Weitere Entscheidung unten: EuGH, 25.02.2010

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   BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08   

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BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08 (https://dejure.org/2010,138)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08 (https://dejure.org/2010,138)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 (https://dejure.org/2010,138)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Stichtagsregelung für die Wertermittlung bzgl Grundstücken im Entschädigungsgebiet des Flughafens Berlin-Schönefeld - Auslegung des § 74 Abs 2 S 3 VwVfG BB 2004 verletzt Eigentumsgarantie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Stichtagsregelung für die Wertermittlung bzgl Grundstücken im Entschädigungsgebiet des Flughafens Berlin-Schönefeld - Auslegung des § 74 Abs 2 S 3 VwVfG BB 2004 verletzt Eigentumsgarantie - Besonderes Gewicht des Eigentums, soweit es die ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Grundsätze der Vorwirkung einer nachfolgenden Enteignung auf ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmung; Ermittlung des Qualitätsstichtags im Hinblick auf eine möglichst "marktgerechte" Entschädigung bei einem sich über längere Zeit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf angemessenen Wertausgleich für Anwohner des Flughafens Schönefeld

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Stichtagsregelung für die Wertermittlung bzgl Grundstücken im Entschädigungsgebiet des Flughafens Berlin-Schönefeld - Auslegung des § 74 Abs 2 S 3 VwVfG BB 2004 verletzt Eigentumsgarantie - Besonderes Gewicht des Eigentums, soweit es die ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Stichtagsregelung für die Wertermittlung bzgl Grundstücken im Entschädigungsgebiet des Flughafens Berlin-Schönefeld - Auslegung des § 74 Abs 2 S 3 VwVfG BB 2004 verletzt Eigentumsgarantie - Besonderes Gewicht des Eigentums, soweit es die ...

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Entschädigungsregelung für Flughafen Berlin-Schönefeld verletzt Art. 14 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Grundsätze der Vorwirkung einer nachfolgenden Enteignung auf ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmung; Ermittlung des Qualitätsstichtags im Hinblick auf eine möglichst "marktgerechte" Entschädigung bei einem sich über längere Zeit ...

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Grundsätze der Vorwirkung einer nachfolgenden Enteignung auf ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmung; Ermittlung des Qualitätsstichtags im Hinblick auf eine möglichst "marktgerechte" Entschädigung bei einem sich über längere Zeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung für Grundstückübernahme wegen Flughafenausbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für Flughafen Berlin-Schönefeld verletzt Art. 14 GG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stichtag für Entschädigungsregelung beim Flughafen Berlin-Schönefeld

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verkehrswert von Grundstücken: Mehr Entschädigung für Lärm-Opfer von Airport Berlin-Schönefeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 68
  • NVwZ 2010, 512
  • DVBl 2010, 522
  • DÖV 2010, 486
  • BauR 2010, 1897
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (51)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
    Zu diesem gehört sowohl die Privatnützigkeit, also die Zuordnung des Eigentumsobjekts zu einem Rechtsträger, dem es als Grundlage privater Initiative von Nutzen sein soll, als auch die grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand (vgl. BVerfGE 100, 226 ; 102, 1 ).

    Demgegenüber ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 226 ; 102, 1 ).

    Durch einen solchen Ausgleich kann in bestimmten Fallgruppen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer sonst unverhältnismäßigen oder gleichheitswidrigen Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG herbeigeführt werden (vgl. BVerfGE 100, 226 unter Bezugnahme auf BVerfGE 58, 137 ; 79, 174 ).

    Wo ausnahmsweise die Anwendung des Gesetzes zu einer unzumutbaren Belastung des Eigentümers führt, können Ausgleichsregelungen aber zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und zum Ausgleich gleichheitswidriger Sonderopfer in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 100, 226 ).

    Ist ein solcher Ausgleich des gleichheitswidrigen Sonderopfers im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen oder es kann geboten sein, dem Eigentümer einen Anspruch auf Übernahme durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen (vgl. BVerfGE 100, 226 ).

    Da der Ausgleichsanspruch nur der Kompensation eines gleichheitswidrigen Sonderopfers dient (vgl. BVerfGE 100, 226 ), muss er grundsätzlich auch nur diejenige Belastung ausgleichen, die die von der Sozialgebundenheit gerechtfertigte Belastung des Eigentums übersteigt.

