Rechtsprechung
BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 57 Abs 1 AufenthG, § 57 Abs 2 AufenthG, EURL/VisakodexUmsG
Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen einer Zurückschiebung nach Gesetzesänderung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an einen Haftantrag zur Sicherung einer Abschiebung im Hinblick auf eine hinreichende Darlegung der Vollstreckungvoraussetzungen
- rewis.io
Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen einer Zurückschiebung nach Gesetzesänderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an einen Haftantrag zur Sicherung einer Abschiebung im Hinblick auf eine hinreichende Darlegung der Vollstreckungvoraussetzungen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Neuere Rechtsprechung des BGH zur Abschiebungshaft
Verfahrensgang
- AG Landshut, 27.05.2012 - XIV 10/12
- LG Landshut, 21.06.2012 - 62 T 1476/12
- BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12
Papierfundstellen
- NVwZ 2013, 1027
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12
Die Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber - auf den konkreten Fall zugeschnitten - die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte ansprechen (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 9;… Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 13).Die nicht ausreichende Begründung des Haftantrags ist nicht - was mit Wirkung für die Zukunft möglich gewesen wäre - im Beschwerdeverfahren geheilt worden (zu dieser Möglichkeit vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317, 318 Rn. 15 mwN).
- BGH, 30.07.2012 - V ZB 245/11
Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebungshaft
Auszug aus BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12
Das hat der Senat bereits für § 59 AufenthG aF entschieden (Senat, Beschluss vom 30. Juli 2012 - V ZB 245/11, juris Rn. 9).aa) Diese Beurteilung ist schon deshalb zu beanstanden, weil die Behörde - so sie die Abschiebungshaft beantragt - selbst dann an die damit einhergehenden strengeren Verfahrenserfordernisse gebunden ist, wenn - anders als hier (dazu näher unten bb) - eine Zurückschiebung möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2012 - V ZB 245/11, juris Rn. 9;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2012, § 57 AufenthG Rn. 4).
- BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …
- BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10
Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben …
Auszug aus BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12
Die Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber - auf den konkreten Fall zugeschnitten - die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte ansprechen (Senat…, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 9; Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 13). - BGH, 30.08.2012 - V ZB 275/11
Notwendigkeit des Vorliegens eines zulässigen Haftantrags für die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12
Eine solche Anhörung wäre aber - was die Rechtsbeschwerde zu Recht rügt - angesichts neuer Tatsachen erforderlich gewesen (vgl. Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 275/11, juris Rn. 7 mwN). - BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11
Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung …
Auszug aus BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12
Das gilt im Übrigen auch im Hinblick darauf, dass sich während des Beschwerdeverfahrens das Zielland der Abschiebung (Algerien statt Marokko) geändert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, juris Rn. 7).
- BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12
Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger …
Dabei ist es aus haftrechtlicher Sicht unerheblich, ob die erforderliche nachträgliche Befristung im Rahmen der für die Haftanordnung notwendigen Rückkehrentscheidung (dazu etwa Senat Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027, 1028 Rn. 7) oder durch einen eigenständigen Verwaltungsakt getroffen worden ist (…zur gesetzlichen Systematik vgl. BVerwG, InfAuslR 2013, 141, 142 Rn. 11 mwN). - BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12
Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung; …
Für die am 26. November 2011 in Kraft getretene und hier einschlägige Neufassung der Vorschrift gilt nichts anderes (Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, juris Rn. 7). - BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
Abschiebungshaftsache: Vorbereitungshaftanordnung ohne vorherige Androhung der …
Der Senat hat bereits ausgeführt, dass auch eine kraft Gesetzes vollziehbare Ausreisepflicht auf Grund illegaler Einreise nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG nicht mehr ohne weiteres mit einer Abschiebung durchgesetzt werden darf, sondern eine dem Haftrichter nachzuweisende Rückkehrentscheidung vorliegen muss (Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, Rn. 7 juris).
- BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12
Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung …
Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf auch eine kraft Gesetzes vollziehbare Ausreisepflicht des Ausländers nicht durch Abschiebung durchgesetzt werden (Senat…, Beschluss vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027, 1028 Rn. 7;… Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13, juris Rn. 7).Zwar kann die Abschiebungsandrohung zugleich wenn die Ausreisepflicht nicht durch einen Verwaltungsakt (bspw. durch eine Ausweisungsverfügung nach §§ 53 bis 55 AufenthG) statuiert worden ist - die dem Haftrichter nachzuweisende Rückkehrentscheidung nach Art. 6 Abs. 1 der sog. Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - ABl. Nr. L 348 S. 98) begründen (Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027, 1028 Rn. 7;… Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2012, 229, 230 Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12, InfAuslR 2013, 382, 383 f. Rn. 17, 18).
- BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als …
Dafür bedarf es einer dem Haftrichter nachzuweisenden Rück-kehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie, die - soweit die Ausreisepflicht nicht bereits durch einen Verwaltungsakt begründet worden ist - regelmäßig durch die Androhung der Abschiebung nach § 59 AufenthG erfolgt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027 Rn. 7;… Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 9;… Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 17; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 64/14, InfAuslR 2015, 60 Rn. 6). - BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13
Zulässigkeit der Anordnung von Zurückschiebungshaft gegenüber einem ukrainischen …
Beantragt die beteiligte Behörde - wie hier - Abschiebungshaft, ist sie selbst dann an die damit einhergehenden strengeren Verfahrenserfordernisse gebunden, wenn eine Zurückschiebung möglich gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 13. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027 Rn. 9). - BGH, 12.07.2013 - V ZB 58/13
Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit der Anordnung der Abschiebungshaft
Fehlt es an einer für die Vollstreckung der Abschiebung notwendigen Voraussetzung, darf auch eine kraft Gesetzes (§ 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) vollziehbare Ausreisepflicht nämlich nicht ohne weiteres durchgesetzt werden (…Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2012 - V ZB 245/11, juris Rn. 9 und vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027, 1028 Rn. 7). - BGH, 04.07.2013 - V ZB 37/12
Erforderliche Darlegungen im Rahmen eines Haftantrags zur Abschiebungshaft
Ob die Haft auch deshalb unzulässig war, weil es an einer Rückkehrentscheidung im Sinne der - nach deren Umsetzung in nationales Recht allerdings nicht mehr unmittelbar anwendbaren - Rückführungsrichtlinie fehlte (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, juris Rn. 8 u. 10;… Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, juris Rn. 9 ff.), bedarf keiner Entscheidung. - LG Hannover, 07.05.2013 - 8 T 72/11
Darlegen der Voraussetzungen und Durchführbarkeit der Abschiebung im Haftantrag
Sofern eine Ausreisepflicht nicht bereits durch Verwaltungsakt statuiert worden ist, kann eine solche Rückkehrentscheidung durch die Androhung der Abschiebung begründet werden ( BGH 14.03.2013, Az. V ZB 135/12 , [...]Rn. 7). - LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20
Abschiebung Sicherungshaft
Eine Androhung nach § 59 AufenthG muss auch dann erfolgen, wenn der Ausländer gemäß § 14 AufenthG unerlaubt einreist und deshalb nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufentG vollziehbar ausreisepflichtig ist (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2019 - V ZB 216/17 -, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 61/18 -, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12 -, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12 -, juris).