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   BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10   

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BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10 (https://dejure.org/2010,1261)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 (https://dejure.org/2010,1261)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 (https://dejure.org/2010,1261)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95; MOG § 10, § 14; VwVfG § 48, § 49a; BGB § 195 a. F.
    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; Unregelmäßigkeit; Rücknahme; Rückforderung; Entstehung; Fälligkeit; rückwirkende Entstehung; Zinsen; Verzinsung; Verjährung; Verjährungsfrist; Mindestfrist; Fristbeginn; Unterbrechung; Hemmung; ...

  • openjur.de

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; Unregelmäßigkeit; Rücknahme; Rückforderung; Entstehung; Fälligkeit; rückwirkende Entstehung; Zinsen; Verzinsung; Verjährung; Verjährungsfrist; Mindestfrist; Fristbeginn; Unterbrechung; Hemmung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95
    Einlagerung von Zucker; Entstehung; Fristbeginn; Fälligkeit; Hemmung; Lagerkostenvergütung; Landwirtschaft; Mindestfrist; Rückforderung; Rücknahme; Unregelmäßigkeit; Unterbrechung; Verjährung; Verjährungsfrist; Vertrauensschutz; Verzinsung; Zinsen; Zucker; rückwirkende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 EGV 2988/95, § 10 MOG, § 14 MOG, § 48 VwVfG, § 49a VwVfG
    Lagerkostenvergütung für die Einlagerung von Zucker; Verjährungsfrist für Rücknahmebefugnis; Rückwirkung von Rückzahlungs- und Zinsansprüchen; Verjährungsfrist für öffentlich-rechtliche Zinsansprüche

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der Verjährung der Befugnis zur Rücknahme der Bewilligung zu Unrecht gewährter Lagerkostenvergütung für die Einlagerung von Zucker und zu deren Rückforderung nach nationalem Recht; Möglichkeit der rückwirkenden Entstehung von Rückzahlungsansprüchen samt ...

  • rewis.io

    Lagerkostenvergütung für die Einlagerung von Zucker; Verjährungsfrist für Rücknahmebefugnis; Rückwirkung von Rückzahlungs- und Zinsansprüchen; Verjährungsfrist für öffentlich-rechtliche Zinsansprüche

  • ra.de
  • rewis.io

    Lagerkostenvergütung für die Einlagerung von Zucker; Verjährungsfrist für Rücknahmebefugnis; Rückwirkung von Rückzahlungs- und Zinsansprüchen; Verjährungsfrist für öffentlich-rechtliche Zinsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung der Verjährung der Befugnis zur Rücknahme der Bewilligung zu Unrecht gewährter Lagerkostenvergütung für die Einlagerung von Zucker und zu deren Rückforderung nach nationalem Recht; Möglichkeit der rückwirkenden Entstehung von Rückzahlungsansprüchen samt ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 949
  • DÖV 2011, 166
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 29.01.2009 - C-278/07

    Handlbauer

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
    Die Klägerin hat die zu erstattende Leistung aufgrund einer Unregelmäßigkeit erlangt; dabei steht der Anwendung der Verordnung nicht entgegen, dass die Unregelmäßigkeiten vor ihrem Inkrafttreten begangen wurden (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07, Vosding - EuGHE 2009 I-457 ).

    Die Leistung wurde von der Beklagten auch im Namen oder für Rechnung des Gemeinschaftshaushalts erbracht (vgl. zu dieser Voraussetzung EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02, Handlbauer - EuGHE 2004 I-6194 und vom 29. Januar 2009 a.a.O. ).

    Diese findet nicht nur Anwendung, wenn die Unregelmäßigkeit Sanktionen nach sich zieht (vgl. Art. 5), sondern auch, wenn sie Anlass für verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung gewährter Beihilfen ist (vgl. Art. 4; EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 a.a.O. und vom 29. Januar 2009 a.a.O. ).

    Die gemeinschaftsrechtliche Regelung versteht sich allerdings nur als Mindestfrist (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O. ).

    All dies ergibt sich zweifelsfrei aus der erwähnten Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Vosding (Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O.).

    Beides hat der Europäische Gerichtshof klargestellt (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O. ).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
    Sind freilich speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sei es aus anderen gesetzlichen Regelungen, nicht analogiefähig, so hat das Bundesverwaltungsgericht in der dreißigjährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F. den Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens gesehen (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 m.w.N.; zustimmend BFH, Urteil vom 7. Juli 2009 - VII R 24/06 - BFHE 225, 524 ).