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
    Zu diesem gehört sowohl die Privatnützigkeit, also die Zuordnung des Eigentumsobjekts zu einem Rechtsträger, dem es als Grundlage privater Initiative von Nutzen sein soll, als auch die grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand (vgl. BVerfGE 100, 226 ; 102, 1 ).

    In solchen Fällen tritt die Aufgabe der Eigentumsgarantie, dem Träger des Grundrechts einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen, in den Vordergrund (vgl. BVerfGE 102, 1 ).

    Demgegenüber ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 226 ; 102, 1 ).

    In solchen Fällen tritt die Aufgabe der Eigentumsgarantie, dem Träger des Grundrechts einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen, in den Vordergrund (vgl. BVerfGE 102, 1 ).

  • BVerwG, 02.07.2008 - 4 A 1025.06

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Planfeststellung eines Flughafens;

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2008 - BVerwG 4 A 1025.06 (4 A 1010.04) - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2008 - BVerwG 4 A 1001.08 (4 A 1025.06) - wird für gegenstandslos erklärt.

    b) Die Klage der Beschwerdeführer wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 2. Juli 2008 abgewiesen (BVerwG 4 A 1025.06 <4 A 1010.04>, NVwZ 2008, S. 1113).

    c) Die Beschwerdeführer erhoben daraufhin Anhörungsrüge, die durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2008 zurückgewiesen wurde (BVerwG 4 A 1001.08 <4 A 1025.06>, juris).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
    Die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten sind dabei in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 79, 174 in Bezug auf Straßenverkehrslärm).

    Durch einen solchen Ausgleich kann in bestimmten Fallgruppen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer sonst unverhältnismäßigen oder gleichheitswidrigen Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG herbeigeführt werden (vgl. BVerfGE 100, 226 unter Bezugnahme auf BVerfGE 58, 137 ; 79, 174 ).

    Auch wenn eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung des Eigentums nicht zugleich eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG darstellt und wegen des unterschiedlichen Regelungsgehalts von Inhaltsbestimmung und Enteignung nicht in eine solche umgedeutet werden kann (vgl. BVerfGE 58, 300 ; 79, 174 ), ist das in Art. 14 Abs. 3 GG zum Ausdruck kommende Gewicht des Eigentumsschutzes bei der nach Art. 14 Abs. 1 GG vorzunehmenden Abwägung zu beachten (vgl. BVerfGE 83, 201 ).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
    Keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt des Weiteren die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, die Entschädigung nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfGBbg 2004 als Surrogat für Schutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 2 LuftVG in Verbindung mit § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfGBbg 2004 anzusehen, die jedenfalls in dem Zeitpunkt vorhanden sein müssen, zu dem die Anwohner ohne sie den Einwirkungen ausgesetzt wären, die es abzuwehren gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, juris Rn. 413 = BVerwGE 125, 116; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 -, juris Rn. 393, 402, 425 = BVerwGE 87, 332).

    Daraus folgt jedoch nicht, dass es verfassungsrechtlich ausgeschlossen wäre, trotz des Surrogatcharakters des Entschädigungsanspruchs hinsichtlich der bloßen Ermittlung der Höhe der Entschädigung auf einen früheren Zeitpunkt als den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses abzustellen und auf den Entschädigungsanspruch aus § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfGBbg 2004 den enteignungsrechtlichen Grundsatz der Vorwirkung anzuwenden (vgl. insoweit auch § 8 Abs. 2 FluglSchG), zumal die Frage des im Rahmen von § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfGBbg 2004 maßgeblichen Zeitpunkts der Wertermittlung - soweit ersichtlich - erstmals in dem der vorliegenden Sache vorangehenden Musterurteil vom 16. März 2006 entschieden worden ist (vgl. BVerwG 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116; offen geblieben in: BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 -, juris, inbes.

    Rn. 436 = BVerwGE 87, 332) und das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsgedanken des Enteignungsrechts jedenfalls auch für die Beurteilung der Angemessenheit der Übernahmeentschädigung nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfGBbg 2004 dem Grundsatz nach selbst anwendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 4 A 2004.05 -, NVwZ 2007, S. 1308).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
    Über die Musterklagen wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteile vom 16. März 2006 entschieden (vgl. insbesondere BVerwGE 125, 116).

    Keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt des Weiteren die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, die Entschädigung nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfGBbg 2004 als Surrogat für Schutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 2 LuftVG in Verbindung mit § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfGBbg 2004 anzusehen, die jedenfalls in dem Zeitpunkt vorhanden sein müssen, zu dem die Anwohner ohne sie den Einwirkungen ausgesetzt wären, die es abzuwehren gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, juris Rn. 413 = BVerwGE 125, 116; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 -, juris Rn. 393, 402, 425 = BVerwGE 87, 332).

    Daraus folgt jedoch nicht, dass es verfassungsrechtlich ausgeschlossen wäre, trotz des Surrogatcharakters des Entschädigungsanspruchs hinsichtlich der bloßen Ermittlung der Höhe der Entschädigung auf einen früheren Zeitpunkt als den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses abzustellen und auf den Entschädigungsanspruch aus § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfGBbg 2004 den enteignungsrechtlichen Grundsatz der Vorwirkung anzuwenden (vgl. insoweit auch § 8 Abs. 2 FluglSchG), zumal die Frage des im Rahmen von § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfGBbg 2004 maßgeblichen Zeitpunkts der Wertermittlung - soweit ersichtlich - erstmals in dem der vorliegenden Sache vorangehenden Musterurteil vom 16. März 2006 entschieden worden ist (vgl. BVerwG 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116; offen geblieben in: BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 -, juris, inbes.

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
    Soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert, genießt es einen besonders ausgeprägten Schutz (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 50, 290 ; 70, 191 ; 95, 64 ).

    Jedoch übersieht der angegriffene Beschluss, dass der Eigentumsgarantie bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken besonderes Gewicht zukommt, soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 50, 290 ; 70, 191 ; 95, 64 ).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
    Soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert, genießt es einen besonders ausgeprägten Schutz (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 50, 290 ; 70, 191 ; 95, 64 ).

    Jedoch übersieht der angegriffene Beschluss, dass der Eigentumsgarantie bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken besonderes Gewicht zukommt, soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 50, 290 ; 70, 191 ; 95, 64 ).

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
    Soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert, genießt es einen besonders ausgeprägten Schutz (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 50, 290 ; 70, 191 ; 95, 64 ).

    Jedoch übersieht der angegriffene Beschluss, dass der Eigentumsgarantie bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken besonderes Gewicht zukommt, soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 50, 290 ; 70, 191 ; 95, 64 ).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
    Soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert, genießt es einen besonders ausgeprägten Schutz (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 50, 290 ; 70, 191 ; 95, 64 ).

    Jedoch übersieht der angegriffene Beschluss, dass der Eigentumsgarantie bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken besonderes Gewicht zukommt, soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 50, 290 ; 70, 191 ; 95, 64 ).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerwG, 19.08.2008 - 4 A 1001.08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund einer Entscheidung über

  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

  • BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung des Geldausgleichs für teure

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 17.03.2009 - 1 BvR 432/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung und wegen Subsidiarität

  • BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90

    - Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf

  • BVerfG, 20.01.2005 - 1 BvR 290/01

    Höhe der Ausgleichsleistung für die Inanspruchnahme von Grundstücken zu

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 A 2004.05

    Planfeststellung; luftrechtliche ~; Fluglärm; Zumutbarkeit; Schutzvorkehrungen;

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

  • BGH, 26.01.1978 - III ZR 184/75

    Festsetzung einer Entschädigung für eine an die Bundesrepublik abgetretene Fläche

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 83/85

    Umfang der Entschädigung eines Gestein abbauenden Betriebes

  • BGH, 03.03.1983 - III ZR 94/81

    Entschädigung für eine Teilenteignung wegen Verlustes der Kiesabbaumöglichkeit

  • BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks bei sog. eigentumsverdrängender

  • BGH, 03.03.1983 - III ZR 93/81

    Entschädigung für eine Teilenteignung wegen Verlustes der Kiesabbaumöglichkeit

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

  • BGH, 27.05.2009 - III ZR 285/08

    Möglichkeit des Ansehens der Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße

  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 174/98

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei als Gemeindebedarfsfläche

  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

  • BGH, 10.03.1977 - III ZR 195/74

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Geländen die im Außenbereich liegen -

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Greift § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, der den Anspruch auf Schutzvorkehrungen regelt, tatbestandlich nicht ein, so ist auch für die Anwendung von § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG kein Raum (stRspr, vgl. Urteile vom 27. Juni 2007 - BVerwG 4 A 2004.05 - BVerwGE 129, 83 ff. = Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 71 Rn. 12 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23 = Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 18 S. 93 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 ).

