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   VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 9 S 732/92   

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VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 9 S 732/92 (https://dejure.org/1994,6365)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.08.1994 - 9 S 732/92 (https://dejure.org/1994,6365)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. August 1994 - 9 S 732/92 (https://dejure.org/1994,6365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rehabilitierungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage: Raumvergabe an studentische Vereinigung durch die Universität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 88
  • VBlBW 1994, 466
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1986 - 9 S 2161/84

    Überlassen von Universitätsräumen an studentische Vereinigungen; Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 9 S 732/92
    Im Unterschied zu der Fallgestaltung, die dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 21.1.1986 - 9 S 2161/84 - (VBlBW 1987, 28) zugrunde gelegen habe, hätten sich die von der Beklagten aufgestellten Anforderungen lediglich auf den äußeren Ablauf, nicht hingegen auf den Inhalt der Veranstaltung bezogen.

    Daß die Beklagte den Kläger bei Raumvergaben zu Recht der Gruppe der nachrangig zu berücksichtigenden Dritten i.S. der "Internen Arbeitsanweisung" des Rektors vom 11.4.1990 zugeordnet hat bzw. zuordnet, hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 21.1.1986 - 9 S 2161/84 -, VBlBW 1987, 28) dargelegt; ein weiterer Klärungsbedarf besteht insoweit nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1983 - 9 S 959/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; zur Befreiung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 9 S 732/92
    Dabei kann offenbleiben, ob ein solches auf die Kompensation einer Diskriminierung gerichtetes Interesse nicht grundsätzlich einen belastenden behördlichen Akt voraussetzt (vgl. dazu Senatsurteil vom 15.11.1983 - 9 S 959/82 -, NJW 1984, 1832, 1833).

    Auch allein die Behauptung einer Grundrechtsverletzung reicht für die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung nicht aus, wenn es, wie hier, an einer feststellbaren ansehensmindernden Fortwirkung des konkreten behördlichen Verhaltens fehlt (vgl. Senatsurteil vom 15.11.1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 9 S 732/92
    Auch wenn insoweit eine Untätigkeit der Behörde als Anknüpfungspunkt in Betracht gezogen wird, vermag der Senat nicht zu erkennen, daß der Kläger durch die seinerzeitige Nichtbescheidung und die damit verbundene konkludente Versagung der Raumvergabe überhaupt und auch noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in seinem Ansehen objektiv erheblich beeinträchtigt (worden) wäre (vgl. dazu BVerwGE 61, 164, 166; VGH Bad.- Württ., Urteil vom 8.5.1989 - 1 S 722/88 -, NVwZ 1990, 378).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88

    Zum Rehabilitierungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 9 S 732/92
    Auch wenn insoweit eine Untätigkeit der Behörde als Anknüpfungspunkt in Betracht gezogen wird, vermag der Senat nicht zu erkennen, daß der Kläger durch die seinerzeitige Nichtbescheidung und die damit verbundene konkludente Versagung der Raumvergabe überhaupt und auch noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in seinem Ansehen objektiv erheblich beeinträchtigt (worden) wäre (vgl. dazu BVerwGE 61, 164, 166; VGH Bad.- Württ., Urteil vom 8.5.1989 - 1 S 722/88 -, NVwZ 1990, 378).
  • VG Freiburg, 28.02.1992 - 7 K 1299/91

    Überlassung von Uni-Räumen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 9 S 732/92
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 28.2.1991 - 7 K 1299/91 - zu ändern und nach seinem erstinstanzlichen Klagantrag zu erkennen.
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 9 S 732/92
    Soll eine Wiederholungsgefahr das Feststellungsinteresse begründen, so setzt dies das Bestehen der konkreten Gefahr voraus, daß die Verwaltungsbehörde in naher Zukunft auf einen gleichartigen Antrag hin eine auf gleichartigen Erwägungen beruhende negative Entscheidung treffen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.1993, DVBl 1994, 168).
  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AS 708/15

    Anhörung; Begründung; Dauer eines Hausverbotes; Ermessen; Erteilung eines

    Demgegenüber reicht eine geringfügige und erstmalige Störung nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. August 1994 - 9 S 732/92 - NVwZ-RR 1995, 88 = juris Rdnr. 29 [Überziehen der Nutzungszeit eines für eine Veranstaltung überlassenen Raumes einer Hochschule]).

    Hier wäre beispielweise in Betracht zu ziehen gewesen, gegenüber dem Kläger nur eine Verwarnung auszusprechen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. August 1994 - 9 S 732/92 - juris Rdnr. 29).

  • SG Dortmund, 09.11.2017 - S 30 AS 5263/17

    Hausverbot im Jobcenter ausgesetzt

    Demgegenüber reicht eine geringfügige und erstmalige Störung nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. August 1994 - 9 S 732/92 - NVwZ-RR 1995, 88 = juris Rdnr. 29 [Überziehen der Nutzungszeit eines für eine Veranstaltung überlassenen Raumes einer Hochschule]).
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