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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91   

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https://dejure.org/1992,2694
OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 (https://dejure.org/1992,2694)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.1992 - 13 B 12453/91 (https://dejure.org/1992,2694)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 1992 - 13 B 12453/91 (https://dejure.org/1992,2694)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ttürkischer Staatsangehöriger; Regelausweisung; Arbeitnehmer; Illegaler Heroinhandel; Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 660
  • DÖV 1992, 932
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91
    Denn insofern kann nicht zweifelhaft sein, daß gerade der Handel mit Heroin in nicht geringen Mengen wegen der hiermit angesichts seiner ungewöhnlich hohen Gefährlichkeit für die Gesundheit der Konsumenten und der mit der weitverbreiteten Kriminalisierung von Heroinsüchtigen verbundenen, ganz erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung über die Bestrafung der Täter hinaus zugleich eine kontinuierliche Ausweisungspraxis unabdingbar macht (BVerfG, NVwZ 1987, S. 403), weswegen bei diesem Täterkreis trotz des Schutzgedankens des Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens auch eine allein aus generalpräventiven Erwägungen verfügte Ausweisung als grundsätzlich zulässig angesehen wird (vgl. Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 45 Rdnr. 58).

    Auch hierauf hat das Verwaltungsgericht bereits zutreffend hingewiesen, so daß insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen gleichfalls auf seine diesbezüglichen Ausführungen verwiesen werden kann, zumal der Antragsteller ihnen mit seiner Beschwerde nicht mehr näher entgegengetreten ist (vgl. zur Zulässigkeit der sofortigen Vollziehung einer aus generalpräventiven Erwägungen wegen Heroinhandels verfügten Ausweisung auch BVerfG, NVwZ 1987, S. 403).

  • EuGH, 13.11.1990 - C-308/89

    Di Leo / Land Berlin

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91
    Insofern wird nämlich im Hinblick auf die Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1990 das sogenannte Sevince- Urteil (NVwZ 1991, S. 155) die Auffassung vertreten, daß Art. 6 Abs. 1 3. Gedankenstrich dem türkischen Arbeitnehmer nach vierjähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung nicht nur aus arbeitserlaubnisrechtlicher Sicht den freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Arbeitnehmertätigkeit einräume, sondern damit zugleich eine entsprechende aufenthaltsrechtliche Stellung vermittle, die eine Ausweisung über Art. 14 Abs. 1 ARB nur noch in Anlehnung an den besonderen Ausweisungsschutz des § 12 Abs. 1 bis 4 AufenthaltsG/EWG - also allein aus spezialpräventiven Erwägungen .- zulassen soll (vgl. dazu Rittsteg, InfAuslR 1991, S. 1, Gutmann, InfAuslR 1991, S. 33, Huber NVwZ 1991, S. 242, Kanein/Renner, a.a.O. § 45 Rdnr. 29, VGH Mannheim, InfAuslR 1991, S. 221 sowie VGH Kassel, InfAuslR 1991, S. 333).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.1992 - 13 B 11754/91

