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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88   

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https://dejure.org/1990,1874
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88 (https://dejure.org/1990,1874)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.05.1990 - 2 A 500/88 (https://dejure.org/1990,1874)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 (https://dejure.org/1990,1874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen von ungültigen Regelungen; Lückenhafte Regelungen ; Vervollständigung von lückenhaften Regelungen ; Erfüllung des Beitragserhebungsgebotes; Rückwirkende Einfügung eines Tatbestandsmerkmals; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 664
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7653/95

    Teileinrichtung; Erneuerungsbedürftigkeit; Technischer Verschleiß; Rechtlicher

    Dem steht auch nicht der Umstand entgegen, daß die Satzung die Anlage, an der der beitragsfähige Ausbau vorgenommen wird, als Erschließungsanlage definiert (§ 1 SBS), so daß nicht zum Anbau bestimmte Straßen (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), also insbesondere öffentliche Straßen, die über längere Strecken durch den Außenbereich führen, vgl. dazu OVG NW, Urteil vom 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 -, NWVBl. 1991, 349 (350);.
  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale

    Entscheidungen anderer Gerichte, in denen die Nichtigkeit einer Satzung wegen zu niedrig festgesetzter Beiträge abgelehnt worden ist (so etwa OVG Münster, Urteile vom 29. Juni 1987 - 2 A 2712/84 - OVGE 39, 126 , vom 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 - NVwZ-RR 1991, 664 m.w.N. und vom 18. Mai 1992 - 2 A 2024/89 - NVwZ-RR 1993, 48 , zustimmend Grünewald, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 608, Stand März 2011; VG Cottbus, Urteile vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und vom 24. Mai 2018 - 1 K 839/14 - juris Rn. 51; anders für das Kommunalabgabenrecht in Mecklenburg-Vorpommern aber Sauthoff, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1617, Stand März 2014), ergingen in Auslegung und Anwendung der dort jeweils maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    Eine Trennung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in eine Schutznorm für den Abgabepflichtigen in Bezug auf Art, Höhe sowie andere Umstände der Abgabe und einen normenkonkretisierenden und -ausfüllenden Teil im Sinne kommunalrechtlicher Haushaltsvorschriften sowie eine damit verbundene Aufteilung des Rechtsverstoßes der Satzung in einen den Abgabenpflichtigen belastenden Teil und einen lediglich kommunalrechtliche Aufsichtsmaßnahmen auslösenden Teil (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2215; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 -, zit. nach JURIS) lässt sich nicht vornehmen.
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