Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 17.10.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.1992 - 7 B 15.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2595
BVerwG, 05.02.1992 - 7 B 15.92 (https://dejure.org/1992,2595)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1992 - 7 B 15.92 (https://dejure.org/1992,2595)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 7 B 15.92 (https://dejure.org/1992,2595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagemöglichkeit einer Gemeinde - Rechtsaufsichtliche Beanstandung

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die Klage einer Gemeinde gegen eine Beanstandung durch den Landesdatenschutzbeauftragten ist unzulässig

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 371
  • DÖV 1992, 536
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)

  • VG Köln, 27.05.2015 - 3 K 5625/14

    Bundesregierung muss Nutzung der Air Base Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer sich anschließt, ist anerkannt, dass auch die Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage zur Ausschaltung von Popularklagen eine mögliche Rechtsbeeinträchtigung voraussetzt, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1970 - 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 (199); Beschluss vom 01.09.1976 - 7 B 101.75 - NJW 1977, 118; Urteil vom 17.01.1980 - 7 C 42.78 - BVerwGE 59, 319 (326); Beschluss vom 05.02.1992 - 7 B 15/92 - NVwZ-RR 1992, 371.
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Dasselbe gilt bei einem mit einer Leistungsklage zu verfolgenden sonstigen Verwaltungshandeln (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1970 - 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 und vom 17. Januar 1980 - 7 C 42.78 - BVerwGE 59, 319 sowie Beschluss vom 5. Februar 1992 - 7 B 15.92 - NVwZ-RR 1992, 371), wie es hier mit der vom Kläger mit seinem Hauptantrag begehrten Übertragung des streitgegenständlichen Dienstpostens in Rede steht.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Die Klägerin kann nicht - gemäß der auf allgemeine Leistungsklagen analog anwendbaren Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO (Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - BVerwGE 59, 319 ; Beschluss vom 5. Februar 1992 - BVerwG 7 B 15.92 - DÖV 1992, 536) - geltend machen, durch die Besetzung des Dienstpostens mit einem Soldaten in eigenen Rechten verletzt zu sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.10.1991 - 6 UE 2422/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2762
VGH Hessen, 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 (https://dejure.org/1991,2762)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 (https://dejure.org/1991,2762)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Oktober 1991 - 6 UE 2422/90 (https://dejure.org/1991,2762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zulässigkeit gemeinsamer Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen und Geltung der Mehrheitsklausel bei der gemeindlichen Beigeordnetenwahl (Hessen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 233 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 371
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 27.05.1988 - 6 UE 3410/86

    Anfechtung der Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher

    Auszug aus VGH Hessen, 17.10.1991 - 6 UE 2422/90
    Die Sitzverteilung bestimmt sich nach § 22 Abs. 3 und Abs. 4 KWG; insbesondere ist die Anwendung des § 22 Abs. 4 KWG nicht auf Kommunalwahlen beschränkt, sondern stellt eine auch bei indirekten Wahlen zulässige Ergänzung zu der in Abs. 3 dieser Vorschrift enthaltenen Regelung dar (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 1984 - II OE 57/82 - Urteil vom 27. Mai 1988 - 6 UE 3410/86 - S. 10 ff.; Schneider/Jordan, a.a.O., § 55 Anm. 3.5).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.08

    Gemeindevertretung; Wahl des Gemeindevorstands/Magistrats;

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die einschlägigen Vorschriften des hessischen Landesrechts dahin ausgelegt, dass bei der Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstands (Magistrats) der Beklagten gemäß § 55 Abs. 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) mehrere Fraktionen, die sich - wie hier die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen - durch einen Koalitionsvertrag zur Zusammenarbeit verpflichtet haben, einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen dürfen mit der Folge, dass - abhängig vom Ergebnis der für die Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen - eine andere Fraktion im ehrenamtlichen Teil des Magistrats unter Umständen weniger Sitze erhalten kann, als dies der Fall wäre, wenn jede Fraktion einen eigenen Vorschlag vorlegen würde (so im Ergebnis auch die vorherige Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. u.a. HessVGH, Urteil vom 17. Oktober 1991 - 6 UE 2422/90 - NVwZ-RR 1992, 371).
  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1313/06

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

    Aus § 10 Abs. 4 KWG geht lediglich hervor, dass Verbindungen von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen nicht zulässig sind (sog. "Listenverbindungen", zur Abgrenzung von gemeinsamen Wahlvorschlägen: Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991- 6 UE 2422/90 -, NVwZ-RR 1992, 371).