    Sevince-Urteil; Aufenthaltsrecht ; Türkischer Arbeitnehmer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91
    Indes vermag der Antragsteller aus dieser Auffassung - deren Berechtigung daher im vorliegenden Verfahren dahingestellt bleiben mag (vgl. dazu auch Beschluß des Senats vom 03. März 1991 - 13 B 11754/91 -) - schon deshalb nichts zu seinen Gunsten herzuleiten, weil er bereits die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB nicht erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91
    Insofern wird nämlich im Hinblick auf die Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1990 das sogenannte Sevince- Urteil (NVwZ 1991, S. 155) die Auffassung vertreten, daß Art. 6 Abs. 1 3. Gedankenstrich dem türkischen Arbeitnehmer nach vierjähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung nicht nur aus arbeitserlaubnisrechtlicher Sicht den freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Arbeitnehmertätigkeit einräume, sondern damit zugleich eine entsprechende aufenthaltsrechtliche Stellung vermittle, die eine Ausweisung über Art. 14 Abs. 1 ARB nur noch in Anlehnung an den besonderen Ausweisungsschutz des § 12 Abs. 1 bis 4 AufenthaltsG/EWG - also allein aus spezialpräventiven Erwägungen .- zulassen soll (vgl. dazu Rittsteg, InfAuslR 1991, S. 1, Gutmann, InfAuslR 1991, S. 33, Huber NVwZ 1991, S. 242, Kanein/Renner, a.a.O. § 45 Rdnr. 29, VGH Mannheim, InfAuslR 1991, S. 221 sowie VGH Kassel, InfAuslR 1991, S. 333).
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91
    Insofern wird nämlich im Hinblick auf die Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1990 das sogenannte Sevince- Urteil (NVwZ 1991, S. 155) die Auffassung vertreten, daß Art. 6 Abs. 1 3. Gedankenstrich dem türkischen Arbeitnehmer nach vierjähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung nicht nur aus arbeitserlaubnisrechtlicher Sicht den freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Arbeitnehmertätigkeit einräume, sondern damit zugleich eine entsprechende aufenthaltsrechtliche Stellung vermittle, die eine Ausweisung über Art. 14 Abs. 1 ARB nur noch in Anlehnung an den besonderen Ausweisungsschutz des § 12 Abs. 1 bis 4 AufenthaltsG/EWG - also allein aus spezialpräventiven Erwägungen .- zulassen soll (vgl. dazu Rittsteg, InfAuslR 1991, S. 1, Gutmann, InfAuslR 1991, S. 33, Huber NVwZ 1991, S. 242, Kanein/Renner, a.a.O. § 45 Rdnr. 29, VGH Mannheim, InfAuslR 1991, S. 221 sowie VGH Kassel, InfAuslR 1991, S. 333).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91
    Denn auch wenn das türkische Strafrecht seit April 1987 eine Ahndung von Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz auch ohne Türkeibezug zuläßt, so setzt eine solche strafrechtliche Verfolgung zunächst einen besonderen Antrag des türkischen Justizministers voraus, zu dem es indes nach den Feststellungen des Auswärtigen Amtes unter Auswertung eines Zeitraumes von über zwei Jahren in keinem einzigen Fall gekommen war, so daß schon von daher nicht von einer dem Antragsteller konkret und ernsthaft drohenden Doppelbestafung gesprochen werden kann, die entsprechende Erwägungen in dieser Richtung auf Seiten der Ausländerbehörde überhaupt erst erforderlich machen könnte (vgl. Auswärtiges Amt vom 20. September 1989, Runderlaß des Innenministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen vom 11.Dezember 1989 - I B 4/43.44 - InfAuslR 1990, S. 308 sowie BVerwG, InfAuslR 1989, S. 225).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung

    Bei der Feststellung eines Ausnahmefalls sind danach alle Umstände zu berücksichtigen, die in eine Ermessensentscheidung über eine Ausweisung nach § 45 Abs. 1 AuslG einzubeziehen sind, also neben generalpräventiven und spezialpräventiven Aspekten insbesondere auch die in § 45 Abs. 2 AuslG aufgeführten Gesichtspunkte (GK-AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 35; Hailbronner, AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 11; Kanein/ Renner, a.a.O., § 47 AuslG Rdnr. 13; Renner, NJ 1995, 231; Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3; Hess. VGH, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6 = NVwZ-RR 1993, 432; eher einschränkend OVG Bremen, 20.11.1992 - 1 B 101/92 -, EZAR 032 Nr. 8 = InfAuslR 1993, 85; OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1991 - 18 B 84/91 -, EZAR 032 Nr. 2 = InfAuslR 1991, 187; OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, EZAR 032 Nr. 4; a.A. Hailbronner, JZ 1995, 128; Otte, ZAR 1994, 67).

    Grundsätzlich ist in die Prüfung eines Ausnahmefalls auch die Gefahr einzubeziehen, daß dem Ausländer bei einer Rückkehr in seine Heimat eine erneute Bestrafung wegen der Straftat droht, die Anlaß für die Ausweisung ist (Hess. VGH, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6 = NVwZ-RR 1993, 432; OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, EZAR 032 Nr. 4 = NVwZ-RR 1992, 660; GK-AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 39).