    Da der Ausgleichsanspruch nur der Kompensation eines gleichheitswidrigen Sonderopfers dient, muss er grundsätzlich auch nur diejenige Belastung ausgleichen, die die von der Sozialgebundenheit gerechtfertigte Belastung des Eigentums übersteigt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2010 a.a.O. Rn. 43).

    Greift § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, der den Anspruch auf Schutzvorkehrungen regelt, tatbestandlich nicht ein, so ist auch für die Anwendung von § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG kein Raum (stRspr, vgl. Urteile vom 27. Juni 2007 - BVerwG 4 A 2004.05 - BVerwGE 129, 83 ff. = Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 71 Rn. 12 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23 = Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 18 S. 93 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 ).

    Da der Ausgleichsanspruch nur der Kompensation eines gleichheitswidrigen Sonderopfers dient, muss er grundsätzlich auch nur diejenige Belastung ausgleichen, die die von der Sozialgebundenheit gerechtfertigte Belastung des Eigentums übersteigt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2010 a.a.O. Rn. 43).

    Greift § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, der den Anspruch auf Schutzvorkehrungen regelt, tatbestandlich nicht ein, so ist auch für die Anwendung von § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG kein Raum (stRspr, vgl. Urteile vom 27. Juni 2007 - BVerwG 4 A 2004.05 - BVerwGE 129, 83 ff. = Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 71 Rn. 12 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23 = Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 18 S. 93 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 ).

    Da der Ausgleichsanspruch nur der Kompensation eines gleichheitswidrigen Sonderopfers dient, muss er grundsätzlich auch nur diejenige Belastung ausgleichen, die die von der Sozialgebundenheit gerechtfertigte Belastung des Eigentums übersteigt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2010 a.a.O. Rn. 43).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Der Übernahmeanspruch ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine besondere Art des Entschädigungsanspruchs und steht - verfassungsrechtlich betrachtet - im Zusammenhang mit der sich aus der streitgegenständlichen Planfeststellung ergebenden Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinn von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulasten klägerischen Eigentums (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2007 - 4 A 2004/05 - BVerwGE 129, 83 Rn. 11 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 39 und 53; HessVGH, u.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 880; Allesch in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand Juli 2011, § 28a Rn. 4f.).

    Daher kann auch in diesem Fall in Übereinstimmung mit Art. 14 Abs. 1 GG die aufgrund der Sozialbindung des Eigentums zumutbare Belastung in Abzug gebracht werden (vgl. BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 54).

    Jedoch ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich jedenfalls nicht ausgeschlossen, trotz des Surrogatcharakters des Entschädigungsanspruchs hinsichtlich der Ermittlung der Höhe der Entschädigung auf einen früheren Zeitpunkt, auch einen - wie hier geschehen - früheren Zeitpunkt als den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses abzustellen und auf den Entschädigungsanspruch aus Art. 74 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG den enteignungsrechtlichen Grundsatz der Vorwirkung anzuwenden (vgl. BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 54).

    Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich und insbesondere dann sichern soll, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens bildet und die Grundlage der privaten Lebensführung des Betroffenen einschließlich seiner Familie darstellt (vgl. BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 48f.).

    Eine Minderung in der Wirtschaftlichkeit ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich ebenso hinzunehmen wie eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 402 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 45 und 48).

    Die Eigentumsgarantie erfasst vielmehr nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 38 m.w.N.).

    Diese Rechtsprechung steht auch in Einklang mit der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts, das ebenfalls davon ausgeht, dass - angesichts eines dem Gemeinwohl dienenden (Flughafen-)Vorhabens - ein gewisser Grundstückswertverlust als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums ohne Ausgleich hinzunehmen ist (vgl. BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 49f.; z.B. eine Verkehrswertminderung im - hier nicht gegebenen - Ausmaß von 50 bis 60 Prozent würde demgegenüber das wegen der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmende Maß übersteigen).