    Soweit von der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O.; VG D-Stadt, Urt. vom 20.06.2002 - 3 E 1384/01 -, HSGZ 2002, 399; VG Gießen, Urt. vom 22.12.2004 - 8 E 1166/03 -, NVwZ-RR 2005, 843 und Urt. vom 11.04.1990 - II/3 E 914/89 -, HSGZ 1990, 491) gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen bislang für zulässig erachtet worden sind, erfolgte dies jeweils lediglich in Abgrenzung zu den nach § 10 Abs. 4 KWG mit Ausnahme des Sonderfalles des § 10 Abs. 3 KWG unzulässigen Listenverbindungen.

    Als ausführendes Organ unterliegt der Gemeindevorstand - im Unterschied zu der Gemeindevertretung und deren Ausschüssen, in die die Gemeindevertretung einen Teil ihrer Aufgaben vorverlagert hat - nicht dem Grundsatz der Repräsentation, so dass seine parteipolitische Zusammensetzung nicht deckungsgleich mit der der Gemeindevertretung sein muss (vgl. Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O.; OVG. Sachsen, Urt. vom 15.03.2005, a.a.O.; VG D-Stadt, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen, Urt. vom 11.04.1990, a.a.O.).

    Dies gilt um so mehr, da der Gemeindevorstand nach § 66 Abs. 1 HGO u.a. die Beschlüsse - der Mehrheit - der Gemeindevertretung auszuführen hat (vgl. Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O.).

    Die Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG ist mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles einer Besetzung von lediglich zwei Stellen in allen anderen Fällen, in denen mehr als zwei gleichartige, unbesoldete Stellen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind, also auch bei mittelbaren Wahlen anzuwenden (Hess. VGH, Beschl. vom 08.07.1999 - 8 ZU 1935/99 -, HSGZ 1999, 432, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O. und Urt. vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, DVBl. 1989, 160; VG D-Stadt, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431).

  • VG Frankfurt/Main, 31.01.2007 - 7 E 2932/06

    Rechtmäßigkeit der Wahl der ehrenamtlichen Stadträte und Zulässigkeit gemeinsamer

    So werden in Rechtsprechung und Literatur (HessVGH, Urteil vom 17.10.1991, Az: 6 UE 2422/90, NVwZ-RR 1992, 371 f.; VG Gießen vom 11.04.1990, Az: II 3 E 914/89, HSGZ 1990, 491 f.; VG Gießen vom 22.12.2004, Az: 8 E 1166/03, NVwZ-RR 2005, 843 f.; VG Wiesbaden vom 20.06.2002, Az: 3 E 1384/01, HGZ 2002, 399 f.; VG Frankfurt vom 26.05.1965, Az: V/2-53/65, VG - Rechtsprechung 1965, 99 f.; Bennemann in Bennemann u.a., Kommunalverfassungsrecht in Hessen, Band I, § 55 Rdnr. 93; Foerstemann, Die Gemeindeorgane in Hessen, 6. Auflage 2002, § 20 Rdnr. 93) in Hessen keine Bedenken an der Vereinbarkeit gemeinsamer Wahlvorschläge mit den Grundsätzen der Verhältniswahl geäußert.

    Gerade weil die Aufgabe des Magistrates darin besteht, die Beschlüsse der Gemeindevertretung im Rahmen der bereit gestellten Mittel zu besorgen, ist hier eine proporzgenaue Repräsentation der politischen Kräfte der Stadtverordnetenversammlung im ehrenamtlichen Magistrat nicht erforderlich (vgl. HessVGH, Urteil vom 17.10.1991, Az: 6 UE 2422/90, NVwZ-RR 1992, 371 f.) Darüber hinaus diente der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der Grünen hier, anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.2003 zugrundeliegenden Sachverhalt, nicht allein der Gewinnung eines rechnerischen Vorteils.

