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   VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 10 S 1215/93   

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VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 10 S 1215/93 (https://dejure.org/1994,2268)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 (https://dejure.org/1994,2268)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 1994 - 10 S 1215/93 (https://dejure.org/1994,2268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rücknahme einer im Wege der Umschreibung erteilten deutschen Fahrerlaubnis nach Feststellung der Unechtheit des vorgelegten ausländischen Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 170
  • NZV 1994, 454
  • VBlBW 1994, 318
  • DÖV 1994, 1055
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1991 - 19 E 471/91

    Ausländische Fahrerlaubnis; Umschreibung; Gültigkeit der ausländischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 10 S 1215/93
    Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers beurteilte Frage, zu wessen Lasten Gültigkeitszweifel an einem vorgelegten Führerschein für die Beurteilung des Vorliegens einer Fahrerlaubnis gehen (vgl. einerseits OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.5.1991, DÖV 1992, 38; andererseits OVG Bremen, Urt. v. 28.7.1992, DAR 1993, 108), kommt es vorliegend nicht an.
  • OVG Bremen, 28.07.1992 - 1 BA 19/92

    Prüfungsfreie Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Recht des Ausstellungslandes;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 10 S 1215/93
    Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers beurteilte Frage, zu wessen Lasten Gültigkeitszweifel an einem vorgelegten Führerschein für die Beurteilung des Vorliegens einer Fahrerlaubnis gehen (vgl. einerseits OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.5.1991, DÖV 1992, 38; andererseits OVG Bremen, Urt. v. 28.7.1992, DAR 1993, 108), kommt es vorliegend nicht an.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14

    Rücknahme einer durch Umschreibung erlangten deutschen Fahrerlaubnis wegen

    § 3 StVG und § 46 FeV sind nach ihrem Sinn und Zweck jedoch nicht abschießend, sofern die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nicht wegen eines Eignungs- oder Befähigungsmangels, sondern aus anderen Gründen rechtswidrig war, etwa wenn - wie hier - ein mutmaßlich gefälschter Führerschein vorgelegt wurde (vgl. Senatsurteil vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 - VBlBW 1994, 318; VG Bremen, Beschluss vom 26.08.2014 - 5 V 771/14 - juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 30 Rn. 3; vgl. auch Hamb.OVG, Urteil vom 10.06.2008 - 3 Bf 246/07 - NJW 2009, 103).

    Denn es gehört zu den Mitwirkungspflichten desjenigen, der einen gefälschten Führerschein als Nachweis seiner Fahrerlaubnis vorgelegt hat, gleichwohl aber weiterhin die Existenz einer ausländischen Fahrerlaubnis behauptet, seinerseits durch Vorlage weiterer Dokumente den Erwerb dieser Fahrerlaubnis darzutun (Senatsurteil vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 - a.a.O.).

    Zu Recht dürfte die Fahrerlaubnisbehörde davon ausgegangen sein, dass die Rücknahme der Umschreibung bei Vorlage eines gefälschten Führerscheins im Regelfall im Hinblick auf die gefährdeten hochrangigen Rechtsgüter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (Senatsurteil vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 - a.a.O.).

  • VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14

    Rücknahme einer Fahrerlaubnis nach einer rechtswidrigen Umschreibung

    Rechtsgrundlage für die Rücknahme einer deutschen Fahrerlaubnis, für deren Erteilung die Voraussetzungen von Anfang an nicht vorgelegen haben, ist § 48 BremVwVfG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.04.1994 - 10 S 1215/93 ebenfalls für den Fall der Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins).