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Der Senat hat in der mündlichen Verhandlung auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - (NVwZ 2010, 512) hingewiesen, wonach die Interessen des Vorhabenträgers an der Nutzung des Flughafens zurücktreten müssen, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens bildet und die Grundlage der privaten Lebensführung einschließlich seiner Familie darstellt und die Betroffenen aufgrund der Festlegung des Stichtags für die zu zahlende Entschädigung nicht mehr in der Lage sind, sich ein adäquates Wohngrundstück für sich und ihre Familie leisten zu können.

    Jedenfalls für unzumutbare Einwirkungen ist in diesen Fällen an ähnliche Grenzziehungen zu denken, wie sie das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2012, 512) unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zur Stichtagsregelung herausgearbeitet hat.

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
    Der Übernahmeanspruch ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine besondere Art des Entschädigungsanspruchs und steht - verfassungsrechtlich betrachtet - im Zusammenhang mit der sich aus der streitgegenständlichen Planfeststellung ergebenden Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinn von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulasten klägerischen Eigentums (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2007 - 4 A 2004/05 - BVerwGE 129, 83 Rn. 11 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 39 und 53; HessVGH, u.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 880 ; Allesch in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand Juli 2011, § 28a Rn. 4f.).

    Daher kann auch in diesem Fall in Übereinstimmung mit Art. 14 Abs. 1 GG die aufgrund der Sozialbindung des Eigentums zumutbare Belastung in Abzug gebracht werden (vgl. BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 54).

    Jedoch ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich jedenfalls nicht ausgeschlossen, trotz des Surrogatcharakters des Entschädigungsanspruchs hinsichtlich der Ermittlung der Höhe der Entschädigung auf einen früheren Zeitpunkt, auch einen - wie hier geschehen - früheren Zeitpunkt als den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses abzustellen und auf den Entschädigungsanspruch aus Art. 74 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG den enteignungsrechtlichen Grundsatz der Vorwirkung anzuwenden (vgl. BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 54).

    Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich und insbesondere dann sichern soll, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens bildet und die Grundlage der privaten Lebensführung des Betroffenen einschließlich seiner Familie darstellt (vgl. BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 48f.).

    Eine Minderung in der Wirtschaftlichkeit ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich ebenso hinzunehmen wie eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 402 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 45 und 48).

    Die Eigentumsgarantie erfasst vielmehr nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 38 m.w.N.).

    Diese Rechtsprechung steht auch in Einklang mit der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts, das ebenfalls davon ausgeht, dass - angesichts eines dem Gemeinwohl dienenden (Flughafen-)Vorhabens - ein gewisser Grundstückswertverlust als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums ohne Ausgleich hinzunehmen ist (vgl. BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 49f.; z.B. eine Verkehrswertminderung im - hier nicht gegebenen - Ausmaß von 50 bis 60 Prozent würde demgegenüber das wegen der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmende Maß übersteigen).

  • BGH, 07.07.2016 - III ZR 28/15

    Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Verfassungsmäßigkeit der

    Eine starre Fixierung auf den Verkehrswert würde übersehen, dass durch Inhaltsbeschränkungen des Eigentums zum Wohle der Allgemeinheit verursachte Wertminderungen nach dem Regelungssystem des Art. 14 GG bis zu einem gewissen Grad von den Eigentümern als entschädigungsfreie Sozialbindung hingenommen werden müssen (BVerfGE 24, 367, 421; BVerfG, NJW-RR 2005, 741, 742; NVwZ 2010, 512 Rn. 43 ff) und die Entschädigung nur die Nachteile auszugleichen hat, die die von der Sozialgebundenheit gerechtfertigte Belastung des Eigentums übersteigt (BVerfG, NVwZ 2010 aaO Rn. 43).

    (2) Dessen ungeachtet erscheint es in den Fällen der "isolierten" eigentumsverdrängenden Planung zumindest auch vertretbar, aufgrund des Fehlens einer privaten Investition in das Grundstück kein nach Art. 14 Abs. 1 GG schutzwürdiges Äquivalent eigener Leistung für die auf staatlicher Planung beruhende Wertsteigerung des Grundstücks anzuerkennen (auf das Äquivalent eigener Leistung abstellend BVerfG, NVwZ 2010 aaO Rn. 45; vgl. auch Breuer, DÖV 1978, 189, 191; ähnlich auch KG, ZfBR 2016, 150, 153) und damit eine Entschädigung als ausreichend zu erachten, welche auf den Wert der ausgeübten Nutzung beschränkt ist.