    Der Kläger kann sich letztlich auf die Möglichkeit einer erneuten Bestrafung in der Türkei nicht berufen, auch wenn das türkische Strafrecht eine Ahndung von Straftaten auch ohne Türkeibezug zuläßt (vgl. dazu Yenisey, InfAuslR 1988, 125; OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, EZAR 032 Nr. 4 = NVwZ-RR 1992, 660).

  • BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93

    Anspruch eines Seemanns auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Auslegung des

    Schließt man hingegen auch in Fällen vierjähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ARB 1/80, daß eine verschuldete Arbeitslosigkeit die nach Absatz 1 des Beschlusses erlangte Rechtsposition zum Erlöschen bringt (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 1992, 660 ; Hailbronner a.a.O. Rn. 26), so ist zweifelhaft, ob ein Verschulden bereits darin zu sehen ist, daß der türkische Arbeitnehmer die nach freiwilliger Beendigung seiner Tätigkeit eintretende Arbeitslosigkeit kannte oder hätte kennen müssen, oder ob ein Verschulden erst dann anzunehmen ist, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem in der Person des Arbeitnehmers liegenden vorwerfbaren Grund aufgelöst worden ist.
  • VGH Hessen, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93

    ASSOZIATIONSRATSBESCHLUß; Massgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob

    Die Verbüßung von Strafhaft und von Untersuchungshaft jedenfalls bei anschließender Strafhaft aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung führen in der Regel zum Wegfall der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB und des sich daraus ergebenden aufenthaltsrechtlichen Status eines türkischen Staatsbürgers (im Ergebnis ähnlich: OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, EZAR 032 Nr. 4).

    Es entspricht indes allgemeiner Auffassung, daß Art. 14 Abs. 1 ARB grundsätzlich jede Beendigung des Aufenthalts eines türkischen Staatsbürgers betrifft, der u. a. die Voraussetzungen des Art. 6 oder Art. 7 ARB erfüllt; strittig ist nur, wie dieser Ausweisungsschutz zu bestimmen ist, insbesondere ob insoweit die für freizügigkeitsberechtigte Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Vorschriften gemäß § 12 AufenthG/EWG und der zur Konkretisierung des Art. 48 Abs. 3 EWG-Vertrag ergangenen Richtlinie Nr. 64/221 entsprechend anzuwenden sind und somit insbesondere generalpräventive Gründe zur Rechtfertigung der Ausweisung nicht herangezogen werden können (dazu Hess. VGH, 20.09.1993 - 12 UE 146/93 -, 10.05.1993 - 12 UE 2582/92 -, 13.01.1992 - 12 UE 3691/88 -, VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 1 S 408/92 -, EZAR 017 Nr. 6, 11.05.1992 - 1 S 3135/91 -, EZAR 124 Nr. 14, 23.09.1992 - 11 S 1059/92 -, InfAuslR 1993, 163; Bay. VGH, 02.03.1993 - 10 CS 92.3716 - OVG Bremen, 20.11.1992 - 1 B 101/92 -, EZAR 032 Nr. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1993 - 18 B 4386/92 -, EZAR 034 Nr. 3 = InfAuslR 1993, 288; OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92

    Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion;

    Ein Anspruch auf Erteilung des Aufenthalts dürfte sich nicht aus Art. 6 Abs. 1 des Assoziationsratsbeschlusses ergeben, weil etwaige Beschäftigungszeiten durch die von dem Antragsteller verbüßte Freiheitsstrafe unterbrochen sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.03.1993 - 13 B 12453/91 - NVwZ-RR 1992, 660 (661)).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 11 S 424/95

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - besonderer Ausweisungsschutz -

    Der Senat läßt dahinstehen, ob bereits mit einer Verwirklichung der Ausweisungstatbestände des § 47 (Abs. 1 und) Abs. 2 AuslG stets in einer besonders schwerwiegenden Weise gegen die öffentliche Ordnung verstoßen wurde und daher bereits aus diesem Grund die Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 ENA erfüllt sind (vgl. dazu OVG Rhld.-Pfalz, Beschluß vom 16.3.1992, NVwZ-RR 1992, 660).