    In Anwendung der eingangs dargelegten Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, dass auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche in Ermangelung spezieller Verjährungsregeln - auch nach der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform - eine dreißigjährige Verjährungsfrist Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008, a.a.O. ).

    Die Gründe, die den Senat im Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 - (BVerwGE 132, 324) dazu bewogen haben, die Verkürzung der Verjährung von Bereicherungsansprüchen von dreißig auf drei Jahren nicht auf Erstattungsansprüche aus öffentlichem Recht zu übertragen, stehen einer Fortführung der Übertragung der kurzen Verjährungsfrist für Zinsen in das öffentliche Recht nicht entgegen.

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass eine Anknüpfung des Verjährungsbeginns an subjektive Umstände im öffentlichen Recht auf Schwierigkeiten stößt (Urteil vom 11. Dezember 2008, a.a.O. ).

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06

    Keine Rücknahme eines rechtwidrig begünstigenden Verwaltungsaktes nach 30 jahren

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
    Sind freilich speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sei es aus anderen gesetzlichen Regelungen, nicht analogiefähig, so hat das Bundesverwaltungsgericht in der dreißigjährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F. den Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens gesehen (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 m.w.N.; zustimmend BFH, Urteil vom 7. Juli 2009 - VII R 24/06 - BFHE 225, 524 ).

    Damit will es die finanziellen Interessen der Gemeinschaft wahren (ebenso BFH, Urteil vom 7. Juli 2009 - VII R 24/06 - BFHE 225, 524 ).

    Diese Einwände hat der Europäische Gerichtshof nicht aufgegriffen; das ist ein beredtes Schweigen (so zutreffend BFH, Urteil vom 7. Juli 2009 - VII R 24/06 - BFHE 225, 524 ).

    Die Bedenken sind jedoch nicht stichhaltig; auch der Bundesfinanzhof ist ihnen nicht gefolgt (BFH, Urteil vom 7. Juli 2009 - VII R 24/06 - BFHE 225, 524 ).

  • BVerwG, 23.07.1986 - 3 B 66.85

    Erstattungsbeträge - Verzinsungspflicht - Zinsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
    An der im Beschluss vom 23. Juli 1986 - BVerwG 3 B 66.85 - (Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 65 ) geäußerten gegenteiligen Ansicht hält der Senat nicht fest.

    Letztere werden durch die Zinspflicht in pauschalierter Form abgeschöpft (vgl. Beschluss vom 23. Juli 1986, a.a.O. S. 129).

  • VGH Bayern, 18.05.1998 - 4 B 97.3799

    Erstattung - Fördermittel - Zinsanspruch - Rückzahlungsvorbehalt -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
    Dem war die Auslegung durch Rechtsprechung und Literatur in der Folgezeit ganz überwiegend gefolgt (OVG Münster, Urteil vom 19. März 1991 - 4 A 298/89 - DVBl 1991, 953 ; VGH München, Urteil vom 18. Mai 1998 - 4 B 97.3799 - BayVBl 1999, 153; OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Februar 1999 - A 1 S 569/98 -LKV 1999, 411; OVG Weimar, Urteil vom 23. Juli 2002 - 2 KO 591/01 - ThürVBl 2003, 56 ; Kopp, VwVfG-Kommentar, 6. Aufl. 1996, Anhang I zu § 49 VwVfG Rn. 14; Kamps, DVBl 1982, 777 ; Götz, NVwZ 1984, 480 ; Suerbaum, VerwArch 1999, 361 ; Krämer, DÖV 1990, 546 ; Siebelt/Schröder, BayVBl 1996, 558; wohl auch Dommach, DÖV 1981, 122 ; ebenso - wenngleich kritisch - Weides, NJW 1981, 848).

    Die Gegenansicht meinte, die - zutage liegende - Absicht des Gesetzgebers habe im Gesetzeswortlaut keine Stütze gefunden (VGH München, Urteil vom 24. September 1993 - 19 B 93.952 - BayVBl 1994, 626 - später ausdrücklich aufgegeben, vgl. Urteil vom 18. Mai 1998, a.a.O. - OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 1995 - 11 L 7985/95 - NdsVBl 1998, 113 ; Dickersbach, NVwZ 1996, 962 ; Klappstein in: Knack, VwVfG-Kommentar, 4. Aufl. 1994, Rz. 8.2.3 zu § 49 VwVfG); dem kann aber aus den angeführten Erwägungen nicht gefolgt werden.

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 3.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
    Hinsichtlich der Revision der Beklagten wird das Verfahren bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsersuchens im Verfahren BVerwG 3 C 3.10 ausgesetzt.