  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für

    Sie zeigt nicht auf, was sie im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in revisionsrechtlich zulässiger Weise (vgl. § 559 Abs. 1 ZPO) noch weiter vorgetragen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 -, NVwZ 2010, S. 512 Rn. 57).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Einen Anspruch auf Entschädigung nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG für derartige Wertverluste haben die Betroffenen nicht, jedenfalls solange das Grundstück bewohnbar bleibt und die Wertminderung nicht eine unzumutbare Höhe erreicht (BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 [ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100223.1bvr273608] - NVwZ 2010, 512 Rn. 49; BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 14.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:280416U9A14.15.0] - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 383 Rn. 25).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis;

    Die Höhe der Entschädigung ist nach dem Verkehrswert des Grundstücks zum Stichtag der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs zu bestimmen (arg. § 19 AEG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 414 f. und BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 43 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin dem gegenüber auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.02.2010 (- 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09

    Baulandverfahren: Anspruch des von einer eigentumsverdrängenden , allein

    Dabei ist das in Art. 14 Abs. 3 GG zum Ausdruck kommende Gewicht des Eigentumsschutzes bei der nach Art. 14 Abs. 1 GG vorzunehmenden Abwägung zu beachten (vgl. BVerfGE 83, 201, 212 f; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2010, 512, 514 f, Rn. 41, 44).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

  • VGH Hessen, 19.01.2017 - 9 C 286/13

    Keine Entschädigungen für Lärmbelastung gewerblich genutzter Grundstücke in

  • VGH Hessen, 19.01.2017 - 9 C 291/13

    Keine Entschädigungen für Lärmbelastung gewerblich genutzter Grundstücke in

  • VG Gießen, 12.05.2010 - 8 K 4071/08

    Marburger Solarsatzung und Solarthermiepflicht

  • VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045

    Planfeststellung für Neubau einer U-Bahn-Strecke

  • BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2021 - 3 R 297/20

    Eilantrag eines Beherbergungsbetriebs gegen Veranstaltungsverbote,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 3 R 22/21

    Corona-Krise; Öffnung des Einzelhandels; Sachsen-Anhalt

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 24.11

    Kein zusätzlicher Lärmschutz für die Anlieger der U-Bahnhofbaustelle Unter den

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 12.11

    Kein zusätzlicher Lärmschutz für die Anlieger der U-Bahnhofbaustelle Unter den

  • BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08

    Zurückweisung einer sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im

  • BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 R 20/21

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften während der

  • VG Frankfurt/Oder, 16.07.2014 - 5 K 1181/12

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und

  • VG Hannover, 24.10.2019 - 5 A 650/17

    Helicopter; Hubschraubersonderlandeplatz; Lärmgutachten; Planrechtfertigung;

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 A 20.40006

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau von

  • OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21

    Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 06.02.2020 - 4 B 3.17

    Anhörung; Musterverfahren; Nachverfahren

  • VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10

    Artenschutz: Naturschutzrechtliche Befreiung zur Reduzierung bzw. Beseitigung von

  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 22 A 09.40060

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - aktiver Schallschutz für

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2019 - 1 LA 91/18

    Einschreiten, bauaufsichtliches; Gebietserhaltungsanspruch

  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 53.17

    Nachverfahren gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Flughafens

  • VG Regensburg, 29.03.2010 - RN 8 K 08.1018

    Folgenbeseitigungsanspruch; Gewässerunterhaltung; Verjährung; Verjährungsbeginn;

  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 37.17

    Klage gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

  • BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 13.12

    Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit des Fluglärmschutzgesetzes i.R. einer

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 A 13.40037

    Flughafen Memmingen darf erweitert werden

  • BVerwG, 27.05.2015 - 7 B 14.15
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 1 KN 11/09

    Verletzung des Grundsatzes der Planungshoheit durch die Festlegung eines

  • OVG Bremen, 15.04.2021 - 1 B 127/21

    Beherbergungsverbot für touristische Zwecke - Beherbergungsverbot;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2017 - 5 S 907/15

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für auf Ergänzung eines

  • VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10

    Einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Rauchverbots in Gaststätten im Fall des

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 42/18

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Kleingarten; Eigentümer; Zwischenpächter;

  • VG Münster, 30.08.2023 - 10 K 2661/21
  • VGH Bayern, 11.05.2011 - 22 A 09.40057

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Untertunnelung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16

    Denkmalschutzrechtliche entschädigungspflichtige Überschreitung der Sozialbindung

  • BVerfG, 27.10.2010 - 2 BvR 2736/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Entschädigung für die Enteignung zum

  • BVerwG, 01.06.2011 - 4 A 1001.11
  • BSG, 25.08.2010 - B 13 R 13/10 B
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2011 - 1 MR 17/10

    Rückgängigmachbarkeit der hier streitigen Maßnahmen als Kriterium für eine

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Rechtsprechung
   EuGH, 25.02.2010 - C-209/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9951
EuGH, 25.02.2010 - C-209/09 (https://dejure.org/2010,9951)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - C-209/09 (https://dejure.org/2010,9951)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - C-209/09 (https://dejure.org/2010,9951)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen - Verbrennungsanlage - Mitverbrennungsanlage - Aus einer Vergaseranlage und einem Kraftwerk bestehender Komplex - Verbrennung von ungereinigtem Gas, das durch die thermische Behandlung von Abfällen in der Vergaseranlage ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Lahti Energia

    Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen - Verbrennungsanlage - Mitverbrennungsanlage - Aus einer Vergaseranlage und einem Kraftwerk bestehender Komplex - Verbrennung von ungereinigtem Gas, das durch die thermische Behandlung von Abfällen in der Vergaseranlage ...

  • EU-Kommission PDF

    Lahti Energia

    Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen - Verbrennungsanlage - Mitverbrennungsanlage - Aus einer Vergaseranlage und einem Kraftwerk bestehender Komplex - Verbrennung von ungereinigtem Gas, das durch die thermische Behandlung von Abfällen in der Vergaseranlage ...

  • EU-Kommission

    Lahti Energia

    Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen - Verbrennungsanlage - Mitverbrennungsanlage - Aus einer Vergaseranlage und einem Kraftwerk bestehender Komplex - Verbrennung von ungereinigtem Gas, das durch die thermische Behandlung von Abfällen in der Vergaseranlage ...

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "Mitverbrennungsanlage" iSd. Art. 3 Nr. 5 Richtlinie 2000/76/EG; Lahti Energia Oy

  • rechtsportal.de

    Begriff der "Mitverbrennungsanlage" iSd. Art. 3 Nr. 5 Richtlinie 2000/76/EG; Lahti Energia Oy

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Lahti Energia

    Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen - Verbrennungsanlage - Mitverbrennungsanlage - Aus einer Vergaseranlage und einem Kraftwerk bestehender Komplex - Verbrennung von ungereinigtem Gas, das durch die thermische Behandlung von Abfällen in der Vergaseranlage ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 10. Juni 2009 - Lahti Energia Oy

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Korkein hallinto-oikeus - Auslegung des Art. 3 der Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (ABl. L 332, S. 91) - Komplex, bestehend aus einer Vergaseranlage, die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 512 (Ls.)
  • EuZW 2011, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.09.2008 - C-251/07

    Gävle Kraftvärme - Umwelt - Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen -

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-209/09
    Die Vergaseranlage alleine kann auch nicht mehr als Mitverbrennungsanlage angesehen werden, d. h. als eine Anlage, deren Hauptzweck nach Art. 3 Nr. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2000/76 in der Energieerzeugung oder der Produktion stofflicher Erzeugnisse besteht und in der Abfall entweder als Regel- oder Zusatzbrennstoff verwendet oder im Hinblick auf die Beseitigung thermisch behandelt wird (vgl. Urteile vom 11. September 2008, Gävle Kraftvärme, C-251/07, Slg. 2008, I-7047, Randnr. 35, und Lahti Energia, Randnr. 26 ).
  • EuGH, 04.12.2008 - C-317/07

    Lahti Energia - Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen - Reinigung und

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-209/09
    Dieses Vorabentscheidungsersuchen führte zum Urteil vom 4. Dezember 2008, Lahti Energia (C-317/07, Slg. 2008, I-9051), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.
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