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   BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12   

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https://dejure.org/2012,20890
BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12 (https://dejure.org/2012,20890)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2012 - 4 B 13.12 (https://dejure.org/2012,20890)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 4 B 13.12 (https://dejure.org/2012,20890)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 3 BauGB
    Tatsächliche Verhältnisse sind zur räumlichen Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche maßgeblich

  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf die tatsächlichen Verhältnisse zur räumlichen Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche nach § 34 Abs. 3 BauGB

  • rewis.io

    Tatsächliche Verhältnisse sind zur räumlichen Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche maßgeblich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstellen auf die tatsächlichen Verhältnisse zur räumlichen Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche nach § 34 Abs. 3 BauGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumliche Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zentrale Versorgungsbereiche: Die tatsächlichen Verhältnisse entscheiden! (IBR 2012, 1326)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1565
  • DÖV 2012, 857
  • BauR 2012, 1760
  • ZfBR 2012, 671
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12
    Im Übrigen darf das Tatsachengericht grundsätzlich nach seinem tatrichterlichen Ermessen entscheiden, ob es Sachverständigengutachten einholt (stRspr; vgl. Beschluss vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12
    Im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 und 2 BauGB wird generell und seit jeher nur auf das tatsächlich Vorhandene abgestellt und haben Grundstückseigenschaften, die in den optisch wahrnehmbaren Gegebenheiten keinen Niederschlag gefunden haben, außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteil vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 15.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156 S. 91 f.).
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12
    Aus dem Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - (BVerwGE 129, 307) ergibt sich nichts Abweichendes.
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12
    Der Senat hat im Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 1.08 - (BVerwGE 136, 18) die unmittelbare Anknüpfung an landesplanerische Zielvorgaben bei der Auslegung und Anwendung des § 34 Abs. 3 BauGB u.a. deshalb nicht für möglich gehalten, weil sich Zielvorgaben an die Träger der Bauleitplanung und nicht an die Genehmigungsbehörde richten.
  • BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 35.11

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht oder lediglich hilfsweise beantragt hat (Beschluss vom 12. Januar 2012 - BVerwG 4 B 35.11 - RdL 2012, 167).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10

    Beteiligung der WoEigG im Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht oder lediglich hilfsweise beantragt hat (Beschluss vom 12. Januar 2012 - BVerwG 4 B 35.11 - RdL 2012, 167).
  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die umstrittene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und/oder des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. März 1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 11 und vom 12. Juli 2012 - 4 B 13.12 - NVwZ 2012, 1565 Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 MN 7/14

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten vorliegender umweltbezogener

    Dass sich eine Innenstadt/ein zentraler Versorgungsbereich nach den tatsächlichen Verhältnissen (vgl. zu § 34 Abs. 3 BauGB BVerwG, B. v. 12.7.2012 - 4 B 13.12 -, NVwZ 2012, 1565 = BauR 2012, 1760) eindeutig abgrenzen lässt, ist geklärt.
  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Sie führt indessen nicht zur Zulassung der Revision, weil sie auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres zu bejahen ist; der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf es hierzu nicht (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 4 B 13.12 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 214 Rn. 3).
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