Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 3.94   

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https://dejure.org/1995,3841
BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 3.94 (https://dejure.org/1995,3841)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1995 - 11 C 3.94 (https://dejure.org/1995,3841)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1995 - 11 C 3.94 (https://dejure.org/1995,3841)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrerlaubnis auf Probe - Nachschulungsanordnung - Verzicht auf eine Führerscheinklasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 2a Abs. 2; StVZO § 12f

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 610
  • NZV 1995, 370
  • DÖV 1996, 617
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Da bei der Berechnung des Zeitraums diejenigen Zeiten außer Acht bleiben, in denen der Fahrzeughalter etwa die sich aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht ergebenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpft und dadurch selbst Anlass zu einer Verzögerung des Erlasses der Fahrtenbuchauflage bietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1995 - 11 C 3.94 -, NZV 1995, 370, juris Rdn. 9; Beschl. v. 12.7.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402, juris Rdn. 3; Beschl. d. Sen. v. 14.1.2013 - 12 LA 299/11 -, m.w.N.), ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens abzustellen.
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach

    Da bei der Berechnung des Zeitraums diejenigen Zeiten außer Acht bleiben, in denen der Fahrzeughalter etwa die sich aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht ergebenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpft und dadurch selbst Anlass zu einer Verzögerung des Erlasses der Fahrtenbuchauflage bietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1995 - 11 C 3.94 -, NZV 1995, 370, juris Rdn. 9; Beschl. v. 12.7.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402, juris Rdn. 3; Beschl. d. Sen. v. 14.1.2013 - 12 LA 299/11 -, m.w.N.), ist entgegen der Annahme des Klägers hier maßgeblich auf den Zeitpunkt der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens abzustellen.
  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

    Daß dies aus rechtsstaatlichen Gründen nicht in Betracht kommt, hat der Senat bereits in seinemUrteil vom 22. März 1995 - BVerwG 11 C 3.94 - für Nachschulungsanordnungen entschieden.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 M 6603/96

    Medizinisches Untersuchungsmaterial; Transport; Blinklicht; Martinshorn

    Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Buchholz 442.10 § 2a StVG Nr. 2 = NZV 1994, 374; BVerwG, Buchholz 442.10 § 2a StVG Nr. 4 = NJW 1995, 71 = NZV 1994, 413) und auch der des Senats zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Anwendung des § 2a Abs. 2 StVG ein Fahrerlaubnisinhaber die Sachverhaltsfeststellungen einer rechtskräftigen Bußgeldentscheidung grundsätzlich gegen sich gelten lassen muß, soweit nicht gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerwG, Urt. v. 22.3.1995 - BVerwG 11 C 3.94 -, NVwZ-RR 1995, 610).
  • VG Aachen, 30.05.2016 - 2 K 37/14

    Fahrtenbuchauflage wegen nötigenden Verhalten durch zu dichtes Auffahren

    Andernfalls hätte es der Adressat der Fahrtenbuchauflage selbst in der Hand, die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung allein durch Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelgebrauch zu beseitigen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 11 B 18/95 -, NJW 1995, 4302 und Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 3/94 -, NVwZ-RR 1995, 610 (zur Nachschulungsanordnung); VG Koblenz, Urteil vom 13. Januar 2015 - 4 K 215/14 -, juris Rz. 33 ff.
  • VG Aachen, 23.06.2008 - 2 K 35/07

    Mangelnde Mitwirkung - Zeugnisverweigerungsrecht

    Andernfalls hätte es der Adressat der Fahrtenbuchauflage selbst in der Hand, die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung allein durch Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelgebrauch zu beseitigen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 11 B 18/95 -, NJW 1995, 4302 und Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 3/94 -, NVwZ-RR 1995, 610 (zur Nachschulungsanordnung).
  • VGH Bayern, 18.10.1993 - 11 B 93.2730

    Anordnung der Teilnahme an einem Nachschulungskurs; Verzicht auf

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  • BVerwG, 28.02.1994 - 11 VR 1.94

    Anforderungen an das Vorliegen des Aussetzungsinteresses eines Antragstellers von

    Am 5. Januar 1994 hat der Antragsteller die vom Berufungsgericht zugelassene Revision gegen dessen Urteil eingelegt (BVerwG 11 C 3.94).
  • VG Hamburg, 13.02.2013 - 15 K 368/12

    Unterrichtsausschluss als Ordnungsmaßnahme; keine sofortige Vollziehung;

    Anders als bei erwachsenen Bürgern, die sich erst mittels langjähriger Rechtsschutzverfahren gegen einen vermeintlichen Eingriff in ihre Rechte zu wehren versuchen und anschließend auf die lange Verfahrensdauer berufen (vgl. zu verkehrsrechtlichen Anordnungen BVerwG, Urteil vom 22.3.1995, 11 C 3/95, NVwZ-RR 1995, 610 f., juris Rn. 9; Urteil vom 27. Januar 1995, 11 C 27/93, NZV 95, 291 f., juris Rn. 10 und Urteil vom 12.7.1995, 11 B 18/95, NJW 1995, 3402, juris Rn. 3), muss es von Ordnungsmaßnahmen betroffenen Schülern möglich bleiben, aufgrund einer langen Verfahrensdauer aus den Voraussetzungen für die Maßnahme "herauszuwachsen".
  • VG Aachen, 22.04.2008 - 2 K 691/06

    Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches bei unmöglicher

    Andernfalls hätte es der Adressat der Fahrtenbuchauflage selbst in der Hand, die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung allein durch Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelgebrauch zu beseitigen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 11 B 18/95 -, NJW 1995, 4302 und Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 3/94 -, NVwZ-RR 1995, 610 (zur Nachschulungsanordnung).
  • VG Köln, 22.04.2022 - 23 L 451/22
  • VG Hamburg, 08.06.1998 - 22 VG 2131/98

    Aufbauseminar

  • VG Würzburg, 22.11.2012 - W 6 S 12.924

    Unerheblichkeit von beanstandungsfreiem Fahren über längere Zeit

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