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   VGH Bayern, 09.04.1987 - 4 B 85 A.435   

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VGH Bayern, 09.04.1987 - 4 B 85 A.435 (https://dejure.org/1987,7728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.1987 - 4 B 85 A.435 (https://dejure.org/1987,7728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 1987 - 4 B 85 A.435 (https://dejure.org/1987,7728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 156
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 4 ZB 17.2268

    Pflicht des Inhabers einer Ferienwohnungsagentur zur Leistung eines

    Das Abstellen auf den Begriff der Betriebsstätte ermöglicht eine aus Gründen der Rechtsklarheit unumgängliche und praktikable Abgrenzung des Kreises der Beitragspflichtigen; es verhindert, dass auch auswärtige Lieferanten, die nur in einer Geschäftsbeziehung zu ortsansässigen Betrieben stehen, zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden mit der Folge, dass der Kreis der Beitragspflichtigen unüberschaubar würde (so bereits BayVGH, U.v. 9.4.1987 - 4 B 85 A.435 - NVwZ-RR 1989, 156/157).

    Für den Kläger bilden dagegen die Wohnungen, die ihm weder gehören noch zur eigenen Nutzung zur Verfügung stehen, nicht das Mittel, sondern den Gegenstand seiner gewerblichen Tätigkeit (vgl. BayVGH, U.v. 9.4.1987, a.a.O.).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es in dem bereits erwähnten Urteil vom 9. April 1987 (NVwZ-RR 1989, 156/157) offengelassen, ob besonders gelagerte Einzelfälle denkbar sind, in denen eine Fremdenverkehrsbeitragspflicht für nicht Ortsansässige entsteht, ohne dass in der beitragserhebenden Gemeinde eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO unterhalten wird.

  • VG München, 10.05.2017 - M 10 S 17.1167

    Pflicht zur Zahlung von Fremdenverkehrsbeiträgen

    Aus dem Territorialitätsprinzip folgt, dass die Gemeinden durch Abgabensatzungen (nur) solche Personen verpflichten können, die in ihrem Gebiet Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben, ein Gewerbe ausüben oder sonstige Tatbestände erfüllen, durch die sie in nähere Beziehungen zur Gemeinde treten und sich damit in die Abgabenhoheit der Gemeinde begeben (s. hierzu und zum folgenden BayVGH, U.v. 9.4.1987 - 4 B 85 A.435 - NVwZ-RR 1989, 156f.).

    Es genügt für sich allein nicht, dass die von einem Gewerbetreibenden verwalteten Objekte im Gebiet der fremdenverkehrsbeitragserhebenden Gemeinde gelegen sind (BayVGH, U.v. 9.4.1987 - 4 B 85 A.435 - NVwZ-RR 1989, 156f.; Engelbrecht in Schieder/Happ, BayKAG, 3. Aufl., Art. 6 Rn. 26).

  • VG München, 21.09.2017 - M 10 K 17.931

    Fremdenverkehrsbeitrag zur Deckung des Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung

    Aus dem Territorialitätsprinzip folgt, dass die Gemeinden durch Abgabensatzungen (nur) solche Personen verpflichten können, die in ihrem Gebiet Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben, ein Gewerbe ausüben oder sonstige Tatbestände erfüllen, durch die sie in nähere Beziehungen zur Gemeinde treten und sich damit in die Abgabenhoheit der Gemeinde begeben (s. hierzu und zum folgenden BayVGH, U.v. 9.4.1987 - 4 B 85 A.435 - NVwZ-RR 1989, 156f.).

    Es genügt für sich allein nicht, dass die von einem Gewerbetreibenden verwalteten Objekte im Gebiet der fremdenverkehrsbeitragserhebenden Gemeinde gelegen sind (BayVGH, U.v. 9.4.1987 - 4 B 85 A.435 - NVwZ-RR 1989, 156f.; Engelbrecht in Schieder/Happ, BayKAG, 3. Aufl., Art. 6 Rn. 26).

  • VG Oldenburg, 22.08.2002 - 2 A 1801/00

    Beitragsgruppen; Betriebsstätte; Defizit; Fremdenverkehrsbeitrag;

    Eine solche, die Beitragspflicht begründende Beziehung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn von dem Nichtortsansässigen in der Gemeinde eine Betriebsstätte im Sinne des - über die Verweisung des § 11 Abs. 1 Ziff. 1 lit. b) NKAG anwendbaren - § 12 AO unterhalten wird (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 9. April 1987 - Nr. 4 B 85 A.435 -, NVwZ-RR 1989, 156 f; Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2002, § 11 Rdnr. 86).
  • VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

    Denn mit Blick auf eine Betriebsstätte eines Unternehmens im Sinne dieser Vorschrift ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass diese - wie auch der entsprechend heranzuziehende § 12 Satz 1 AO vorsieht - eine solche räumlich-gegenständliche und sogar auf eine gewisse Dauer angelegte Verfestigung erfordert und ein bloßes Tätigwerden in fremden Räumen für die Begründung einer Betriebsst#tte nicht ausreichend ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.2013 -6 § 2112/13 -, juris Rn. 48; Schmitz, in: Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 3 Rn. 20; s.a. Bayerischer VGH, Urteil vom 09.04.1987 -4 B 85 A.435 - NVwZ-RR 1989, 156, 157; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.11.2018 - 4 ZB 17.2268 -, juris Rn. 15).
  • VG Oldenburg, 29.03.2001 - 2 A 1615/99

    Heranziehung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag; Beitragspflicht begründende,

    Eine solche, die Beitragspflicht begründende Beziehung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn von dem Nichtortsansässigen in der Gemeinde eine Betriebsstätte im Sinne des - über die Verweisung des § 11 Abs. 1 Ziff. 1 lit. b) NKAG anwendbaren - § 12 AO unterhalten wird (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 9. April 1987 - Nr. 4 B 85 A.435 -, NVwZ-RR 1989, 156 f; Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: September 2000, § 11 Rdnr. 86).
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