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   BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15   

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https://dejure.org/2016,11493
BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15 (https://dejure.org/2016,11493)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2016 - 1 C 15.15 (https://dejure.org/2016,11493)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 (https://dejure.org/2016,11493)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AsylG §§ 27a, 34a, 77 Abs. 1; Dublin II-VO Art. 3, 10, 17 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3, Art. 20 Abs. 1; Dublin III-VO Art. 49 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5 und 7
    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; Wiederaufnahme; Überstellung; Überstellungsfrist; Rechtsbehelf; aufschiebende Wirkung; Abschiebungsanordnung; Fristlauf Überstellungsfrist; Hemmung Überstellungsfrist; Unterbrechung Überstellungsfrist.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG §§ 27a, 34a, 77 Abs. 1
    Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Fristlauf Überstellungsfrist; Hemmung Überstellungsfrist; Rechtsbehelf; Unterbrechung Überstellungsfrist; Unzulässigkeit; Wiederaufnahme; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; aufschiebende Wirkung; Überstellung; Überstellungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27a AsylVfG 1992, § 34a AsylVfG 1992, § 77 Abs 1 AsylVfG 1992, Art 10 EGV 343/2003, Art 17 Abs 1 EGV 343/2003
    Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfrist bei erfolglosem Antrag auf Eilrechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Frist für eine Überstellung nach den Regelungen der Dublin II/III-VO durch einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Abschiebungsanordnung; Ablehnung eines Asylantrages als unzulässig; Anordnung der Abschiebung eines ...

  • doev.de PDF

    Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfrist bei erfolglosem Antrag auf Eilrechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung

  • rewis.io

    Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfrist bei erfolglosem Antrag auf Eilrechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 27a, AsylG § ... 34a, AsylG § 77 Abs. 1, VO 343/2003 Art. 3, VO 343/2003 Art. 10, VO 343/2003 Art. 17 Abs. 1, VO 343/2003 Art. 19 Abs. 3, VO 343/2003 Art. 20 Abs. 1, VO 604/2013 Art. 49 Abs. 2, VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 80 Abs. 7
    Dublinverfahren, Überstellungsfrist, Suspensiveffekt, vorläufiger Rechtsschutz, Abschiebungsanordnung, Unterbrechung, Unterbrechung der Frist, Asylantrag, Unzulässigkeit, Zuständigkeit, Zuständigkeitsübergang, Rechtsmittelbelehrung, Hemmung der Frist, Dublin II-VO, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; Wiederaufnahme; Überstellung; Überstellungsfrist; Rechtsbehelf; aufschiebende Wirkung; Abschiebungsanordnung; Fristlauf Überstellungsfrist; Hemmung Überstellungsfrist; Unterbrechung Überstellungsfrist

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Frist für eine Überstellung nach den Regelungen der Dublin II/III-VO durch einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Abschiebungsanordnung; Ablehnung eines Asylantrages als unzulässig; Anordnung der Abschiebung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfrist auch bei erfolglosem Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfrist auch bei erfolglosem Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dublin-Überstellungsfrist - und ihre Unterbrechung durch einen erfolglosen Eilantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilrechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung - und die Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1185
  • DÖV 2016, 832
 
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Wird zitiert von ... (322)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15
    Das Berufungsgericht vernachlässigt bei seiner Berechnung der Frist, die grundsätzlich mit der Annahme des Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuchs durch einen anderen Mitgliedstaat beginnt, dass bei einem rechtzeitigen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Abschiebungsanordnung kraft Gesetzes (§ 34a Abs. 2 Satz 2 AsylG) eine Abschiebung bis zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht vollzogen werden darf und daher die sechsmonatige Überstellungsfrist auch dann erneut in Lauf gesetzt wird, wenn das Verwaltungsgericht diesen Antrag ablehnt (s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 - Rn. 18 ff.).