    Wer einen gefälschten Führerschein als Nachweis seiner Fahrerlaubnis vorgelegt hat, gleichwohl aber weiterhin die Existenz einer ausländischen Fahrerlaubnis behauptet, zu dessen Mitwirkungspflichten im behördlichen und gerichtlichen Verfahren gehört es, seinerseits durch Vorlage eines neuen Dokuments den Erwerb dieser Fahrerlaubnis darzutun; vorher bestehen keine weiteren Aufklärungspflichten der Behörde oder des Gerichts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.04.1994 - 10 S 1215/93, DÖV 1994, 1055).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Rücknahme bereits deshalb als einzig ermessensfehlerfreie Entscheidung anzusehen ist, weil bei der Vorlage eines gefälschten Führerscheins in Ansehung der gefährdeten hochrangigen Rechtsgüter von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist (so VGH Baden-Württemberg, Urt. 12.04.1994, a.a.O., Leitsatz 1).

  • VG Sigmaringen, 18.04.2005 - 8 K 497/05

    Entziehung eines gefälschten Führerscheins

    Wer einen gefälschten Führerschein als Nachweis seiner Fahrerlaubnis vorgelegt hat, gleichwohl aber weiterhin die Existenz einer Fahrerlaubnis behauptet, muss um seinen Mitwirkungspflichten im behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu genügen, seinerseits durch Vorlage eines neuen Dokuments diese Fahrerlaubnis glaubhaft machen, vorher bestehen keine weiteren Aufklärungspflichten der Behörde oder des Gerichts (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 -).

    Vielmehr scheitert eine Entziehung der Fahrerlaubnis bereits daran, dass der Antragsteller diese nicht erworben hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.1999 - 10 S 1215/93 - für den Fall einer im Wege der Umschreibung erteilten deutschen Fahrerlaubnis nach Feststellung der Unechtheit des vorgelegten ausländischen Führerscheins, wo lediglich eine Rücknahme für möglich gehalten wird).

  • VG München, 04.05.2012 - M 6a S 12.1628

    Umschreibung einer g... Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B

    Wer einen gefälschten Führerschein als Nachweis seiner Fahrerlaubnis vorgelegt hat, gleichwohl aber weiter die Existenz einer Fahrerlaubnis behauptet, muss, um seinen Mitwirkungspflichten im behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu genügen, seinerseits durch Vorlage eines neuen Dokuments diese Fahrerlaubnis glaubhaft machen, vorher bestehen keine weiteren Aufklärungspflichten der Behörde oder des Gerichts (VGH Baden-Württemberg vom 12.4.1994, Az.: 10 S 1215/93, VG Sigmaringen vom 18.4.2005 Az.: 8 K 497/05).

    Unabhängig hiervon ist im vorliegenden Fall einer durch arglistige Täuschung erlangten Fahrerlaubnis das Rücknahmeermessen ausnahmsweise auf Null reduziert (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 12.4.1994, 10 S 1215/93).

  • OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02

    Praktische Fahrprüfung - örtlich unzuständige Behörde

    Die von der Antragsgegnerin verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis kann nicht in eine Rücknahme der Fahrerlaubnis mit Jetztwirkung umgedeutet (§ 47 HmbVwVfG) oder als durch § 48 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG als Rechtsgrundlage gedeckt angesehen werden (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 19.8.1988, BVerwGE 80 S. 96, 97; Urt. v. 23.5.1995, BVerwGE 98 S. 298, 304; VGH Mannheim, Urt. v. 12.4.1994, NVwZ-RR 1995 S. 170), weil die Antragsgegnerin keine Ermessensentscheidung getroffen hat und es für eine Ermessensreduzierung auf Null keine genügenden Anhaltspunkte gibt (vgl. § 47 Abs. 3 HmbVwVfG).
  • VG Berlin, 30.03.2007 - 11 A 158.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Betrug bei theoretischer Prüfung

    Inwieweit bei einem solchen Sachverhalt allein die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG in Betracht kommt und/oder auch eine Rücknahme der Fahrerlaubnis erfolgen kann, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für die Entziehung nach § 3 bzw. 4 StVG als Spezialregelung: BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1958 - I B 137.56 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 3; VGH Kassel, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83 -, NJW 1985, 2909; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. September 1991, Nds MBl 1992, 225; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, NZV 1992, 254; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 BS 4/02 -, NJW 2002, 2123, 2124; VG Minden, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 3 L 1006/90 - NZV 1991, 366; VG Braunschweig, Beschluss vom 17. September 2002 - 6 B 530/02 zit. nach juris; ebenso Jagow/Burmann/Heß StVR, 19. Aufl. [2006], § 3 StVG Rdnr. 23 a; die gegenteilige Auffassung (Rücknahme möglich) wird vertreten: VGH Mannheim, Beschluss vom 12. April 1994 - 10 S 1215/93, NVwZ-RR 1995, 170; OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 3 Bs 479/02 - VRS 105, 466, 470; OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1988 - 7 A 25/87 - NZV 1989, 126, 127; Hentschel StVR 38. Aufl. [2005], § 3 StVG Rdnr. 40; Bouska/Laeverenz, FE Recht, 3. Aufl. [2004], § 3 StVG Rdnr. 23 a; Kuckuk/Werny, StVR, 8. Aufl. [1996], § 4 StVG Rdnr. 2).
  • LAG Hamburg, 13.12.1995 - 8 TaBV 8/95

    Betriebsvereinbarung; Änderung; Tarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag;

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  • VG Freiburg, 16.08.2012 - 4 K 1363/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Widerruf eines Eignungsgutachtens durch die

    OVG, Beschluss vom 27.09.1991 - 12 M 7440/91 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2009 - 14 K 7374/08 -, juris, m.w.N.; VG Saarland, Beschluss vom 12.09.2007 - 10 L 1021/07 -, juris, m.w.N.; VG Sigmaringen, Urteil vom 10.07.2007 - 4 K 1374/06 -, juris, m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 30.03.2007 - 11 A 158.07 -, juris, m.w.N.; VG Braunschweig, Beschluss vom 17.09.2002 - 6 K 530/02 -, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss, vom 22.03.1999 - 6 K 284/99 -, juris, m.w.N.; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 12.10.1982, NJW 1983, 1279; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 3 StVG RdNr. 40, m.w.N.; unklar: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.04.1994, NVwZ-RR 1995, 170, betr.
  • VG Gelsenkirchen, 17.12.2013 - 7 L 1630/13

    Gefälschter Führerschein; Umschreibung, Voraussetzungen

    Grundsätzlich ist derjenige, der einen gefälschten Führerschein als Nachweis seiner Fahrerlaubnis vorlegt, im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten im behördlichen und gerichtlichen Verfahren gehalten, zunächst seinerseits das Bestehen der Fahrerlaubnis glaubhaft zu machen; vorher bestehen keine weiteren Aufklärungspflichten der Behörde oder des Gerichts, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 1994- 10 S 1215/93 -, juris; VG München, Beschluss vom 4. Mai 2012 - M 6a S 12.1628 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 18. April 2005 - 8 K 497/05 -, juris.
  • VG Ansbach, 21.02.2012 - AN 10 K 11.02090

    Fahrtenbuch; fehlende Mitwirkung des Halters; Formkaufmann als Halter; Berufung

    War ausgehend hiervon die Klägerin aber bei der Nachfrage durch die Polizei entweder nicht willens oder zurechenbar nicht fähig, weitere Angaben zu machen, waren weitere Ermittlungshandlungen nicht angezeigt (vgl. BVerwG vom 1.3.1994 - VRS 88, 159, OVG Münster vom 31.3.1995, NJW 1995, 3335) und die Fahrerermittlung somit im Sinne von § 31 a StVZO unmöglich.
  • VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689

    Fahrtenbuch; ausreichende Ermittlungen; fehlende Mitwirkung des Halters; Pflicht

  • VG Düsseldorf, 18.08.2009 - 14 K 7374/08

    Aufrechterhalten eines positiven Ergebnisses einer Medizinisch-Psychololgischen

  • VG Ansbach, 08.01.2009 - AN 10 S 08.1952
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