    Der Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs bedarf es im vorliegenden Verfahren nicht, weil der Senat dieselben Fragen im Parallelverfahren BVerwG 3 C 3.10 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorlegt (vgl. Beschluss vom 10. November 2000 - BVerwG 3 C 3.00 - BVerwGE 112, 166).

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Rückforderungsansprüche des Zolls wegen illegaler Fleischexporte in den Irak sind

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
    Die Leistung wurde von der Beklagten auch im Namen oder für Rechnung des Gemeinschaftshaushalts erbracht (vgl. zu dieser Voraussetzung EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02, Handlbauer - EuGHE 2004 I-6194 und vom 29. Januar 2009 a.a.O. ).

    Diese findet nicht nur Anwendung, wenn die Unregelmäßigkeit Sanktionen nach sich zieht (vgl. Art. 5), sondern auch, wenn sie Anlass für verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung gewährter Beihilfen ist (vgl. Art. 4; EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 a.a.O. und vom 29. Januar 2009 a.a.O. ).

  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
    Dass für das bürgerliche Recht überwiegend die Auffassung vertreten wird, die Verjährung könne keinesfalls rückwirkend zu laufen beginnen (vgl. RG, Urteil vom 28. Februar 1907, RGZ 65, 245; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90 - BGHZ 113, 188 m.w.N.; zur Möglichkeit des Verjährungsbeginns trotz fehlender Fälligkeit vgl. freilich Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2009, § 199 BGB Rn. 5 a.E.), steht dem nicht entgegen.
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung durchweg abgelehnt, die verjährungsrechtlichen Bestimmungen über die Hemmung oder Unterbrechung des Fristlaufs analog auf die Entscheidungsfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 3.93 - Buchholz 451.90 Europäisches Wirtschaftsrecht Nr. 133 ; Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199 ; BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 115/87 - BSGE 65, 221 ).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung durchweg abgelehnt, die verjährungsrechtlichen Bestimmungen über die Hemmung oder Unterbrechung des Fristlaufs analog auf die Entscheidungsfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 3.93 - Buchholz 451.90 Europäisches Wirtschaftsrecht Nr. 133 ; Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199 ; BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 115/87 - BSGE 65, 221 ).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1999 - A 1 S 569/98

    Aufhebung von Bewilligungsbescheiden und erneute Festsetzung von Leistungen nach

  • VGH Bayern, 24.09.1993 - 19 B 93.952

    Zinsanspruch; Verfrühte Inanspruchnahme von Zuwendungsmitteln; Jahresfrist;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - 4 A 298/89

    Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Kenntnis der

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der

  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93

    Verjährung von Zinsansprüchen bei Gewährung einer Subvention

  • VGH Hessen, 14.09.1992 - 8 UE 1218/88

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids; Entstehen der Zinsforderung;

  • OVG Thüringen, 25.07.2002 - 2 KO 591/01

    Zuwendungsbescheid; Widerruf; Rückforderung eines Zuschusses; Verbesserung der

  • OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95

    Zur Verjährung von Zinsansprüchen auf

  • FG Hamburg, 28.02.2000 - IV 467/98

    Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen

  • BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 33.83

    1. Beginnt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsklage wegen Mängel auch

  • RG, 28.02.1907 - V 282/06

    Neufassung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen

  • FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 228/09

    Verjährung des Zinsanspruchs bei Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten

  • BFH, 17.03.2009 - VII R 3/08

    Ze Fu Fleischhandel - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der

  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

  • BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
  • BVerwG, 06.12.1984 - 5 C 1.83
  • BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 17.07

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Dies ist der besonderen gesetzlichen Regelung der Verzinsung geschuldet; damit soll zugleich verhindert werden, dass ein verzögerter Erlass des Rücknahme-, Widerrufs- oder Schlussbescheids zur Akkumulation unverjährter Zinsen für große Zeiträume führen kann (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 47 sowie Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 14.12 - juris Rn. 19; BFH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - VII R 61/10 - BFHE 239, 310 Rn. 14 ff.).

    Daher unterliegt auch die Befugnis einer Behörde, einen Zuwendungsbescheid zurückzunehmen, als Gestaltungsrecht der Verwaltung grundsätzlich nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 16).

    Danach bildet die längste im Zivilrecht und Öffentlichen Recht vorkommende Frist von dreißig Jahren einen absoluten zeitlichen Schlusspunkt, nach dem die Ausübung einer Befugnis treuwidrig und durch § 242 BGB ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 24. März 1993 - 9/9a RV 38/91 - BSGE 72, 139 Rn. 21; BFH, Urteil vom 7. Juli 2009 - VII R 24/06 - BFHE 225, 524 Rn. 45; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 16 m.w.N. und vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 16, 30 ff.).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

    Sie unterliegen der absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren und der relativen, kenntnisabhängigen Verjährung von drei Jahren (Änderung der Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50).

    a) In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass öffentlich-rechtliche Zinsforderungen, die nicht von den neuen Verjährungsvorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) erfasst werden, grundsätzlich entsprechend §§ 197, 201 BGB a.F. in vier Jahren vom Schluss des Jahres ihrer Entstehung an verjähren (BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 49, Urteile vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 12 Rn. 19 und vom 17. August 1995 - 3 C 17.94 - BVerwGE 99, 109 m.w.N.).

    Der Senat hat bereits in seinem Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - (Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 29) für die Feststellung einer Zinspflicht dem Grunde nach zum Ausdruck gebracht, dass das Interesse eines Klägers, eine Verjährungsunterbrechung in Ansehung der auflaufenden Zinsen zu vermeiden, nicht schützenswert ist.

    Denn wenngleich die Zinspflicht mit der Aufhebung der Bewilligungen der Extensivierungsbeihilfe rückwirkend entstanden ist (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 36 ff.), so sind die Zinsansprüche mit dem Bescheid vom 20. Mai 1997 doch nur dem Grunde nach festgestellt worden.

    Für sie ist eine gegenüber den unionsrechtlichen Bestimmungen längere Verjährung entsprechend den Verjährungsvorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts in Betracht zu ziehen (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50, Vorlagebeschluss vom 21. Oktober 2010 - 3 C 3.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 4 Rn. 18, Urteil vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 12 Rn. 19, Schlussurteil vom 21. März 2013 - 3 C 14.12 - juris Rn. 22, 25; Guckelberger, Die Verjährung im öffentlichen Recht, S. 264 ff., 652 ff.).

    Daraus hat der Senat zugleich gefolgert, an die Stelle der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. trete mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts eine dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB (BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50).

    Legt man zugrunde, dass die Anknüpfung an subjektive Umstände im öffentlichen Recht deshalb Schwierigkeiten begegnen kann, weil die Behörde typischerweise keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Schuldners hat (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50), so führt dies ebenso wie in parallel gegebenen Sachverhalten des Zivilrechts nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers zur Verjährung innerhalb der Höchstfrist von zehn Jahren, nicht hingegen zu einer dreijährigen Verjährung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 53 f.).

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; Rücknahme;

    Der Senat hält daran fest, dass Ansprüche auf Erstattung besonderer Vergünstigungen nach dem Marktorganisationsgesetz - MOG - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Empfangs der Leistung entstehen und damit gemäß § 14 Abs. 1 MOG ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen sind, wenn deren Bewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird (wie Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 S. 1 ).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2010 (a.a.O. Rn. 10 f.) näher ausgeführt hat, richtet sich die Verzinsungspflicht mangels unionsrechtlicher Regelung nach nationalem Recht; das hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 29. März 2012 (a.a.O., insb. Rn. 42 bis 45) bestätigt.

    Wie der Senat in seinem Teilurteil vom 21. Oktober 2010 (BVerwG 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 S. 1 ) näher dargelegt hat, findet die alte Fassung des Gesetzes jedoch auch insoweit nicht mehr Anwendung.

    Der Senat hat dies in seinem Vorlagebeschluss vom 21. Oktober 2010 (a.a.O. Rn. 12) unter Bezugnahme auf das Teilurteil vom selben Tag (a.a.O. Rn. 36 ff.) näher ausgeführt; darauf wird verwiesen.

    Das sind hier die für Zinsansprüche geltenden Verjährungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vgl. Urteil vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 - BVerwGE 99, 109 und Teilurteil vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 48 ff.).

    Zwar begann die Verjährung der Zinsen parallel mit der rückwirkenden Entstehung des Erstattungsanspruchs jeweils sukzessiv am Schluss eines jeden Jahres (Beschluss vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 15).

    Dazu war sie im Zuge der Festsetzung des Erstattungsbetrags (§ 10 Abs. 3 MOG) berechtigt (Teilurteil vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 29).

    Insbesondere liegt es unabhängig hiervon in der Hand der Klägerin, durch Befriedigung der Hauptforderung das Auflaufen weiterer Zinsen zu verhindern (vgl. Teilurteil vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 29 f.).

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