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   BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15   

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https://dejure.org/2015,9782
BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 (https://dejure.org/2015,9782)
BVerfG, Entscheidung vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 (https://dejure.org/2015,9782)
BVerfG, Entscheidung vom 17. April 2015 - 2 BvR 602/15 (https://dejure.org/2015,9782)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 16a Abs 1 GG, Art 16a Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34a AsylVfG 1992

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einholung einer konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern nach Italien

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 32 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde, Tarakhel, Italien, Dublinverfahren, Überstellung, Kinder, Kleinstkinder, Abschiebung

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind nach Italien - zu der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge treffende Verpflichtung, bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern eine ...

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Notwendigkeit der Einholung einer konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern nach Italien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Somalische Familie mit Baby - und ihre Abschiebung nach Italien

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Rückführung von Familien nach Italien ohne vorherige Überprüfung der Zusicherung italienischer Behörden

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Rückführung von Familien nach Italien ohne vorherige Überprüfung der Zusicherung italienischer Behörden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 810
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, S. 1511, 2 BvR 732/14 und 2 BvR 1795/14, jeweils juris sowie 2 BvR 991/14) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Tarakhel v. Schweiz, Urteil vom 4. November 2014, Nr. 29217/12, NVwZ 2015, S. 127) muss bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern nach Italien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden eingeholt werden, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, S. 1511, 2 BvR 732/14 und 2 BvR 1795/14, jeweils juris sowie 2 BvR 991/14) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Tarakhel v. Schweiz, Urteil vom 4. November 2014, Nr. 29217/12, NVwZ 2015, S. 127) muss bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern nach Italien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden eingeholt werden, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
    Die Beschwerdeführer rügen, den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde genügend, die Versagung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes im Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO verstoße gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot (vgl. zu diesem BVerfGE 78, 123 ; 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
    Die Beschwerdeführer rügen, den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde genügend, die Versagung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes im Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO verstoße gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot (vgl. zu diesem BVerfGE 78, 123 ; 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, S. 1511, 2 BvR 732/14 und 2 BvR 1795/14, jeweils juris sowie 2 BvR 991/14) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Tarakhel v. Schweiz, Urteil vom 4. November 2014, Nr. 29217/12, NVwZ 2015, S. 127) muss bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern nach Italien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden eingeholt werden, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 991/14

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, S. 1511, 2 BvR 732/14 und 2 BvR 1795/14, jeweils juris sowie 2 BvR 991/14) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Tarakhel v. Schweiz, Urteil vom 4. November 2014, Nr. 29217/12, NVwZ 2015, S. 127) muss bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern nach Italien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden eingeholt werden, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, S. 1511, 2 BvR 732/14 und 2 BvR 1795/14, jeweils juris sowie 2 BvR 991/14) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Tarakhel v. Schweiz, Urteil vom 4. November 2014, Nr. 29217/12, NVwZ 2015, S. 127) muss bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern nach Italien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden eingeholt werden, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
    Die Beschwerdeführer rügen, den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde genügend, die Versagung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes im Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO verstoße gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot (vgl. zu diesem BVerfGE 78, 123 ; 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
    Die Beschwerdeführer rügen, den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde genügend, die Versagung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes im Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO verstoße gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot (vgl. zu diesem BVerfGE 78, 123 ; 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - A 11 S 974/16

    Systemische Mängel im Asylsystem Ungarns im Sommer 2014; Entfallen der einmal

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass - eine systemische Schwachstelle unterstellt - einer drohenden Verletzung von Art. 4 GRCh im konkreten Einzelfall gegebenenfalls vorrangig dadurch "vorgebeugt" werden kann, dass die Bundesrepublik Deutschland die Überstellung im Zusammenwirken mit dem anderen Mitgliedstaat so organisiert, dass eine solche nicht eintreten kann (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12, Tharakel/Schweiz -, juris; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 und 2 BvR 1795/14 -, juris und 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15

    Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem

    Gegebenenfalls hat das Bundesamt die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (Hess VGH, Beschluss vom 25.08.2014 - 2 A 976/14.A - InfAuslR 2014, 457; SaarlOVG, Beschluss vom 25.04.2014 - 2 B 215/14 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.03.2014 - 10 CE 14.427 - juris; Senatsbeschluss vom 31.05.2011 - A 11 S 1523/11 - InfAuslR 2011, 310; siehe im Einzelnen ferner BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 - und 2 BvR 1795/14 - sowie vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 - jew. juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 11 A 52/17

    Bedingungen für Asylantragsteller in Bulgarien nicht menschenrechtswidrig

    vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel/Schweiz - , NVwZ 2015, 127; BVerfG, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 2 BvR 939/14 und 2 BvR 1795/14 -, und vom 17. April 2015 - 2 BvR 602/15 -, jeweils juris.
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