht verfassungswidrig

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Werbungskosten - Verfassungsbeschwerde gegen steuerfreie Kostenpauschale

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 438
  • NVwZ 2010, 1429
  • DB 2010, 1796
  • DÖV 2010, 902
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; stRspr).

    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ).

    Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ).

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; stRspr).

    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ).

    Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
    Sie haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
    Da auch nicht offensichtlich ist, dass die Abgeordnetenentschädigung bereits im Kern nicht tatsächlich entstandenen Aufwand ausgleicht (vgl. BVerfGE 99, 280 ), ist danach eine abweichende steuerliche Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung eines Abgeordneten gegenüber den Erwerbsaufwendungen bei nichtselbständiger Arbeit dem Grunde nach sachlich gerechtfertigt.
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
    Der Abgeordnete entscheidet grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortlichkeit gegenüber dem Wähler über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats (vgl. BVerfGE 118, 277 ); dies betrifft auch die Frage, welche Kosten er dabei auf sich nimmt.
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
    Abgeordnete "schulden" in Abgrenzung zu Arbeitnehmern rechtlich keine Dienste, sondern nehmen in Freiheit ihr Mandat wahr (vgl. BVerfGE 76, 256 betreffend den Vergleich mit Beamten).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BFH, 15.11.2016 - VI R 4/15

    Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale

    Dennoch kann durch den Gleichheitssatz kein allgemeines und generelles Abwehrrecht eines jeden Steuerpflichtigen gegenüber solchen Rechtsvorschriften begründet werden, die zu einer gleichheitswidrigen Steuerentlastung führen (hierzu Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rz 88; Kirchhof, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 2. Aufl., § 124 Rz 274; Sachs, Festschrift für Friauf, S. 309, 328; grundlegend Maurer, Festschrift für Weber, S. 345, 354 f.; BVerfG-Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, BVerfGK 17, 438; Senatsbeschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04, BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114).
  • FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15

    Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des

    Bereits mit Beschluss vom 26. Juli 2010 (Az.: 2 BvR 2227/08) habe das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der Höhe und der analogen Anwendung der Abgeordnetenpauschale auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nicht zur Entscheidung angenommen, da mangels Rechtsschutzinteresses keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestanden habe.

    Die pauschale Erstattung dieser Aufwendungen soll der Verwaltungsvereinfachung dienen (BVerfG-Beschluss vom 26. Juli 2010 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, FR 2010, 992; BFH-Urteile vom 29. März 1983 VIII R 97/82, BStBl II 1983, 601; vom 11. September 2008 VI R 13/06, BStBl II 2008, 928) und zudem Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden, die beim Einzelnachweis mandatsbedingter Aufwendungen dadurch auftreten, dass die Aufgaben eines Abgeordneten aufgrund der Besonderheiten des Abgeordnetenstatus nicht in abschließender Form bestimmt werden können (vgl. "Zweites Gutachten zur Neuregelung der Diäten der Mitglieder des Bundestages" des Beirates für Entschädigungsfragen beim Präsidium des Deutschen Bundestages, BTDrucks 7/5531, S. 32, 44).

    Wie die Kostenpauschale selbst dient auch ihre Steuerfreiheit der Vereinfachung und der Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten, da die Besteuerung der Kostenpauschale und die Geltendmachung der mandatsbezogenen Aufwendungen als Werbungskosten entfallen (BVerfG-Beschluss vom 26. Juli 2010 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, FR 2010, 992; BFH-Urteil; vom 11. September 2008 VI R 13/06, BStBl II 2008, 928).

    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 26. Juli 2010 (2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, FR 2010, 992) die Entscheidung des BFH im Ergebnis bestätigt.

    Der Senat schließt sich der Auffassung des BVerfG und des BFH an und verweist insoweit zur weiteren Begründung auf die Entscheidungen des BFH (Urteil vom 11. September 2008 VI R 13/06, BStBl II 2008, 928) und des BVerfG (Beschluss vom 26. Juli 2010 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, FR 2010, 992).

  • BFH, 13.04.2011 - X R 54/09

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern -

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, siehe z.B. den Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227, 2228/08, BFH/NV 2010, 1983, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 14.12.2012 - 1 K 2309/09

    Reichensteuer teilweise verfassungswidrig

    Liegt ein Gleichheitsverstoß vor, ist in der Regel eine bloße Erklärung der Verfassungswidrigkeit durch das BVerfG geboten, weil der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (BVerfG, Beschlüsse vom 17.04.2008 2 BvL 4/05, BVerfGE 121, 108; vom 26.07.2010 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, HFR 2010, 1108 m. w. N.).

    Solange der Gesetzgeber nicht aus Rechtsgründen oder aus offenkundigen tatsächlichen Gründen gehindert ist, eine für den Kläger des Ausgangsverfahrens günstige Regelung zu schaffen, ist von der Entscheidungserheblichkeit der steuerlichen Begünstigungsnorm für das Ausgangsverfahren auszugehen (BVerfG, Beschlüsse vom 17.04.2008 2 BvL 4/05, BVerfGE 121, 108; vom 26.07.2010 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, HFR 2010, 1108 m. w. N.).

