Rechtsprechung
VGH Hessen, 06.11.1991 - 3 TH 2207/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 80 Abs 5 VwGO
Die sofort vollziehbare Anordnung der Beseitigung eines aufgeschütteten Parkplatzes ist zulässig, wenn für ein schutzwürdiges Biotop die Gefahr der endgültigen Zerstörung besteht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Genehmigungspflicht einer Parkplatzanlage (IBR 1992, 514)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 02.08.1991 - I/2 H 435/90
- VGH Hessen, 06.11.1991 - 3 TH 2207/91
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 468
- NVwZ-RR 1992, 469
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives …
Andernfalls ließe man ein negatives Vorbild zu, das geeignet ist, einen Nachahmungseffekt und damit auch eine Breitenwirkung auszulösen, in deren Folge das Genehmigungsverfahren obsolet würde (vgl. nur Hessischer VGH, Beschluß vom 29. Mai 1985 - 3 TH 815/85 - in NVwZ 85, 664 und Beschluß vom 6. November 1991 - 3 TH 2207/91 - in NVwZ-RR 92, 468; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluß vom 25. Juni 1987 - 7 B 1183/87 - in BRS 47, Nr. 198 und OVG Lüneburg, Beschluß vom 8. Mai 1987 - 6 B 10/87 - in BRS 47, Nr. 199). - VGH Hessen, 28.01.1992 - 4 TH 2283/91
Zur Zuständigkeit der Naturschutzbehörden, hier: Auffüllung eines Steinbruchs
Das besondere öffentliche Interesse ergibt sich aus der Dringlichkeit, die eigentümlichen Lebensräume für das Pflanzenwachstum und die sonstigen vom Antragsgegner in der Begründung seiner Anordnung beschriebenen natürlichen Verhältnisse in dem stillgelegten Steinbruch aus ökologischen Gründen baldmöglichst wiederherzustellen und weitergehenden Schaden abzuwenden (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 01.07.1988 - 4 TH 2399/87 - AgrarR 1990, 83 = HessVGRspr. 1989, 46 = RdL 1988, 306; u. v. 06.11.1991 - 3 TH 2207/91 -). - VGH Hessen, 20.11.1992 - 3 TH 2127/92
Zur Auffüllung eines Feuchtgebietes; Abwehr des Regenwasserabflusses von …
Bei einem längeren Zuwarten, etwa bis zum rechtskräftigen Abschluß des Hauptsacheverfahrens, droht nicht nur die nachhaltige Beeinträchtigung eines schutzwürdigen Feuchtbiotops, sondern die Gefahr seiner endgültigen Zerstörung, was die Anordnung des Sofortvollzugs rechtfertigt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 06.11.1991 - 3 TH 2207/91 -).
Rechtsprechung
VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1810/91 |
Zitiervorschläge
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Baugenehmigung und Naturschutzabgabe (IBR 1992, 418)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 469
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93
Isolierte Anfechtung einer Auflage - naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe
Die Festsetzung der auf § 6 Abs. 3 Satz 1 HENatG beruhenden Ausgleichsabgabe bei einem nicht vermeidbaren und nicht ausgeglichenen, aber vorrangigen Natureingriff war zwingend vorzunehmen, so daß auch eine zweckwidrige Festsetzung unter Berücksichtigung des Gebots der einheitlichen Entscheidung nicht vorlag (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1982 - 2 A 10/81 - NVwZ 1983, 419, 421; zur Ausgleichsabgabe als Bedingung Hess. VGH, Beschluß vom 11.09.1991 - 3 TH 1810/91 - NVwZ-RR 1992, 469 = NuR 1992, 240).