Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.04.1991

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 7 B 10057/91   

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OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 7 B 10057/91 (https://dejure.org/1991,5333)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.1991 - 7 B 10057/91 (https://dejure.org/1991,5333)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 7 B 10057/91 (https://dejure.org/1991,5333)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Errichtung einer Sparkassenzweigstelle; Aufsichtsbehördliche Genehmigung; Gewährträgerfremdes Gebiet; Genehmigungsverfahren; Geldautomaten in Warenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 240
  • WM 1991, 537
  • DÖV 1991, 1030
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 7 B 10057/91
    Die Antragsgegnerin ist als Anstalt des öffentlichen Rechts, die Aufgaben aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt, ein Teil der vollziehenden Gewalt und deshalb bei ihrer Tätigkeit an die ihr vom positiven Recht zugeordnete, inhaltlich bemessenen und begrenzten Kompetenzen gebunden (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG - vgl. BVerfGE 75, 192/196 ff.; BVerwGE 41, 195/196 ff.; 69, 11/22; VerfGH Nordrhein-Westfalen, DVBl 1986, S. 1196/1197 f.).
  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 19.69

    Richter darf keinem Verwaltungsrat einer Sparkasse angehören

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 7 B 10057/91
    Die Antragsgegnerin ist als Anstalt des öffentlichen Rechts, die Aufgaben aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt, ein Teil der vollziehenden Gewalt und deshalb bei ihrer Tätigkeit an die ihr vom positiven Recht zugeordnete, inhaltlich bemessenen und begrenzten Kompetenzen gebunden (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG - vgl. BVerfGE 75, 192/196 ff.; BVerwGE 41, 195/196 ff.; 69, 11/22; VerfGH Nordrhein-Westfalen, DVBl 1986, S. 1196/1197 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.1982 - 7 A 100/81
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 7 B 10057/91
    Damit erkennt der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber das in Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 der Verfassung für Rheinland-Pfalz verankerte allgemeine kommunalrechtliche Regionalprinzip als grundlegendes Ordnungsinstrument auch des Sparkassenwesens an, ohne dessen starre Anwendung festzuschreiben (vgl. Teilurteil des Senats vom 07. Dezember 1982 - 7 A 100/81 -, AS 18, 22/28; OVG Nordrhein-Westfalen, DVBl 1982 S. 504/505).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.09.1986 - VerfGH 17/85

    Mitbestimmungs-Artikelgesetz teilweise nichtig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 7 B 10057/91
    Die Antragsgegnerin ist als Anstalt des öffentlichen Rechts, die Aufgaben aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt, ein Teil der vollziehenden Gewalt und deshalb bei ihrer Tätigkeit an die ihr vom positiven Recht zugeordnete, inhaltlich bemessenen und begrenzten Kompetenzen gebunden (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG - vgl. BVerfGE 75, 192/196 ff.; BVerwGE 41, 195/196 ff.; 69, 11/22; VerfGH Nordrhein-Westfalen, DVBl 1986, S. 1196/1197 f.).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 C 81.78

    Errichtung von Zweigstellen freier Sparkassen gem. § 24 Abs. 1 Nr. 7

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 7 B 10057/91
    Die Antragsgegnerin ist als Anstalt des öffentlichen Rechts, die Aufgaben aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt, ein Teil der vollziehenden Gewalt und deshalb bei ihrer Tätigkeit an die ihr vom positiven Recht zugeordnete, inhaltlich bemessenen und begrenzten Kompetenzen gebunden (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG - vgl. BVerfGE 75, 192/196 ff.; BVerwGE 41, 195/196 ff.; 69, 11/22; VerfGH Nordrhein-Westfalen, DVBl 1986, S. 1196/1197 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1981 - 15 A 190/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 7 B 10057/91
    Damit erkennt der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber das in Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 der Verfassung für Rheinland-Pfalz verankerte allgemeine kommunalrechtliche Regionalprinzip als grundlegendes Ordnungsinstrument auch des Sparkassenwesens an, ohne dessen starre Anwendung festzuschreiben (vgl. Teilurteil des Senats vom 07. Dezember 1982 - 7 A 100/81 -, AS 18, 22/28; OVG Nordrhein-Westfalen, DVBl 1982 S. 504/505).
  • BVerwG, 28.12.1971 - I CB 16.66

    Kein Grundrecht der Berufsfreiheit für Sparkassen; Subsidiarität beim Betrieb von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 7 B 10057/91
    Dazu gehört insbesondere die durch § 1 Abs. 3 SpkG getroffene organisationsrechtliche Festlegung der Zuständigkeiten bei der Errichtung von Zweigstellen, die nicht nur einen Teil der geschäftlichen Tätigkeit, sondern zugleich eine typische Form öffentlich-rechtlicher Aufgabenerfüllung der Sparkassen betrifft (vgl. BVerwG, DVBl 1972, S. 780/781).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1991 - 7 B 11766/91
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 20.02.1991 (7 B 10057/91.OVG) zum Ausdruck gebracht hat, sind die Sparkassen Anstalten des öffentlichen Rechts, die Aufgaben aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.04.1991 - 3 ObOWi 54/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5293
BayObLG, 08.04.1991 - 3 ObOWi 54/90 (https://dejure.org/1991,5293)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.1991 - 3 ObOWi 54/90 (https://dejure.org/1991,5293)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 1991 - 3 ObOWi 54/90 (https://dejure.org/1991,5293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 240
  • BayObLGSt 1991, 63
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 4 B 94.86

    Möbelmarkt als Verbrauchermarkt im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1991 - 3 ObOWi 54/90
    Entsprechende naturschutzrechtliche Verbote werden dem gemäß im Rahmen verwaltungsrechtlicher Entscheidungen regelmäßig für wirksam erachtet und berücksichtigt (vgl. BayVGH bei Schwenk ZLW 1978, 247/255 ff.; BVerwG NVwZ 1986, 470 ; 1987, 130 und 493).

    Der insoweit erfolgte Verzicht auf eine mögliche bundesrechtliche Regelung einschlägiger Art mag unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Geschlossenheit des Luftverkehrsrechts bedauert werden (vgl. Schwenk Handbuch des Luftverkehrsrechts S. 37 und ZLW 1978, 247/256 ff.), läßt aber die Wirksamkeit einschlägiger landesrechtlicher Modellflugverbote aus Gründen des Naturschutzes unberührt (BVerwG NVwZ 1987, 130 und Giemulla aaO).

  • BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 36.82

    Aufstiegserlaubnis für Flugmodellsport im Landschaftsschutzgebiet - Landeplätze

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1991 - 3 ObOWi 54/90
    Entsprechende naturschutzrechtliche Verbote werden dem gemäß im Rahmen verwaltungsrechtlicher Entscheidungen regelmäßig für wirksam erachtet und berücksichtigt (vgl. BayVGH bei Schwenk ZLW 1978, 247/255 ff.; BVerwG NVwZ 1986, 470 ; 1987, 130 und 493).
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