    Aus der Systematik des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 folgt im Umkehrschluß, daß Unterbrechungen der Beschäftigungszeit, die nicht durch die Anrechnungs- und Gleichstellungsregelungen des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 erfaßt werden - mithin insbesondere verschuldete oder freiwillige (d.h. nicht dem Willen des Arbeitgebers, sondern des türkischen Arbeitnehmers zuzurechnende) Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses -, den Verlust bereits erworbener Anwartschaften und Ansprüche nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 bewirken (s. dazu OVG NW, Beschluß vom 20.9.1994, InfAuslR 1995, 99 m.w.N.; OVG Rhld.-Pfalz, Beschluß vom 16.3.1992, NVwZ-RR 1992, 660; auch Benassi, InfAuslR 1995, 89, 96; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 22.11.1993, InfAuslR 1994, 100, - in anderem Zusammenhang - auch Urteil vom 23.5.1995 - BVerwG 1 C 3.94 -).

  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem

    Als ein besonders schwerwiegender Grund kommen jedenfalls nicht alle durch § 47 Abs. 2 AuslG erfaßten Tatbestände in Betracht (vgl. die Beispiele bei Hailbronner, Ausländerrecht, § 45 AuslG Rdnr. 55 ff.; Kanein/Renner, a.a.O., § 45 AuslG Rdnr. 41 f.; a. A. OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, EZAR 032 Nr. 47; vgl. auch BVerwG, 29.09.1993, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 11.11.1996 - 12 UE 1533/96

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 bei Tätigkeit

    Entgegen der Auffassung der angefochtenen Bescheide (in deren Sinne jedoch auch: OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, EZAR 032 Nr. 4 = NVwZ-RR 1992, 660; VGH Baden-Württemberg, 09.03.1994 - 11 S 175/93 -, InfAuslR 1994, 214; VG Gießen, 03.11.1994 - 7 E 1219/93 -, AuAS 1995, 74) bringt eine selbst herbeigeführte und freiwillige Arbeitslosigkeit eine erreichte aufenthaltsrechtliche Position nach Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB nicht sofort und ohne weitere Voraussetzungen zum Erlöschen.
  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 12 UE 78/93

    Ausweisung eines Ausländers, der besonderen Ausweisungsschutz besitzt -

    Unabhängig davon, ob gemäß Art. 14 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB - eine Ausweisung nur zum Zwecke der Generalpräventionen unzulässig ist (offengelassen von BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91 -, Buchholz 402.24, § 10 Nr. 131; OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, NVwZ-RR 1992, 660; zweifelnd: Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Auflage, 1992, § 45 Rdnr. 29; bejahend: Gutmann, Aufenthaltsrecht türkischer Arbeitnehmer, InfAuslR 1991, 33; Huber, Das Kus-Urteil des EuGH: Weitere aufenthaltsrechtliche Sicherungen für türkische Arbeitnehmer, NVwZ 1993, 246; verneinend: VGH Baden-Württemberg, 11.05.1992 - 1 S 3135/91 -, NVwZ-RR 1992, 659), liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des genannten Assoziationsratsbeschlusses in der Person des Klägers nach dem Inhalt der dem Senat vorliegenden Unterlagen nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 11 S 2907/94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung vernichtet die Strafhaft als Zeit einer verschuldeten Arbeitslosigkeit den Aufenthaltsanspruch nach Art. 6 Abs. 1 ARB (siehe OVG Rheinland-Pfalz NVwZ-RR 1992, 660; Hessischer VGH , InfAuslR 1994, 127; Schleswig-Holsteinisches OVG InfAuslR 1993, 166).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.1996 - 10 A 12882/95
    Fehlzeiten ordnungsgemäßer Beschäftigung, die nicht ausdrücklich in Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 zugunsten des türkischen Arbeitnehmers als unschädlich anerkannt sind, führen dagegen zu einem Verlust der bis dabin bereits erworbenen Anwartschaften (vgl. den Beschluß des Senats vom 16. März 1992 - 13 B 12453/91 -, EZAR 032 Nr. 4; so auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 1 C 5/94 -, NVwZ 1995, S. 1123 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.1997 - 10 B 12299/97

    Abschiebungshindernisse; Gefahr einer Doppelbestrafung; Doppelbestrafung; Türkei

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 220/92
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.1996 - 10 B 12981/96

    Ausweisung; Illegaler Rauschgifthandel; Betäubungsmittelgesetz; Jugendstrafe;

  • VG München, 23.05.2008 - M 24 S 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis;

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