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   VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93   

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https://dejure.org/1993,2740
VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93 (https://dejure.org/1993,2740)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.1993 - 8 S 1800/93 (https://dejure.org/1993,2740)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 1993 - 8 S 1800/93 (https://dejure.org/1993,2740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrzweckraum wegen möglicher Lärmbeeinträchtigungen durch Festveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 633
  • VBlBW 1994, 118
  • VBlBW 1994, 197
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1986 - 14 S 1961/86

    Anordnung der Einstellung eines Gaststättenbetriebes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93
    Dagegen ist der mit dem An- und Abfahren von Kraftfahrzeugen üblicherweise verbundene Lärm (einschließlich des Öffnens und Zuschlagens der Türen) bei der baurechtlichen Prüfung eines derartigen Vorhabens einzubeziehen; entsprechendes gilt für normale nächtliche Unterhaltungen im üblichen Umfang (vgl. zur Einbeziehung bei einer gaststättenrechtlichen Betriebseinstellung den Beschluß des erk. Gerichtshofs vom 7.8.1986 - 14 S 1961/86 - NVwZ 1987, 338 m.n.W.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1984 - 8 S 485/84

    Vorbeugende Unterlassungsklage - zumutbare Lärmbeeinträchtigung durch die Nutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93
    Dabei ist im Verhältnis zu Richtlinien wie der TA-Lärm oder der VDI-Richtlinie 2058 zu berücksichtigen, daß diese von Dauerschallbelastungen ausgehen, während es sich bei den Festveranstaltungen um relativ seltene Ereignisse handelt (vgl. auch das Kirmesveranstaltungen auf einem Festplatz betreffende Senatsurteil vom 16.4.1984 - 8 S 485/84 - VBlBW 1985, 60).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93
    Ferner ist in die Gesamtwürdigung einzubeziehen, daß beispielsweise in der Faschingszeit allgemein mehr Verständnis für derartige Ereignisse und die mit ihnen einhergehenden Lärmbeeinträchtigungen erwartet werden kann und die Anwohner eines in der Nähe einer Schule oder eines Kindergartens liegenden Wohngebiets traditionelle dörfliche Festveranstaltungen wie ein Kirchweihfest hinzunehmen haben (Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen; vgl. hierzu in ausdrücklich angestrebter Vereinheitlichung zivil-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Beurteilungsmaßstäbe auch BGH, Urt. v. 5.2.1993 - V ZR 62/91 - JZ 1993, 1112).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1990 - 8 S 2236/90

    Statthaftigkeit eines Antrages nach VwGO § 80 Abs 6; Baugenehmigung für ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93
    Zwar befand sich bereits in einer von der beigeladenen Gemeinde beschlossenen Betriebsordnung eine ähnliche zeitliche Einschränkung; der Senat folgt aber dem Verwaltungsgericht darin, daß es zur Festlegung einer derartigen zeitlichen Beschränkung dann, wenn sie auch rechtliche Wirkungen gegenüber dem Nachbarn bewirken soll, der Festlegung in der Baugenehmigung bedarf, denn eine bloße Benutzungsordnung könnte von der Gemeinde ohne weiteres wieder geändert werden (vgl. auch den Senatsbeschluß vom 25.10.1990 - 8 S 2236/90 - zu den von einem Backhaus verursachten Immissionen).
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Hiervon ist selbst die Nachtzeit nicht generell ausgenommen, zumal es im Sommer noch bis gegen 22 Uhr hell bleibt und es dem Charakter bzw. der Tradition vieler Veranstaltungen entspricht, daß sie bis in die Nachtstunden andauern (so auch VGH Mannheim NVwZ-RR 1994, 633, 635).
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 N 09.1193

    Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam - Aus für

    Das Verhalten von Besuchern einer Einrichtung ist dem Betrieb dieser Einrichtung danach zuzurechnen (vgl. z.B. VGH BW vom 13.12.1993 VBlBW 1994, 197 f.).
  • VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm; Volksfest

    Selbst die Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) ist hiervon nicht generell ausgenommen, zumal es im Sommer noch bis gegen 22.00 Uhr hell bleibt und es dem Charakter bzw. der Tradition vieler Veranstaltungen entspricht, dass sie bis in die Abend- bzw. Nachtstunden andauern (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 8 S 1800/93 -, NVwZ-RR 1994, 633 (635( = UPR 1994, 275 = VBlBW 1994, 147).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93

    Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen von einem gemeindlichen, öffentlichen

    Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob grundsätzlich auch bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Grillplatzlärm die Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz zur Beurteilung der durch Freizeitlärm verursachten Geräusche (LAI-Hinweise - abgedruckt in NVwZ 1987, 98 und 1988, 135 - sowie ergänzend die Regeln der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV) heranzuziehen sind (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.12.1993 - 8 S 1800/93 -), denn der vorliegende Fall weist die Besonderheit auf, daß die Beklagte die Zumutbarkeitsgrenze durch die Grillplatzordnung selbst festgelegt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06

