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   VGH Bayern, 23.05.1990 - 7 CS 90.838   

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VGH Bayern, 23.05.1990 - 7 CS 90.838 (https://dejure.org/1990,9969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.1990 - 7 CS 90.838 (https://dejure.org/1990,9969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 7 CS 90.838 (https://dejure.org/1990,9969)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 608
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis

    Einem verschärften Verweis nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayEUG dürfte zwar - anders als einer mündlichen Rüge oder einem Klassenbucheintrag - unmittelbare Außenrechtswirkung zukommen, da die vom zuständigen Schulleiter außerhalb des laufenden Unterrichtsbetriebs vorgenommene disziplinarische Ahndung in Form einer "Schulstrafe" den Vorwurf eines erheblichen schuldhaften Fehlverhaltens impliziert, so dass damit jedenfalls in das von Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht des Schülers eingegriffen wird (vgl. NdsOVG vom 19.12.1972 DVBl 1973, 280 f.; Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 1, 4. Aufl. 2006, RdNr. 382; offen gelassen in BayVGH vom 23.5.1990 NVwZ-RR 1990, 608/609).
  • VG Ansbach, 18.07.2017 - AN 2 K 17.00250

    Versetzung eines Schülers aus einer Hochbegabtenklasse

    Die als Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Var. 1 VwGO zulässige Klage (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.1990 - 7 CS 90.838 - juris) ist unbegründet, da der Bescheid vom 1. Februar 2017 rechtmäßig ist und den Kläger somit nicht in seinen Rechten verletzt, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO.
  • VG Regensburg, 06.02.2002 - RO 1 K 01.671

    Androhung der Entlassung aus der Schule wegen Beleidigung eines Mitschülers;

    Die zulässige Anfechtungsklage (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.05.1990 Nr. 7 CS 90.838, BayVBl 1990, 629) ist unbegründet.
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