Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1990

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   BVerwG, 09.08.1990 - 4 B 95.90   

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BVerwG, 09.08.1990 - 4 B 95.90 (https://dejure.org/1990,1013)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1990 - 4 B 95.90 (https://dejure.org/1990,1013)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1990 - 4 B 95.90 (https://dejure.org/1990,1013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert für Nachbarklagen - Verwirkung materieller Abwehrrechte

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachbarrechte - Verwirkung im öffentlichen Baurecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte; Streitwert bei Nachbarklagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwirkung von Nachbarrechten (IBR 1991, 184)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 111
  • DÖV 1990, 1062
  • BauR 1991, 73
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 4 B 95.90
    Während der 7. Senat bei immissionsschutzrechtlichen Klagen Drittbetroffener je nach der Bedeutung der Angelegenheit für den Kläger einen Streitwertrahmen von 10 000 bis 50 000 DM annimmt (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 25), legt der erkennende Senat bei baurechtlichen Nachbarklagen ohne wirtschaftliches Eigeninteresse regelmäßig einen Rahmen von 3 000 bis 30 000 DM zugrunde (vgl. den Entwurf eines Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90

    Neue Streitwerttabelle für öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 4 B 95.90
    Während der 7. Senat bei immissionsschutzrechtlichen Klagen Drittbetroffener je nach der Bedeutung der Angelegenheit für den Kläger einen Streitwertrahmen von 10 000 bis 50 000 DM annimmt (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 25), legt der erkennende Senat bei baurechtlichen Nachbarklagen ohne wirtschaftliches Eigeninteresse regelmäßig einen Rahmen von 3 000 bis 30 000 DM zugrunde (vgl. den Entwurf eines Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ).
  • BVerwG, 17.10.1988 - 4 B 149.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 4 B 95.90
    Er dient dann der Ergänzung des Landesrechts mit der Folge, daß eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über sein Bestehen und seinen Inhalt gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO für das Revisionsgericht bindend ist und eine Rechtsverletzung gemäß § 137 Abs. 1 VwGO im Revisionsverfahren nicht gerügt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1988 - BVerwG 4 B 149.88 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 4 B 95.90
    Liegt nämlich nur (oder allenfalls) im Hinblick auf einen der Begründungsteile ein Zulassungsgrund vor, muß die Zulassung daran scheitern, daß eben wegen der anderen Begründung dieser Teil hinweggedacht werden kann, ohne daß sich am Ausgang des Zulassungsverfahrens etwas änderte (BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109, st. Rspr.).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Danach entscheidet sich etwa die Frage, ob einem nachbarlichen Abwehrrecht gegen eine unter Verstoß gegen (nachbarschützende) Bestimmungen des Bauordnungsrechts erteilte Baugenehmigung der rechtsvernichtende Einwand der Verwirkung entgegensteht, nach Landesrecht; sie kann deshalb insoweit gemäß §§ 137 Abs. 1, 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO nicht Gegenstand revisionsgerichtlicher Prüfung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 = BRS 25 Nr. 176; Beschlüsse vom 9. August 1990 - BVerwG 4 B 95.90 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 100 und vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 B 91.90 -).
  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

    Bei einer verwirkbaren Rechtsposition kann es sich ebenso um eine einzelne prozessuale Befugnis wie um ein materielles privates oder subjektiv-öffentliches Recht handeln (vgl. BGH, Urteile vom 10. März 1956 - IV ZR 336/55 - BGHZ 20, 198 , vom 25. März 1965 - V BLw 25/64 - BGHZ 43, 289 und vom 20. Oktober 1988 - VII ZR 302/87 - NJW 1989, 836 sowie Beschluss vom 21. Februar 2012 - VIII ZR 146/11 - NJW-RR 2012, 1227 Rn. 6 ff.; BVerwG, Beschluss vom 9. August 1990 - 4 B 95.90 - NVwZ-RR 1991, 111; Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 - NVwZ 1991, 1182; Beschluss vom 29. August 2018 - 3 B 24.18 - juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 1 KN 87/16

    Bebauungsplan; Bebauungsplan vorhabenbezogener; Emissionsbegrenzung;

    Zwar kann das materielle Abwehrrecht auch durch ein Verhalten verwirkt werden, das (ganz oder zum Teil) zeitlich vor der Erteilung einer Baugenehmigung liegt (Senatsbeschl. v. 5.7.2011 - 1 LA 207/08 -, BRS 78 Nr. 191 = juris Rn. 16 m.w.N; BVerwG, Urt. v. 16.5.1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218 = juris Rn. 18) und daher zu einem früheren Zeitpunkt verwirkt sein als entsprechende Verfahrensrechte (BVerwG, Beschl. v. 9.8.1990 - 4 B 95.90 -, BRS 50 Nr. 196 = juris Ls. 1 und Rn. 5 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1994 - 11 E 10413/94