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass der Gesetzgeber, dem die Bedenken gegen die uneingeschränkte Anwendbarkeit des § 22 Abs. 4 KWG bekannt waren, mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles von der Zulässigkeit des Sitzverteilungsverfahrens nach § 22 Abs. 4 KWG in allen übrigen Fällen ausgegangen ist (HessVGH, Urteil vom 17.10.1991, 6 UE 2422/90, NVwZ-RR 1992, 371 f.; zur Anwendbarkeit des § 22 Abs. 4 KWG auf den gemeinsamen Wahlvorschlag zweier Fraktionen vgl. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 20.06.2002, Az: 3 E 1384/01, HGZ 2002, 399 ff.; vgl. auch VG Gießen vom 22.12.2004, Az: 8 E 1166/03, HGZ 2005, 101 ff.).

  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06

    Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei

    Aus § 10 Abs. 4 KWG geht lediglich hervor, dass Verbindungen von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen nicht zulässig sind (sog. "Listenverbindungen", zur Abgrenzung von gemeinsamen Wahlvorschlägen: Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991- 6 UE 2422/90 -, NVwZ-RR 1992, 371).

    Soweit von der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O.; VG Wiesbaden, Urt. vom 20.06.2002 - 3 E 1384/01 -, HSGZ 2002, 399; VG Gießen, Urt. vom 22.12.2004 - 8 E 1166/03 -, NVwZ-RR 2005, 843 und Urt. vom 11.04.1990 - II/3 E 914/89 -, HSGZ 1990, 491) gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen bislang für zulässig erachtet worden sind, erfolgte dies jeweils lediglich in Abgrenzung zu den nach § 10 Abs. 4 KWG unzulässigen Listenverbindungen.

    Die Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG ist mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles einer Besetzung von lediglich zwei Stellen in allen anderen Fällen, in denen mehr als zwei gleichartige, unbesoldete Stellen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind, also auch bei mittelbaren Wahlen anzuwenden (Hess. VGH, Beschl. vom 08.07.1999 - 8 ZU 1935/99 -, HSGZ 1999, 432, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O. und Urt. vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, DVBl. 1989, 160; VG Wiesbaden, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431).

  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

    Aus § 10 Abs. 4 KWG geht lediglich hervor, dass Verbindungen von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen nicht zulässig sind (sog. "Listenverbindungen", zur Abgrenzung von gemeinsamen Wahlvorschlägen: Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991- 6 UE 2422/90 -, NVwZ-RR 1992, 371).

    Soweit von der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O.; VG D-Stadt, Urt. vom 20.06.2002 - 3 E 1384/01 -, HSGZ 2002, 399; VG Gießen, Urt. vom 22.12.2004 - 8 E 1166/03 -, NVwZ-RR 2005, 843 und Urt. vom 11.04.1990 - II/3 E 914/89 -, HSGZ 1990, 491) gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen bislang für zulässig erachtet worden sind, erfolgte dies jeweils lediglich in Abgrenzung zu den nach § 10 Abs. 4 KWG unzulässigen Listenverbindungen.

  • VG Darmstadt, 31.07.2008 - 3 E 178/07

    Kommunalrechtliche Wahlprüfungsklage

    Im Übrigen geht das Gesetz in § 55 Abs. 2 HGO selbst von der grundsätzlichen Zulässigkeit von gemeinsamen Wahlvorschlägen aus, wobei der Unterschied zu einem Wahlvorschlag im Sinne des vorliegenden Falles darin besteht, dass sich bei der Einheitsliste alle Stadtverordneten und nicht nur ein Bündnis von bestimmten Fraktionen auf eine Liste einigen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 -, NVwZ-RR 1992, 371).

    Schließlich können die Kläger auch aus dem Gesichtspunkt des Minderheitenschutzes nichts in Bezug auf die Fehlerhaftigkeit des festgestellten Wahlergebnisses herleiten, da es keinen Anspruch einer Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung auf Repräsentanz in einem anderen Organ der Gemeinde gibt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 17.10.1991, a.a.O).

  • VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1326/97

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Stadtwerke

    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner die Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter einer Gemeinde betreffenden Entscheidung vom 17.10.1991 ausgeführt hat, richtet sich die Feststellung des Wahlergebnisses und die Sitzverteilung mit Ausnahme der Besetzung nur zweier gleichartiger unbesoldeter Stellen auch bei von der Gemeindevertretung durchzuführenden mittelbaren Wahlen grundsätzlich nach § 22 Abs. 4 KWG (U.v. 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 -, HSGZ 1992, 437).

    In diesem Sinne versteht nunmehr auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof nach der Gesetzesänderung ausdrücklich die Vorschrift des 55 Abs. 4 S. 1 HGO, wie dem Leitsatz 2 und auch den Entscheidungsgründen des Urteils vom 17.10.1991 eindeutig zu entnehmen ist (Hess.VGH, U.v. 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 -, HSGZ 1992, 437, 438).

  • VG Frankfurt/Main, 31.01.2007 - 7 E 3097/06

    Keine Übertragbarkeit der von dem BVerwG entwickelten Grundsätze des

    Gemeinsame Wahlvorschläge bei den Wahlen zu den stellvertretebdeb Vorsitzenden der Gemeindevertretung sind zulässig (in Fortführung des Urteils des Hess. VGH vom 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 -, zur Wahl von ehrenamtlichen Beigeordneten; HSGZ 1992, S.437, NVwZ-RR 1992, S.371).

    Es ist in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes anerkannt, dass der Wortlaut des § 55 Abs. 3 HGO, der von "Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung" spricht, gemeinsame Wahlvorschläge gerade zulässt (vgl. VGH, Urteil v. 17. Oktober 1991 -6 UE 2422/90- (zur Wahl von ehrenamtlichen Beigeordneten vermittels gemeinsamen Wahlvorschlag), HSGZ 1992, S.437 f.; NVwZ-RR 1992, S. 371, sowie: VG Giessen, Urteil vom 22.Dezember 2004 - 8 E 1166/03 -, HSGZ 2005, S. 101, 103).

  • VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1327/97

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Aufsichtsrat einer

    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner die Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter einer Gemeinde betreffenden Entscheidung vom 17.10.1991 ausgeführt hat, richtet sich die Feststellung des Wahlergebnisses und die Sitzverteilung mit Ausnahme der Besetzung nur zweier gleichartiger unbesoldeter Stellen auch bei von der Gemeindevertretung durchzuführenden mittelbaren Wahlen grundsätzlich nach § 22 Abs. 4 KWG (U. v. 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 -, HSGZ 1992, 437).

    In diesem Sinne versteht nunmehr auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof nach der Gesetzesänderung ausdrücklich die Vorschrift des 55 Abs. 4 S. 1 HGO, wie dem Leitsatz 2 und auch den Entscheidungsgründen des Urteils vom 17.10.1991 eindeutig zu entnehmen ist (Hess.VGH, U. v. 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 -, HSGZ 1992, 437, 438).

  • VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1328/97

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Städtisches

    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner die Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter einer Gemeinde betreffenden Entscheidung vom 17.10.1991 ausgeführt hat, richtet sich die Feststellung des Wahlergebnisses und die Sitzverteilung mit Ausnahme der Besetzung nur zweier gleichartiger unbesoldeter Stellen auch bei von der Gemeindevertretung durchzuführenden mittelbaren Wahlen grundsätzlich nach § 22 Abs. 4 KWG (U.v. 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 -, HSGZ 1992, 437).

    In diesem Sinne versteht nunmehr auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof nach der Gesetzesänderung ausdrücklich die Vorschrift des 55 Abs. 4 S. 1 HGO, wie dem Leitsatz 2 und auch den Entscheidungsgründen des Urteils vom 17.10.1991 eindeutig zu entnehmen ist (Hess.VGH, U.v. 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 -, HSGZ 1992, 437, 438).

  • VGH Hessen, 08.07.1999 - 8 UZ 1933/99

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Stadtwerke

  • VGH Hessen, 08.07.1999 - 8 UZ 1934/99

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Aufsichtsrat einer

  • VGH Hessen, 08.07.1999 - 8 UZ 1935/99

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: städtisches

  • VG Gießen, 21.09.2007 - 8 E 1887/06

    Bildung des Gemeindevorstands; Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht