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   OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93   

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https://dejure.org/1994,2284
OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93 (https://dejure.org/1994,2284)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.1994 - 1 M 5097/93 (https://dejure.org/1994,2284)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 1 M 5097/93 (https://dejure.org/1994,2284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBauO § 89; VwVfG § 39 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Genehmigungsbedürftigkeit; Nutzung; Modellflugplatz; Außenbereich; Luftverkehrsrecht; Genehmigungsantrag; Genehmigungsfreiheit; Ermessenserwägungen; Bauaufsichtsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigungsbedürftigkeit; Nutzung; Modellflugplatz; Außenbereich; Luftverkehrsrecht; Genehmigungsantrag; Genehmigungsfreiheit; Ermessenserwägungen; Bauaufsichtsbehörde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 7
  • BauR 1994, 613
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93
    Allerdings ist insoweit zu berücksichtigen, daß sich Inhalt und Umfang der Begründung des Verwaltungsaktes nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles zu richten haben (BVerwG, BRS 36 Nr. 93).

    Bestehen abweichend davon in einem Falle ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte dafür, daß eine Ausnahme, d.h. die (ausnahmsweise) zeitlich begrenzte Duldung eines rechts- oder ordnungswidrigen Zustandes angemessen erscheint, so ist ein Abwägen des "Für und Wider" erforderlich (vgl. BVerwG, BRS 36 Nr. 93; vgl. zu verschiedenen Ausnahmen OVG Lüneburg, BRS 47 Nr. 199).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.05.1987 - 6 B 10/87

    Änderung; Nutzung; Nutzungsänderung; Einbau; Videokabinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93
    Ob die Anlagen - wie im angefochtenen Bescheid ausgeführt - auch materiell baurechtswidrig sind, kann hier offen bleiben, denn die materielle Illegalität - Legalität braucht im Hinblick auf den Charakter des Verfahrens nach § 80 V VwGO als einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem lediglich eine summarische Prüfung stattfindet, nicht beurteilt zu werden (vgl. OVG Lüneburg, BRS 47 Nr. 199).

    Bestehen abweichend davon in einem Falle ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte dafür, daß eine Ausnahme, d.h. die (ausnahmsweise) zeitlich begrenzte Duldung eines rechts- oder ordnungswidrigen Zustandes angemessen erscheint, so ist ein Abwägen des "Für und Wider" erforderlich (vgl. BVerwG, BRS 36 Nr. 93; vgl. zu verschiedenen Ausnahmen OVG Lüneburg, BRS 47 Nr. 199).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.1992 - 6 M 3244/92

    Sofortiges bauaufsichtliches Einschreiten; Doggenzucht; Einschreiten,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93
    Zwar kann der Bauordnungspflichtige mit einem solchen Einwand grundsätzlich nicht gehört werden, denn die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände rechtfertigt es regelmäßig, vom Verantwortlichen auch solche Maßnahmen zu verlangen, die für ihn erheblich, unter Umständen existenzgefährdend sein können (vgl. Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 5. Aufl., § 89 Rdnr. 34 m. w. Nachw.; st. Rspr., zuletzt OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1993, 400 L).
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    Ist eine Nutzung - wie hier - über Jahrzehnte unter den Augen der Bauaufsicht unbeanstandet geblieben, spricht Vieles dafür, dass eine Nutzungsuntersagung dann weitergehende Ermessenserwägungen verlangt (BayVGH, B. v. 24.10.1986 - 20 CS 86.02260 - BayVBl. 1987, 753; Nds.OVG, B. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7 f. = juris Rn. 7; OVG NW, U. v. 27.4.1998 - 7 A 3818/96 - BauR 1999, 383 ff. = juris Rn. 38 f.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand: August 2016, Art. 76 Rn. 305; Molodovsky in Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 2016, Art. 76 Rn. 179; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: August 2016, Art. 76 Rn. 351 und 357).

    Soweit insofern verlangt wird, dass die langfristige faktische Duldung im Bescheid berücksichtigt und erwogen wird und dass insofern nachvollziehbar dargelegt wird, warum entgegen dem bisherigen Verhalten nunmehr bauordnungsrechtliche Maßnahmen getroffen werden (vgl. Nds.OVG, B. v. 18.2.1994 a. a. O.), ist der Antragsgegner im Bescheid vom 21. Mai 2015 und den Folgebescheiden, mit denen die Umsetzungsfristen z.T. verlängert worden sind, diesen gesteigerten Ermessensanforderungen nach Ansicht des Senats gerecht geworden.

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 LB 43/07

    Ansehung eines 0,9 m tiefen Dachüberstandes als untergeordneter Bauteil im Sinne

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere B. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, NVwZ-RR 1995, 7 = BauR 1994, 613 = BRS 56 Nr. 210; LS in: UPR 1994, 360) kann für die Ausübung des durch § 89 Abs. 1 Satz 1 NBauO eröffneten Ermessens von Interesse und Bedeutung sein, wie sich die Bauaufsichtsbehörde in anderem öffentlich-rechtlichem Zusammenhang zu dem Vorhaben verhalten hat.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 6044/92

    Bauliche Anlage; Flugplatz für Modellflugzeuge; Keine Verfestigung; Erlaubnis zum

    Dies folgt auch schon aus seiner abseitigen Lage fern von den Ortslagen der umliegenden Ortschaften (insoweit bejahend ebenfalls Senat, BRS 47 Nr. 136; BauR 1994, 613 = NVwZ-RR 1995, 7, im letztgenannten Fall allerdings im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung von mehreren, auf dem Flugplatz errichteten baulichen Anlagen).