    Gaststättenrechtliche Nachbarklage; Streitwert

    In einem Verfahren, in dem ein Antragsteller sich gegen die von einem Gaststättenbetrieb ausgehenden Immissionen wendet, ist der Streitwert abhängig von den Rechtsgütern, die der Antragsteller damit schützen möchte, sowie von der Art und dem Maß der Beeinträchtigung, gegen die er sich wehrt (vgl. zum Streitwert für baurechtliche Nachbarklagen BVerwG, Beschluß vom 09. August 1990 - 4 B 95.90 -, NVwZ-RR 1991, 111).

    Da demnach genügende Anhaltspunkte für eine Streitwertfestsetzung bestehen, kann der Streitwert nicht nach dem Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG (6.000,00 DM) bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 -, Buchholz 360, § 13 GKG Nr. 30; Beschluß vom 09. August 1990 - 4 B 95/90 -, NVwZ-RR 1991, 111).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2014 - 5 S 804/14

    Streitwert bei Baunachbarklage im "Normalfall" 10.000 EUR

    Denn vom "Normalfall" abweichende Umstände, die eine höhere oder geringere Bewertung des Interesses an der Abwehr der geltend gemachten Beeinträchtigungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.08.1990 - 4 B 95.90 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 100) rechtfertigten, liegen nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 5 S 2102/01

    Streitwert für Eilverfahren im Baunachbarstreit

    Geht es - wie vorliegend - um eine Nachbarstreitigkeit, wird der Wert dieses Interesses durch die Rechtsgüter, die der Kläger schützen möchte, und die Art der Beeinträchtigungen, gegen die er sich wehrt, bestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 4 B 95.90 - NVwZ-RR 1991, 111).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 8 S 1041/17

    Streitwert für eine störungspräventive Baunachbarklage gegen einen

    Denn maßgeblich für die Bedeutung einer Baunachbarklage ist - anders als bei der Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung (vgl. Nr. 9.1 ff. des Streitwertkatalogs 2013) - nicht die zur Genehmigung gestellte Art der baulichen Nutzung und daher auch nicht ohne Weiteres die Zahl der zur Genehmigung gestellten Anlagen, sondern das Interesse an der Abwehr der jeweils geltend gemachten (von der bzw. den genehmigten Anlagen ausgehenden) Beeinträchtigungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 4 B 95.90 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 100; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.09.2014 - 5 S 804/14 -, BWGZ 2016, 175).
  • VG Freiburg, 25.05.2011 - 1 K 433/09

    Verjährung des öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs; hier: Verkehrslärmzunahme

    Entsprechend den Streitwertgrundsätzen in Fällen bau- und immissionsschutzrechtlicher Klagen Drittbetroffener wird der Wert des Interesses der Klägerin durch die Rechtsgüter, die sie schützen möchte, und die Art der Beeinträchtigungen, gegen die sie sich wehrt, bestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 25; Beschl. v. 9.8.1990 - 4 B 95.90 - NVwZ-RR 1991, 111).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2010 - 2 O 52/10

    Vorläufiger und endgültiger Streitwert bei erweiterter Nachbarklage

    Bei Nachbarklagen ist die Höhe des Streitwertes abhängig von den Rechtsgütern, die der Kläger schützen möchte, und von der Art der Beeinträchtigungen, gegen die er sich wehrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 4 B 95/90 -, DÖV 1990, 1062).
  • BVerwG, 28.05.1996 - 4 B 86.96

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen

    Daran ändert der Hinweis der Beschwerde auf Treu und Glauben nichts (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6; Beschluß vom 9. August 1990 - BVerwG 4 B 95.90 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 100).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 06.05.1994 - 4 B 56.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen den Grundsatz

  • BVerwG, 21.03.1995 - 4 B 37.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 05.11.1990 - 4 B 163.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • OVG Niedersachsen, 07.06.1991 - 6 L 64/89
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1990 - 10 A 2560/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7765
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1990 - 10 A 2560/87 (https://dejure.org/1990,7765)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.03.1990 - 10 A 2560/87 (https://dejure.org/1990,7765)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. März 1990 - 10 A 2560/87 (https://dejure.org/1990,7765)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagerücknahme; Rechtskraft ; Teilweise Rechtskraft; Beschwer eines Urteils; Berufungseinlegung; Anschlußberufung; Frist für Anschlußberufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 111
 
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