  • FG Hessen, 19.04.2012 - 13 K 698/09

    Zurechnung von Vermietungseinkünften - Für den Verzicht auf ein dingliches

    Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG- vom 26. Juli 2010 2 BvR 2227/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2010, 1108).

    Die - gegebenenfalls - bestehende steuerliche Begünstigung der Abgeordneten sei aufgrund der - auch verfassungsrechtlich geschützten - besonderen Stellung des Abgeordnetenmandats dem Grunde nach sachlich gerechtfertigt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 26. Juli 2010 2 BvR 2227/08, HFR 2010, 1108; vgl. auch: Urteil des BFH vom 19. Oktober 2010 X R 43/05, BFH/NV 2011, 772).

    Auch war das Verfahren nicht im Hinblick auf das beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängige Beschwerdeverfahren, AZ 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, zum Ruhen zu bringen.

  • VG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 8272/09

    Klage des ehemaligen Ratsmitglieds der Stadt Mülheim/Ruhr auf Zahlung von

    Die Pauschalierung sei aber in Orientierung am tatsächlichen Aufwand vorzunehmen, vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 1975 - 2 BvR 193/74 -, juris Rdn. 64 (= BverfGE 40, 296); s. auch BverfG, Beschluss vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 314/77 -, juris Rdn. 5 (= BverfGE 49, 1); im Hinblick auf die Steuerfreiheit BverfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 222/708, 2 BvR 2228/08 -, juris Rdn. 7; BFH, Urteile vom 11. September 2008 - VI R 63/04 und VI R 13/06 -, juris; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C3 3/93 -, juris Rdn. 10 (= BVerwGE 96, 224), welches es ebenfalls als zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung ansieht, dass aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bzw. tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar ist, dass und in welcher Höhe (dienstbezogene) finanzielle Aufwendungen typischerweise entstehen.

    Der Charakter der Aufwandsentschädigung entspreche dabei einem pauschalierten Auslagenersatz für Kosten, deren tatsächlicher Anfall vermutet werde, BverfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 222/708, 2 BvR 2228/08 -, juris Rdn. 8.

  • BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 -

    Dennoch kann durch den Gleichheitssatz kein allgemeines und generelles Abwehrrecht eines jeden Steuerpflichtigen gegenüber solchen Rechtsvorschriften begründet werden, die zu einer gleichheitswidrigen Steuerentlastung führen (hierzu Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rz 88; Kirchhof, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 2. Aufl., § 124 Rz 274; Sachs, Festschrift für Friauf, S. 309, 328; grundlegend Maurer, Festschrift für Weber, S. 345, 354 f.; BVerfG-Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, BVerfGK 17, 438; Senatsbeschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04, BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114).
  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 2227/08 -, juris).
  • BFH, 19.10.2010 - X R 43/05

    Keine Verfassungswidrigkeit von EStG-Normen im VZ 2000

    Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 1108).

    Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschluss in HFR 2010, 1108).

  • BFH, 19.08.2013 - X R 35/11

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, siehe z.B. den Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227, 2228/08, BFH/NV 2010, 1983, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2011 - X R 48/09

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe

  • FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 3754/11

    Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete, Verfahren beim Europäischen

  • BFH, 13.04.2011 - X R 19/09

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit

  • BFH, 13.04.2011 - X R 33/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine

  • BFH, 31.08.2010 - VIII R 11/08

    Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte -

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

  • BFH, 13.11.2019 - VIII B 42/19

    Darlegungsanforderungen zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung bei

  • BFH, 31.08.2011 - X R 11/10

    Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk sind nicht steuerfrei - Bindung an

  • FG Münster, 24.02.2016 - 10 K 1979/15

    Berücksichtigung eines Altersentlastungsbetrages bei der

  • BFH, 19.10.2011 - X R 27/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 10. 2011 X R 48/09 -

  • VG München, 16.04.2015 - M 10 K 13.4759

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • BFH, 09.11.2011 - X R 12/10

    Schulgeldzahlungen an die deutsch-französische Schule Jean Renoir bis 2007 nur

  • BFH, 13.06.2013 - III B 156/12

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - 3 K 1507/18

    Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für eine

  • BSG, 23.08.2016 - B 13 R 154/16 B

    Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines gerügten Gleichheitsverstoßes in

  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 6 K 1130/12

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs für Arbeitnehmerbeiträge zur

  • BFH, 08.08.2023 - IX B 117/22

    Kein Anspruch auf Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit

  • FG Köln, 09.05.2012 - 5 K 3528/11

    Europäischer Gerichtshof, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte,

  • FG Münster, 20.08.2020 - 8 K 470/19

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