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   BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90   

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https://dejure.org/1991,2481
BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90 (https://dejure.org/1991,2481)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90 (https://dejure.org/1991,2481)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1991 - 1 BvR 1548/90 (https://dejure.org/1991,2481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rundfunkfreiheit und Zugang zur Rundfunkveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollzugsausetzung - Interessenabwägung - Kein Vorrang öffentlicher Interessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 365
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
    Die Vorschrift des § 80 VwGO ist eine einfachrechtliche Ausprägung der grundrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]).

    Vielmehr muß in jedem Fall eine Abwägung zwischen den beteiligten Interessen stattfinden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 53, 30 [67 f.]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
    Die Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob Bedeutung und Tragweite der Grundrechte grundlegend verkannt worden sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
    Dabei kann offen bleiben, ob die Beschwerdeführerin überhaupt Trägerin dieses Grundrechts ist (vgl. BVerfGE 57, 295 [318]).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher weder das öffentlichrechtliche Rundfunkmonopol für verfassungswidrig erklärt noch einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch Privater auf freien Zugang zur Rundfunkveranstaltung anerkannt (vgl. zuletzt das Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85 und 1/88 - S. 119 des Umdrucks).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
    Das Verbot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bedeutet, daß in einem Verfahren kein anderer als der Richter tätig werden darf, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte dafür vorgesehen ist (vgl. BVerfGE 21, 139 [145]).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
    Allerdings kann ein Prozeßbeteiligter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 76, 93 [96], st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
    Vielmehr muß in jedem Fall eine Abwägung zwischen den beteiligten Interessen stattfinden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 53, 30 [67 f.]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
    Danach muß sich aus dem Sachvortrag des Beschwerdeführers mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß die Verletzung des Grundrechts, auf das er sich beruft, durch die angegriffene Maßnahme wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfGE 80, 137 [150], st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
    Zur Wirksamkeit des vorläufigen Rechtsschutzes gehört die in § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorgesehene aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage (vgl. BVerfGE 35, 263 [272]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
    Es gewährleistet vielmehr auch die Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 19 CS 23.1442

    Rechtmäßige Ausweisung eines albanischen Staatsangehörigen mit kroatischem

    Die erforderliche Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten ist zwar auch in einem solchen Fall nicht entbehrlich (BVerfG, B.v. 19.2.1991 - 1 BvR 1548/90 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

    Entgegen der Meinung der Beschwerde macht auch der Verzicht auf die im Ermessen der Behörde stehende, von einer Interessenabwägung abhängige Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (hierzu BVerfG NVwZ-RR 1991, 365 [BVerfG 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90]) die Fahrtenbuchauflage selbst nicht rechtswidrig (vgl.Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - NJW 1979, 1054 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Dadurch wird zwar - wie der Antragsgegner zutreffend erkannt hat - im Einzelfall eine Abwägung zwischen den Beteiligteninteressen nicht entbehrlich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19.02.1991, NVwZ-RR 1991, 365); diese beschränkt sich aber im wesentlichen auf die Prüfung, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 80 RdNr. 52 unter Hinweis auf BVerfG, DVBl. 1985, 670 und m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

    Dadurch wird zwar im Einzelfall eine Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten nicht entbehrlich (BVerfG vom 19.2.1991 NVwZ-RR 1991, 365).
  • OVG Sachsen, 05.10.2023 - 3 B 168/23

    Chargenvermutung bei gesundheitsschädlichen Lebensmitteln, hier: STEC-Befall von

    Die erforderliche Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten ist zwar auch in einem solchen Fall nicht entbehrlich (BVerfG, Beschl. v. 19. Februar 1991 - 1 BvR 1548/90 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 07.11.2008 - 11 CS 08.2650

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

    Dadurch wird zwar im Einzelfall eine Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten nicht entbehrlich (BVerfG vom 19.2.1991 NVwZ-RR 1991, 365).
  • VG Hannover, 29.09.2008 - 7 B 3575/08

    Auswahl und Zulassung bei konkurrierenden Bewerbungen von

    Auch kann sich ein abgelehnter Mitbewerber bei seinem Rechtsschutzbegehren gegenüber der einem anderen Rundfunkanbieter erteilten Sendegenehmigung nicht auf ein "besseres" Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen (BVerfG, Beschluss vom 19.2.1991 - 1 BvR 1548/90 -, NVwZ-RR 1991, S. 365).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift - Zuordnung zum Absender; Anordnung der

    Dadurch wird im Einzelfall eine Abwägung zwischen den Beteiligteninteressen nicht entbehrlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 1991 - 1 BvR 1548/90 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 11.06.2018 - 3 B 158/18

    Versicherungsmakler; ungeordnete Verhältnisse; Schuldnerverzeichnis; Vorlage

    Die erforderliche Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten ist zwar auch in einem solchen Fall nicht entbehrlich (BVerfG, Beschl. v. 19. Februar 1991 - 1 BvR 1548/90 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung

    Die erforderliche Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten ist zwar auch in einem solchen Fall nicht entbehrlich (BVerfG, Beschl. v. 19. Februar 1991 - 1 BvR 1548/90 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1426/01

    Unzureichende Interessenabwägung bei der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

  • OVG Sachsen, 12.06.2018 - 3 B 110/18

    Lebensmittelüberwachung; Untersagungsverfügung

  • VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Festlegung der Rangfolge für die

  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2021 - 5 L 237/21

    Eilantrag gegen die durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

  • VG Hannover, 17.07.2003 - 6 B 2458/03

    Abhängigkeit; Drittsendezeit; Fensterprogramm; Fensterprogrammanbieter;

  • VG Aachen, 31.01.2013 - 8 L 351/12

    Passbeschaffung, Sofortvollzug, Regel-Ausnahme-Verhältnis, Ausnahme,

  • OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16

    Fahrtenbuchauflage, Unzumutbarkeit weiterer Ermittlungen, Begründung der

  • VG München, 25.08.1994 - M 3 S 94.4155

    Anspruch auf eine Gegendarstellung im Programm eines privaten Fernsehsenders;

  • VG Weimar, 17.05.2000 - 6 E 953/00

    Formelle Anforderungen an eine Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80

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