    Nachbarklage gegen die baurechtliche Genehmigung der Nutzung einer bestehenden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs besitzen die in der 18. BImSchV enthaltenen Regeln über seltene Ereignisse indizielle Aussagekraft für die Bewertung der Lärmimmissionen von Veranstaltungen, die - entsprechend der Definition für seltene Ereignisse in Nr. 1.5 der Anlage zu dieser Verordnung - nur an höchstens 18 Kalendertagen stattfinden (Beschluss vom 14.10.1999 - 8 S 2396/99 - VBlBW 2000, 193; Urteil vom 18.7.1995 - 3 S 1983/94 - VBlBW 1996, 108; Urteil vom 13.12.1993 - 8 S 1800/93 - VBlBW 1994, 197).
  • BGH, 26.09.2009 - V ZR 41/03

    Lärmbelästigung durch Rockkonzert: Einmal im Jahr ist schon ok

    Hiervon ist selbst die Nachtzeit nicht generell ausgenommen, zumal es im Sommer noch bis gegen 22 Uhr hell bleibt und es dem Charakter bzw. der Tradition vieler Veranstaltungen entspricht, daß sie bis in die Nachtstunden andauern (so auch VGH Mannheim NVwZ-RR 1994, 633, 635).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Eine unmittelbare Anwendung dieses Regelwerkes scheidet aber schon deshalb aus, weil es für das Gaststättenrecht von vornherein keine Geltung beansprucht, wovon auch in dem vom Kläger zitierten Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 13.12.1993 (8 S 1800/93) ausgegangen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1995 - 3 S 1983/94

    Lärmimmissionen einer widmungsgemäßen Nutzung einer gemeindeeigenen Halle -

    Dabei sind bei Geräuschimmissionen Herkömmlichkeit und soziale Adäquanz (vgl. zu gemeindlichen Feiern VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.12.1993 - 8 S 1800/93 -, VBlBW 1994, 197 = UPR 1994, 275) sowie Intensität, Häufigkeit und Dauer (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.03.1994 - 3 S 2874/93 -) zu berücksichtigen.

    Geeigneter erscheinen die Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz zur Beurteilung der durch Freizeitlärm verursachten Geräusche (LAI-Hinweise, abgedruckt in NVwZ 1988, 135) sowie nunmehr die Regeln über seltene Ereignisse in der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung vom 18.07.1991 (18. BImSchV), die indiziell auch Aussagekraft für die Bewertung von Lärmimmissionen selten durchgeführter Festveranstaltungen besitzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.12.1993, a.a.O. sowie Beschluß v. 10.03.1994 - 3 S 2874/93 -).

  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und

    Die diesjährige Altstadtkirmes kann unter diesen Voraussetzungen als eine sehr seltene und nahezu einmalige bzw. letztmalige Veranstaltung angesehen werden, für die die hier zu erwartenden Überschreitungen des Lärmimmissionsgrenzwertes von 55 dB (A) auch nach 22.00 Uhr im Interesse der Kontinuität der traditionellen dörflichen Gemeinschaftspflege ausnahmsweise während der vom Senat vorgegebenen zeitlichen Grenzen noch hingenommen werden können (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13. Dezember 1993 - 8 S 1800 /93 - NVwZ-RR 1994 S. 633 (635); Nds. OVG, Urteil vom 15. September 1994 - 7 L 5328/92 - GewArch 1995 S. 173 (175); OVG Bremen, Urteil vom 14. November 1995 - OVG 1 BA 13/95 - GewArch 1996 S. 390 ff.).
  • VG Weimar, 24.02.2010 - 1 E 66/10

    Baurechtliche Nachbarklage

    Zum anderen hat der Beklagte im laufenden Widerspruchsverfahren oder im Rahmen des Verfahrens nach § 50 ThürVwVfG die Möglichkeit, die Lärmbelastung für die Nachbarn zu gewichten und die Baugenehmigung ggf. entsprechend anzupassen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 8 S 1800/93 -, [...] ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 LB 28/04

    Zumutbarkeit von durch Festveranstaltungen ausgehenden Lärmimmissionen;

  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 22 B 10.289

    Gaststättenrechtliche Untersagung des "Verkaufs über die Straße"

  • VG Stuttgart, 26.07.2019 - 8 K 3595/19

    Lärmemission in Zusammenhang mit einem innerstädtischen Rockkonzert; Zumutbarkeit

  • VG München, 10.10.2018 - M 9 K 17.3051

    Nachbarrechtsrelevante Unbestimmtheit der Bauvorlagen

  • VG Gelsenkirchen, 21.06.2007 - 8 K 3694/06

    Vereinsfest, seltenes Ereignis

  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier:

  • LG Siegen, 01.06.2012 - 2 O 435/11

    Duldungspflicht von Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen in einer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 8 S 2396/99

    Nachbarschützende Wirkung von Bebauungsplanfestsetzungen; Lärmimmissionen durch

  • VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
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