    Die im Beschluss des Senats vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 - aufgeworfenen Fragen stellen sich mithin nicht, zumal es der Bundesrepublik Deutschland jedenfalls nicht verwehrt ist, auf den neuerlichen Asylantrag des Klägers hin das Dublin-Regime anzuwenden, die Anwendung der Dublin-Regelungen den Kläger jedenfalls nicht in seinen Rechten verletzt und bei Nichtanwendbarkeit ein Zuständigkeitsübergang auf die Bundesrepublik Deutschland erst recht ausscheidet.

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15
    Bereits im Berufungsverfahren hat der Kläger seinen Vortrag aus der Klageschrift nicht wieder aufgegriffen, so dass das Berufungsgericht - dem sich derartige Mängel für Spanien nach dem erstinstanzlichen Vorbringen des Klägers oder von Amts wegen in aktueller Gesamtwürdigung der zu der jeweiligen Situation vorliegenden Berichte und Stellungnahmen (dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 - juris) auch nicht aufdrängen mussten - insoweit keine ausdrücklichen Feststellungen treffen musste.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15
    Die Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrages ist insbesondere nicht ausnahmsweise wegen sog. systemischer Mängel (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N. S. u.a.; EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M. S. S./Belgien und Griechenland - NVwZ 2011, 413; s. nunmehr auch Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO) auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen.
  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15
    Aus der - zu Art. 20 Abs. 1 Buchst. d Dublin II-VO ergangenen - Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt sich, dass dem Mitgliedstaat in Fällen der Inanspruchnahme von Rechtsschutz stets die volle Überstellungsfrist zur Vorbereitung und Durchführung zur Verfügung stehen muss und die Frist für die Durchführung der Überstellung daher erst zu laufen beginnt, wenn grundsätzlich vereinbart und sichergestellt ist, dass die Überstellung in Zukunft erfolgen wird und lediglich deren Modalitäten zu regeln bleiben (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 [ECLI:EU:C:2009:41], Petrosian - Rn. 43 ff.).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15
    Die Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrages ist insbesondere nicht ausnahmsweise wegen sog. systemischer Mängel (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N. S. u.a.; EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M. S. S./Belgien und Griechenland - NVwZ 2011, 413; s. nunmehr auch Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO) auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen.
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15
    Das Berufungsgericht hat allerdings zutreffend dahin erkannt, dass hinsichtlich der Unzulässigkeitsentscheidung in Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - vom 4. Oktober 2013 nur die Anfechtungsklage statthaft ist (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - NVwZ 2016, 154 Rn. 13 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1285/14

    Europarechtlicher Ausschluss der Überstellung auf eigene Initiative (freiwillige

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15
    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich klar, dass dem Mitgliedstaat stets eine zusammenhängende sechsmonatige Überstellungsfrist zuzubilligen ist, so dass die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, nach der eine bloße Hemmung einer mit der Annahme des Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuchs in Lauf gesetzten Überstellungsfrist anzunehmen ist (so VGH Mannheim, Urteil vom 27. August 2014 - A 11 S 1285/14 - NVwZ 2015, 92), nicht dem Unionsrecht entspricht.
  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20

    EuGH soll klären, ob die Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche

    Mit Ergehen der ablehnenden gerichtlichen Eilentscheidung vom 1. Oktober 2019 wurde die sechsmonatige Überstellungsfrist erneut in Gang gesetzt und endete am 1. April 2020 (vgl. stRspr, BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 - Buchholz 451.902 Europ.
  • BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der

    Mit Ergehen der ablehnenden gerichtlichen Eilentscheidung vom 28. Juni 2017 wurde die sechsmonatige Überstellungsfrist erneut in Gang gesetzt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 83 Rn. 11 und Beschluss vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 81 Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 26.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung

    Mit dem Eilantrag vom 29. November 2017 wurde sie gemäß Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Alt. 2 Dublin III-VO unterbrochen, begann mit der (ablehnenden) Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Beschluss vom 18. Dezember 2017 aber erneut zu laufen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:260516U1C15.15.0] - Buchholz 451.902 Europ.
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