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   OVG Hamburg, 17.12.1991 - Bf VI 35/91   

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https://dejure.org/1991,3765
OVG Hamburg, 17.12.1991 - Bf VI 35/91 (https://dejure.org/1991,3765)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.1991 - Bf VI 35/91 (https://dejure.org/1991,3765)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - Bf VI 35/91 (https://dejure.org/1991,3765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Verwirkung des Klagerechts trotz fehlerhafter Zustellung des angefochtenen Bescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerspruchsbescheid; Verfahrensbevollmächtigter; Fehlerhafte Zustellung eines Widerspruchbescheides; Gewerbeuntersagung; Unanfechtbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 110
  • DVBl 1992, 1318
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.1991 - Bf VI 35/91
    Es handelt sich lediglich um den Fall einer fehlerhaften Zustellung (so zu einem vergleichbaren Fall der Klagzustellung an die Partei statt an deren Prozeßbevollmächtigten BGH, Beschl. v. 21.12.1983, NJW 1984 S. 926 ).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.1991 - Bf VI 35/91
    Es kommt hinzu, daß er unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechtes unternommen zu werden pflegt (BVerfG, Beschl. v. 26.1.1972, BVerfGE 32 S. 305, 308 f.).
  • OVG Hamburg, 24.05.1991 - Bf IV 35/90

    Ausländer; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbewilligung; Fünfjahreszeitraum;

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.1991 - Bf VI 35/91
    Ein Widerruf der Vollmacht ist den Akten nicht zu entnehmen, so daß selbst dann, wenn, wie vom Kläger mit der Beschwerde in der Sache OVG Bs IV 35/90 vorgetragen, das Mandatsverhältnis bereits zum Zeitpunkt der Zustellung am 18. Oktober 1985 erloschen sein sollte, dieser Umstand gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 HmbVwVfG vom 9. November 1977 (GVBl. S. 333, 402) keine Wirksamkeit entfalten konnte.
  • OVG Hamburg, 26.05.1992 - Bf VI 35/90

    Verbreiterungsfläche; Erschließungsbeitrag; Erschließungsstraße

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.1991 - Bf VI 35/91
    Die Beschwerde wurde mit Beschluß vom 14. März 1990 (OVG Bs VI 35/90) zurückgewiesen: Der Kläger könne sich im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht darauf berufen, das Gewerbeuntersagungsverfahren aus dem Jahre 1985 sei noch nicht unanfechtbar abgeschlossen worden und daher sei die für die Maßnahme nach § 35 Abs. 5 GewO erforderliche Vollziehbarkeit der Gewerbeuntersagung vom 21. Juni 1985 noch nicht gegeben.
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.1991 - Bf VI 35/91
    Der Kläger hatte nicht allein die sichere Kenntnis von dem Erlaß der Verfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1974, BVerwGE 44 S. 294 ff.).
  • OVG Hamburg, 30.01.2017 - 1 Bf 115/15

    Unzulässigkeit der Klage bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Verwirkung des

    Da die Beklagte der Klägerin den Kostenfestsetzungsbescheid durch Zustellung bekannt geben wollte, reichte es für das Inlaufsetzen der Widerspruchsfrist nicht aus, dass der Kostenfestsetzungsbescheid der Klägerin (vgl. § 41 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG) am 29. September 2010 zugegangen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992, 5 C 65/88, NJW 1993, 2884, juris Rn. 8; vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.1991, Bf VI 35/91, NVwZ-RR 1993, 110, juris Rn. 36).

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Fall, in dem seit einer fehlerhaften Zustellung des Widerspruchsbescheids ein Zeitraum von vier Jahren bis zur Klageerhebung verstrichen war, entschieden, nach einem derart langen Zeitraum sei es auch im öffentlichen Interesse und zur Erhaltung des Rechtsfriedens gerechtfertigt, eine Berufung des Klägers auf die fehlende Bestandskraft des angegriffenen Bescheids in der Fassung des Widerspruchsbescheids nach Treu und Glauben als abgeschnitten anzusehen (OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.1991, Bf VI 35/91, NVwZ-RR 1993, 110, juris Rn. 37).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 15 A 3421/94

    Einmaligkeit der Beitragserhebung; Einleitungsmöglichkeit ungeklärten Abwassers ;

    vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 1991 - OVG Bf VI 53/91 -, GewArch 1992, 300 (301); BayVGH, Urteil vom 6. Dezember 1990 - 12 B 88.01730 -, BayVBl. 1991, 338 (339).
  • VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17

    Klage eines Vereins gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als

    Eine Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht kann andererseits auch in der Weise eintreten, dass kein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenpartei auf das Untätigbleiben des Berechtigten vorliegt, sondern ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens es rechtfertigt, die Anrufung eines Gerichts nach langer Zeit als unzulässig anzusehen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BrR 255/67 - NJW 1972, 675, 676; OVG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 1991, NVwZ-RR 1993, 110; Ehlers, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, vor § 40 Rn. 103; BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - 4 A 11/99 -, juris Rn. 15.
  • VG Meiningen, 20.06.2013 - 8 K 152/11

    Einwohnermaßstab bei Abwasserabgabe für Kleineinleiter

    Zustellmängel führen dazu, dass die Klagefrist nicht zu laufen beginnt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.1991 - Bf VI 35/91 -, NVwZ-RR 1993, S. 110 f.; Kopp/Schenke: Kommentar zur VwGO., 18. Auflg., § 74 Rdnr. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2003 - 15 A 3044/99

    Gemeindegliedervermögen der Einwohner einer Gemeinde oder der Eingesessenen eines

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 -, BVerfGE 32, 305 (309 ff); zur Möglichkeit der Verwirkung aufgrund eines öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Rechtsfriedens vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 3 C 1/98 -, BVerwGE 108, 93 (99f.); OVG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 1991 - Bf VI 35/91 -, NVwZ-RR 1993, 110 sowie OVG NRW, Urteil vom 14. September 2001 - 12 A 1534/00 -, NVwZ-RR 2002, 798.
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