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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1993 - 22 E 362/93   

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https://dejure.org/1993,12082
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1993 - 22 E 362/93 (https://dejure.org/1993,12082)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.07.1993 - 22 E 362/93 (https://dejure.org/1993,12082)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juli 1993 - 22 E 362/93 (https://dejure.org/1993,12082)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehen der Gebühr; Wirksamkeit eines Endurteils; Wirksame Klagerücknahme; Endurteil eines Verwaltungsgerichts; Urteilsgebühren; Unkenntnis einer wirksamen Klagerücknahme; Mündliche Verhandlung ; Verhandelbarer Streitgegenstand; Verhandlungsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 702
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Magdeburg, 20.09.2005 - 5 A 86/05
    Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem, welcher dem vom Kläger vorgetragenen Beschluss des OVG Münster ( 22 E 362/93 ) vom 30.07.1993 (GA 5 A 173/03, Bl. 307) zugrunde lag.

    Dies ergibt sich aus § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 HS 2 ZPO (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 30.07.1993, 22 E 362/93 ; Bl. 307 GA 5 A 173/03).

  • OVG Hamburg, 18.03.2015 - 1 Bs 72/15

    Beschwerde gegen Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz, der nach

    Wenn eine Sachentscheidung durch die nach ihrem Ergehen erklärte Rücknahme von Klage, Antrag oder Rechtsmittel oder durch übereinstimmende Erledigungserklärungen wirkungslos wird (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO), folgt hieraus, dass eine Sachentscheidung, die erst nach Rücknahme bzw. nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen ergeht, von Anfang an wirkungslos bleibt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.7.1993, 22 E 362/97, NVwZ-RR 1994, 702).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2015 - 3 M 521/14

    Wirkungslosigkeit einer Beschwerde gegen erstinstanzliche Sachentscheidung im

    Die in § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 ZPO getroffene Regelung steht in solchen Fällen dem Eintritt der Wirksamkeit der Entscheidung entgegen (vgl. für den Fall der Klage- bzw. Berufungsrücknahme BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 33.95 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 1993 - 22 E 362/93 -, NVwZ-RR 1994, 702; LSG Bln-Bbg, Urteil vom 28. November 2013 - L 32 AS 505/13 -, juris Rn. 43; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O. § 92 Rn. 36).
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