    Davon ist etwa auch der Senat in seinem Beschluß vom 18.2.1994 (NVwZ-RR 1995, 7 = BauR 1994, 613) im Zusammenhang mit den auf einem Flugplatz errichteten Gebäuden ausgegangen.

  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 B 22.772

    Ermessensfehlerhafte Nutzungsuntersagung - Autopflege

    Besondere, im Rahmen des Ermessens zugunsten des Bescheidadressaten (Störers) zu berücksichtigende Umstände liegen im Fall einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung vor, wenn die Behörde hinsichtlich des Fortbestands einer Nutzung einen besonderen Vertrauenstatbestand gesetzt hat (im Zusammenhang mit einer jahrelangen "faktischen" Duldung einer illegalen Nutzung seitens der Bauaufsichtsbehörde vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35; B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1642 - juris Rn. 17; B.v. 2.11.2020 - 1 ZB 20.597 - juris Rn. 4; B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5; Nds.OVG, B.v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7 = juris Rn. 7; OVG NW, U.v. 27.4.1998 - 7 A 3818/96 - BauR 1999, 383 = juris Rn. 38 f.; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand: September 2021, Art. 76 Rn. 305).
  • VG München, 11.04.2019 - M 11 K 17.1040

    Beseitigungsanordnung für eine ohne Genehmigung gebaute Berghütte anstelle eines

    Zum anderen ist der vorliegende Fall auch nicht mit demjenigen vergleichbar, der der zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (B.v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7) zugrunde lag.
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 15 ZB 19.1642

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes

    Ein Sachverhalt, bei dem die Bauaufsichtsbehörde die betreffende Anlage - bewusst - jahrelang geduldet hat, ohne auf das Genehmigungserfordernis hinzuweisen bzw. ohne die illegale Nutzung behördlich zu beanstanden, und bei dem d e s h a l b gesteigerte Anforderungen an die Ermessensausübung zu stellen wären (BayVGH, B.v. 24.10.1986 - 20 CS 86.02260 - BayVBl. 1987, 753/754; Nds.OVG, B.v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7 f. = juris Rn. 7; OVG NW, U.v. 27.4.1998 - 7 A 3818/96 - BauR 1999, 383 ff. = juris Rn. 38 f.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand: August 2019, Art. 76 Rn. 305), ist mithin weder von der Klägerin vorgetragen worden noch nach Aktenlage gegeben (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.4.2000 - 2 ZB 00.723 - juris Rn. 4).
  • VG München, 05.05.1998 - M 1 K 96.5643

    Landwirtschaftlicher Betrieb nach § 201 Baugesetzbuch (BauGB) bei nicht

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  • VG Braunschweig, 18.03.2010 - 2 A 15/09

    Einstufung; Gefahrstoff; Kennzeichnung; Orangenöl; Stoffrichtlinie; Zubereitung;

    Unter Berücksichtigung der in Fällen unzureichender gefahrstoffrechtlicher Kennzeichnungen in Rede stehenden erheblichen Gefahren genügt es in der Regel, wenn die Behörde deutlich macht, dass der beanstandete Zustand wegen seiner Rechtswidrigkeit beseitigt werden muss (vgl. allg.: BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55 = DÖV 1997, 1006; Urt. v. 25.9.1992 - 8 C 69/90 u.a. -, NJW 1993, 747; Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, NVwZ-RR 1995, 7).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2001 - 1 MB 1424/01

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Heimmindestbauverordnung;

    Es trifft nach der Senatsrechtsprechung (vgl. insbes. Beschl. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, NVwZ-RR 1995, 7 = BauR 1994, 613 = BRS 56 Nr. 210) zu, dass eine Bauaufsichtsbehörde an sofortigem Einschreiten gehindert sein kann, wenn sie oder andere öffentliche Stellen in einem anderen rechtlichen Zusammenhang mit der streitigen Nutzung befasst waren und dabei keine Einwendungen gegen die nunmehr untersagte Nutzung hatten erkennen lassen oder wenn sie den nunmehr beanstandeten Zustand über längere Zeit nicht unbeanstandet hingenommen haben.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 1 M 5908/96

    Nutzungsverbot für 30 Jahre alte Grenzgarage; Grenzgarage; Illegalität, formelle;

    Daß dem Zeitfaktor - je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles - ein entscheidungserhebliches Gewicht zukommen kann, ist allgemein anerkannt (vgl. etwa Schmaltz in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, Kommentar, 6. Aufl. 1996, § 89 RdNr. 90; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.11.1982 - 1 B 73/82 - für ein Nutzungsverbot für ein mehr als 30 Jahre bestehendes Wochenendhaus; Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, BauR 1994, 613 = NVwZ-RR 1995, 7; ähnlich auch BayVGH, Beschl. v. 24.10.1986 - Nr. 20 CS 86.02260 -, DVBl 1987, 1015).
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